Das Problem mit den ausländischen Medikamenten …

Der Herr, der seine Medikamente so wie’s aussieht hauptsächlich im Ausland bezieht steht wieder mit einem Problem bei mir in der Apotheke. Er ist übrigens kein Online-Apotheken-Kunde, nein, er geht nur hauptsächlich in seinen (häufigen) Ferien in der Türkei zum dortigen Arzt und kauft die Medikamente dann dort. Ja – kann jeder halten, wie er will. Nur hat er gelegentlich auch ausserhalb der Ferien akute gesundheitliche Probleme – und das sollen dann immer wir möglichst gleich richten, denn einen Hausarzt hier hat er nicht.

Heute kommt er mit einem kleinen Fläschchen und erklärt, dass er das gegen Ohrenschmerzen hat und dass er gerne so eines kaufen möchte. Das Fläschchen ist nicht von hier – aber ich kann ausser dem Namen erkennen, dass es Augentropfen sind mit Antibiotium und Cortison. Garantiert rezeptpflichtig … wenn es die Kombination hier genau so überhaupt gibt.

Ich versuche ihm das zu erklären:

„Das sind antibiotikahaltige Augentropfen …“

„Ohrentropfen!“

„Nein es sind tatsächlich Augentropfen, sehen Sie, das steht da drauf.“

„Aber der Arzt hat mir gesagt, das ist für die Ohren!“

„Das kann schon sein, da habe ich auch hier schon gesehen, dass Augentropfen für die Ohren angewendet werden. Jedenfalls enthält es ein Antibiotikum und Cortison – die sind demnach rezeptpflichtig in der Schweiz …“

„In der Türkei habe ich das ohne Rezept bekommen!“

„Ja – und hier in der Schweiz brauchen Sie eines dafür – selbst wenn ich etwas in der gleichen Kombination finden wür …“

„Ja, geben Sie mir einfach ähnliche Ohrentropfen!“

„Ich kann Ihnen nur welche mit desinfizierender Wirkung und lokalem Schmerzmittel geben, keine mit Antibiotika.“

„Aber ich will wieder diese hier!“

„Und die kann ich ihnen nicht geben, selbst wenn es sie so in der Schweiz gäbe – was sie nicht tun.“

„Soll ich denn die einfach weiternehmen?“

Ich schaue das Fläschchen misstrauisch an. „Wie lange nehmen Sie die denn schon?“

„Ah, schon ein paar Wochen. Aber nicht durchgehend.“

„Und sie haben Ohrenschmerzen?“

„Ja, gelegentlich wieder ein bisschen.“

„Dann würde ich die nicht mehr benutzen und gehen Sie doch bitte zum Arzt, das abklären zu lassen.“

„Aber ich habe hier keinen Arzt.“

„Dann zeigen Sie es in einer walk-in-Klinik oder Sie gehen ins Spital?“

„Könnten Sie mir nicht einfach Ohrentropfen geben? Sie sind doch eine Apotheke!“

„Ich fände es besser, wenn Sie das einem Arzt zeigen gehen. Wenn Sie das schon so lange haben und das mit den Tropfen hier nicht wirklich weggegangen ist, dann nützen die, die ich habe wohl nicht genu …“

„Geben Sie mir einfach etwas!“

Ja gut. Ich habe ihm dann freiverkäufliche, desinfizierende Ohrentropfen verkauft.

So im Nachhinein … ich hätte ihm auch freiverkäufliche desinfizierende Augentropfen für die Ohren verkaufen können, wenn er schon das wollte …

Von Gift und Heilmittel

casanovazitat

Um für einmal als Apotheker nicht Paracelsus zu zitieren, sondern … Casanova!

Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, Ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist ein Gift…

Wahre Worte im Zusammenhang mit Medikamenten … die eben keine normalen „Konsumgüter“ sind, so gerne manch Detailhandel das im Sortiment sehen will (Ich schau‘ Dich an, Migros!). Was Medikamente im Supermarkt für Folgen haben können, sieht man gut in den USA:  Dort sind die Hälfte aller Dialysepatienten deshalb ebensolche, weil sie zu viele Schmerzmittel im Lauf ihres Lebens eingenommen haben. In Kalifornien brauchen 70 Kleinkinder jährlich eine neue Leber, weil die Eltern das Schmerzmittel zu hoch dosiert haben.

