Alkohol und Medikamente

Teil 4 der Reihe: Wechselwirkungen zwischen Nahrungs-/Genussmitteln und Medikamenten:

Dass man Medikamente nicht mit Alkohol zusammen nehmen soll, ist bekannt. Auf der sicheren Seite trinkt man am besten gar keinen Alkohol. Wobei: 1 Glas Wein pro Tag liegt bei den meisten Medikamenten trotzdem drin. Aber nicht mehr! Zur Sicherheit fragt man besser nach.

Alkohol dämpft das ZNS (Zentralnervensystem) und verstärkt alle ZNS aktiven Medikamente. Außerdem können alkoholische Getränke den Abbau von Medikamenten hemmen: während der Körper dabei ist, den Alkohol abzubauen, bleiben andere Wirkstoffe länger im Körper und wirken stärker / länger.

Wirkverstärkung / Wirkungsverlängerung bei:

  • Antidepressiva
  • Beruhigungsmittel, Tranquillizer
  • Barbiturate (Antiepileptika)
  • Schlafmittel: Chloralhydrat, Benzodiazepine …
  • Neuroleptika (Mittel gegen Psychosen)
  • Diabetes Medikamente wie Metformin (hier ist auch eine Wirkverminderung möglich)
  • Insulin

Ausserdem: Alkohol macht eine Gefässerweiterung, darum kann es in Kombination zu Blutdruckabfall bis Kreislaufkollaps kommen bei:

  • Blutdruckmitteln
  • Mittel gegen Herz-Rhythmusstörungen
  • Durchblutungsfördernde Mittel

Medikamente, die in Kombination mit Alkohol den Magen, sowie den Darm reizen können:

  • Schmerzmittel
  • Kaliumsalze
  • Eisenpräparate

Medikamente, deren Wirkung durch chronischen Alkoholkonsum vermindert werden können:

  • Beruhigungsmittel
  • Schlafmittel
  • Blutgerinnungshemmende Medikamente

Und dann gibt es noch ein paar Medikamente, die sich überhaupt nicht mit Alkohol vertragen. Bei diesen kann einem schon bei einem Glas Bier oder Wein übel werden:

  • Disulfiram (Antabus) – hier nutzt man den Effekt auch zum Alkoholentzug
  • Das Antibiotikum Metronidazol (Flagyl, Arilin, Metrolag)
  • Das Antibiotikum Trimethorprim (wie in Bactrim, Cotrim, Nopil, Cotrimoxazol)

Nikotin und Medikamente

Teil 3 in der Reihe: Wechselwirkungen von Medikamenten mit Nahrungs- und Genussmitteln: das Nikotin, respektive das Rauchen.

Ich lasse mich hier jetzt nicht über die schädlichen Wirkungen vom Rauchen und die suchterzeugende Wirkung des Nikotins aus, sondern möchte auf die Gefahren hinweisen, die in Kombination mit Medikamenten auftreten.

Rauchen und Nicotin (wie in den Nikotinersatzpräparaten Nicotinell und Nicorette) induziert das Isoenzym Cytochrom P450 1A2 (CYP1A2). Durch die erhöhte Aktivität des Leberenzyms werden Arzneistoffe, die überwiegend über CYP1A2 verstoffwechselt werden, beschleunigt eliminiert, was zu einem klinisch relevanten Wirkungsverlust führen kann.

Besonders betroffen sind Wirkstoffe wie

  • Theophyllin (Unifyl cont, Euphyllin)
  • Tacrin
  • Clozapin (Clopin, Leponex)

Ebenfalls beeinflusst werden u.a.

