Ärzte umgehen Selbstdispensationsverbot

Im Aargau ist die Selbstdispensation verboten. Ärzte dürfen nur in Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten Fällen eine Privatapotheke führen. Aber bis anhin wurde diese Regelung umgangen, indem von den Ärzten ausgestellte Rezepte direkt an die Versand-Apotheke Zur Rose geschickt wurden, die die verordneten Medikamente dann an die Patienten gesendet hat.

Die Apotheke Zur Rose in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Besonders ist aber, dass sie sich überwiegend im Besitz von Ärzten befindet. Rund achtzig Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte. Zudem vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft.

Die via Aktien an der Apotheke beteiligten Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke. Die Apotheke Zur Rose AG entschädigt zudem Ärzte, die ihr Rezepte zustellen, finanziell. Es ist also davon auszugehen, dass den Ärzten finanzielle Vorteile erwachsen, wenn sie Rezepte an die Zur Rose AG übermitteln anstatt an eine andere Apotheke.

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen dass sich Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der Zur Rose AG sind, nicht an deren Direktversand beteiligen dürfen. Die Ärzte dürfen sich nur an diesem Versandhandel beteiligen, «wenn ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nutzen entsteht». (Quelle)

Denn in dem Fall gilt: Je mehr verschrieben wird, desto mehr verdienen die Arzte. Das schafft absurde Anreize und nützt der Gesundheit wenig.

Schön, dass das manche Politiker auch erkannt haben – leider scheint das noch nicht überallhin durchgedrungen zu sein. Im Gegenteil. In Zürich fiel das Selbstdispensationsverbot letztes Jahr und ist seit Anfang Jahr Realität. Im Kanton Schaffhausen ist es diesen Herbst gefallen :-(, Im Aargau gibt es nächstes Jahr zwei Initiativen (eine der Ärzte für die Selbstdispensation und eine der Apotheken dagegen: siehe Miteinander statt gegeneinander) und auch in Basel sind die Ärzte dabei sich für die Selbstdispensation zu organisieren.

Was bedeutet das für die Patienten? Manche mögen denken, wie praktisch es ist, ein Medikament grad vom Arzt mitzubekommen. Aber es gibt auch noch andere Seiten daran. Hier ein Bericht der Apotheke Schaffhauserplatz in Zürich, die seit diesem Jahr mit dem zu kämpfen hat:

Viele apothekentreue Kunden sind glücklich, wenn ihr behandelnder Arzt keine Medikamente verkauft. So kommen sie nicht zwischen die Fronten, und sie haben das gute Gefühl, dass ihr Arzt ihnen nur das verschreibt, was sie wirklich benötigen. Von unseren Kunden, deren Arzte Selbstdispensation betreiben, vernehmen wir eindeutig öfter Unsicherheit und Missmut als Zufriedenheit. Durch verschiedene Kunden und Spitexorganisationen haben wir neuerdings Kenntnis von niedergelassenen Medizinern, die das Ausstellen eines Rezeptes verweigern. Ein solches Verhalten missachtet jegliches Patientenrecht. Deshalb: Ärzte sollen ihr Einkommen durch Taxpunkte generieren; und ein besseres Einkommen soll durch eine Erhöhung des Taxpunktwertes erstritten werden.

Das kann ich so nur unterstreichen. Abgesehen davon, dass die SD die Apotheken und Ärzte auf einmal zu Konkurrenten macht, statt zu Partnern im Gesundheitswesen, fühlen sich die Patienten auf einmal zwischen den Fronten. Man hört davon, dass den Patienten auch ein schlechtes Gewissen gemacht wird, wenn sie lieber ein Rezept ausgestellt haben wollen – und auch das mit dem Verweigern ist nichts neues. Wer mehr über die Folgen der Selbstdispensation lesen möchte kann das hier.

Besser wäre es doch, die Ärzte so zu entgelten, dass sie nicht das Gefühl haben müssen, ihr Einkommen durch den Medikamentenverkauf aufbessern zu müssen !

