Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

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Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

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Reden wir mal über die „Konkurrenz“. Medikamente sind die Spezialität und das Wissensgebiet der Apotheke, sie sind nicht normale Konsumgüter. Trotzdem wird damit gehandelt – nicht nur in der Apotheke. Wer verkauft sonst noch Medikamente?

CH: Die Ärzte. In der Schweiz ist es teils erlaubt, dass die Ärzte selber die Medikamente verkaufen. Uneingeschränkte Selbstdispensation gilt in 14 Kantonen (AI, AR, BL, GL, SG, SZ, TG, LU, NW, OW, UR, ZG, ZH, SO). In 3 Kantonen herrscht ein Mischsystem: da dürfen es gewisse Ärzte eine Hausapotheke haben, wenn keine Apotheke in der Nähe ist (BE, GR, SH). In 9 Kantonen ist die ärztliche Medikamentenabgabe verboten: AG, BS, GE, FR, JU, NE, VD, VS, TI – wobei selbst da Ausnahmeregelungen existieren. Das ist übrigens in Europa und auch anderswo die Norm: es entspricht einer Gewaltentrennung: „Wer verschreibt, verkauft nicht.“

Versandhandel mit Medikamenten ist eigentlich verboten, es existieren allerdings spezielle Versandapotheken mit Erlaubnis. Einschränkung: es braucht bei jeder Abgabe ein Rezept, auch für OTC Arzneimittel und das Rezept muss von einem Arzt ausgestellt sein, der den Patienten persönlich gesehen hat.

Drogerien dürfen in abgelegen Gebieten ohne Apotheke einen Teil der Liste C Arzneimittel verkaufen – dafür braucht es eine Erlaubnis.

 

D: Es gibt keine Selbstdispensation in Deutschland, den Ärzten ist es verboten selber Medikamente zu verkaufen oder abzugeben.

Der Versandhandel ist erlaubt, für rezeptpflichtiges (mit Rezept) und OTC (ohne Rezept). Apotheken, die Versandhandel betreiben, brauchen dafür eine Zulassung.

Drogerien gibt es als solche nicht mehr, nur noch Drogeriemärkte. Diese dürfen keine Medikamente verkaufen, aber Arzneiprodukte ohne Zulassung … und davon gibt es immer mehr.

 

Ö: Bestimmte Ärzte in Österreich dürfen dispensieren: meist in kleinen Gemeinden mit Vorschrift, dass die nächste Apotheke weiter weg ist als 4 km.

Versandhandel ist erlaubt für Apotheken, aber nur für OTC (ohne Rezept).

In den Drogerien sind die laut Abgrenzungsverordnung freiverkäuflichen Arzneimittel erhältlich.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

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Was darf eine Apotheke verkaufen? Wie sind Arzneimittel eingeteilt?

Nach dem interessanten Start geht es weiter: Was verkauft eine Apotheke eigentlich? Was darf sie, was nicht? Und wie werden Arzneimittel / Medikamente eingeteilt?

CH: In der Schweiz verkauft die Apotheke Medikamente, Chemikalien und Drogerieartikel und Kosmetik, aber auch Dekorationsartikel und weiteres. Immer häufiger ist die Kombination einer Apotheke mit einer Drogerie / Parfümerie. Vorschriften gibt es da keine spezifischen, auch wenn sich die Apotheken im Normalfall an Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit halten. Manche Apotheken bieten Ohrlochstechen oder Kosmetikbehandlungen an.

Medikamente und Heilmittel sind in der Schweiz in Kategorien eingeteilt. Liste A und B: rezeptpflichtig, wobei A verschärft rezeptpflichtig ist und nur einmal auf das Rezept abgegeben werden darf. Liste C: in Apotheken erhältlich, Liste D: auch in Drogerien erhältlich. Liste E: überall. Für die rezeptpflichtigen Medikamente gibt es Ausnahmen, dass die Apotheke das in dokumentierten Einzelfällen auch ohne Rezept abgeben darf. Dazu später mehr.

D: Die Apotheke in Deutschland darf nur Medikamente und Heilmittel und etwas Kosmetika verkaufen, jedoch nichts „Sortimentsfremdes“. Im Notdienst ist sogar nur die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln erlaubt. In der Apothekenbetriebsordnung werden die sogenannten apothekenüblichen Waren aufgezählt, dazu gehören Medizinprodukte, Mittel und Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Chemikalien, Reagenzien, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel …etc.

Eingeteilt werden die Medikamente in: Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und freiverkäufliche Arzneimittel, wobei die letzteren meist keinen grossen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Drogeriemärkte verkaufen vor allem Kosmetika und derartiges sowie einige freiverkäufliche Arzneimittel. Dies ohne jegliche Gesundheitsberatung: Den Drogisten als Ausbildung zum Gesundheitsberuf gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr.

