gefühlte Wahrheit und Statistische Erhebung

Grad wiedergefunden, ein paar Aussagen aus dem Apothekenmonitor / pharmajournal vom 13 6.17:

Das Vertrauen in die Apothekerschaft hängt davon ab, ob jemand über eine „Stamm-Apotheke“ verfügt. Dies ist bei fast drei Vierteln der Bevölkerung der Fall.

Das finde ich gut!

Geschätzt werden an den Apotheken die einfache Erreichbarkeit, die hohe Fachkompetenz des Personals und die unkomplizierte und kosteneffiziente Art, Gesundheitsprobleme zu lösen. Dagegen ist die Bereitschaft der Kunden für Beratungsleistungen selber in die Tasche zu greifen weiter gering.

Nichts neues, oder?

Als Gesundheitsrategeber wird dem Internet immer noch misstraut, dafür werden Freunde und Bekannte herbeigezogen – Laien, die wegen der starken gesellschaftlichen Fokussierung auf die Themen Gesundheit, Ernährung und Fitness als Gesundheitsakteure gelten und beraten. Gerne wird danach auch im Internet bestellt …

Ja, so ist das heute. Wir haben Konkurrenz durch Online-Handel und auch durch die selbstdispensierenden Ärzte. Wir müssen (!) mehr sein als reine Medikamenten-dispenser.

Die Apotheke emanzipiert sich zunehmend von ihrer Rolle als einfache Medikamentenverkaufsstelle. Auch erfreulich: die Akzeptanz der Bevölkerung dass Apotheken dank dem revidierten HMG selber gewisse rezeptpflichtige Medikamente in Eigenverantwortung abgeben dürfen ist hoch. Die Befragten würden sich aber wünschen, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Medikamente übernehmen.

That’s it.

Freiwillig länger Arbeiten gegen den Fachkräftemangel?

Die Zusammenfassung im Newsletter für das neue OTX World hat mich echt zum lachen gebracht:

Arbeiten nach 65? Wenig Interesse
Seit Herbst 2016 hat die Stadt Zürich ihren Angestellten im Ge­sundheitsbereich mit dem Pilotprojekt «66+» die Möglichkeit ge­boten, auch nach 65 Jahren noch weiter zu arbeiten. Die Nach­frage ist jedoch gering. Nur zwei Pfleger, ein Arzt und ein Veterinär hätten sich dazu bereit erklärt. So konnte das Ziel des Projekts, etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen, nicht er­reicht werden. Bei den Tram- und Buschauffeuren der VBZ ist das Interesse, bis 70 zu arbeiten, hingegen viel grösser.

Überraschung??

Ehrlich: Fachkräftemangel ist ein Problem. Die Ärzte haben Mühe Nachfolger zu finden (und viele von ihnen kommen jetzt ins Pensionsalter).

Aber: Ich glaube, die sind auch echt froh, wenn sie aufhören dürfen zu arbeiten.

Und: die „müssen“ das auch nicht unbedingt weiter, zum Beispiel weil die Pension nicht reicht (vielleicht im Gegensatz zu den Chauffeuren?).

Könnt ihr das nicht einfach bestellen? (Aus dem Ausland)

Will der Kunde, dass wir ihm aus Deutschland etwas bestellen.

Wir machen das …. wir sind allerdings etwas eingeschränkt, was wir importieren dürfen.

Kosmetika sind im Normalfall kein Problem (machen aber oft finanziell wenig Sinn: wir bezahlen für den Transport und geben das an den Kunden weiter) – anders sieht es bei Arzneimitteln oder teils auch bei Nahrungsergänzungsmitteln aus. Dafür gibt es Vorschriften und Einschränkungen.

Deshalb schaue ich erst mal, ob ich dem Kunden ein in der Schweiz erhältliches vergleichbares Produkt anbieten kann. Das ist meist die einfachere Variante –

Dann schaue ich, ob das Produkt überhaupt importiert werden kann

Vorschriften dazu finden sich hier AMBV 812.212.1, Art. 36 und in der Stoffliste; bzw. TAMV 812.212.27 für Tierarzneimittel

Eine Apotheke darf Arzneimittel ohne Bewilligung aus Ländern mit einem von Swissmedic als gleichwertig anerkannten Zulassungssystem einführen, sofern diese dort zugelassen sind, wenn in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen, ein gleichwertiges Arzneimittel zurzeit nicht lieferbar oder wenn eine Umstellung der Medikation nicht angemessen ist.

Für den Import von Betäubungsmitteln ist vorgängig die entsprechende Bewilligung bei Swissmedic einzuholen (bewilligungspflichtig sind die in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgeführten Substanzen, Anhang 1 bis 8).

Für die Einfuhr immunologischer Arzneimittel (oder Blut und Blutprodukte) bedarf es vorgängig für jede einzelne Sendung einer Bewilligung für die Einzeleinfuhr (AMBV, Art. 32 – 37).