Ihre Stammapotheke

Das ist doch mal etwas anderes, der Aargauische Apothekerverband hat einen (amüsanten) Infofilm online gestellt:

Um die Gunst der Patienten buhlen Medikamentenversand, SD-Arzt und natürlich das Internet …

Sie schreiben dazu:

Es lohnt sich, sämtliche Medikamente stets am gleichen Ort zu kaufen, nämlich dort, wo man Sie kennt: in Ihrer Stammapotheke. Denn da kennt man auch Ihren Gesundheitszustand, hat den Überblick über alle anderen Mittel, die Sie regelmässig einnehmen, und weiss Bescheid über Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen. Nur so ist eine wirklich individuelle Beratung gewährleistet, die Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt. Wenn Sie sich für Ihre Stammapotheke entscheiden, wählen Sie also in jeder Hinsicht den sicheren Weg.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispensation?

… dass man für die Medikamente nicht noch einen Umweg (über die Apotheke) machen muss?

Gefunden bei 3-min.info unter dem Titel SD ist eine Zumutung für ältere Leute – Geschrieben von Heidi Mühlemann

E.S. (Name der Redaktion bekannt) wohnt im Kanton St. Gallen, einem Kanton, in dem der Medikamentenverkauf durch den Arzt die Regel ist. Nach Lesart der Ärzte ist die Selbstdispensation ein Dienst am Patienten. Man kennt die Argumente, z.B. jenes vom Umweg zur Apotheke, den man den alten, gebrechlichen Leuten nicht zumuten kann. Die Realität sieht dann allerdings anders aus. E.S. ist 84, wohnt allein, kommt einigermassen zurecht, hat aber einen Herzschrittmacher und ist ziemlich wacklig auf den Beinen. Zu Fuss zum Einkaufen zu gehen, wäre unmöglich. Dazu fehlt die Kraft, erst recht mit einer schweren Einkaufstasche an der Hand. Alle paar Wochen fährt sie zu ihrem Hausarzt, dessen Praxis im Nachbardorf liegt. Er kennt E.S. seit Jahren, weiss um ihren Gesundheitszustand. Er hat aber absolut keine Hemmungen, die alte Frau nach der Konsultation mit dem Bescheid zu verabschieden, sie könne ihre Medikamente am nächsten Tag abholen. Im Klartext: Der «Umweg» in die Apotheke, von denen sich am Wohnort von E.S. zwei in unmittelbarer Nachbarschaft zu Migros und Coop befinden, ist der alten Frau angeblich nicht zuzumuten. Aber dass sie jeweils den weiten Weg ins Nachbardorf nochmals auf sich nehmen muss, weil der SD-Arzt die seit Jahren gleichen Medikamente für seine Patientin nicht an Lager nehmen mag, aber nicht auf den Umsatz verzichten will, das ist dann kein Problem – für den SD-Arzt zumindest.

Würde der Arzt E.S. ein Rezept ausstellen, könnte sie ihre Medikamente holen, wenn sie ohnehin beim Einkaufen ist. Ausserdem bieten die Apotheken einen Hauslieferdienst an. Sie würden E.S. die Medikamente jederzeit ins Haus liefern und hätten die Medikamente für ihre Stammkundin wohl auch an Lager. Das verstehen Apotheker unter Patientenfreundlichkeit.

Ein Bedauerlicher Einzelfall? Dass es sehr schwierig ist für Kunden vom SD Arzt ein Rezept ausgestellt zu bekommen – das höre ich noch häufiger. Vor allem ältere Leute haben da oft Mühe – aber mir geht das genau gleich. „Ich hätte lieber ein Rezept dafür – geht das?“ Das braucht enorm Überwindung – ist aber häufig auch sinnvoll.

Ich bin kein Lückenbüsser!

Es sind Schulferien und da auch viele Ärzte Familien haben, sind sie jetzt weg.

Das ist schön für sie, nur … ich bin etwas stinkig, wenn ich (schon wieder) einen Patienten in der Apotheke stehen habe, der dringend ein Medikament braucht, das ihm ausgegangen ist – oder nächstens ausgeht, und das er bisher immer vom Arzt direkt bekommen hat.

Nett, huh?