Ö: In Österreich gibt es rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken, aber auch OTC Medikamente dürfen nur in der Apotheke verkauft werden.  Eine Apotheke darf auch andere Gesundheitsprodukte verkaufen – eigentlich alles, was mit „Gesundheit“ zu tun hat, also auch Bücher, Schuhe etc. und auch als Paketannahmestelle oder derartiges dienen. Manche Apotheken bieten Kosmetikstudios an – teils in extra Räumlichkeiten.

Was rezeptpflichtig ist oder OTC steht in der Abgrenzungsverordnung. Wenige Arzneimittel (Tees) dürfen auch von Drogerien oder Drogeriemärkten verkauft werden, aber nicht in Selbstbedienung und nur von ausgebildeten Drogisten.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Wie letztes Mal: Ich freue mich über jeglichen ergänzenden und auch erläuternden Kommentar!

Akustische Probleme

Herziges altes Fraueli kommt, um ihre Nitroglycerin-Kapseln zu holen für die das Rezept gefaxt wurde. An der Theke fragt sie mit einer Lautstärke, die auf ihre Schwerhörigkeit deutet: „Sind sie die Apothekerin? Für was ist das?“

Und in ihrer Lautstärke antwortet man: „Das ist für die Brustschmerzen!“

Sie lehnt sich vor: „Für was? Entschuldigen Sie, aber ich höre sehr schlecht.“

Die Apothekerin lehnt sich auch vor: „Es ist für ihre Angina!“

Das Fraueli lächelt verstehend und antwortet: „Ah, Danke. Führe ich das vor oder nach dem Oestrogen-Gel ein?“

HaltMomentStoppDasistnichtzum ….!

:-)

Euch allen einen schönen ersten Mai!

Hier kommt die Zukunft. In der Schweiz mit den Apotheken

Wer meinem Blog folgt weiss es wahrscheinlich: die Apotheker in der Schweiz „dürfen“ ziemlich viel. Wir haben viel Verantwortung und Kompetenzen. Vor allem, wenn man es mit den Aufgaben vergleicht, die die Apotheken in anderen Ländern haben. Deutschland zum Beispiel. Dort sind die Apotheken (leider) zu reinen Ausführungsorganen der Krankenkassen verkommen. Sie dürfen weder Vorbezüge machen, wo das Rezept später nachgereicht wird, noch irgendwelche rezeptpflichtigen Medikamente ohne Rezept abgeben – selbst im Notfall nicht. Sie dürfen die Patienten nicht offiziell „triagieren“, also abklären, ob etwas zum Arzt gehört oder nicht … das fällt dort faktisch unter Diagnose stellen, was rein dem Arzt erlaubt ist. Es gibt keine Dauerrezepte und keine Möglichkeit, ein Medikament auf Rezept zu wiederholen.

Das alles dürfen wir als Apotheker in der Schweiz. Aber wie sind wir hierhin gekommen?

Es war ein langer Weg. Und viele engagierte Apotheker (unter anderem im schweizerischen Apothekerverein) haben damit zu tun.

Als vor etwa 25 Jahren ein neues Gesundheitsgesetz verabschiedet wurde (war es das neue Krankenversicherungsgesetz?), da mussten die Apotheker erstaunt feststellen, dass sie darin mit keinem einzigen Wort erwähnt waren. Nicht ein-mal stand darin Apotheke oder Apotheker … dabei ging es durchgehend um das neue Gesundheitssystem.

Also fragten sie bei den Gesetzgebern (in Politik und bei der Krankenkasse) an was das liege. Die Antwort überraschte: „Ihr seid für uns nicht wichtig. Wir schauen auf die Kostentreiber im Gesundheitswesen. Und das sind die Ärzte im Spital und in den Praxen. Sie alleine verschreiben Medikamente und bestimmen Behandlungen. Ihr gebt nur die Medikamente ab, die die Ärzte verschreiben.“

Die wichtige Rolle der Apotheker in der medizinischen Grundversorgung wurde überhaupt nicht erkannt und auch nicht anerkannt. Für die Politiker war es egal, ob die Medikamente durch die Apotheke, die Post oder gar in normalen Läden abgegeben wurden.

Da wussten die Apotheker, dass sie um ihre Stellung im Gesundheitssystem würden kämpfen müssen.

