Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.

Mengenabgabekontrolle durch die Versandapotheke: Nicht vorhanden.

Dieses Bild und Erklärung wurde mir von einer anderen Apotheke zugeschickt:

EntsorgungMediszurRose2018

Das sind einmal 4 Packungen Triatec 10mg, abgegeben von der Versandapotheke zur Rose an einen Patienten im November 2017. Und einmal 3 Packungen Triatec 10mg, abgegeben an denselben Patienten im Dezember 2017. Alle ungebraucht – in den Medikamentenretouren, die eine Apotheke zurückbekommen hat.

Sie schreiben dazu:

Im Anhang mal wieder ein Bild von Medikamenten, die uns von einer uns ansonsten praktisch unbekannten Patientin zur Entsorgung vorbeigebracht wurden. Das schockierende ist, dass offensichtlich keinerlei Kontrolle der Bezüge stattfindet, die ersten 4 Packungen sind alle vom 1.11.17, alles Packungen mit 100 Stück und alle unbenutzt. Am 19.12.17 wurden dann wieder 3 Packungen geliefert.

Da fragt man sich schon inwieweit überhaupt eine Kontrolle stattfindet oder ob es nicht nur um möglichst hohen Umsatz geht. Die Maximaldosis laut Kompendium liegt bei allen Indikationen bei 10mg pro Tag.

Offensichtlich nimmt die Patientin ihre Medikamente nicht einmal ein, somit ist auch fraglich ob sie die Medikamente überhaupt selber bestellt hat oder ob nicht der Arzt einfach elektronisch «verschreibt» um seine Provision zu bekommen und die Patientin bekommt halt wieder einmal ein Päckchen, die Krankenkasse zahlt ja. Und wenn sie in der Praxis steht, bekommt sie gerade auch noch ein paar Packungen mit…

Das ist für mich jetzt keine Überraschung. Ich sehe Ähnliches fast täglich bei unseren Medikamentenretouren – es ist einfach ein krasser und hiermit dokumentierter Fall. Ich kann versichern, dass wir bei uns in der Apotheke auch bei solchen (nicht missbrauchsgefährdeten) Medikamenten eine Mengenkontrolle machen – mal abgesehen davon, dass es meist keinen Sinn macht, so viele Medikamentenpackungen aufs Mal abzugeben – wenn da etwas wechselt in der Dosierung, kann man das auch nicht zurücknehmen. Schon die erste Abgabe wäre ein Über-Ein-Jahres-Bedarf! Eine Packung kostet an die 50 Franken … hier werden gerade 350 Franken entsorgt. Interessiert das die Krankenkasse gar nicht? Oder sind die mehr daran interessiert die CHF 7.20 an Pauschale zu sparen, die die Apotheke bei der Abgabe verdient und auf die die Versandapotheke „verzichtet“? Ah ja – und das ist ein Original bei dem es günstigere Generika gäbe, wo ziemlich problemlos gewechselt werden kann. Die Apotheke vor Ort macht sich die Mühe das zusammen mit dem Patienten anzuschauen und auszutauschen … das gehört bei uns auch zu der Arbeit, die mit den 7.20 abgegolten wird. Aber irgendwo muss bei der Versandapotheke das Geld ja auch hereinkommen.

Offenbar so, wie man sieht.

UPDATE: Von Zur Rose habe ich folgende Gegendarstellung erhalten

„Der Medikamentenversand unterliegt hohen regulatorischen Anforderungen. Die pharmazeutische Kontrolle ist dabei bei Zur Rose jederzeit vollumfänglich gewährleistet.

Im konkreten Fall hat Zur Rose gemäss der Verschreibung des Arztes und auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin einen Jahresbedarf an Triatec 10 mg versendet. Die von Zur Rose versendete Menge des Medikamentes entspricht genau dem vom Arzt verordneten Jahresbedarf.

Die Aussage, dass der Arzt das Medikament verschreibt, „um seine Provision zu bekommen“, ist vollkommen unzutreffend. Zur Rose zahlt für Verschreibungen keine Provision an Ärzte.