Noch ein Selbstdispensations-Nebeneffekt.

Oh wie gern würde ich in einem solchen Moment sagen: „Sehen sie, der Arzt hat halt nicht immer offen – die Apotheken schon!“ (Wenn nicht wir – eine Apotheke hat immer offen)

Ich bin nicht / will nicht sein nur die Ersatzlösung und der Lückenbüsser!

So, fertig genervt.

Freie Wahl der Apotheke

Das ist etwas, das sogar im Gesetz festgeschrieben ist:
Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke.

Der Patient kann also wählen, wo er seine Medikamente beziehen will (SD-Arzt, Apotheke, Versandapotheke). Nur … und ich spreche aus eigener Erfahrung: es ist noch schwierig beim SD- Arzt „Nein“ zu sagen. Umso stossender finde ich dann das hier:

Auszug aus einem Leserbrief des Seetaler Boten– Das ist in Luzern, einem Kanton, der schon seit Jahren die Selbstdispensation der Ärzte erlaubt.

Seit etlichen Jahren muss ich mich zweimal im Jahr von meinem Herzspezialisten checken lassen, der mir auch Medikamente verordnet, die einen Quick in regelmässigen Abständen beim Hausarzt unumgänglich machen. Vor etwa einem Jahr eröffnete mir [mein Hausarzt], dass er möchte, dass ich die vom Herzspezialisten verordneten Medikamente künftig bei ihm kaufe. Er wolle nicht, dass ich diese andersweitig beziehe, was ich aber eher als schlechten Witz verstand.

Bei der kürzlich erfolgten Visite eröffnete mir [mein Hausarzt] glasklar: Entweder bestelle ich die Medikamente sofort bei ihm, oder er behandle mich nicht mehr. Ich sei für ihn als Patient unrentabel, er lege bei mir drauf und mit solchen Patienten könne er ein Dreierteam in seiner Praxis nicht finanzieren. Aber hallo, wo sind wir denn angelangt?

Schön, nicht?

Die Anwort des Arztes, der Unterstützung von 10 Kollegen bekommt steht in derselben Zeitung:

Für die Luzerner Ärzte ist der Verdienst aus dem Medikamentenverkauf nicht ein Zusatzeinkommen. Dieser Ertrag ist ein mit den Krankenkassen ausgehandelter Teil des Arzt-Gesamteinkommens.

Der Verdienst an den abgegebenen Medikamenten ist in den letzten Jahren konstant gesunken …

Was sollen denn da die Apotheken sagen, für die das das Haupteinkommen und Lebensunterhalt ist?

Wer seine Medikamente nicht bei seinem Hausarzt/bei seiner Hausärztin bezieht, der fügt – bewusst oder unbewusst – der Hausarztmedizin Schaden zu.

Ich erinnere an den Slogan den die Zürcher und zuletzt die Aargauer Ärzte zugunsten ihrer Selbstdispensation anführen:
„Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“so sieht die also aus.

Der Arzt moniert im Brief auch den tiefen Tarifpunkt im Kanton – der allerdings wohl auch in Hinsicht auf seinen Zusatzverdienst mit dem Medikamentenverkauf so gewählt wurde. Ich kann mich nur wiederholen: gebt den Ärzten einen anständigen Grundlohn, dann muss er nicht noch Medikamente verkaufen und es passieren solche Sachen wie oben auch nicht

Besten Dank an 3-min für den Artikel von Mühlemann Heidi, die sich des Themas auch annimmt.

Die Selbstdispensation in den Medien

Was kostet die Selbstdispensation?
Zahlreiche Studien wurden zur Frage verfasst, ob die Selbstdispensation oder die Abgabe in Apotheken aufgrund von ärztlichen Rezepten kostengünstiger ist. Konstantin Beck, Ute Kunze und Willy Oggier kommen in ihrer Studie zum Schluss, dass in den SD-Kantonen,nach Korrektur um die sozioökonomischen Unterschiede, um 243 Franken höhere Medikamentenkosten pro Einwohner und Jahr anfallen als in den Rezepturkantonen. Der Kostenunterschied zwischen SD-Kantonen und Kantonen mit Mischsystem sei erwartungsgemäss kleiner; er beträgt aber immer noch signifikante 35 Franken pro Kopf und Jahr
Quelle: Beck, Ute Kunze und Willy Oggier, „Selbstdispensation: Kosten treibender oder Kosten dämpfender Faktor?‘, in Managed Care 6/2004

