Kleines Hallo an einen deutschen Arzt …

Einen der vielen, die in der Schweiz arbeiten:

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Es „muss“ ein deutscher Arzt sein, der das Rezept ausgestellt hat. Das erkenne ich an der N1 …
Allerdings muss ich hier zugeben, dass ich damit nichts anfangen kann. Welche Grösse soll das sein? Hierzulande schreibt man die Anzahl g dazu … oder lässt die Grössenangabe ganz sein (dann ist es automatisch die kleinste Grösse) oder schreibt dazu „grosse OP“

Aber das macht nicht viel – der Rest stimmt wunderbar – schreibt doch (endlich) einmal ein Arzt den Inhaltsstoff auf, statt einen Markennamen. Das dürfte wirklich öfter vorkommen. Und die Dosierung ist auch genau angegeben. Toll!

Von dem her: wink! Lieber Arzt: mach weiter so! Egal woher Du kommst.

First world problems …

rpnummer

Ja, was mache ich denn jetzt? Die Climavita gibt es nur in 30er und 90er Packungen …

Antwort: rede mit der Patientin. Die Frau hatte noch ein paar Tabletten zu Hause, also reicht eine Packung zu 90 Stück.

Nur: Wieso schreibt der Arzt das so genau auf???

Und süss fnde ich den Textblock auf der rechten Seite: das dient nur als Gedankenstütze für den Arzt. Oder?

Hah!

Dass in der Schweiz auch vernünftige Urteile gefällt werden, zeigt heute das Bundesgericht.  Es geht um die Umgehung des Selbstdispensations-Verbotes einiger Ärzte, die den Patienten die Medikamente via die Versandapotheke „Zur Rose“ gleich nach Hause liefern lassen und für die „Vermittlung“ der Patienten Geld kassieren – ich habe darüber berichtet im Post Diese Rose stinkt!

Das Bundesgericht bestätigt, dass es sich dabei um illegale Praktiken handelt. In Zukunft darf ein Arzt nur noch dann dem Patienten die Medikamente verkaufen (direkt via Selbstdispensation oder indirekt via Versand zur Rose), wenn er auch eine kantonale Bewilligung zur Selbstdispensation hat. Das ist also vor allem für die Kantone wichtig, wo die Selbstdispensation nicht oder nur teilweise erlaubt ist.

Die pharmasuisse (der Dachverband der Schweizer Apotheker) schreibt dazu:

Die Wahlfreiheit der Patienten muss gewährleistet sein. Deshalb hat auch der Nationalrat anlässlich der Heilmittelgesetzrevision grossmehrheitlich entschieden, dass der Patient Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts hat, dies auch dann, wenn der Arzt selber Medikamente abgeben darf. Es geht nicht an, dass Ärzte den Patienten gegen Entgelt die eigene Versandapotheke empfehlen und ihre Vorteile und Interessen gegenüber dem Patienten nicht offenlegen.

Trotz der Monopolstellung des Arztes bei der Verschreibung von Arzneimitteln wird dieser nicht vom Korruptionsstrafrecht erfasst. Sein Verhalten fällt bisher nicht unter den Tatbestand der Privatbestechung.

Dass das mit der Wahlfreiheit ein echtes Problem ist, zeigt zum Beispiel der facebook-Beitrag der Apotheke Schaffhauserplatz (in Zürich):

Nicht einmal unserer Lehrtochter, die sich klar als angehende Pharma-Assistentin zu erkennen gibt, händigt ihr Arzt ein Rezept aus. Sie müsse die Medikamente in der Praxis kaufen, es sei schon alles parat. Das sind die üblen Auswüchse der Selbstdispensation.

Dagegen hilft das Urteil oben nicht – aber es zeigt, auf welcher Seite das Problem liegt, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und selbstdispensierenden Ärzten so … schwierig wird. Und darum hoffe ich darauf, dass im neuen Heilmittelgesetz dann festgehalten wird, dass jeder Patient ein Recht auf ein (in die Hand gedrücktes) Rezept hat – dann kann er nämlich wirklich selber entscheiden, wo und wie er das einlösen will !

Verschreibungs- und Abgabe-einschränkungen

Ja. das gibt’s bei uns auch. Nicht alles darf „einfach so“ verschrieben werden. Für manche braucht es spezielle Rezeptformulare (Betäubungsmittel), bei anderen ist das nicht so offensichtlich. Zum Beispiel beim Wirkstoff Isotretinoin, der für schwere Akne verordnet wird.
So gefallen mir derartige Rezepte überhaupt nicht:

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Das fängt eigentlich schon beim verordnenden Arzt an: Allgemeinmediziner, nicht Hautarzt – das Mittel sollte nur von Ärzten verschrieben werden, die sich mit der Behandlung auskennen. Aber das ist noch das wenigste. Wegen der Nebenwirkungen und speziell weil das Missbildungen macht (nicht: machen kann, sondern: macht) darf das Medikament nur mit Vorbehalten Frauen im gebärfähigen Alter verordnet werden. Die dürfen nicht schwanger sein und während der Behandlung auch ja nicht schwanger werden. Deshalb sind auch regelmässige Kontrollen angebracht – monatlich eigentlich:

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Da steht dann also drin (und meiner Meinung nach deutlich genug): Bei Frauen: nicht mehr als 30 Tage Therapie verordnen, dann neue Kontrolle. Keine Dauerrezepte.

