Danke Spitex – nicht.

In unserer Gegend machen wir ja eine Menge für die Spitex. Wir nehmen Fax-Bestellungen für ihre Kunden entgegen, fordern selbstständig das Rezept beim Arzt an, klären Ungenauigkeiten ab, schreiben jede einzelne Medikation an mit Name des Patienten und wie er/sie es anwenden muss – und schliesslich bringen wir das ganze Paket entweder zur Spitex oder zum Patienten selbst nach Hause.

Soweit so gut. Leider gab es in letzter Zeit wieder öfter Vorkommnisse, die jetzt wohl ein paar Änderungen bewirken werden.

Ich sage wieder, denn schon vor etwa 2 Jahren hatten wir so eine Phase, da rief die Spitex (respektive die Mitarbeiter) nach mehreren solchen Medikamentenlieferung an um zu fragen, wo das Medikament bleibe. Auf unsere Auskunft, dass es geliefert wurde vor 2 Stunden, 3 Tagen etc, bekamen wir nur zu hören: „Das kann nicht sein. Es ist nirgendwo auffindbar.“ Was zum Geier? Ich selbst habe die Medis vorbereitet und habe den Lehrling geschickt zum Ausliefern. Nachfragen beim Lehrling bestätigte jedes Mal dass sie die Medikamente bei der Spitex abgegeben hatte. Also führte ich ein Formular ein, auf dem von da ab jede Auslieferung protokolliert wurde: Patientenname, Ausgeliefert am, Ausgeliefert von, Unterschrift. Ja. Unterschrift. Von da an musste jeder Erhalt unterschrieben werden, entweder vom Spitexmitarbeiter oder dem Patienten. Das gab am Anfang ein paar Reklamationen, hat sich aber bewährt.

Seit ein paar Monaten will die Spitex, dass wir auch noch jeweils eine Kopie ihres Faxes mit den Medikamenten mitschicken. Das Original haben wir jeweils in der Apotheke aufbewahrt, falls es Nachfragen gab.

Noch ein Schritt mehr zu tun.

Nun gut. Die neusten Probleme sind anderer Natur. Die Spitex hat jetzt nämlich schon 2 x Medikamente verlangt für den Patient, die der Arzt nicht vorher für den Patienten verordnet hat.

Das ist toll, wenn der Arzt in den Ferien ist, und ich nicht nachfragen kann. Ich sehe nur, dass der Patient es bei uns noch nicht hatte – und dass die Spitex das für ihn verlangt. Also mache ich einen Vorbezug.

Jetzt weigert sich der Arzt ein Rezept dafür auszustellen weil „er das nie verordnet hat.“ Es ist richtig, dass die Spitex keine Medikamente in Eigenregie verordnen soll. Ich habe darauf vertraut, dass sie es schon vorher gehabt hat – dem war nicht so. Also bleibe ich auf den Kosten für das Medikament sitzen.

Fazit aus der Geschichte ist jetzt jedenfalls, dass es in Zukunft bei Spitexbestellungen keine Abgabe von Medikamenten an den Patienten gibt, wenn er/sie genau das nicht schon gehabt hat oder ich beim Arzt sofort (!) nachfragen kann, ob er das Rezept dafür ausstellt.

Danke Spitex.

Nicht.

Nicht umsonst und nicht gratis

Ein paar einleitende Erklärungen, weil ich weiss, dass das sonst wieder Verwirrung gibt bei meinen deutschen Lesern. Apotheker*innen in der Schweiz haben inzwischen einige Kompetenzen erhalten, die sich von denen der deutschen Apotheken unterscheiden. Am besten sieht man das bei den rezeptpflichtigen Medikamenten. Wir dürfen die Medikamente der Liste B nämlich abgeben – die wurde aufgeteilt in Liste B, Liste B-minus und Liste B-plus … aber das wäre das Thema für einen eigenen Blogpost wie und warum. Wir dürfen und sollen diese Medikamente aber nicht einfach verkaufen – sondern nach Beratung und Dokumentation, dafür braucht es vorhergehende Weiterbildungen um das Wissen dazu zu erwerben. Ich zum Beispiel habe dazu den FPH Anamnese gemacht und bin inzwischen ziemlich gut in Hautproblemen, einfacheren HNO-Sachen, sowie Pädiatrie und habe erweiterte Kenntnisse in Augenproblemen, Schmerzbehandlung etc.

Das bedeutet, dass Patienten in der Apotheke informiert und beraten werden:
– ob ihr Problem durch einfache Massnahmen und OTC (rezeptfreie) Medikamente behandelt werden kann
– ob wir nach kurzer Beratung und Dokumentation wirksamere Medikamente abgeben können (noch an der Theke),
– ob das ausführlichere Beratung und Abklärung im Beratungsraum braucht für die Medikamente,
– oder ob das zum Arzt gehört – und wie schnell.

