Zu spät für … ?

Junge Frau (JF) mit Pillenrezept. Eine Wiederholung. Aber kein so normaler Bezug:

JF: „Ich habe das eine Zeitlang nicht genommen – jetzt … Ich bin nicht sicher, ob ich das wieder nehmen soll – es könnte sein, dass ich schwanger bin.“

Pharmama: „Im Normalfall fängt man mit der Pille am ersten Tag der Periode an. Wenn Sie die nicht bekommen, dann … in dem Fall wäre es sinnvoll, vorher einen Schwangerschaftstest zu machen.“

Sie kauft einen.

JF: „Und was, wenn ich schwanger bin?“

Pharmama: „Dann sollten sie die Pille nicht nehmen und mit dem Frauenarzt Kontakt aufnehmen.“

JF: „Ummm – wie sieht das aus mit der Pille danach?“

Pharmama: „Wie meinen sie das?“

JF: „Kann ich die nehmen?“

mir schwant übles.

Pharmama: „Wie lange ist es her seit dem Geschlechtsverkehr?“

Frau: „2 Wochen.“

Pharmama: „Nein, das ist viel zu lange. Die Pille danach können sie bis maximal 72 Stunden danach nehmen.“

JF: „Meine Freundin sagt, man kann auch einfach 2 Pillen nehmen.“

Pharmama: „Was? 2 normale Pillen, wie diese hier? (Zeige auf ihre normalen Pillen) – Nein.“

(Ich habe schon gehört, dass das im Internet anstelle der Pille danach empfohlen wird. Das funktioniert allerdings nur mit der richtigen Pille – nicht die, die sie hat, man bekommt eine nicht so gesunde Dosis Östrogene dazu … und auch hier nur innerhalb desselben Zeitrahmens)

JF: „Nein, 2 von der Pille danach, dann gehe das auch.“

Pharmama: „Nein.“

JF: „Meine Freundin sagt das. Was kann ich denn sonst machen, wenn ich nicht schwanger sein will?“

Pharmama: „Zum Frauenarzt gehen. Es gibt noch andere Möglichkeiten als die Pille danach. … nach der Zeit fällt das allerdings unter Abtreibung.“

JF: „Oh. Okay.“

Ich will hoffen, dass der Test negativ ist.

Die Pille danach ist NICHT die Abtreibungspille.

Die Patienten von anderen …

Telefon mit einer … Anfrage.

„Meine Mutter bekommt ihre Medikamente immer mit der Post. Jetzt kann sie nicht zur Post gehen und die Medikamente abholen – und man hat sie nicht abgegeben, da sie die Türe nicht aufgemacht hat. Könnten nicht Sie die Medikamente bei der Post abholen und sie ihr vorbeibringen?“

Hmm. Nein.

Wenn sie das nicht selber machen können oder das gar ein regelmässiges Problem wird, rate ich ihnen die Hauspflege zu engagieren.

Wir machen Hauslieferungen an unsere Kunden und Patienten, aber ich habe einfach die Ressourcen nicht, das auch für die Patienten von anderen zu machen. Mal abgesehen davon, dass das auch nicht eine einfache Lieferung wäre – da müsste erst jemand zu ihr nach Hause, den Abholzettel holen, zur Post die Medikamente abholen und dann noch einmal zu ihr nach Hause…

Tut mir leid.

(Nein, sie wollte auch nicht, dass wir vielleicht in Zukunft die Medikamente besorgen und liefern, da das ja bestens geht mit der Post …)

Wie schreibt sich das?

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Ein Computergeneriertes Rezept. Man sollte denken, dass da nicht viel falsch gehen kann. Werden die nicht mittels Listen, wo die Medikamente drauf sind und anklicken erstellt?

Und wie passiert dann so etwas?

Patient: „Ich brauche dann wieder das Metacerox“

Praxisassistentin: „Wie schreibt sich das? Ich finde das nicht?“

Patient: „Na, so wie es sich ausspricht! 50 Milligramm. Ich hatte das bisher immer.“

Praxisasssistentin denkt sich: „Ach, ich füge das einfach als neue Zeile ein – die Apothekerin wird schon wissen, was gemeint ist.“

Ja – ich weiss. Aber ob der Arzt der das so unterschrieben hat das auch weiss?

Bonuspunkte für den, der mir in den Kommentaren das richtige Medikament nennen kann.

Wie nehme ich das jetzt?

