Apotheken halten Kunden für unmündig ?!?

vom Chefredakteur vom Cash.
Ich habe keine Lust dort  zu kommentieren und mich dem Apothekern-Bashing auszusetzen – aber ganz so stehen lassen will ich das auch nicht. Also dann hier:

… der Gang in Schweizer Apotheken endet oft in Demütigungen für die Kundschaft. Hier ein paar Beispiele, alle immer wieder erlebt. Ein Apotheker verweigert nach der Schilderung der Krankheitssymptome die Übergabe eines Erkältungssirups, obwohl dieser dem Patienten seit Jahren hilft.

Wahrscheinlich, dass der Erkältungssirup ein Hustendämpfer war und der Kunde eine starke Verschleimung hat – wo man nicht einfach den Husten abstellen soll, der ja das Mittel des Körpers ist, den Schleim loszuwerden. Bleibt der Schleim nämlich liegen, behindert der nicht nur die Atmung, sondern ist auch noch ein guter Nährboden für Bakterien, die dann eventuell eine Lungenentzündung machen.
Oder dass ebendieser Patient gerade letzthin ein neues Medikament vom Arzt als Dauermedikation verschrieben bekommen hat, das sich mit dem Hustensirup gar nicht verträgt – das ignoriert man dann gerne.
Dass der Apotheker dem Kunden etwas mit Begründung nicht abgeben will (verweigert) und ihm statt dessen etwas anderes, besser geeignetes empfiehlt ist also demütigend? Grundlos habe ich derartiges noch nie jemanden machen sehen.

Oder: Eine Lehrtochter leiert eine Zusammenfassung der Nebenwirkungen eines harmlosen Generikums herunter, obwohl man das Medikament erklärtermassen bereits ausreichend kennt – und als gäbe es kein Internet, wo man sich selber informieren kann. Sehr oft auch dies: Eine Pharma-Assistentin fragt hartnäckig und misstrauisch nach dem Grund eines Medikamentenwunsches.

Würde mich interessieren, was für ein „harmloses“ Generikum das wohl war? Blutdruckmittel? Diabetesmedikament? Schmerzmittel? Aber das ist die alte Frage: wie viel soll ich dem Kunden sagen? Dass er die Packungsbeilage liest oder sich im Internet informiert, davon ist nicht bei allen auszugehen. Apropos: wie gut ist das Internet als Informationsquelle, wenn man als medizinischer Laie nicht weiss, worauf achten, welche Seiten vertrauenswürdig sind?

Welch ein Unterschied zum Ausland: In Italien gehen Pillen kommentarlos über die Theke, die in der Schweiz rezeptpflichtig sind und doppelt so viel kosten.

Ah – die Preisdiskussion. In Italien kostet aber auch das Brot weniger und die Reparatur des Autos, das Essen im Restaurant und und und… ausserdem „kommentarlos“? Na toll- stellt einen Automaten auf! Was die Rezeptpflicht angeht – da sollte er sich vielleicht an die Swissmedic wenden, die für die Zulassung der Medikamente verantwortlich ist.

Auch in England verlässt man sich auf die Eigenverantwortung der Konsumenten. In den Supermärkten sind Packungen mit 16 Aspirin-Generika seit Jahren für 30 Rappen erhältlich. Es ist nicht bekannt, dass dies zu vermehrtem Pillen-Abusus im Vergleich zu anderen Ländern geführt hat.

Und wieder die Supermarkt Diskussion. Der hat wohl Aktien bei der Migros … Gerade Aspirin finde ich als Beispiel überaus bedenklich. Und das mit dem „Abusus“: das ist in Amerika auch so mit den Pillen im Supermarkt – und ja, doch... diese Medikamente werden häufig sehr unüberlegt angewendet und führen jährlich zu tausenden Krankenhauseinweisungen und mehr wegen Wechselwirkungen und Nebenwirkungen und Überdosierungen. „Nicht bekannt“ heisst nie, es ist nicht so.

Warum kann man nicht in eine Schweizer Apotheke gehen ohne ständig belehrt zu werden? Warum wird man daselbst nicht als mündiger Bürger behandelt?