  • Propranolol (Inderal)
  • Clomipramin (Anafranil)
  • Imipramin (Tofranil)
  • Olanzapin (Zyprexa)
  • Fluvoxamin (FloxEx, Floxyfral)
  • Flecainid (Tambucor)
  • Pentazocin

Zur Vermeidung der Wechselwirkung sollte auf den Genuss von Zigaretten und anderen Tabakprodukten verzichtet werden. Gegebenenfalls (z.B. im Rahmen einer Raucherentwöhnungstherapie mit nikotinhaltigen Präparaten: Nicotinell, Nicorette) muss die Dosis der gleichzeitig verabreichten Arzneistoffe angepasst werden – nach oben, ansonsten kann es sein, dass sie nicht so wirken, wie sie sollen.

Die Namen in den Klammern sind die in der CH zugelassenen Medikamente – es handelt sich um eine Auswahl, es gibt noch mehr mit den Wirkstoffen. Die Liste erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mein Essen zahle ich selbst!

Was etwas seltsam tönt, ist eine Organisation, die den Einfluss der Pharmafirmen auf die Verschreibungsmethodik der Ärzte dämpfen will: MEZIS
Die Ärzte sollen sich von den Pharmavertretern nicht mehr zum Essen ausführen lassen oder Gutscheine, Geschenke, Ärztemuster von Medikamenten und ähnliches annehmen. Am besten sollen sie ganz auf den Besuch der Vertreter verzichten und ihre Informationen aus unabhängigen Quellen einholen.

Es ist nämlich schon so: Wir (alle) sind konditioniert, dass Geschenke und derartiges bei uns einen Gegenreflex auslösen, so dass wir versuchen etwas zurückzugeben. Das ist derart in uns drin, da kommen wir gar nicht drum rum.
Ausserdem versuchen die Vertreter eine persönliche Beziehung mit den Ärzten aufzubauen, das fördert ebenfalls später, dass ihre Produkte vermehrt verschrieben werden.

Ich möchte hier nicht behaupten, dass in der Apotheke nicht auch ähnliche Mechanismen ablaufen. Auch wir bekommen Besuch von Vertretern, auch wir bekommen „Verkaufsunterstützung“, Muster, Ansichtsexemplare, Degustationssets, Plakate, ausserdem Kugelschreiber, Schokolade an Weihnachten etc. manche gehen sogar so weit einem Ausflüge anzubieten oder Kinobesuche– natürlich in Kombination mit einer Weiterbildung (hust).
Apropos Weiterbildung: da sind ja auch die professionellen meist gesponsert von den Pharmafirmen, mal ganz davon abgesehen, dass die Fachliteratur von den Inseraten derselben lebt…

Aber im Unterschied zu den Ärzten können bei uns immer noch die Kunden selbst entscheiden, ob sie ein Produkt brauchen – und kaufen. Das ist bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht so gut möglich, da muss man sich auf das Wissen und die Erfahrung des verschreibenden Arztes verlassen.
In seinem Ermessen liegt es zum Beispiel, ob er bei einem Magengeschwür als Säurehemmer das alte (bewährte) Omeprazol oder das neue (und teurere) Nexium aufgeschrieben wird, obwohl beides die gleiche Wirkung hat …

Ja, da können sich schon eine Menge Kugelschreiber ansammeln … Bildquelle.

Was meint ihr: Ist das übertrieben? Oder eine logische Notwendigkeit als Schutz vor der Beeinflussung durch die „bösen Pharmafirmen“? Ich würde mich als Arzt / Apotheker nie so beeinflussen lassen?

Monsterpackungen

Eine Entwicklung, die ich jetzt schon eine Zeitlang mitverfolge ist dass es bei den Medikamenten immer grössere Packungen gibt. Und ich meine hier nicht die Anzahl der Tabletten, sondern die Verpackung derselben. Die wird grösser und grösser.

Früher haben die Pharmafirmen bei der Entwicklung noch daran gedacht, dass ihre Medikamente ja in der Apotheke in die Schublade kommen – und dementsprechend eine gewisse Grösse nicht überschreiten sollten: Ihr wisst schon: Mindestens die Höhe der Schublade und Breite der Schublade sollten die Packungsgrösse limitieren. Dem ist jetzt wohl nicht mehr so.