Und dann bekomme ich WIEDER ein Rezept für eine 100er Packung – und wiederholbar 6 Monate !

Eigentlich darf ich das sogar nur einmal ausführen … immerhin steht da auch in der Packungsbeilage „Die Abgabe muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ausstellen des Rezeptes erfolgen“ … aber erzähl das mal der Patientin – und Du glaubst ja nicht, was Du zu hören bekommst, wenn du dem Arzt (wieder einmal) wegen dem anrufst.

Bei uns gibt es zum Glück ja keine (Null-)Retaxation. Das Maximum ist hier noch, dass die Krankenkasse das der Patientin nicht bezahlt, weil das in 100er Packung für sie „Off label use“ ist, also eine Anwendung ausserhalb der (Packungs)vorschrift. Damit zumindest bekomme ich die Patientin dazu bei uns 30er Packungen zu beziehen … und wir können sie jeweils fragen, wie das aussieht mit Verhütung und Schwangerschaft. Wenn das der Arzt schon ganz offensichtlich nicht macht. :-(

kein Generikum aus medizinischen Gründen?

rezeptgenerika

Mein endgültiges Urteil zu dem Rezept-Aufdruck ist noch ausstehend. Was haltet ihr davon?

Da steht: Ich übernehme für die Abgabe von Generika ohne meine ausdrückliche Verordnung eines Generikums keine Verantwortung. Wenn auf diesem Rezept ein Originalpräparat verordnet ist, habe ich kein Generikum aus medizinischen Gründen verordnet.“ (Emphasis übernommen)

Wer will, kann mir jetzt schon, ohne weiterlesen zu müssen sagen, was er davon hält (auch Bauchgefühl-Antworten sind interessant). Für den Rest kommen hier noch ein paar Zusatzinfos.

Bei uns in der Schweiz gibt es keine Rabattverträge. Die Apotheke wird aber dem Patienten ein Generikum für sein Medikament anbieten, wenn das möglich ist: Das heisst, wenn es welche gibt, wenn ein Austausch verantwortbar ist (dazu gehört, dass man es bei manchen Klassen nicht einfach so macht – darüber habe ich hier schon geschrieben), wenn der Patient damit einverstanden ist (und er versteht, was ich da mache – bei manchen muss ich hier einfach passen, wegen Sprachschwierigkeiten oder Verständnisproblemen).

Der Arzt hat auch bei uns die Möglichkeit von sich aus einen Austausch zu verhindern. Er kann auf das Rezept schreiben „sic“ (So will ich das), oder besser: „aus medizinischen Gründen keine Generika“ – wenn das handgeschrieben (!) draufsteht, dann sollte die Krankenkasse auch dann nur 10% Selbstbehalt verlangen statt der sonst 20% für ein (einiges teureres) Originalpräparat. Vor-Aufdrucke auf dem Rezept zählen dafür übrigens laut einem Urteil vor ein paar Jahren nicht. Stempel eigentlich auch nicht.

Der Arzt hier verschreibt (berufsbedingt) viele psychoaktive Medikamente. Da ist eine Einstellung nötig und Wechsel in der Medikation (auch zu Generika) können problematisch sein. Von daher … verstehe ich den Nachsatz. Allerdings würde ich das als verantwortungsvolle Apothekerin genau aus dem Grund sowieso nicht so einfach machen hier. Das heisst … irgendwo fühle ich mich dadurch ein bisschen beleidigt. Und ich finde das auch ziemlich irritierend für den Patienten selber, der das liest.

Und zuallerletzt: Was mache ich jetzt mit dem Sequase XR 50? Mir ist schon klar, was er will: Vom Seroquel XR 50 (dem Original) das Generikum – am liebsten das Auto-Generikum. Nur … Sequase XR gibt es noch gar nicht. Was es gibt wäre das Quetiapin Actavis XR … nur: will der Arzt das? Hier ist der Nachtrag doch arg verwirrend.

Also: gefragt ist Eure Meinung (ob Fachperson oder nicht): Was denkt ihr, wenn ihr das auf dem Rezept lest?

Dieselbe Frage

Kunde: „Ich wollte wissen, ob ein Antibiotikum für mich auf der Seite ist?“

Pharmama: „Nein, wir haben noch kein Rezept dafür bekommen.“

Kunde: „Der Arzt hat kein Rezept gefaxt?“

Pharmama: „Nein, bisher noch nicht.“

Kunde: „Dann ist nichts bereit für mich?“

Pharmama: „Nein, es steht nichts auf der Seite für Sie.“

Kunde: „Dann hat der Arzt sich nicht gemeldet?“

Pharmama: „Nein.“

Kunde: „Und wann wird mein Antibiotikum zum abholen bereit sein?“

Pharmama: „Frühstens sobald wir vom Arzt etwas hören.“

Kunde: „Dann frage ich später noch mal nach.“

Machen Sie das.