Einmal alles, bitte.

Man ist sich schon bewusst, dass manche Leute eine ganze Menge Medikamente nehmen müssen. Aber wie viel, merkt man nur, wenn man mal wirklich alles vor sich hat. Der Arzt hat von uns eine Aufstellung von allem was die Patientin im letzten Jahr so hatte verlangt, weil er ein neues Dauerrezept ausstellen wollte. Das hat er dann auch:

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Das ist viel. Auch wenn nicht alles Medikamente sind. Da hat es Inkontinenzeinlagen drauf (zuunterst) und auch Hautpflege, ursprünglich vom Hautarzt verschrieben. Ein ziemlich extremes Beispiel – und vielleicht braucht sie auch nicht wirklich alles, und das Vita Merfen (eine Wund-Heilsalbe) gibt es gar nicht mehr. Magenschutz sind gleich zwei verschiedene drauf: Antra und Pantoprazol, diverse Blutdruck- und Herz-Medikamente und auch gegen Depression.

Man muss sich bei derartigen Listen bewusst sein, dass da zwischen den verschiedenen Medikamenten Wechselwirkungen stattfinden – eine ausgesprochen relevante sehe ich auf den ersten Blick: Euthyrox (Schilddrüsenmedikament) und Magnesiocard (Magnesium) beides am Morgen verordnet. So eingenommen wird das Schilddrüsenmedikament praktisch wirkungslos. 2 Medikamente können wir vergleichen, ab 3 Medikamenten wird das mit den Wechselwirkungen übrigens so komplex, dass da praktisch das Chaos herrscht und nicht mehr wirklich vorhersehbar ist, was herauskommt.

Eine Medikamentenliste wie die oben stellt nicht nur den Patienten, sondern auch den Arzt und Apotheker vor diverse Probleme – und eine gute Kommunikation ist hier wichtig. Vielleicht könnte man das sogar optimieren, damit man nicht mehr so viel nehmen muss.

Ich mach‘ die Preise nicht.

Der Patient hat eine Versicherung, die uns das Medikament erstatten würde, weigert sich aber sie zu benutzen und will selber zahlen – darf er – dafür hält er uns (und die anderen Patienten) dann 5 Minuten mit der Diskussion auf, weshalb das Atorvastatin jetzt so teuer ist.

Ich mach die Preise der Medikamente nicht. Ganz speziell nicht die der rezeptpflichtigen Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden. Die sind tatsächlich gesetzlich geregelt. Und die Checks die da drauf kommen, die sind für meine Arbeit, da verzichte ich nicht drauf (ganze maximal 7 Franken 30! Egal wie teuer die Packung sonst ist).

Tatsächlich bin ich der Meinung, die sind schon ziemlich gut heruntergekommen mit den Preisen – wären Sie mit dem Rezept gekommen, als es noch nur das Sortis gab, dann hätten Sie Grund zum motzen, aber so?

Zeitverschwendung!

Ich habe echt genug zu tun, ohne mit Ihnen über die Preise zu diskutieren. Hinter Ihnen fragen sich gerade 3 weitere Patienten, weshalb das so lange dauert.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen“

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.

Da steht *was* auf dem Rezept?

Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

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Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

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Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 

Die Pflasterverschreibung

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Bild: So sind (Spezial-)Pflaster normalerweise auf Rezept verschrieben. Für die nächste Begegnung – die mir Kristy.infidel von instagram so geschickt hat- muss man sich einfach vorstellen, dass da 15 x 8 cm drauf steht.

Kunde: „Ich will dieses Pflaster umtauschen. Ich wollte eins was 8x15cm gross ist. Sie haben mir eins gegeben, wo 15 x 8 drauf steht.“

Apotheke: „Ehm … Ja. Sie können es auch drehen?“

Kunde: „Nein, das geht nicht. Geben Sie mir ein neues. Zur Not auch 10 x 15. Hauptsache, die 15 steht hinten!“

…

Rezeptfälschungsbeispiel

Die Rezeptkopie haben wir gefaxt bekommen im Rahmen einer Rundwarnung, dass es (und ähnliche) gefälscht sind.

Das ist so ein Fall – auf den ersten Blick sieht es noch einigermassen okay aus, aber je länger man es ansieht, desto mehr Fragen werfen sich auf:

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Wieso stellt die Hals-Nasen-Ohren (HNO) Abteilung im Spital ein Rezept für ein starkes Schlafmittel aus?

Seltsame Dosierung: einmal innert 24 Stunden – weshalb nicht grad „maximal 1 Tablette vor dem Schlafen“? Anders nimmt man ein Schlafmittel eigentlich nicht, oder?

Moment: das Rezept ist „für Kind“?

Nö.