Ibuprofen und Paracetamol und Aspirin im Supermarktregal – womöglich auch noch in der günstigeren Grosspackung … und die Leute verlieren den Respekt vor diesen doch potentiell gefährlichen Mitteln. Die Dosis macht das Gift. Und die richtige Anwendung – im Zusammenhang mit dem dahinterstehenden fachlichem Wissen und Beratung in der Apotheke machen aus einem potentiellen Gift ein Heilmittel.

Medikamente gehören in die Apotheke und nicht in den Supermarkt.

Nur damit das auch mal wieder gesagt ist.

Ich hatte das schon einmal hier!

Die Pharmaassistentin holt mich zum Patienten. Standardprozedur, wenn jemand etwas rezeptpflichtiges verlangt und kein Rezept (mehr) hat.

Der Patient hier wünscht eine Wiederholung eines Schmerzmittels, das er nach einem Unfall verschrieben bekommen hat. Problem: das war vor über einem Jahr. Ein einfaches Rezept ohne Wiederholungsangabe. Seitdem war er nicht mehr hier.

Ich schaue mir die Sache an, aber eigentlich ist mir schon klar – so geht das nicht. Es ist zwar keines der Mittel, die unter das Betäubungsmittelrezept fallen, aber auch dann ist ein Rezept nach Ausstellungsdatum maximal ein Jahr gültig.

Er hat das Medikament seit diesem ersten Mal nie mehr gebraucht – es ist zweifelhaft, dass er es immer noch für dasselbe Problem braucht. Und wenn es ein neues Problem ist, gibt es entweder andere Schmerzmittel, auch rezeptpfreie oder aber er muss zum Arzt.

Das geht nicht auf die Unfallversicherung, die ihm das das letzte Mal bezahlt hat und auch nicht die Krankenkasse.

Pharmama: „Das einzige, was ich Ihnen anbieten könnte wäre eine Abgabe ohne Rezept, nach vorheriger Abklärung durch mich, ob das immer noch angezeigt ist. Dann können sie eine Packung haben … wenn Sie die selber zahlen.“

Oh, doch nicht mehr nötig? Na dann.

(Und das noch bevor ich mir überlegt habe, ob ich für den Aufwand etwas verlangen will).

Ja – es geht schon wieder gegen Ende Jahr. Da häufen sich so Anfragen.

Weshalb nicht!

Auf dem Rezept vom Arzt:

1 OP Condrosulf 800 Tbl

1 OP Glucosulf 75 Btl

letzteres ist schon mal nicht ganz korrekt: 750 müsste es heissen, für 750mg.

Der Patient, ein Mann ca. 55 Jahre alt und nicht sehr glücklich aussehend, reicht mir das Rezept mit den Worten: „Ich brauche nur das untere, vom oberen habe ich noch.“

„Okay,“ sage ich, „ich muss schauen, ob ich es schon hier habe, aber … die Krankenkasse wird das wahrscheinlich nicht bezahlen.“

Ich kenne das Problem bei dem Mittel schon. Es ist nicht das erste Mal, dass das in der Kombination verordnet wird und dass es nicht bezahlt wird ist der Grund, weshalb ich das nicht gerade häufig brauche.

„Weshalb nicht!“ fährt mich der Patient an

… und ich am Computer nachschauend: „Ja, die Krankenkasse übernimmt das wirklich nicht … es ist nicht auf der Spezialitätenliste – das ist das was von der Grundversicherung übernommen wird – und auch nicht auf der Hors List, das ist das was über die Zusatzversicherung geht. Wahrscheinlich, weil das keine Zulassung hat als Medikament, sondern nur als Nahrungsergänzungsmittel.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht! Aber geben Sie mir einen Hustensirup!“

Und nachdem ich abgeklärt habe für was für eine Art Husten, wer, was und wie frage ich ihn beim einkassieren, ob er denn bei uns eine Kundenkarte hat.

