A (pharmacists) Tale Of Two Countries

Eine Geschichte von Kollegin Mareike aus dem Rheinland:

Schöne oder weniger schöne Geschichte, die meine Kollegin und ich gestern im normalen Samstagsdienst erlebt haben
Ein Kunde mittleren Alters, würde schätzen so Mitte 50, kommt zu uns in die Apotheke und kauft ASS 100. Er fragte meine Kollegin dann aber auch in einem Zuge, ob sie ihm sein Metoprolol schonmal vorab ohne Rezept geben könnte, er hätte keins mehr, bräuchte das dringend und er würde das Rezept dann nachliefern.
Sie hat es ihm erstmal verweigert, sagte dann aber, nach mehrmaligem Nachbohren seinerseits, dass sie ja mal ihre Kollegin, also mich, fragen könne.
Sie fragt mich also, ob wir das vorab beliefern würden. Da sie diejenige ist, die schon 10 Jahre in dieser Apotheke arbeitet (ich erst etwas über 1 Jahr) und die Kunden, ob Stammkunden oder Kunden, die einfach so öfter mal vorbeischauen, besser kennt als ich, schätze ich das so ein, dass sie diesen Herren nicht kennt und verweigere ebenfalls die Abgabe ohne Rezept.
Und dann gings los:
„Ja, meinen zweiten Herzinfarkt hatte ich ja schon!“ „Habe gestern die letzte Tablette genommen.“ „Wenn ich nächste Woche tot bin, dann sind Sie schuld!“
Mein Kommentar (diesen Schuh wollen wir uns auf gar keinen Fall anziehen) war dann nur: “Na, wenn sie schon Herzinfarkte hatten, sollten sie doch gelernt haben rechtzeitig für neue Rezepte sorgen zu können, damit sie ihre Medikamente pünktlich bekommen. Sie können immer noch in den Notdienst gehen und sich ihr Medikament dann dort verschreiben lassen.“
Dafür hatte er dann aber natürlich keine Zeit!!!

Ich finde es unfassbar, wie ein erwachsener Mann mit so einer Krankheitsgeschichte (ob das stimmte sei dahin gestellt), uns dafür verantwortlich macht, dass er seine Medis nicht vorab beziehen kann, nur weil er keine Zeit/Lust hat, sich rechtzeitig um seine Rezepte zu kümmern. Faulheit? Ignoranz? Man weiß es nicht, aber da schalte ich auf stur und taub. Ich helfe gerne, telefoniere mit Ärzten und versuche Lösungen zu finden, aber so etwas hab ich auch noch nicht erlebt.
…

Das grenzt, nein, das ist von seiner Seite schon richtige Erpressung. Vor allem Angesicht der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland hätte sie gar nicht anders handeln dürfen. So doof, unlogisch und patientenunfreundlich das ist.

Ich denke, das begreifen viele Leute nicht. Vielleicht sollte man einen Fall, wo die Apotheke nach so etwas gesetzlich verurteilt wurde mal ausdrucken und zur Erklärung abgeben. Leider kann man diesen Leuten trotzdem keine Eigenverantwortung beibringen.

Bei uns wäre das übrigens anders gelaufen – aber wir haben ja (Danke lieber Gesetzgeber) auch ein paar weiterreichende Verantwortungen als Apotheker in der Schweiz. (Dafür haben wir auch die Selbstdispensation durch die Ärzte, aber das ist ein anderes Thema).
Bei so einem Kunden wie oben könnte ich zum Beispiel nachschauen, ob er es schon einmal bei uns hatte – wir müssen Computerdossiers führen über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente.
Falls Ja, könnte ich ihm entweder eine einmalige Wiederholung auf ein Rezept dafür machen – vorausgesetzt, es ist nicht mehr als 1 Jahr alt und er hat das nicht schon einmal so gemacht.
Oder ich könnte einen Vorbezug machen (wenn ich denke, dass er wirklich das Rezept vom Arzt besorgen geht),
Wenn er aber noch nie damit bei uns war, dann muss ich abklären, ob er es wirklich braucht (sieht in dem Fall stark danach aus), und entscheiden, was das Risiko ist, wenn ich es ihm abgebe (wenig) gegen wenn ich es ihm nicht gebe (könnte tatsächlich Herzprobleme machen) – und dann entscheiden ob ich ihm das als Vorbezug gebe (und das Rezept noch kommt) oder ihn das erst mal zahlen lasse (Bei einem Patienten, der noch nie da war eher das). Das liegt in meiner Verantwortung – der ich entsprechend sorgfältig nachgehe.
Also ja – hätte er das von mir wahrscheinlich bekommen können. Einmal. Unter der Voraussetzung, dass er wieder zum Arzt zur Kontrolle geht und ich vor einem eventuell nächsten Mal ein Rezept sehe.