Weil die Schweizer Apotheker wie die Deutschen übrigens auch eine Beratungs-auftrag haben. Das ist nicht mal freiwillig … Schade übrigens, dass Sie sich belehrt vorkommen, aber ich denke, das hat mit ihrer Grundeinstellung zu tun, dass sie ja offenbar nichts mehr zu lernen haben. Sie wissen sicher alles über die Medikamente und ihre Anwendung. Mea culpa. Ich habe das ja auch nur 5 Jahre lang studiert und Medikamente sind absolut sicher in der Anwendung – was man auch damit macht. (Ironiemodus aus).

Eine Vermutung liegt nahe: Die hohen Medikamentenpreise in der Schweiz müssen mit absolut überflüssigen Serviceleistungen gerechtfertigt werden.

Absoluter Blödsinn. Die Medikamentenpreise werden hauptsächlich von Industrie und Grosshandel *gemacht*. Ich verdiene kaum noch etwas an den Margen der Rezeptpflichtigen Sachen, meine Arbeit wird mit einer Pauschale abgegolten, die ist bei den günstigen Medikamenten genau gleich viel wie bei den teuren und hat mit Beratung nur zum Teil zu tun– und der Medikamentenpreis sagt auch nichts über die ungefährlichkeit eines Mittels aus. Und bei den OTC: Ich kann nichts für 5 Franken verkaufen, was ich für 5 Franken einkaufe. Ja, echt.

Dafür kann man zu jeder Zeit in eine Apotheke gehen und bekommt gratis und professionelle Beratung zu Gesundheit und zu Medikamenten. Gratis. Auch wenn man nichts kauft, auch wenn man nur nachfragt, egal welches Alter oder Problem. Wir schicken auch zum Arzt weiter, falls nötig. Ist das auch überflüssig?

Die Apotheken täten gut daran, diesen „Beratungsansatz“ zu überdenken.

Ehrlich? Aber danach kommt dann wieder der Konsumschützer oder irgendein anderes Testinstitut und monieren öffentlich die fehlende Beratung bei den Medikamenten. Manchmal zu Recht.

Was wollt ihr denn?

Aber ich sollte mich nicht aufregen. Von einem cash-Redakteur, dessen Hauptaugenmerk auf Preisen und Aktien und Geld liegt und nicht der Gesundheit ist eigentlich nicht zu erwarten, dass er einen tieferen Einblick in die Problematik hat.

Medikamente sind, ob rezeptpflichtig oder nicht, keine trivialen Konsumgüter. Ihre Einnahme ist immer auch mit Risiken verbunden, die zwingend eine fachlich solide Beratung erfordern. Die unkontrollierte Selbstmedikation ist zunehmend auch ein Risiko- und Kostenfaktor im Gesundheitswesen. Selbstmedikation macht volkswirtschaftlich Sinn, wenn sie kombiniert wird mit Fachberatung und Prävention.

Woher kommen unsere Medikamente? Am Beispiel Regaine

Vor 20 Jahren wurde der Wirkstoff Minoxidil in den USA nach den üblichen Tests und Studien als Bluthochdruck-Mittel mit Gefässerweiternder Wirkung zugelassen. Es handelt sich um Tabletten, die geschluckt werden. Das Medikament heisst Loniten und wird heute nur noch als Reservemedikation gebraucht, wenn auch die Kombination anderer Blutdruckmittel nicht den gewünschten Effekt bringt.

Aber der Wirkstoff gehört zu den gefragtesten – zumindest in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe :-)

Warum? Unter der Behandlung hat man festgestellt, dass manche der Patienten eine Hypertrichiose entwickelten – eine vermehrte Körperbehaarung und eine Verdunklung und Verstärkung bestehender Haare.

Darauf wurde vom Unternehmen untersucht, ob auch eine äusserliche (topische) Anwendung von Minoxidil Haarwuchs anregen könnte.

Dem war so! – zumindest in einem genügend grossen Teil der Fälle. Hier haben wir noch einen Fall, wo aus einer Nebenwirkung eine Hauptwirkung wird – wie bei Viagra.

Also vermarktete man die Minoxidil-Lösung als Regaine (oder Rogaine in manchen Ländern) als Mittel gegen Haarausfall – auch genetisch bedingten. Und damit man etwas davon hat, gibt es sie mit verschiedenen Applikatoren – immerhin muss man das auch 2x täglich und regelmässig langfristig anwenden, weil sonst die Haare wieder ausfallen.

Der Wirkmechanismus ist nicht ausreichend bekannt, man geht von einer Förderung der versorgenden Gefäße und dadurch vermehrte Durchblutung der Haarpapille aus.