Der erste und letzte Punkt sind gratis. Für ausführlichere Beratung und die dazugehörende Dokumentation verlangen wir inzwischen etwas. Je nach Problem zwischen 7, 12 oder 25 Franken. Dazu kommen dann noch die Medikamente, die bezahlt werden müssen. Dem Patienten spart das Zeit und Geld (auch Arztbesuche sind in der Schweiz nicht gratis) – und da die Kassen das nicht zahlen müssen und das Arztbesuche verringert, entlastet das auch das Gesundheitssystem. Auf der negativ-Seite: das ist ein ziemlicher Mehraufwand für die Apotheken – neben der schon vielen Arbeit mit den Rezepten sonst, braucht das viel Zeit und ist schlecht planbar neben dem Tagesgeschäft: die Leute laufen jederzeit in die Apotheken während der (langen) Öffnungszeiten. Auch wenn vieles durch unsere Mitarbeiter vorbereitet werden kann, es ist immer ein*e Apotheker*in involviert.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Patienten ziemlich schnell über mögliche anfallende Kosten informieren und es zu manchen Zeiten vorkommt, dass ich das als Apothekerin nicht machen kann – entweder können die Patienten dann warten, oder müssen zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Da war letztens der Patient im Abendverkauf – 15 Minuten vor Ladenschluss, wenn nur noch 2 Mitarbeiter in der Apotheke sind.

Mann: „Ich möchte etwas gegen Krätze“

(Es gibt eine Salbe: Scabi-med, die ist Liste B+, also Abgabe nach Beratung, Dokumentation und kostet +7 Franken. Aber erst mal:)

Pharmama: „Für wen ist das Mittel?“

Mann: „Es ist für mich. Ich habe einen Ausschlag am Arm und möchte etwas dagegen.“

(Gut: für ihn selber, dann kann ich die Beratung dafür machen und etwas abgeben, Schlecht: am Arm? Ist untypisch, vielleicht etwas anderes?“

Pharmama: „Ich kann das mit ihnen anschauen, aber um die Salbe gegen Krätze abgeben zu können, muss ich ein paar Fragen stellen und das dokumentieren. Das kostet etwas.“

Mann: „Oh, muss das sein? Ich weiss ja, was ich will, ich brauche das für den Ausschlag“ (krempelt den Ärmel hoch)“

(Ja, hmmm. Ich sagte schon, der Ort ist ungewöhnlich. Der Ausschlag ist auch untypisch für Krätze auf den ersten Blick. Ein relativ scharf umgrenzter roter Fleck mitten auf dem Arm mit leichter Schuppenbildung.)

Pharmama: „So auf den ersten Blick sieht das für mich nicht nach Krätze aus, sondern nach etwas anderem. Dafür hätten wir ihnen auch passende Medikamente, aber auch hier: wenn ich das abgeben will, muss ich das etwas genauer anschauen.“

Mann: „Was würden sie den geben? Der Arzt im Videocall hätte mir Cortisonsalbe verschrieben. Das wollte ich nicht.“

(Ah so – der Mann hatte schon eine Konsultation mit einem Arzt, aber das Ergebnis hat ihm nicht gepasst.)

Pharmama: „Cortison, weil er dachte, das sei ein Ekzem. Das wäre eine Möglichkeit, aber wie gesagt, das würde ich genauer anschauen wollen. Für heute reicht das nicht mehr – ich rate ihnen, morgen oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür wieder zu kommen.“

(Es ist jetzt 5 Minuten vor Schluss – und er braucht ganz offensichtlich ausführlichere Anamnese und Beratung … ev. auch um ihn von seiner Selbstdiagnose abzubringen).

Mann: „Und jetzt können sie mir nichts geben?“

Pharmama: „Doch, zum Beispiel ein Hautpflegendes, gut rückfettendes Mittel. Das ist in jedem Fall von Vorteil.“

Mann: „Ah, nein. Aber wenn ich morgen komme, bekomme ich die Salbe gegen Krätze? Und dann hätte ich noch gerne Ivermectin-Tabletten.“

Pharmama: „Ob ich ihnen die Salbe abgeben kann, sehen wir in der Beratung. Die Tabletten kann ich ihnen nicht geben. Wenn sie denken, dass sie die brauchen, müssen sie zum Arzt für ein Rezept.“

Mann: „Oh, ich wollte einen Arztbesuch vermeiden und ich habe gehört, sie dürfen die Sachen auch ohne Rezept abgeben.“

Pharmama: „Manches davon, nicht alles. Und nicht auch nicht einfach so. Wie gesagt, dazu gehört die Abklärung – und die kostet etwas. Jedenfalls: überlegen sie es sich doch bis morgen, ob sie das wollen.“

Wir schliessen jetzt.