Die hohe Entsorgungsmenge ist leider kein Einzelfall. Wir erleben ähnliche Fälle mit Medikamentenbezügen bei stationären Apotheken, die Zur Rose zur Entsorgung überlassen werden. Gehen bei Zur Rose abgelaufene Medikamente ein, nimmt das Unternehmen seine Verantwortung wahr und lässt diese fachgerecht entsorgen.

Des Weiteren bietet Zur Rose den Patienten an, dass verordnete Originalpräparate durch Generika ersetzt werden. Wird vom Arzt nicht ausdrücklich das Originalpräparat verordnet und willigt der Patient hierzu ein, bieten wir diese Leistung dem Patienten kostenfrei an. Im Gegensatz zu vielen anderen Apotheken wird von Zur Rose für diese Dienstleistung kein zusätzlicher Betrag von den Krankenkassen eingefordert.“

Apotheken-Bewertungen schnell gemacht

Zum QMS (Qualitätsmanagementsystem) in der Apotheke gehört auch, dass man regelmässig getestet wird (durch eine externe Stelle) und dann gibt es noch die Patientenbefragung. Früher wurde die via abgegebenem (und hoffentlich retourniertem) Fragebogen durchgeführt, heute im digitalen Zeitalter stellt man dafür einfach eine dieser „Happy or Not“ Säulen beim Ausgang auf, wo die Kunden ihre Zufriedenheit oder Frust über unsere Arbeit sofort ausdrücken können, indem sie auf eines der Smileys drücken:

happyornot

Das ganze wird gespeichert und am Schluss (nach 2, 3 Wochen) ausgewertet.

Das Ding hatten wir letztens auch bei uns stehen. Ich habe nicht gedacht, dass da viele gedrückt haben – aber in der Auswertung sieht man, dass das doch über 30 pro Tag gemacht haben … und 95% davon waren sehr zufrieden und fast 5 weitere Prozent zufrieden! Yay!

Wirklich unzufrieden haben wir einen Punkt am ersten Tag in der ersten Stunde … und das war ich glaub selber, ich hab die Smileys nämlich erst mal alle geputzt. Auf saubere Knöpfe wird vielleicht eher gedrückt?

Jedenfalls: Cool! Dickes Lob an meine Mitarbeiterinnen, die ihre Arbeit immer zuverlässig und freundlich erledigen, sowohl im Apotheken, als auch Drogerie-bereich.

Es gibt inzwischen ja diverse Stellen, wo man online über Apotheken seine Bewertung einstellen kann, aber das scheint mir für viele schon „zu viel“ Aufwand zu sein – „meine“ Apotheke hat jedenfalls immer noch keine Bewertungen (oder ich habe sie noch nicht gesehen Korrektur: habe gerade eine 5*Bewertung auf google gefunden- wohoo!). Ausserdem sollte man bei denen daran denken, dass da gerne die unzufriedenen ihren Frust ablassen, während die zufriedenen den Aufwand nicht auf sich nehmen.

Trotzdem kann ich mir eine gewisse Freude nicht verkneifen, wenn ich auf einer Bewertungsseite eine gewisse Online-Apotheke (mit denen die Apotheken in Deutschland so Probleme haben) anschaue:

domobewertung

Das bitte beachten Sie unsere Netiquette sind wohl die vom Seitenbetreiber gelöschten schlimmeren verbalen Ausraster der frustrierten Patienten.

Nun ja – es gibt immer einzelne Unzufriedene. Bei uns sicher auch – aber das ist doch eine rechte Sammlung …

heisskalt erwischt?

hotcold

Minus 12.5 bis Plus 35.9 Grad

Das sind nicht die Temperaturunterschiede, die zwischen Feriendestination und zu Hause herrschen (obwohl ich das so auch schon hatte), Nein, das sind die Temperaturen, die in Päckchen gemessen wurden, die mit fünf Paketendienstleistern versendet wurden. Dieselben Paketdienstleister, die auch die Online-Apotheken für den Versand ihrer Medikamentenpackungen verwenden. Auch bei denen werden nur normale Kartons dafür verwendet …. und auch beim Test gingen von 100 Paketen 6 verloren. Das entspricht einem Verlust / Fehler von 6 % … und erklärt wohl einige der Reklamationen auf den Seiten der Online-Apotheken. (Pressemitteilung zur Studie nachzulesen hier: EIPL Temperaturstudie).