Die Politik zur Selbstdispensation
In 17 Kantonen haben die Ärtzte heute ganz oder gebietsweise das Recht, Medikamente selber abzugeben. Und das Geschäft mit dieser sogenannten Selbstdispensation ist äusserst lukrativ. Der Preisüberwacher hat letztes Jahr in einer Studie aufgezeigt, dass die Ärzte mit eigener Apotheke allein durch den Medikamentenverkauf ihr Einkommen im Durchschnitt um 106 000 Franken aufbessern konnten.
Genau diese Verknüpfung zwischen Einkommen und Medikamentenabgabe ist Couchepin nun aber ein Dorn im Auge. Wo ein Arzt mit Medikamenten verdiene, bestehe die Gefahr, dass er mehr und Teureres verschreibe als nötig. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind die Medikamentenkosten in Kantonen mit Selbstdispensation deutlich höher – um 250 Franken pro Person. «Diese Situation ist unhaltbar», sagt Couchepin.
Quelle: Tagesanzeiger 22.9.09 ZH

ZÜRICH Immer mehr Ärzte geben ihren Patienten Medikamente ab. Zwischen 2005 und 2008 stieg ihre Zahl um 6 Prozent auf 4300, wie eine Studie der grössten Krankenkasse Helsana zeigt. Gleichzeitig verkauften die selbstdispensierenden Ärzte in dieser Zeit 16 Prozent mehr Medikamente. Die Kasse errechnete pro Jahr einen Durchschnitts-Reingewinn von 55 000 Franken pro Arzt oder 7.40 Franken pro Packung. «Ein ungerechtfertigter Profit», wie die Helsana findet. Die Ärzte erhalten die gleiche Marge wie die Apotheker. Ihnen bleibt mehr Gewinn, weil sie geringere Fixkosten haben. Es dürfe keine Anreize mehr für die Ärzte geben, möglichst viele Medikamente abzugeben
Quelle: Sonntags Zeitung

Mein Arzt hat zu mir gesagt, dass die Medikamente bei ihm billiger sind als in der Apotheke, stimmt das?
Diese Aussage ist nicht richtig. Der Medikamentenpreis ist staatlich verordnet und gilt für alle Leistungserbringer: Spitäler, Apotheken und Ärzte. Jeder Leistungserbringer kann bei der Medikamentenabgabe für die Leistung die Tarife verrechnen, welche mit der Krankenkasse vertraglich festgelegt worden sind. Die Tarife der Apotheken sind sogenannte Fallpauschalen, welche unabhängig vom Zeitaufwand sind. Der Arzt verrechnet seinen Aufwand gemäss TarMed im 5-Minuten-Takt (ca. CHF 18.- pro angebrochene 5 Minuten). 
Genau genommen sind die Medikamente in den öffentlichen Apotheken billiger, weil diese gemäss LOA-Vertrag den Krankenversicherungen bei der Abrechnung der Rezepte auf die Medikamentenpreise 2.5% Rabatt geben (Kostenstabilisierungsbeitrag). Gerade bei teuren Medikamenten macht dies sofort ein paar Franken aus. Bisher leisten die Ärzte keinen solchen Beitrag zur Kosteneinsparung bei den Medikamenten.
Quelle: Apothekerverband Zürich

Zusammenarbeit in Gefahr
Der Medikamentenverkauf der SD-Ärzte hat sich als Blockade für jegliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker erwiesen. pharmaSuisse freut sich sehr, auch künftig zum Wohle der Bevölkerung in enger Kooperation mit der Ärzteschaft zu arbeiten.
Die Ärzte müssen für ihre ethisch hochstehende Arbeit korrekt entlohnt werden, nicht aber für den Verkauf der von ihnen verschriebenen Medikamente
Quelle: Homepage pharmasuisse