Auf der anderen Seite sind die Nebenwirkungen: Hautreizungen, Augenreizungen, ungewollter Haarwuchs an anderen Körperstellen aber auch Haarausfall …

Für Ratten und Katzen ist Minoxidil übrigens hochgiftig.

Regaine/Rogaine wird heute von Johnson & Johnson vertrieben, früher von Pfizer, noch früher war es Pharmacia/Upjohn – die haben es auch entwickelt. Seit 1996 ist das Patent abgelaufen und es gibt Generika.

Es gibt mancherorts noch Pregaine Shampoo – in der Schweiz nicht mehr. Das enthält allerdings trotz Namensähnlichkeit kein Minoxidil, es ist einfach ein mildes, parfümfreies Shampoo. Das war auch etwas, was gerne als Muster abgegeben wurde  um den Regaine-Vertrieb anzukurbeln …

Dass sie die auch nimmt ….

Frau mit Rezept vom Spital ausgestellt für ihre Mutter.

Frau: „Meine Mutter ist erst gestern aus dem Spital entlassen worden. Ich bringe ihr die Sachen und schaue, dass sie sie auch nimmt.“

Pharmaassistentin: „Das ist aber nett von ihnen!“

Die Pharmaassistentin richtet ihr die Medikamente vom Rezept und schreibt sie an, die Apothekerin kontrolliert sie …

Im Herausgehen meint die Frau noch: „Jetzt hat sie gestern und heute noch keine Medikamente gehabt – aber wenn ich nach Hause komme, bekommt sie gleich alle Tabletten aufs Mal von mir!“

…. man glaubt gar nicht, wie schnell die Apothekerin, die das mitbekommt ihr nach-rennen kann …

Woher kommen unsere Medikamente – am Beispiel Lidocain und Lokalanästhetika

Als doch gelegentlicher Zahnarztbesucher ist das ein Thema, wo ich sehr dankbar bin, dass es lokal betäubende Mittel gibt.
Heute ist das selbstverständlich, aber bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts war die einzig wirkungsvolle Methode, den Schmerz bei Operationen zu begrenzen, den Eingriff möglichst kurz zu halten. Alkohol war eine andere Variante – aber das hatte so viele gesundheitsschädliche Wirkungen, dass das auch keine optimale Lösung war.

Dann kamen Ether, Chloroform und Lachgas – die eine ganz neue Welt der Operationsmöglichkeiten auftaten.

Manche Ärzte– zum Beispiel der Augenarzt Carl Koller – suchten jedoch nach weiteren Methoden, um nur bestimmte Körperregionen in Schlaf setzen zu können.

Siegmund Freud (ja, der Wiener Psychiater) machte Koller schliesslich auf Kokain, ein Wirkstoff des Coca-Strauches aufmerksam.
Der Coca-Strauch wurde in Peru und Bolivien traditionellerweise als Stimulans und Appetitzügler benutzt (heute noch) und der Schmerzstillende Effekt war dort bekannt und wurde medizinisch genutzt.

In einem Experiment, bei dem die beiden Wissenschaftler das Kokain einnahmen, bemerkten sie die anästhetische Wirkung des Kokains – ihre Zungen waren betäubt.
Das war die Geburtsstunde der Lokalanästhesie – das Wort kommt vom griechischen Anaisthesia = Unempfindlichkeit, Gefühllosigkeit und dem lateinischen locus = Ort, Stelle.

Kokain wird auch heute noch als Lokalanästhetikum (LA) gebraucht – z.B. in der Ophtalmologie, weil es das einzige ist, welches die Gefässe verschliesst (die anderen weiten die Gefässe) so dass es nicht so sehr blutet und langsamer abgebaut wird. Man gibt heute aus diesem Grund Adrenalin, Noradrenalin oder Phenylephrin mit manchen LA – es blutet weniger und wirkt länger.

Das Kokain gewann bald an Beliebtheit, aber man merkte dann, dass von dem neuen Wunderstoff, der auch schon zur Behandlung der Morphinabhängigkeit eingesetzt wurde selbst eine hohe Suchtgefahr ausging.

Um das Problem zu lösen, versuchten Forscher neue Lokalanästhetika zu synthetisieren.
Die ersten Wirkstoffe mussten wegen Nebenwirkungen oder Gewebeunverträglichkeiten verworfen werden.

Dann fand 1890 der Apotheker und Chemiker Dr. Eduard Ritsert das Benzocain, das er Anästhesin nannte. Irgenndwie ging das aber unter und wurde erst ab 1900 der Öffentlichkeit bekannt.

