Ein Verpackungsfehler und 113 schwangere Frauen

Darum geht es in einer Sammelklage in den USA (Quelle: abc). Gut … die sind dort etwas klagewütig, aber hier sehe ich einen Grund.

113 Frauen aus 28 Staaten sind schwanger geworden, obwohl sie die Pille genommen haben. Laut der Klage wahrscheinlich, weil die Pille falsch abgepackt wurde. Das war so ein Präparat, wo man 3 Wochen lang die Pille mit Hormonen hat und 1 Woche lang die Placebo-Tabletten in der Packung nimmt. Dabei hat man dann die Abbruchblutung und fährt gleich anschliessend mit der neuen Packung weiter. In den Packungen der Frauen sollen diese Placebo Tabletten nun falsch abgepackt worden sein – nämlich am Anfang der Packung eingefüllt. Die Frauen hätten demnach eine zu lange Pause gemacht – die verhütende Wirkung der Pille ist dadurch nicht mehr gegeben, deshalb wurden sie schwanger. Die Firma selbst sagt, die Frauen seien aufgrund eigener Einnahmefehler schwanger geworden.

2011 hat die Firma Qualitest Millionen Packungen von 8 ihrer Pillen freiwillig zurückgezogen, nachdem herauskam, dass Pillen in umgekehrter Reihenfolge in die Packungen gefüllt wurden. Laut Firma:

„Our commitment is to patient safety and we take product quality very seriously. … There is no new or recent product recall. The recall that forms the basis of this suit was entirely voluntary and occurred more than four years ago in September 2011. The voluntary recall occurred based on an extremely small number of pill packs that were manufactured by an external contract manufacturer. Endo has been able to confirm only one blister pack that manifested a defect and was sold to a patient. Additionally, courts have dismissed cases arising out of the recall because the plaintiff could not establish that she purchased a defective package.“

Oder auf deutsch: „Wir sind sehr auf Patientensicherheit bedacht und nehmen Produktqualität ernst … Es gibt keinen neuen oder kürzlichen Produkterückruf. Der Rückruf der die Basis dieses Falles bildet war absolut freiwillig und hat sich mehr als 4 Jahre zuvor im September 2011 abgespielt. Der freiwillige Rückruf basierte auf einer extrem kleinen Zahl Pillenpackungen, die von einem externen Vertrags-Hersteller produziert wurde. Endo konnte nur eine Blisterpackung identifizieren, die einen Defekt aufwies und die an einen Patienten verkauft wurde. Zusätzlich haben Gerichte schon Fälle zurückgewiesen, die auf diesem Rückruf beruhen, weil der Ankläger nicht beweisen konnte, dass sie eine defekte Packung gekauft hat.“

Ich sehe das so: Wenn eine Packung falsch abgefüllt war, dann waren das sehr wahrscheinlich andere auch – immerhin füllt man das nicht von Hand ab, da war wohl eine Maschineneinstellung falsch … und die Qualitätskontrolle hat versagt.

Andererseits: die Placebo-Tabletten (7 Stück) und die Hormontabletten (21 Stück) haben unterschiedliche Farben. Das sollte / könnte eigentlich der Anwenderin auffallen … Bei uns gibt es übrigens noch kaum die 28er Packungen, die meisten sind 21 Tabletten und dann muss man selber an die Pause denken und daran rechtzeitig wieder anzufangen.

Auf jeden Fall ist sowas ein Alptraum. Für die Herstellerfirma und auch für die Frauen, die wohl nicht schwanger werden wollten. Die verklagen jetzt die Firma auf unterschiedliche Leistungen: von Schadenersatz bis Unterhalt des Kindes bis zur Volljährigkeit (inklusive Ausbildungskosten)…

Zu spät für … ?

Junge Frau (JF) mit Pillenrezept. Eine Wiederholung. Aber kein so normaler Bezug:

JF: „Ich habe das eine Zeitlang nicht genommen – jetzt … Ich bin nicht sicher, ob ich das wieder nehmen soll – es könnte sein, dass ich schwanger bin.“

Pharmama: „Im Normalfall fängt man mit der Pille am ersten Tag der Periode an. Wenn Sie die nicht bekommen, dann … in dem Fall wäre es sinnvoll, vorher einen Schwangerschaftstest zu machen.“

Sie kauft einen.

JF: „Und was, wenn ich schwanger bin?“

Pharmama: „Dann sollten sie die Pille nicht nehmen und mit dem Frauenarzt Kontakt aufnehmen.“

JF: „Ummm – wie sieht das aus mit der Pille danach?“

Pharmama: „Wie meinen sie das?“

JF: „Kann ich die nehmen?“

mir schwant übles.

Pharmama: „Wie lange ist es her seit dem Geschlechtsverkehr?“

Frau: „2 Wochen.“

Pharmama: „Nein, das ist viel zu lange. Die Pille danach können sie bis maximal 72 Stunden danach nehmen.“

JF: „Meine Freundin sagt, man kann auch einfach 2 Pillen nehmen.“

Pharmama: „Was? 2 normale Pillen, wie diese hier? (Zeige auf ihre normalen Pillen) – Nein.“

(Ich habe schon gehört, dass das im Internet anstelle der Pille danach empfohlen wird. Das funktioniert allerdings nur mit der richtigen Pille – nicht die, die sie hat, man bekommt eine nicht so gesunde Dosis Östrogene dazu … und auch hier nur innerhalb desselben Zeitrahmens)

JF: „Nein, 2 von der Pille danach, dann gehe das auch.“

Pharmama: „Nein.“

JF: „Meine Freundin sagt das. Was kann ich denn sonst machen, wenn ich nicht schwanger sein will?“

Pharmama: „Zum Frauenarzt gehen. Es gibt noch andere Möglichkeiten als die Pille danach. … nach der Zeit fällt das allerdings unter Abtreibung.“

JF: „Oh. Okay.“

Ich will hoffen, dass der Test negativ ist.

