Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

UnterschiedeDACHApotheke

Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.

Da steht *was* auf dem Rezept?

Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

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Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

schuemli

Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 

Die Pflasterverschreibung

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Bild: So sind (Spezial-)Pflaster normalerweise auf Rezept verschrieben. Für die nächste Begegnung – die mir Kristy.infidel von instagram so geschickt hat- muss man sich einfach vorstellen, dass da 15 x 8 cm drauf steht.

Kunde: „Ich will dieses Pflaster umtauschen. Ich wollte eins was 8x15cm gross ist. Sie haben mir eins gegeben, wo 15 x 8 drauf steht.“

Apotheke: „Ehm … Ja. Sie können es auch drehen?“

Kunde: „Nein, das geht nicht. Geben Sie mir ein neues. Zur Not auch 10 x 15. Hauptsache, die 15 steht hinten!“

Rezeptfälschungsbeispiel

Die Rezeptkopie haben wir gefaxt bekommen im Rahmen einer Rundwarnung, dass es (und ähnliche) gefälscht sind.

Das ist so ein Fall – auf den ersten Blick sieht es noch einigermassen okay aus, aber je länger man es ansieht, desto mehr Fragen werfen sich auf:

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Wieso stellt die Hals-Nasen-Ohren (HNO) Abteilung im Spital ein Rezept für ein starkes Schlafmittel aus?

Seltsame Dosierung: einmal innert 24 Stunden – weshalb nicht grad „maximal 1 Tablette vor dem Schlafen“? Anders nimmt man ein Schlafmittel eigentlich nicht, oder?

Moment: das Rezept ist „für Kind“?

Nö.

Patient mit besonderen Bedürfnissen

Beim kontrollieren der Rezepte vom Vortag fällt mir ein … etwas spezieller Kommentar bei einem Patienten auf. Nennen wir ihn Herr Vacuoli.

Rezept mit …Spritze von der Klinik abgegeben am 4.12 .; wenn er Spritze nicht bestellt bei uns bis 15. Januar bitte ihn anrufen und fragen, ob er Termin bei einem Arzt hat für Spritze und fragen, ob wir für ihn Spritze bestellen sollen. (Er scheint etwas vergesslich und schlecht organisiert).

Huh? Speziell.

Herr Vacuoli ist etwa halb so alt, wie ich. Den Rest der Medikamente vom Rezept der Klinik hat er bekommen. Weil mir das Medikament (die Spritze) so noch nicht sehr bekannt ist, nutze ich die Gelegenheit, mich darüber zu informieren. Das hilft beim Verständnis der Situation: die Spritze wird verwendet als Depotmedikament bei Shizophrenie. Zum Krankheitsbild gehören auch sogenannt kognitive Störungen, womit hier nicht Intelligenzdefizite gemeint sind, sondern Probleme mit Aufmerksamkeit, Gedächtnis und der Planung von Handlungen.

Trotzdem … das ist ein ungewöhnlicher Service, wenn die Apotheke dem Patienten hinterhertelefoniert, ob und wann er einen Arzttermin hat. Den Termin braucht er wegen dem Spritzen des Medis – das kann er kaum selber machen. Und das Rezept war von der Klinik, wahrscheinlich spritzt das aber sein Hausarzt oder Psychiater.

Jedenfalls mache ich einen Vermerk in unserer Agenda, dass man Herrn Vacuoli dann kontaktiert.

Am 13. Januar schaue ich nach: Die Spritze ist noch nicht bestellt, also rufe ich ihm an.

Nach dem Telefonanruf weiss ich, was die Kollegin gemeint hat mit „scheint etwas vergesslich“. Verwirrt trifft es vielleicht eher. Am Telefon kommt Herr Vacuoli direkt etwas „vollgedröhnt“ herüber. Nach der dritten Erklärung, weshalb ich anrufe, scheint die Info aber trotzdem angekommen und er bestätigt, dass er noch keinen Arzttermin hat, sich aber darum kümmern will.

Zur Sicherheit schicke ich ihm ein SMS mit der wichtigsten Info nach: welche Apotheke, Arzttermin, melden bitte … Und hinterlasse nun selber einen Kommentar im PC:

Tel am 13.1. – hat noch keinen Arzttermin. Er soll sich bei uns melden, sobald er einen hat. Ph

Am nächsten Tag bestellt Herr Vacuoli telefonisch die Spritze für uns, damit er sie am Termin den er am 26.1. hat dabei hat.

Alles okay … sollte man denken. Vor allem, als ich ein paar Tage später sehe, dass sie abgeholt wurde.

Nö.

Am Donnerstag 26. Januar abends um kurz vor 7 Uhr steht Herr Vacuoli in der Apotheke. Es ist das erste Mal, dass ich ihn sehe, deshalb bin ich mehr als nur etwas verwirrt, als er nur sagt: „Ich soll … meine Spritze abholen.“

Der junge Mann ist Mitte 20 und macht einen freundlichen, wenn auch etwas abwesenden, vielleicht sogar leicht hilflosen Eindruck. Er ist so der Typ, der in einem unbewusst Mamainstinkte weckt – man will ihm wirklich helfen. Das erklärt für mich auch der Kommentar im Computer. Meiner Kollegin ging es wohl gleich.