1904 fand Alfred Eichhorn das Procain, das dem Benzocain prompt die Schau stahl und als „glorreicher Schritt“ gefeiert wurde.
Der Nachteil der neuen Lokalanästhetika war ihr allergenes Potential. Dieser Risikofaktor wurde versucht durch weitere Synhtesen und neue Substanzen zu beseitigen.

1930 Tetracain – 10x stärker wirksam als Procain, aber auch 10 giftiger

1943 gelang es dem schwedischen Chemiker Nils Löfgren das Lidocain zu erzeugen – dieses besitzt statt der anderen Lokalanästhetika keine estertypische COO-Bindung in der Zwischenkette, sondern eine Amidgruppe .. und durch diesen kleinen Unterschied gibt es kaum noch allergische Reaktionen. Es ist schnell und gut wirksam und findet sich neben der Anwendung in Operationen (Stichwort: Zahnarzt-Kokain) heute auch in einer Menge OTC-Produkte wie Halswehmitteln, Zahnungsgels für Babies, Sprays zur Unterdrückung eines vorzeitigen Samenergusses …

Löfgren erkannte auch, dass viele der zur Betäubung eingesetzten Substanzen ähnliche Strukturen aufwiesen:
Lipophiler Teil (aromatisch, heterozyklisch)-ZwischenketteHydrophiler Teil (Amino-Gruppe)
Anhand dieses Schemas wurden in der Folgezeit weitere Narkotika entwickelt.

1957 Bupivacaine
1959 Prilocaine

… (man merkt, dass sie alle auf -cain enden. Wer bei den Wirkstoffen eines Mittels das sieht, weiss also, dass es ein LA ist).

Moderne Lokalanästhetika werden zur örtlichen Betäubung eingesetzt und besitzen keine euphorisierende oder Suchterzeugende Wirkung.
Sie entfalten ihre Wirkung an der Zellmembran von Nervenzellen, wo sie Natriumkanäle und Kaliumkanäle blockieren und die Bildung und Erregungsübertragung abschwächen oder unterbrechen. Dadurch werden Reize und Empfindungen wie Temperatur, Druck oder Schmerz und in höheren Dosierungen auch die motorischen Impulse beeinflusst.

Nebenwirkungen: Lokalanästhetika könnten nicht nur die Peripheren Nerven blockieren, sondern auch in anderen Bereichen, wie Hirn oder Herz. Das passiert im Normalfall nicht, weil sie direkt in die Nähe von peripheren Nerven oder Rückenmark appliziert werden. Gelangt aber eine zu grosse Menge in den Kreislauf (z.B. bei unbemerkter intravenöser Applikation) kann es zu unerwünschten Wirkungen kommen: Geschmacksstörungen, Taubheit, Zittern, Müdigkeit, bei noch höheren Dosen Konvulsionen bis Koma, Atemstillstand und Herzrhythmusstörungen bis Kreislaufkollaps.

Catch 22 – die Apothekenversion

Kennt hier jeder das Buch „Catch 22“? – falls nicht, hier geht’s zur Beschreibung von wiki.

Im Grunde genommen geht es um ein Paradoxon:

In der Geschichte erkundet Figur Yossarian (ein Pilot im Krieg) die Möglichkeiten, wegen Verrücktheit fluguntauglich geschrieben zu werden, weil er bei seinen Einsätzen immer schreckliche Angst habe. Doch der Armeearzt klärt ihn auf, dass es völlig normal sei, bei einem Feindflug verrückt vor Angst zu sein. Hätte er allerdings bei einem Feindflug keine Angst, dann wäre er verrückt und müsste auf dem Boden bleiben.

Das gibt es auch im Apothekenumfeld:

Zum Beispiel, wenn man Neu eine Apotheke eröffnen möchte.

Dazu braucht es eine Betriebsbewilligung. Um die zu bekommen braucht es eine Menge Dinge, angefangen vom Diplom, Berufsausübungsbewilligung und Strafregisterauszug des leitenden Apothekers, über qualifizierte Angestellte bis zu den richtigen Räumlichkeiten und Ausrüstungen.

Ausgestellt wird die Betriebsbewilligung vom Gesundheitsdepartement des Kantons – vom Kantonsapotheker nach einer Besichtigung des Betriebs, wenn der soweit ist, dass er laufen kann. Dabei muss man auch zeigen, dass man die richtig ausgerüsteten und ausgelegten Räumlichkeiten hat und dass man die apothekenüblichen Medikamente an Lager hat.