(Das war übrigens am selben Tag, als ich eine Diskussion mit einer Frau am Telefon hatte darüber, dass ich keine Ferndiagnose stellen werde für ihr Hautproblem und dass ich, wenn sie Rosalox will – das sie als Kind mal hatte – das auch nur nach kostenpflichtiger Beratung bekommt. Auch das: 15 unbezahlte Minuten.)

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.

Verschreibungspflichtig

Naja, die Hälfte der Medikamente auf dem Rezept ist nicht rezeptpflichtig … aber die „verschreibungspflicht“ scheint sich hier auf die Dosierungen zu beziehen. Da hatte es wohl jemand eilig. Wieviele Fehler entdeckt ihr?

Hier scheint der Arzt einfach die erste Zeile die in seinem Computersystem bei „Ibuprofen 400“ aufpoppt gewählt zu haben … oder er ist Fan der Apothekenkette, die das als Hausspezialität hat. Hmmm – ich ignoriere das und gebe ein anderes Generikum. Hier gibt es noch genügende.

Aber bei der letzten Rezeptzeile … ich denke ich kann das auf 1 Packung kürzen? Oder zahlt die Krankenkasse das Display mit 12 Packungen auch?

Es gibt ja viele Möglichkeiten, wie man in der Schweiz ein Dauerrezept kennzeichnen kann. „Ad Rep“, „repetatur“ … aber wenn man das lateinisch nicht kann, ist es vielleicht besser es auf Deutsch hinzuschreiben? Ich weiss ja, was der Arzt hier meint, aber … das amüsiert mich doch.

Die Medizinische Praxisassistentin hat das Rezept geschrieben. Wohl auf Wunsch des Patienten. Aber merkt der Arzt das nicht, wenn er das unterschreibt? Oder ist es ihm egal?

Falscher Patient, Richtiges Medikament?

Es ist nach 1 Uhr, wir haben grad den „Schichtwechsel“ hinter uns, da kommen zwei Frauen in die Apotheke und reichen mir ein Rezept für ein Blutdruckmedikament.

Ich gebe den Namen des Patienten (männlich) im Computer ein – kein Treffer. Ich frage deshalb nach der Krankenkassenkarte, die mir auch promt überreicht wird … und jetzt wirds lustig, denn: der Name auf der Karte stimmt überhaupt nicht mit dem Namen auf dem Rezept überein. Zudem ist es die Karte einer Frau.

„Entschuldigen Sie“ sage ich, „aber ich brauche die Krankenkassenkarte des Patienten. „

Sagt die eine Frau auf die andere deutend. „Sie ist die Patientin. Das ist ihre Karte.“

Pharmama: „Aber das Rezept ist auf einen anderen Namen ausgestellt, sehen Sie?“

Kurze Diskussion der beiden untereinander, dann: „Der Arzt ist der Vertretungsarzt, Sie braucht das Medikament dringend.“

Pharmama: „Ist es denn das richtige Medikament? (Ich meine: wenn schon der Arztname falsch drauf ist). Es ist ein Medikament gegen zu hohen Blutdruck (nenne Namen).“

Kurze Diskussion. „Ja, das ist das.“

Ich fühle mich nicht ganz wohl das so abzugeben, da kommt es mir gerade recht, dass das Medikament im aufgeschriebenen Original nicht lieferbar ist und ich ein Ersatz (Generikum) auf den nächsten Tag bestellen muss. Das gibt mir Zeit nachzufragen. Ich sende dem Arzt (da noch Mittagszeit) deshalb ein Fax mit dem Rezept und der (grossgeschriebenen) Notiz beiliegend:

Patientin (Name) hat dieses Rezept gebracht. Bitte antworten Sie noch heute ob das das korrekte Medikament für sie ist. Apotheke/ Tel/Fax/mail

Wir hören nichts. Das Medikament kommt, wird am nächsten Tag im Verlauf des Morgens von der Kollegin abgegeben … und nachmittags um 14 Uhr bekommen wir einen Anruf der Arztpraxis: Das war nicht das richtige Medikament. Weshalb wir das abgegeben hätten?!? Und weshalb das Generikum?

Grrrr.

Wir kommen überein, dass die Arztpraxis die Patientin informiert, dass sie das Medikament zurückbringen soll. Inzwischen sei auch ihr Hausarzt wieder da – ein Selbstdispensierender Arzt, so dass sie ihr Blutdruckmedikament dort (weiter) nehmen wird.