Aber zurück zur Temperatur. Ich hier in meiner Apotheke werde schon nervös, wenn die Temperatur jetzt im Hochsommer in der Anlieferung über 25.5 Grad steigt … und schaue, dass ich deswegen auch nachts die Klimaanlage höher einstelle. Die meisten Medikamente müssen bei Raumtemperatur gelagert und auch geliefert werden. Das bedeutet: zwischen 15 bis 25 Grad. Darauf muss ich achten – und darauf muss auch der Grossist, der uns die Medikamente liefert achten. Post und Paketversand ist das aber egal.

Es gibt Medikamente die sind temperaturempfindlich. Man schätzt, dass etwa 20% aller Medikamente dazu zählen. Am bekanntesten sind natürlich diejenigen, die im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen: zwischen 4 bis 8 Grad. Diese sollten nicht nur nicht wärmer werden, auch einfrieren ist ganz schlecht. Beispiel: Insulin: wenn das zu kalt wird, flocken die Proteine aus denen es entsteht aus … und es wirkt nicht mehr. Ditto bei Impfstoffen, wenn sie zu heiss werden – das gilt auch für nicht-flüssige wie Vifotif Kapseln … was übrigens ein Grund ist, weshalb das nicht mehr wie früher per Post kommt. Ursprünglich hat die Firma Berna das Vivotif per Post Express versendet. Die Post hat diese Päckchen (weil wichtig) im Auto direkt neben den Fahrer platziert … unter die Windschutzscheibe. Irgendwann hat man dann auch Messthermometer mitgeschickt. Bei einer dieser Messungen wurden Temperaturen über 70 Grad gemessen (!). Danach hat man das nicht eingestellt. Die Berna gibt es übrigens nicht mehr …

Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 

Die Freundin hat’s empfohlen

Der Lehrling kommt fragen, weil eine Kundin ein Produkt bestellen will, dass sie nicht im Computer findet.

Ich kenne den Namen (es ist dasselbe, wie dies hier) – am liebsten würde ich selber nach vorne kommen, aber ich bin beschäftigt – ich warte am Telefon auf die Antwort des Arztes und lasse mich mit Wartezimmer-Musik berieseln.

Deshalb informiere ich sie telegrammässig über das Produkt:

„Mittel aus China, bekommt man nur via Internet – Warte! (bevor sie wegläuft) „wenn ich mich recht erinnere, ist das Mittel sogar verboten.“

Ich höre immer noch Wartemusik, also googel ich es schnell nebendran und : „Ja, das ist immer noch so. Das Zeug zum abnehmen ist nicht pflanzlich, wie angegeben, es enthält einen Stoff, den sie vor ein paar Jahren wegen übler Nebenwirkungen aufs Herz ausser Handel genommen haben. Der Vertrieb ist verboten.“

Der Lehrling geht.

Nach dem Telefon sehe ich sie wieder. Sie grinst etwas.

„Ich habe ihr gesagt, dass ich das Mittel nicht bestellen kann und ob ich ihr etwas anderes anbieten darf.

Sie meinte, ihre Freundin hat es ihr empfohlen und sie will versuchen es woanders zu bekommen.

Dann habe ich ihr das gesagt mit dem gefährlichen Wirkstoff und dass es darum illegal sei, das zu importieren oder zu verkaufen. Darauf war sie wirklich entsetzt und meinte : ‚oh, na dann ist das wirklich nichts für mich… und das hat sie mir empfohlen? Also … so gut kenne ich sie auch wieder nicht …’ „