Übrigens: das Aspirin 100 (bei uns cardio genannt) ist in der Schweiz rezeptpflichtig … und demnach hätte ich das ganze Prozedere oben auch für das machen müssen ….

So sind die Gesetzgebungen halt unterschiedlich.

Wachbleiben (2)

Die Patientin kommt mit einem Rezept in die Apotheke. Es ist (wie bei dem Arzt üblich) miserabel geschrieben und (wie bei der Patientin üblich) das von oben bis unten gefüllt. Sie geht alle paar Monate zum Arzt und lässt sich dann so ziemlich alles aufschreiben, was aufgeschrieben werden kann.

Die Kommunikation mit ihr wird etwas dadurch behindert, dass sie nicht gut deutsch redet (und kein französisch, englisch oder italienisch) … aber wir kommen zu schlag.

Allerdings haben wir heute festgestellt, dass sie da wohl ein Kommunikationsproblem mir dem Arzt hatte.

Auf dem Rezept stand

1 OP Stilnox XXX – D.S: 1 Tablette bei Bedarf

  • die hatte sie bisher noch nie.

Also sagt die Pharmaassistentin bei der Abgabe: „Davon nehmen sie bei Bedarf vor dem Schlafen je 1 Tablette.“

Patientin: „Nein. Nicht Schlafen.“

PA leicht irritiert: „Doch, das ist zum Schlafen.“ Und macht das internationale Zeichen für Schlafen (ihr wisst ja: wie man einen Kopf auf die zum Kopfkissen gefalteten Hände ablegt. :-) )

Patientin kopfschüttelnd: „Nein, das zum nicht schlafen.“

Eine kurze Diskussion später war das folgende klar: Die Patientin hat tatsächlich vom Arzt etwas zum „Nicht-Schlafen“ verlangt – und nicht etwas, weil sie nicht schläft. Der Grund: sie wurde auf ihrer letzten Reise nachts, unterwegs beim Schlafen bestohlen. (Ich vermute in einem Zug oder Bus). Und deshalb will sie jetzt dieses Mal unbedingt wach bleiben. Und dafür wollte sie etwas vom Arzt.

Man kann sich nur vorstellen, was passiert wäre, wenn sie jetzt eine Tablette Stilnox genommen hätte.

Wachgeblieben wäre sie damit eher nicht.

Das heisst …!

Nach langer Zeit wieder mal ein … eher unangenehmes Telefon mit dem Arzt. Der Arzt hat auf dem Rezept für den Patienten aufgeschrieben

Venlafaxin 75mg

Bisher hatte der Patient Venlafaxin ER in der Dosierung 150mg

Der Patient selber ist auch sehr unsicher, wie er das weiter nehmen muss. Dosierungsänderung war ihm bekannt, aber ob das weiterhin ER (die retardierte Form) sein soll oder neu die normalen wusste er nicht.

Also muss ich den Arzt anrufen.

Der Arzt hat einen ungewöhnlichen ausländischen Namen. Ich sage jetzt mal Nguyen – obwohl es das nicht war (tatsächlich eine ganz andere Sprachfamilie)   … und bei Nguyen weiss ich sogar, wie man das richtig ausspricht. Dieser vietnamesische Name ist so häufig wie Meyer in Deutschland und man spricht es aus wie das englisch „wing“ … jedenfalls, wie man den Namen des Arztes richtig ausspricht weiss ich nicht.

Am Telefon meldet sich jemand sehr kurz … und für mich unverständlich. Ich weiss nicht, ob ich jetzt am richtigen Ort gelandet bin, da da weder ein „Praxis Dr.“ noch ein „Dr.“ vornedran kam. Also muss ich fragen:

„Hier ist Pharmama’s Apotheke, Pharmama am Apparat – bin ich hier richtig bei Doktor Nguyen?“ (so ausgesprochen, wie ich es lese)

Der Mensch am anderen Ende des Telefons meint nur säuerlich … „Das heisst …. (nochmals dasselbe unaussprechlich-unverständliche) !!!“

Hoppla – da hat tatsächlich für einmal der Arzt direkt das Telefon abgenommen. Ist er vielleicht so säuerlich, weil er momentan keine Praxisassistentin hat, die das erledigt?

„Oh, entschuldigen Sie bitte meine falsche Aussprache, ich habe da eine Frage wegen einem Rezept von Ihnen …“

ich mache einen Moment Pause – um ihm einerseits die Möglichkeit zu geben zu seinen Unterlagen oder seinem Computer zu gehen dafür, andererseits mich zu unterbrechen, falls er doch nicht der Arzt ist.