Die Geschichte ist noch nicht ganz fertig, denn die Patientin hat das Medikament nicht uns, sondern dem Hausarzt gebracht.

Beim Zurückholen desselben haben wir dann mitbekommen, dass der Ersatzarzt uns als Apotheke „freundlicherweise“ die Komplettschuld an der Fehlabgabe gegeben hat, sowohl gegenüber dem Hausarzt als auch gegenüber der Patientin.

Notiz für mich: das nächste Mal muss der Patient auf die offizielle Korrektur / ein neues Rezept warten, wenn das Rezept falsch ausgestellt wurde.


Nachtrag: In der Woche hatte ich grad noch 2 x so etwas. Einmal war es nur, weil die Patientin mit langem spanischem Doppel Namen andere Vornamen/Nachnamen auf dem Rezept als auf der Krankenkassenkarte hatte (da stimmte aber zumindest das Geburtsdatum überein) und ein anderes Mal war das Rezept auch auf einen komplett anderen Patienten ausgestellt. Alles von verschiedenen Ärzten. Haben die auch Stress grad?

Sie haben eine Tablette vergessen!

«Sie haben eine Tablette vergessen!»

Das von Frau Grumpel, einer Patientin, die bei uns ihr Dosett gerichtet bekommt. Wir haben das eingeführt, weil sie zunehmend Mühe bekundete, mit der Übersicht über ihre Medikamente … Eigentlich ist das nicht ganz korrekt – wir selber mussten sie darauf aufmerksam machen, da die Abstände, in denen sie ihre Medikamente bezog irgendwie nicht mit der Einnahmehäufigkeit korrelierten …

Wir machen das in der Apotheke im Normalfall so, dass wir immer ein neues Wochendosett richten, während eines beim Patient in Gebrauch ist – dann muss man nur einmal die Woche (am selben Tag) vorbeikommen, und das leere gegen das neue austauschen. Wir richten inzwischen dutzende Dosette pro Woche – sie werden von einer Assistentin gerichtet und von der Apothekerin kontrolliert. Das soll nicht heissen, dass nicht einmal trotzdem ein Fehler passieren kann, dass eine Tabette fehlt oder in das falsche Fächlein gerutscht ist … normalerweise erwischen wir das dank Kontrolle vor Abgabe an den Patienten.

Aber hier … ich kenne Frau Grumpel … und ich vermute ein anderes Problem. Schon als wir die Dosette eingeführt haben, hatte sie Mühe. Erst wollte sie partout nur eines und dass wir das jeweils gleich richten … ja, dann musste sie halt jeweils warten. Mindestens 20 Minuten. Irgendwann wurde ihr das zu langweilig, dann haben wir das mit dem zweiten Dosett eingeführt – und seitdem diese Diskussion, dass Tabletten fehlen würden.

Pharmama: «Welche Tablette war denn nicht drin?»

Frau Grumpel: «Das sehen sie doch, die von heute abend fehlt wieder.»

Pharmama: «Nein, die fehlt nicht, die haben sie letzte Woche bekommen und dann auch genommen.»

Frau Grumpel: «Nein, habe ich nicht!»

Pharmama: «Frau Grumpel: sie kommen mit dem leeren Dosett jeweils am Dienstag mittag. Sie bekommen ein komplett gefülltes Dosett – da ist auch der Dienstag abend drin. Sehen sie hier (ich zeige ihr das Dosett). Heute Abend nehmen Sie diese Tablette – und dann nehmen sie das ganze Teil vom Dienstag und fügen ihn unten wieder an. Wenn sie nächsten Dienstag morgen die restlichen Tabletten darin genommen haben, kommen sie wieder vorbei.»

Frau Grumpel: «Das ist so kompliziert. Immer muss ich Tabletten rausnehmen und verschieben!»

Ich will gar nicht fragen, was sie wo schiebt, oder wo die Logik dahinter ist … wo immer sie eine Tablette rausnimmt, fehlt sie ja nachher.

Pharmama: «Sie müssen gar keine Tabletten rausnehmen – ausser zum einnehmen.»

Frau Grumpel: «Aber dann fehlt immer eine!»

Rinse and repeat.

Am Schluss habe ich ihr ein kleines Zettelchen in das Fächlein vom Dienstag morgen gelegt mit der Aufschrift: «erst am Dienstag (Datum) einnehmen» … und einen Strich auf den Dienstagsschieber gemacht, wo sie startet/endet. / ->

Bis nächste Woche …

Das scheint für manche Leute wirklich ein Überlegungsproblem zu sein … und zwar nicht nur, weil sie nicht an einem festen Tag wechseln kommen möchten. Vielleicht erkläre ich das auch nicht richtig?