Im Anhang 13 der Verordnung des EDI über Speziallebensmittel ist angegeben, welche Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind.

Wichtig: Falls die Kennzeichnung nicht der Schweizer Gesetzgebung entspricht, ist diese durch Überkleben mit einer eigenen Etikette entsprechend anzupassen.

Ist der Inhaltsstoff im erwähnten Anhang nicht enthalten, ist das betreffende Produkt als Arzneimittel einzustufen. Wenn die vom Hersteller empfohlene täglich einzunehmende Menge die gemäss Anhang 13 zugelassene Tagesdosis überschreitet, handelt es sich ebenfalls um ein Arzneimittel. Zu beachten ist, dass für Vitamin A 200% und für alle anderen Vitamine 300% der aufgelisteten Tagesdosen erlaubt sind. Bei den Mineralstoffen, den Spurenelementen und den anderen Nährstoffen gelten die im Anhang 13 aufgeführten Tagesdosen ohne Zuschlag.

Ein Nahrungsergänzungsmittel gilt auch dann als Arzneimittel, wenn es zur Heilung eines Leidens angepriesen wird, z.B. gegen Gelenkschmerzen oder zum Abnehmen.

Wenn ein ausländisches Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel eingestuft wird, darf höchstens ein Monatsbedarf importiert werden.

Wenn das alles okay ist, schaue ich, ob ich das gewünschte Produkt beim Lieferanten bekomme und informiere dann den Kunden über den voraussichtlichen Verkaufspreis (inkl. allfälliger Portospesen).

Und wenn es dann kommt, muss ich zumindest bei Arzneimitteln (und am besten auch bei Nahrungsergänzungsmitteln) den Eingang kontrollieren und die Abgabe dokumentieren. Dazu gibt es spezielle Formulare, die ich dann 10 Jahre lang aufbewahren darf.

Man sieht – nicht ganz ohne, das ganze.

Zurück zum Kunden von oben. Der Kunde fragt mich nach einem Schlafmittel aus Deutschland, das er gerne hätte. Den Namen weiss er allerdings nicht, den könne er mir noch durchgeben, aber er würde gerne eine Packung jeder Grösse haben. Bezahlen würde er es dann, wenn es da ist. Und das was er dann vielleicht doch nicht nimmt, kann ich ja zurückgehen lassen … Von mir will er einfach die Bestätigung, dass wir das machen.

Äh. Nein. Das geht so natürlich gar nicht, mal abgesehen davon, dass er noch nicht einmal sagen konnte, was es genau ist (was soll ich dann bestellen, bitte?) ist ein Schlafmittel garantiert unter Arzneimittel einzustufen. Schlafmittel haben wir hier so einige, das heisst es wären alternativ einzusetzende Mittel vorhanden (dann darf ich nicht importieren) … und im blödsten Fall fällt sein Schlafmittel noch unter das Betäubungsmittelgesetz und dann bräuchte ich dafür vorher neben einem Rezept auch noch eine Bewilligung von der Swissmedic.

Und Zurücksenden? Kannstevergessen.

Pharmaziestudenten mit dem neuen HMG nicht in die Arbeitslosigkeit schicken!

Das neue Heilmittelgesetz (HMG) kommt – aber Gesetze sind das eine und wie sie dann ausgelegt werden, das andere. Ausser vielen interessanten und fordernden Änderungen für die Apothekerschaft (wie zum Beispiel die praktische Aufhebung der Liste C und mehr bisher rezeptpflichtige Medikamente, die man mit den entsprechenden Kompetenzen abgeben darf) könnte auch eine weniger schöne Änderung kommen. Je nachdem, wie dieser Passus für die Apotheker ausgelegt wird:

Art. 5 Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt die eidgenössischen Weiterbildungstitel für die universitä-
ren Medizinalberufe, für deren privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener
fachlicher Verantwortung eine Weiterbildung nach diesem Gesetz erforderlich ist.

Im schlimmsten Fall (und der wird laut Kantonsapothekerinnen anscheinend wirklich diskutiert) haben wir danach wieder den „Fall Basel“ – über den ich 2013 geschrieben habe: Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

In kurz: Apothekerinnen direkt nach dem Studium dürfen dann (immer noch) nicht alleine in der Apotheke stehen und arbeiten, sondern benötigen 2 Jahre Berufserfahrung (oder ähnliche „Weiterbildung“).

Dabei meint „alleine“ natürlich nur ohne andere gleichzeitig anwesende Apotheker – Pharmaassistentinnen (egal wie kompetent und schon lange im Betrieb arbeitend) „zählen“ dafür nicht.