Und ernte dafür ein sehr ungeduldiges: „Wie ist die Frage?!“

„Es geht um ihren Patienten Herrn Meyer und das Rezept, das sie für ihn ausgestellt haben für Venlafaxin 75. Auf dem Rezept ist nicht geschrieben, ob das ER – die retardierte Form sein soll oder nicht. Die hatte er bisher noch nicht.“

„Er kann nehmen, was er will.“

Kein Nachschauen im Computer, nichts. Entweder ist der Herr Doktor so gut, dass er alles im Kopf hat … oder es ist ihm schlicht egal.

Das kann ich nur leider nicht ganz so stehen lassen.

„Herr Meyer hatte bisher die Venlafaxin 150mg ER … von daher würde ich vorschlagen, dass er auch weiterhin die ER nimmt.“

„Jajaja, ist schon gut. Sonst noch etwas?“

Yup, dem Arzt ist es egal.

„Nein, ich wollte nur die Bestätigung. Danke.“

Ich verabschiede mich und halte das im Computer fest.

–

Nachtrag – der Patient kommt mit der niedrigeren Dosierung nicht zurecht … und kommt ein paar Tage später mit einem neuen Rezept vom gleichen Arzt für Venlafaxin 150mg.

Er hat wieder nicht aufgeschrieben ER – aber bei den 150 mg gibt es zumindest keine anderen. Also ändere ich das von mir aus und ohne Rückmeldung. Dem Arzt rufe ich nur noch im Notfall an.

Alles ausser Tabletten …

Abends um … kurz vor Bestellschluss.

Junger Mann in der Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Er reicht es mir mit folgenden Worten:

„Meine Frau kann keine Tabletten schlucken. Keine. Nicht einmal ganz kleine. Sie hatte einen Unfall und einen gebrochenen Arm – wir waren im Spital und das ist das Rezept, das sie mir mitgegeben hat.“

Uh –ja. Mir können Sie das offensichtlich problemlos sagen, dass Tabletten nicht gehen … aber hätten sie das nicht schon im Spital können? Das Rezept sagt, dass sie das nicht haben.

Auf dem Rezept steht:

Irfen 600mg (das sind Tabletten) 1-1-1

Dafalgan 1g (undefiniert welche Form) 1-1-1

Pantoprazol 40mg (wieder Tabletten) 1-0-0

Novalgin 500mg 1-1-1 in Reserve (wieder Tabletten, wenn so aufgeschrieben)

…

Und nun: suche. Und zwar schnell! denn in 5 Minuten ist Bestellschluss und sie hat sicher Schmerzen.

…

Irfen ersetzen war noch einfach: Brufen Granulat. Dafalgan auch: Dafalgan 1 g gibt’s in Brausetabletten, Novalgin gibt’s in Tropfenform (und dann umrechnen, wie das mit der Dosierung ist) … und jetzt das Pantoprazol …

Ich bin wirklich erfreut, als ich sehe, dass das es ein Pantoprazol von einer (einzigen) Firma in Brausegranulatform gibt – das habe ich bisher weder gesehen noch gebraucht (die Pantoprazol sind auch so sehr kleine Tabletten).

Nicht so erfreut bin ich, als ich das bestellen will und die Meldung zurück bekomme, dass das nicht lieferbar ist. Das einzige lösliche Pantoprazol.

Was jetzt?

Wirkstoffwechsel. Vom Nexium (Esomeprazol) weiss ich, dass es da auch ein Granulat gibt, das habe ich schon einmal gebraucht.

AUCH nicht lieferbar! Mist.

Gut – beim Nexium sind das auch MUPS Tabletten – die kann man wenn schon nicht lösen, zumindest suspendieren. Das gibt eine ziemlich krümelige Angelegenheit zum trinken – ich hoffe, das geht bei ihr.

Also habe ich am Schluss die Esomep MUPS abgegeben (das Generikum vom Nexium) … und das Spital danach über meine „Anpassungen“ des Rezeptes informiert.

Das war in ihren Augen auch okay … tatsächlich sind sie ziemlich Dankbar, wenn man ihnen so einen Teil der Arbeit abnimmt. Das ausgestellte Rezept ist ziemlich Standard, meine Ersatzmöglichkeiten hier legal (keine Ahnung, wie kompliziert so ein Fall in Deutschland geworden wäre, wo nur definierte Generika von der Krankenkasse übernommen werden und ein Wirkstoffaustausch … so sinnvoll und nötig er hier auch ist wohl nicht so möglich gewesen wäre.).

So wird die Arbeit doch interessant :-) (auch wenn ich auf die Nicht-Lieferbarkeit verzichten könnte).

P.S: Tipps zum Tabletten und Kapseln schlucken findet ihr hier.

Nützt nix

IMG_4509 - Arbeitskopie 2

Das oben ist ein Rezept (ja – trotz nettem Gruss vom Arzt drauf) für ein Blutdruckmessgerät.