Dabei (und ich kann das nicht genug betonen) sind Medikamente keine normalen Konsumgüter. Sie haben eine schlechte Schaden-Nutzen-Relation. Oder anders gesagt: bei falscher Anwendung können sie mehr schaden als nutzen. Ihre Anwendung braucht die Beurteilung durch eine Medizinalperson. Und wer ist die Fachperson für Wirkstoffe und Medikamente? Das ist der Apotheker. Der Arzt hat ein paar Vorlesungen darüber, aber wir haben das Jahrelang im Studium gelernt.

Das Ziel war dann klar: dem Gesetzgeber zu zeigen, was wir können … Und uns in zumindest nicht verbieten zu lassen, was wir können.

Deshalb dürfen wir auch heute noch Triagieren – wir nennen es nicht Diagnostizieren – das machen wirklich nur die Ärzte. Aber wir haben trotzdem mehr als nur gute Ahnung von den Krankheiten, welche mit den Wirkstoffen behandelt werden, wir kennen die „red Flags“, die Warnsignale, was zum Arzt gehört.

In der Schweiz dauert es mindestens 10 Jahre, bis ein Wechsel stattfindet. Die Situation heute brauchte schon einige Wechsel, aber es geht: Langsam aber stetig. Die Ausbildung wurde laufend angepasst – wir haben uns inzwischen schon viele Kompetenzen erworben, die es für diese (neue) Rollen im Gesundheitssystem braucht.

Die Apotheker werden aber jetzt mit dem neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt wirklich zum Leistungserbringer. Wie die Ärzte.

Niemand ist so gut ausgebildet einen Wirkstoff aufgrund dessen Eigenschaften auszuwählen wie der Apotheker. Deshalb kommt das mit dem neuen Heilmittelgesetz, dass in Zukunft bei bekannter Indikation auch rezeptpflichtiges vom Apotheker ausgewählt werden kann… und diese Leistung irgendwann übernommen wird von der Krankenkasse. Wir bekommen ganz neue Aufgaben wie das Impfen. Das alles wird im neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt festgehalten. Eine Konsequenz daraus ist, dass unsere Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben wird. Deshalb auch das Theater mit der neuen Berufsausübungsbewilligung, die ich (nach notabene 17 Jahren Arbeit und Erfahrung in der Apotheke) neu ausgestellt haben musste.

Egal. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Für die Apotheken und auch für die Patienten und das Gesundheitssystem.

Die Patienten profitieren von dem niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem den die Apotheken bieten (Man darf nicht vergessen: Es gibt immer weniger Hausärzte). Von unserem Wissen -nicht nur um Medikamente, sondern auch um Krankheiten. Wenn nötig schicken wir sie zum Arzt weiter, aber wenn nicht, sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Auch dadurch, dass wir Wiederholungen auf Rezept machen dürfen. Oder in Ausnahmefällen eine Packung abgeben. Sogar ohne vorliegendes Rezept.

Das System ändert sich stetig. Die Politik wird bestehende Strukturen nicht schützen. Das sieht man jetzt in Deutschland sehr gut. Unterstützung vom Staat (finanzielle) für die Apotheken gibt es keine: Apotheken müssen selbsttragend sein – was in Randgebieten zunehmend schwieriger wird. Die Apotheken werden weiterhin um eine ausreichende Abgeltung ihrer Leistungen (alte und neue) kämpfen müssen. Deshalb ist man vor über 10 Jahren von der Abgeltung via die Medikamentenpreise weggekommen (siehe LOA 2004).

PreisindexMedikamente

Die Krankenkassen werden weiterhin Orte zum sparen suchen – bei den Medikamentenpreisen sind wir nun bald an der Grenze des machbaren angekommen … und da sind die Apotheken ja nicht die Kostentreiber. Auch heute nicht. Aber wenn wir Aufgaben übernehmen, die die Ärzte vorher hatten – in Prävention und bei der Behandlung von chronischen Patienten – dann muss das auch entsprechend vergütet werden.

Es bleibt spannend.

(Wer mehr zur Situation der Apotheken in der Schweiz lesen möchte, schaue hier bei der Pharmasuisse: Fakten und Zahlen 2016)

Dialoge aus der Apotheke / 16

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während der Beratung:

Patient: „Wissen Sie … ich habe etwas gegen Medikamente!“

Apotheke: „Ah, Ja? Ich habe etwas gegen Krankheiten!“

Immer wieder schön, wenn einem die Patienten während der Beratung / der Abgabe der Medikamente auf Rezept versichern, dass sie Medikamente nicht mögen. Ja – die muss man nicht mögen. Manchmal braucht es sie einfach. Gelegentlich gibt es Alternativen, aber irgendwie scheint die Abneigung doch nicht gross genug zu sein, als dass man auf Ernährung und Bewegung achtet um da gegenzusteuern …

Und ehrlich: was erwarten die? Sie sind in einer Apotheke!