Soweit so gut. Nur: Bestellen kann man die apothekenüblichen Medikamente (also der Liste C und B und A) nur beim Lieferant … wenn man eine Betriebsbewilligung als Apotheke hat. – Damit wird unter anderem verhindert, dass nicht-Apotheken Medikamente bekommen und vertreiben.

Huh? Wie kommt jetzt die angehende Apotheke zu den benötigten Medikamenten?

Catch-22 eben.

Erkläre mir jetzt einer, wie man das rechtlich macht?

Wenn einer eine Reise tut … die gesundheitliche Seite

Das wichtigste ist natürlich, dass man Tickets, Pass, Geld und ev. Visa hat – den Rest kann man sich im Notfall unterwegs besorgen.

Aber: Wer wirklich vorbereitet sein will, muss auch die gesundheitliche Seite betrachten.

Impfungen zum Beispiel – die sollte aktuell sein für die Reise – und manchmal braucht es zusätzlich welche. Für manche Länder ist zum Beispiel die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
– eine gute Seite mit Infos über Länder, Krankheiten, Impfungen, Malaria und mehr um sich vorzubereiten ist z.B. Safetravel.ch

Praktisch jede Apotheke hier kann – wenn man sich nicht selbst informieren will, im Internet auch kompetent Auskunft geben über benötigte Impfungen und Malariaprophylaxe.

Dann die Medikamente:
Man sollte unbedingt die Medikamente mitnehmen, die man auch regelmässig nehmen muss.
Zu beachten ist aber: Nicht alles, was bei uns erlaubt ist, darf man auch in andere Länder mitnehmen. Leider gibt es dafür keine Listen online, da hilft im Zweifel nur selbst anfragen bei der Botschaft des Landes. Siehe auch hier: Medikamente auf Reisen.
– es hilft sicher, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen für die Medikamente, die man regelmässig nehmen muss. Speziell gilt das auch für Spritzen, die man ins Flugzeug mitnimmt (Insulin, Epi-pen).

Für Reisen in abgelegenen Gebieten empfiehlt es sich auch ein Antibiotikum als Notfallmedikation mitzunehmen – das braucht allerdings, wie die Malariamedikamente ein rezept vom Arzt.

Für Betäubungsmittel gibt es Extrabestimmungen – sogar für Reisen innerhalb Europas im Schengenraum. Noch vorsichtiger muss man damit in Übersee sein.

Und was, wenn in den Ferien etwas passiert und man ins Spital muss?
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (oder die Unfallversicherung) zahlt bei Krankheit (oder Unfall) bis das Doppelte dessen, was der Arzt oder die allgemeine Abteilung im Spital im Wohnort gekostet hätte.
In Europa genügt das in der Regel, bei Reisen in Übersee, speziell Amerika, Japan und Australien riskiert man jedoch, dass man einen ziemlich grossen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen muss (v.a. die USA sind da unglaublich teuer). Für dies lohnt sich eine Zusatzversicherung – wenn man die nicht schon hat – da gibt es auch solche, die man nur für die Dauer der Reise bekommt, die wirklich günstig sind (um die 30-40 Franken für eine Familie für 3 Wochen). Dafür sollte man vorher bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen – oft ist der Abschluss der Versicherung auch online möglich.

Zusammenfassend:

  1. Information über das Reiseland, benötigte Impfungen, Malariarisiko und Prophylaxe entweder im Internet oder in der Apotheke – oder man geht gleich ins nächstgelegene Tropeninstitut – wo auch Ärzte sind , die gleich Impfen und Rezepte ausstellen können.
  2. Gang zum Arzt: Verschreiben lassen (falls nötig): genug Medikamente für die Ferien von der Dauermedikation, ev. Malariaprophylaxe, ev. Impfungen, ev. Bescheinigungen für die Dauermedikation / Spritzen oder Betäubungsmittelformular
  3. In der Apotheke: Medikamente abholen, erklären lassen, ev. Betäubungsmittelformular verifizieren lassen (CH)
  4. Ev. bei der Krankenkasse Zusatzversicherung abschliessen für Dauer der Ferien
  5. Ev. nochmals zum Arzt Impfen was nötig ist/nachgeholt werden muss
Gute Reise!