Problem nur: die kann der Arzt wohl auf Rezept aufschreiben -leider werden die aber hier in der Schweiz nicht von der Krankenkasse übernommen. Jedenfalls nicht von der Grundversicherung, da sie nicht auf der Mittel und Gegenstände-Liste stehen. Was die Zusatzversicherung angeht … die können praktisch machen, was sie wollen. Von manchen wird das bezahlt, von anderen nicht … Da bringt es leider auch nichts, wenn da mal ein Grund auf dem Rezept draufsteht, wegen was das Blutdruckmessgerät gebraucht wird. (Und was für ein seltsamer Grund ist das? Muss ich das wissen?)

P.S: Nein, das hat tatsächlich keinen Zusammenhang mit der Dame aus dem letzten Blog-Post.

Die problematische, äh natürlich problemlösende Apothekerin … (2)

Rezept 2 war auch vom Spital, andere Abteilung und lustigerweise diesmal nicht der Arzt, sondern die Patienten nicht ursprünglich aus der Schweiz … weshalb es wohl schon dort Kommunikationsprobleme gab.

Erst mal zum Rezept:

1 OP Nexium 40mg S: 2-0-0 für 2 Wochen, dann 1-0-0 für 2 Wochen

1 OP Bepanthen Lösung

5ml + 5ml NaCl 0.9% zur inhalation 2 x täglich

Die ersten Diskussionen gab’s beim Nexium, wo der Patient trotz meiner Erklärungen, dass es da ein wirklich identisches (!) Mittel zum fast halben Preis gibt auf dem Original bestand.

Dann frage ich nach einem Blick auf die Anwendung bei der Bepanthen Lösung nach, ob er denn ein Inhalationsgerät habe. Hat er nicht.

Pharmama: „Dann müssen Sie eines mieten, anders können sie das nicht so anwenden, wie der Arzt das aufgeschrieben hat.“

Mann: „Er hat gesagt, ich könne mir das einfach in Mund sprühen.“

Pharmama: „Nicht ganz. Das Bepanthen ist kein Spray, dann steht hier auch mischen mit Salzlösung und inhalieren, dafür brauchen Sie ein Gerät.“

Mann: „Rufe Sie für mich bei Arzt an, dass er dafür ein Rezept schickt.“

Hmmpf. Ins Spital, schon wieder (und das Rezept war diesmal vom Vortag).

Pharmama: „Ich kanns versuchen.“

Und das tu ich. 3 x … und es geht nicht mal jemand ans Telefon.

Also versuche ich eine andere Strategie … ich hab’ da nämlich eine Vermutung…

Ich packe mir ein Inhalationsgerät (Typ kleiner Koffer-grösse) und nehme das mit dem Mietformular nach vorne.

Pharmama: „Ich erreiche den Arzt nicht. Sie können das später selber noch versuchen, ich zeige Ihnen jetzt aber erst Mal, wie das aussieht. Das ist das Gerät. Das ist das Verbrauchsmaterial, das man dazu braucht. Das Depot für das Gerät kostet 100 Franken. Das ist der Mietvertrag. Hier kommen die beiden Lösungen rein, dann müssen sie …“

Der Patient fängt schon an abzuwinken – praktisch von dem Moment an, wo ich gesagt habe „kostet“ …

Mann: „Das ja sehr kompliziert, das wusste ich nicht, der Arzt hat gesagt nur Mund sprühen … Was soll ich denn jetzt machen?“

Pharmama: „Also … für was brauchen Sie das denn?“

Mann: „Ich habe so einen trockenen Hals.“

Pharmama: „Nichts weiter? Schleim auf der Lunge, Mühe beim Atmen?“

Mann: „Nein, nichts.“

Pharmama: „Und wann gehen sie wieder zum Arzt?“

Mann: „Ich habe am Dienstag (das ist in 3 Tagen) noch einen Termin beim Hausarzt.“

Pharmama: „Okay. Dann … würde ich ihnen vorschlagen, dass Sie das Bepanthen nehmen und damit gurgeln bis dahin. Und dass Sie dann ihren Hausarzt fragen, ob Sie wirklich ein Inhalationsgerät brauchen.“

Damit war er dann zufrieden und ging. Ohne Inhalationsgerät. Inkomplette Rezepte sind nervig – grad bei dem bin ich aufmerksam und frage inzwischen nach, wenn da drauf steht „inhalieren“ ob ein Gerät vorhanden ist. Das ist nämlich heute bei weitem nicht mehr so oft der Fall. Und wenn das über die Krankenkasse laufen soll, dann muss das Gerät (oder die Miete) auch auf dem Rezept stehen. Hinter so etwas her zu rennen finde ich mehr als lästig … vor allem, wenn sich dann herausstellt, dass das gar nicht nötig ist. In dem Fall auch, in dem man einen Teil des Aufwandes an den Patienten zurück-delegiert :-)