Die Pille danach ist NICHT die Abtreibungspille.

Dolmetscher – Service

In die Apotheke kommen 3 Personen: ein junges Pärchen und dazu eine junge Frau. Sie stellt sich als Freundin des Pärchens vor.

Freundin: „Ich bin hier um zu dolmetschen. Die beiden verstehen nicht sehr gut deutsch.“

Pharmama: „Okay. Was ist das Problem?“ 

Es muss ein Problem geben, ansonsten würden sie nicht gleich zu dritt hoch hier stehen.

Freundin: „Also das ist so. Die beiden sind frisch verheiratet. Meine Freundin hat zum ersten Mal im Leben die Pille verschrieben bekommen. Ende letzten Monat (das ist jetzt etwa 2 Wochen her) hatte sie die Periode. Am 9. dieses Monats (also vor 4 Tagen) nimmt sie die erste Pille ...“

Oy. Sie hat also schon falsch mit der Pilleneinnahme begonnen. Anfangen tut man nämlich am 1. Tag, an dem man die Periode bekommt.

Freundin (weiter): „…Am gleichen Tag hat sie mit ihrem Mann geschlafen …“

Zweiter Fehler: die Pille braucht etwa 1 Woche, bis sie wirkt.

Freundin (weiter): „Und jetzt fragt sie sich, ob sie schwanger sein könnte …“

Yup. Von der Zeit und den Umständen gut möglich.

Freundin (weiter):„… und ob sie dann die Pille weiter nehmen soll – da das ja nicht gerade gesund ist für das Kind, wenn sie schwanger sein sollte.“

Au ja. Im Moment wissen wir noch gar nicht, ob sie schwanger ist – auch wenn es im Bereich des Möglichen liegt. Für die Pille danach ist es schon zu spät. Für den Schwangerschaftstest zu früh … Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten. Die normale Pille würde ich aber absetzen … und wenn sie die Periode bekommt -richtig starten. Ich denke, die wichtigste Frage hier lautet: Wie schlimm ist es für sie, wenn sie schwanger ist? (Ich glaube herauszuhören, dass das nicht so tragisch wäre). Auf jeden Fall empfehle ich ihnen einen Besuch beim Frauenarzt  – diesmal am besten mit der Freundin als Dolmetsch – Hilfe. Damit so etwas wie oben nicht mehr passiert.

Josephine – hast Du noch ein Plätzchen frei?

Unverständnis des Tages

Bei der Diskussion mit einer Schwangeren mit Husten:

Pharmama: „Es wäre besser, sie würden aufhören zu rauchen. Nicht nur wegen dem Husten, auch für das Baby.“

Frau: „Nein. Ich höre nicht auf zu rauchen, auch in der Schwangerschaft nicht. Dann hat man eine viel leichtere Geburt.“

Grrrrr. Wegen dem Sauerstoffmangel ist das Kind in der Entwicklung verzögert und hat ein leichteres Geburtsgewicht. Darum die „leichtere“ Geburt. Schön für die Mutter. Nicht schön für das Kind – das ausserdem danach auch eine viel höhere Wahrscheinlichkeit hat für Atemwegserkrankungen und Asthma.

Aber diese Vorzeigemama hat schon 2 Kinder – und so ich weiss hat zumindest das eine auch öfter mal eine Bronchitis. Es ist noch nicht ganz 5 – und darum „darf“ man noch nicht von Asthma reden.

Aber so eine Einstellung – ich finde sie unverantwortlich. Me first – und nach mir die Sintflut.

Schwangerschafts-Schwindel?

Eine jüngere Frau fragt mich in der Apotheke „Haben Sie mir ein Mittel gegen Übelkeit?“

Pharmama: „Für was brauchen Sie es: Reisekrankheit?, Schwangerschaft?…“

Frau: „Fast. Ich mache Kopfstand um die Chancen zu erhöhen, schwanger zu werden und dabei wird mir immer schwindelig …“

:-)

Die zahlen das einfach nicht!

Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.

Der Fall:

Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.

Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.

Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).

Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt

Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….

Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?

Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).

  • Verordnung vom Arzt: Rezept  ✔*Check!*
  • Magnesiocard 5, 10 und 7.5 findet sich auf der Spezialitätenliste  ✔*Check!*
  • Limitationen hat es keine  -✔*Check!*
  • Indikation laut Kompendium:
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
*Check!*
Ein erhöhter Bedarf ist doch keine Komplikation! 
Ich kann auch aus Erfahrung sagen, dass die meisten Krankenkassen das anstandslos übernehmen – und ich sehe hier in dem Fall nicht, wieso die „groupe mutuel“ das nicht macht. Mal abgesehen davon, dass ich die Erklärung fadenscheinig finde, halte ich das für sehr unkulant gegenüber der werdenden Mutter. Ich merke mir das jedenfalls als „schlechte“ Krankenkasse – wenn jemand schwanger werden möchte.
Haben andere damit schon Erfahrungen gemacht?