„Sicher!“ sagt er und wirft mir die … Krankenkassenkarte auf den Tisch.

Ich fürchte ich weiss schon was kommt, aber ich schaue trotzdem mit dem Namen auf der Karte im Computer nach: Ja, keine Kundenkarte.

Pharmama: „Das ist nicht die Kundenkarte, das ist die Krankenkassenkarte. Sie haben bei uns noch keine Kundenkarte.“

Mann: „Ich bin im System, ich war schon einmal hier!“

Pharmama: „Ja, mit einem Rezept. Aber sie haben keine Kundenkarte bei uns. Über die Krankenkassenkarte kann ich das nicht abrechnen.“

Mann: „Weshalb nicht!“

Pharmama: „Weil Sie dann dafür ein Rezept bräuchten, ansonsten zahlt die Kasse das nicht.“

Mann: „Dann nehme ich das auch nicht!“

Und geht, den Kopf schüttelnd über die unmöglichen Zustände, die im Schweizer Gesundheitssystem offenbar herrschen.

Ich höre nur noch das obligatorische „Wofür zahle ich überhaupt Krankenkassenprämien!“ dann ist er draussen.

Tja. So funktioniert das nicht. Ganz und gar nicht.

heisskalt erwischt?

hotcold

Minus 12.5 bis Plus 35.9 Grad

Das sind nicht die Temperaturunterschiede, die zwischen Feriendestination und zu Hause herrschen (obwohl ich das so auch schon hatte), Nein, das sind die Temperaturen, die in Päckchen gemessen wurden, die mit fünf Paketendienstleistern versendet wurden. Dieselben Paketdienstleister, die auch die Online-Apotheken für den Versand ihrer Medikamentenpackungen verwenden. Auch bei denen werden nur normale Kartons dafür verwendet …. und auch beim Test gingen von 100 Paketen 6 verloren. Das entspricht einem Verlust / Fehler von 6 % … und erklärt wohl einige der Reklamationen auf den Seiten der Online-Apotheken. (Pressemitteilung zur Studie nachzulesen hier: EIPL Temperaturstudie).

Aber zurück zur Temperatur. Ich hier in meiner Apotheke werde schon nervös, wenn die Temperatur jetzt im Hochsommer in der Anlieferung über 25.5 Grad steigt … und schaue, dass ich deswegen auch nachts die Klimaanlage höher einstelle. Die meisten Medikamente müssen bei Raumtemperatur gelagert und auch geliefert werden. Das bedeutet: zwischen 15 bis 25 Grad. Darauf muss ich achten – und darauf muss auch der Grossist, der uns die Medikamente liefert achten. Post und Paketversand ist das aber egal.

Es gibt Medikamente die sind temperaturempfindlich. Man schätzt, dass etwa 20% aller Medikamente dazu zählen. Am bekanntesten sind natürlich diejenigen, die im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen: zwischen 4 bis 8 Grad. Diese sollten nicht nur nicht wärmer werden, auch einfrieren ist ganz schlecht. Beispiel: Insulin: wenn das zu kalt wird, flocken die Proteine aus denen es entsteht aus … und es wirkt nicht mehr. Ditto bei Impfstoffen, wenn sie zu heiss werden – das gilt auch für nicht-flüssige wie Vifotif Kapseln … was übrigens ein Grund ist, weshalb das nicht mehr wie früher per Post kommt. Ursprünglich hat die Firma Berna das Vivotif per Post Express versendet. Die Post hat diese Päckchen (weil wichtig) im Auto direkt neben den Fahrer platziert … unter die Windschutzscheibe. Irgendwann hat man dann auch Messthermometer mitgeschickt. Bei einer dieser Messungen wurden Temperaturen über 70 Grad gemessen (!). Danach hat man das nicht eingestellt. Die Berna gibt es übrigens nicht mehr …