Der Lehrling reicht mir das Telefon weiter für eine „pharmazeutische Frage“.

Am Telefon eine der Stimme nach ältere Frau:

„Halloo? Ich habe gestern von Ihnen ein Antibiotikum bekommen. Jetzt bin ich nicht sicher, wie ich das nehmen muss?“

Pharmama: „Wie war noch einmal der Name? Ich schaue rasch bei Ihnen im Dossier.“

Sie nennt mir Ihre Daten und ich rufe ihr Dossier auf.

Pharmama: „Ah – das Co-Amoxicillin, richtig?“

Frau: „Ja. Da steht auf der Etikette: Je 1 Tablette morgens und abends kurz vor dem Essen einnehmen. Für 7 Tage.“

So habe ich es auch bei mir festgehalten. Das ist unsere Übersetzung der Angaben des Arztes, die etwa so aussehen: 1-0-1 7d … und stimmt mit der im Beipackzettel empfohlenen Dosierung überein.

Pharmama: „Okay??“

(Ich verstehe das Problem noch nicht ganz)

Frau: „Heisst das, ich muss die 2 Tabletten nehmen und dann 7 Tage Pause machen?“

Pharmama: „Nein, das heisst, Sie nehmen während 7 Tagen jeden Tag morgens und abends je 1 Tablette.“

Frau: „Warum schreiben Sie das denn nicht so drauf. Ich finde das ‚für‘ sehr irreführend!“

Oh. Und hier dachte ich, das wäre deutlich so. Gut, dass wir das klären konnten.

Hmmm, ich finde „während“ auch schöner, aber ist das wirklich so unverständlich?

Gratis Auskunft mit Grenzen

Jetzt – gegen Ende des Jahres – häufen sich bei uns wieder die Anfragen von Patienten, die ausgedruckt haben wollen, was sie bei uns bezogen haben. Häufiger, weil sie es nicht geschafft haben, da selber „Buch zu führen“ und weil sie das für die Krankenkasse (wenn sie da selber bezahlt haben) brauchen*. Gelegentlich aus reinem Interesse, oder weil sie etwas nicht nachvollziehen konnten, das die Krankenkasse ihnen geschickt hat (die müssen leider immer noch nicht genau auflisten, für was da jetzt etwas ist, nur wieviel und woher).

*Das kann ich – nur kann ich bei den Selbstzahlern keine Rezeptkopien ausdrucken, da die das Rezept ja selber wieder mitgenommen haben.

Dieser Service ist grundsätzlich gratis. Die Daten „gehören“ ja auch dem Patienten selber. Das fällt auch (bei Anfragen des Patienten selber) nicht unter das Patientengeheimnis und gilt ebenso beim Arzt.

So steht’s auch im Gesetz: (Quelle)

Was kostet die Auskunft über meine Patientendaten?

Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Eine Kostenbeteiligung darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden, z. B. wenn ein besonders grosser Aufwand entsteht. Dieser Aufwand muss über das blosse Kopieren, Ausdrucken und Versenden hinausgehen. Die Kostenbeteiligung ist in jedem Fall auf maximal Fr. 300.- beschränkt. Wird eine Kostenbeteiligung verlangt, so muss diese begründet und dem Patienten vor Auskunftserteilung mitgeteilt werden, damit dieser sein Auskunftsgesuch allenfalls zurückziehen oder abändern kann (z.B. auf einen bestimmten Zeitraum oder auf bestimmte Dokumente beschränken).

… Ich würde jetzt mal behaupten, dass diese „Kostenbeteiligung im Ausnahmefall“ durchaus angebracht ist, wenn es sich dabei um 50 Scheine mit je etwa 4 Rezepten (also insgesamt etwa 150 Rezepte) handelt aus den Jahren 2006-2010, deren digitales Bild nur noch via direkte Anfrage einzeln angefordert aus den Archiven extrahiert werden kann und die dann noch einzeln ausgedruckt werden müssen.

Nein, ich weiss nicht, für was er diese Info benötigte.

Nach der Auskunft, dass ich für den Aufwand dann etwas verlangen müsste (das sind mehrere Stunden Arbeit!) war der Patient dann mit einem detaillierten Ausdruck Ihrer Bezüge ohne die Kopien der Originale der Rezepte zufrieden. Das war dafür dann kostenlos. (Und hat auch nur etwa 30 Minuten gedauert).