Ein paar Beispiele: Während ich die alte Calcimagon D3 wunderbar in der Schublade versorgen kann, liegt die neue Calcimagon D3 forte Packung, weil sie 1 – 2 mm zu hoch ist schräg drin und riskiert bei jedem Öffnen aufgerissen zu werden.
Die neue Desomedine Augentropfen in Einzeldosen dasselbe. Ich weiss, dass Einzeldosen etwas voluminöser sind, aber das (siehe Bild) ist lächerlich. Das sind nur 10 Plastikfläschchen zu 0.6 ml!


Oder die Competact Tabletten zur Behandlung von Diabetes. Hier die Packung neben den Diamicron. In der Diamicron – die genau die Länge der Schubladenbreite hat – sind übrigens mehr Tabletten drin….


Die Liste ginge weiter.
Bitte liebe Pharmaindustrie: bei der Entwicklung der Packungen solltet ihr berücksichtigen, dass sie sowohl in der Apotheke als auch beim Patienten zuhause gelagert werden – in der Apotheke haben wir die Schubladen, die da die Grösse limitieren sollten und auch der Patient hat wohl nicht wirklich Freude an so Monsterpackungen  – die sehen auch wirklich gfürchig aus!

Medikamente auf Reisen

Grundsätzlich ist zu sagen, was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen verboten sein.
Früher hatten wir in der Apotheke noch Listen für die Länder, die gibt es inzwischen nicht mehr – wahrscheinlich wechselt es einfach zu schnell.

Personen unter medikamentöser Behandlung sollten auf einer Reise ins Ausland ihre Medikamente mitnehmen und bestimmte Vorsichtsmassnahmen treffen:
Immer das Rezept mitnehmen … oder eine ärztliche Bescheinigung.
– Den Namen des Medikaments mit der internationalen Bezeichnung (DCI)  festhalten, um Verwechslungen auszuschliessen: Bestimmte Spezialitäten mit gleicher oder ähnlicher Bezeichnung können unterschiedlich zusammengesetzt sein!

Die Bestimmungen im Zielland müssen berücksichtigt werden, insbesondere im Bezug auf psychotrope Wirkstoffe. Bestimmte Substanzen wie z.B. Diazepam gelten als Betäubungsmittel und stehen unter Kontrolle. In manchen Ländern ist für die Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten eine Bewilligung nötig. Aufpassen muss man auch sonst mit starken Schmerzmitteln, Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln oder sogar Verhütungsmitteln.

Es gibt auch Länder die sind so streng, dass es in unseren Augen schon fast willkürlich ist.

Zum Beispiel in den Arabischen Emiraten. Wer nach oder auch über Dubai fliegt, sollte sehr vorsichtig sein.
Im Internet findet sich eine Liste der dort verbotenen Medikamente.

Wer mit Medikamenten mit diesen Wirkstoffen angetroffen wird, macht sich des Drogenbesitzes strafbar und das bedeutet 4 Jahre Gefängnis. Man hört in diesem Zusammenhang wahre Horrorgeschichten, wie dem Schweizer, der wegen ein paar Krümeln Mohn vom Mohnbrötchen auf der Kleidung jetzt im Gefängnis sitzt.

Auf dieser Liste findet sich auch z.B. Abilify, das für Schizophrenie genommen wird, Dextromethorphan, ein „einfaches“ frei erhältliches Mittel gegen Husten, Antidepressiva und Parkinsonmittel, Mittel gegen Psychosen, Hormone, Aknemittel wie Roaccutan, das Grippemittel Tamiflu (!) … das fällt zwar nicht unter Drogen, so dass es nicht verboten ist, aber dafür sollte man (zwingend) eine Bescheinigung vom Arzt mitführen, dass man das braucht.

Um also ganz sicher zu sein, sollte man vielleicht frühzeitig bei den Botschaften der betreffenden Ländern anfragen. Die Kontaktadressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz können auf der Website des EDA abgerufen werden.