Nachdem ich seinen Namen verifiziert habe – und nachgeschaut, dass „seine Spritze“ vor ein paar Tagen wirklich abgegeben wurde – an ihn – äussere ich meine Verwirrung darüber. Erstens dass er sie jetzt nochmals (?) will .. und zweitens: ist es jetzt nicht nach dem Termin mit dem Arzt?“

Herr Vacuoli : „Nein, den Termin habe ich erst morgen, ich habe ihn verschieben müssen. Aber ich habe die Spritze verloren.“

Waaas? Das Ding kostet ein paar hundert Franken … und so klein ist die Packung auch nicht!

Aber es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als noch eine zu bestellen.

Dass er sie braucht, steht nicht in Frage, aber … echt jetzt? Verloren?

Das belastet mich tatsächlich so sehr, dass ich mir überlege, ob man die Spritze das nächste Mal nicht besser direkt an den Arzt liefert? Denn wahrscheinlich wird es ein nächstes Mal geben. Das ist zwar eine Depotspritze – also langwirksam – aber mehr als einen Monat wirkt sie auch nicht. Wer sich fragt, weshalb man ihm keine Tabletten gibt (die wären zumindest etwas günstiger)? Nun … ich denke, die Episode oben dürfte das erklären: so unzuverlässig / verwirrt wie er ist, ist kaum anzunehmen, dass er in der Lage ist, die Tabletten regelmässig zu nehmen.

Das gibt noch ein Kommentar im PC:

… Spritze verloren! 26.1. Ersetzt. Für nächstes Mal: Er braucht neues Rp bei neuem Bezug. Ev. beim Arzt selber verlangen (und zu dem bringen?)

Den Empfang lasse ich ihn am nächsten Tag ausserdem visieren: er soll zumindest wissen, was das Teil kostet, das er da verloren hat.

(Wird fortgesetzt?)

Fehlermanagement und Ärzteinformation

Man kann nicht alles wissen. Gerade bei Medikamenten und ihrer Verschreibung gibt es auch ständig Wechsel. Wir bemühen uns in der Apotheke auf aktuellem Stand zu bleiben und falls nötig auch entsprechende Rückmeldung an die Ärzte zu geben, wenn uns etwas auffällt.

Letztes Jahr hatten wir nun relativ kurz hintereinander Rezepte vom Spital auf dem folgendes verordnet war:

Methotrexat 10 mg   Dos: 1 1/2 Tabl. 1x pro Woche.

methotrexatSchön und gut, die Dosierung einmal wöchentlich ist für rheumatoide Arthritis üblich – und sogar mit speziellem Warnhinweis auf der Packung versehen, damit da keine Überdosierungen passieren. Zu hohe Dosierungen (die bei undeutlicher Verordnung und Instruktion leider schon vorgekommen sind) führen zu Vergiftung und haben deswegen leider schon zu Todesfällen geführt.

Das Medikament ist hochwirksam, aber nicht ganz ungefährlich. Es ist ein Chemotherapeutikum (also gegen Krebs) und wirkt Immunsystem-unterdrückend. Wenn man unter der Behandlung eine Infektion bekommt, muss man das sofort melden und ev. absetzen. Man darf nicht schwanger sein oder werden, wenn man das nimmt, bis 6 Monate danach, da es Missbildungen beim Kind verursacht.

Und dann steht das in der Packungsbeilage:

Die Tabletten sollen nicht zerstossen werden. Bei der Handhabung sollten möglichst Einmalhandschuhe verwendet werden respektive unmittelbar nach dem Kontakt mit den Tabletten sollen die Hände gewaschen werden. Es ist darauf zu achten, dass allfällige Tablettenteilchen (z.B. bei einer Beschädigung einer Tablette) nicht eingeatmet werden und nicht mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommen. Falls es zu einem Hautkontakt kommt, ist die Stelle mit Wasser und Seife zu waschen, bei Augenkontakt ist mit Wasser zu spülen.

Die Tabletten sollte man nicht mit „blutten Händen“ anfassen und schon gar nicht zu teilen. Der Behälter ist auch so konzipiert, dass das nicht passiert. Weil wir ziemlich sicher sind, dass wir nicht die einzige Apotheke sind, die solche Rezepte erhält – und das vielleicht nicht bei allen so bekannt ist, haben wir das Spital informiert, damit die das in Zukunft nicht mit halben Tabletten aufschreiben, sondern vielleicht so:

Methotrexat 10 mg  1 OP und Methotrexat 5mg 1 OP   Dos: 1x 15mg pro Woche

Das mag trivial erscheinen, ist es aber nicht. Wie häufig kommt es vor, dass die  Ehepartner Medikamente für die Partner richten? Oder Eltern für die Kinder? Häufig. Und die kommen dann in Kontakt mit einer sehr potenten Substanz. Das sollte hier nach Möglichkeit vermieden werden – um mögliche Infektionen wegen der Unterdrückung des Immunsystems zu verhindern oder Auswirkungen auf eine Schwangerschaft.

In den Medikamentenunterlagen im Spital steht das übrigens drin. Der/die Ärzte sollten/könnten das also wissen. Aber wenn ein solches Rezept kommt gibt das halt wieder einen Telefonanruf. Ins Spital (mache ich speziell ungern, aber ist hier wichtig).

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