Mir ist schon klar, dass damit eine Verbesserung der Qualität erreicht werden soll – Nur … auch die Apothekerin frisch ab Studium (nach 5 Jahren intensiver Ausbildung) hat schon ein Praktikum in der Apotheke von 33 Wochen hinter sich. Und es geht ja nicht darum, selber eine Apotheke zu leiten – dafür braucht man heute schon die mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.  Nach bald 20 Jahren im Beruf (selber so angefangen) und einigen Apothekern, die bei uns (auch direkt nach dem Studium) gearbeitet haben, kann ich sagen: Die Apotheker haben direkt nach dem Studium die nötigen Kompetenzen und das Wissen und nach dem Praktikum auch die Erfahrung, dass sie ohne Aufsicht eines anderen Apothekers in der Apotheke arbeiten können. Nehmt ihnen das nicht weg!

Die Auswirkung einer solchen Auslegung wäre ein (noch grösserer) Mangel an für eine Stelle verfügbaren Apothekern – Denn: wieviele Apotheken können es sich leisten, mehr als einen Apotheker gleichzeitig arbeiten zu haben? (Bahnhofsapotheken mal ausgenommen).

Darum der Aufruf an die Pharmaziestudenten, Apotheker (angestellt, leitend, pensioniert) und alle sonst: Unterschreibt die Petition als Aufruf an Alain Berset:

Schicken sie die Pharmaziestudenten nicht in die Arbeitslosigkeit

 

Generika-Substitution und Ärzte-Information. Eine Frage.

qmarks

Eine Frage an meine schweizer Apotheken-Kollegen: Apotheker*innen und auch Pharmaassistent(inn)en. Es geht um den Austausch von Medikamenten durch ihre Generika (oder einen Austausch von Generika untereinander).

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) Artikel 52a steht, dass die Apotheke beim Ersatz eines verschriebenen Medikamentes durch ein Generikum den Arzt informieren muss:

Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.

Wie handhabt Ihr das in der Apotheke? Ich bin davon ausgegangen, dass das bei uns immer noch die Abrechnungsstelle automatisch und gesammelt macht, musste mich aber belehren lassen, dass das seit Anfang 2014 nicht mehr der Fall ist, da sie von den Ärzten eine Menge Reklamationen bekommen haben, respektive Mitteilungen, dass sie nicht mehr benachrichtigt werden wollen (und aus Kostengründen).

Auszug aus der Benachrichtigung der Abrechnungsstelle:

Im Jahr 2013 haben wir zahlreiche Anfragen von Ärzten erhalten, die künftig nicht mehr per Post über die von den Apotheken vorgenommenen Generika-Substitutionen benachrichtigt werden möchten. Auch aus Kostendämpfungs-gründen wird Ofac deshalb ab Januar 2014 die entsprechenden Briefe nicht mehr automatisch an die verschreibenden Ärzte senden.

Über eine Anfrage an (emailadresse der Abrechnungsstelle) welche die genauen Kontaktangaben des/r betreffenden Arztes/Ärzte enthält, kann dieser Service jedoch von Fall zu Fall jederzeit erneut aktiviert werden.

Meldet ihr das noch? Ist das jetzt einfach „üblich“, dass man das allgemein nicht mehr macht? Gab es Reaktionen?

Dass sich die Ärzte über die Informationen nicht gerade freuen, habe ich schon selber erlebt – und darüber geschrieben. Das stammt noch aus der Zeit, als ein Austausch gemeldet wurde. Im neuen Licht sehe ich den Fax, den ich vom Arzt bekommen habe als Reklamation nicht über den Austausch, sondern vielleicht die Information selber.

Inzwischen scheint es so, als haben sich mehr oder weniger alle an den Zustand gewöhnt: also dass nicht mehr informiert wird. Natürlich: den Patienten informieren wir bei einem Austausch … und in Zukunft werde ich die Patienten selber wohl vermehrt bitten, bei Dauerrezepten den Arzt zu informieren, welches Medikament/Generikum er jetzt nimmt. Aber bisher war es so, dass die meisten Ärzte (trotzdem) und Spitäler (sowieso) fröhlich weiter das Original auf das Rezept schreiben.

Nun frage ich mich natürlich auch, ob das dem Arzt einfach egal ist – die meisten sind zwar froh und zufrieden damit, dass wir Generika abgeben, aber ist es ihnen wirklich so egal, welches?

Apotheken aus aller Welt, 731: Arosa, Schweiz

Nach laaaanger Pause geht es jetzt weiter mit der Reihe Apotheken aus aller Welt. Ich habe mit einer aus unseren letzten Ferien aufgehört und fange jetzt auch mit einer aus unseren Ferien an: Arosa hat (ziemlich abgelegen, wie es ist) auch eine Apotheke:

Arosa

Es werden weitere folgen (versprochen!) – von Euch und auch von meinen Eltern … die haben nämlich gedroht, mir sonst keine mehr aus den Ferien mitzubringen …