Ein Artikel zieht (weite) Kreise …

Man hat das vielleicht hier auf dem Blog nicht ganz so mitbekommen, aber der Post Liebes Kind, wie zufrieden bist Du mit Deiner Figur? hat ziemlich Aufmerksamkeit bekommen!

Alles fing damit an, dass Apothekerin Kossendey am 30. Dezember auf facebook einen Post veröffentlicht hat, worin sie angibt, die Januar-Auflage des Kinder-Magazins medizini nicht aufzulegen. Darin ist nämlich so ein … ich weiss noch immer nicht genau, wie ich das nennen soll … Körper-Selbstanschauungs-Test der auf Kinder abzielt mit (auch in meinen Augen) sehr suggestiven Fragen.

Ich habe das dann aufgegriffen und am 2. Januar hier im Blog gebracht und vorher hat der Apotheker Thomas Luft von der Postapotheke hat auf der Homepage seiner Apotheke veröffentlicht, weshalb es bei ihnen im Januar das medizini nicht gibt.

Und dann ging’s ab. Da hat sich nämlich auch die öffentliche Presse des Themas angenommen.

Am 3. Januar fand sich ein Artikel darüber im Kölner Stadtanzeiger
in der Mitteldeutschen Zeitung, und in der Berliner Zeitung, – alle von der gleichen Autorin (Claudia Bleier).

Am selben Tag noch kam es im Stern

und auch die Apotheken-spezifischen Zeitungen fingen an sich dafür zu interessieren: wie die Deutsche Apotheker-Zeitung, die am 4. Januar dazu etwas brachte  und die Apotheke Ad-hoc.

Ebenfalls am 4. Januar folgte ein Artikel in der der Huffington Post:
sowie rpr1
und Welt.de

Der Wort und Bild Verlag, der das medizini herausbringt, hat dann eine offizielle Stellungsnahme veröffentlicht. Auzugsweise:

Unter dem Oberbegriff „Wunderwerk Mensch“ fragt medizini seine zehn- bis zwölfjährigen Leserinnen und Leser „Wie zufrieden bist du mit deiner Figur?“ In der anschließenden Auswertung sollen diese älteren Schulkinder, für die Themen wie Aussehen, Körper, Unter- oder Übergewicht und Ernährung bereits eine Rolle spielen, sich kritisch mit ihrer Selbstwahrnehmung auseinandersetzen.

Der Beitrag will damit das Bewusstsein dafür schaffen, dass zu viel Beschäftigung mit dem eigenen Körper schädlich sein und zum Beispiel Krankheiten wie Magersucht begünstigen kann.

… Die Medizini-Redaktion ist der Meinung, dass sich Kindergartenkinder oder Schulanfänger am besten noch gar nicht mit der eigenen Figur beschäftigen sollten.

Sie rudern also ziemlich zurück, und relativieren ihre eigene Werbung für das medizini, das sie als Magazin für Kinder von 5 bis 12 anpreisen. Allzu fest beklagen können sie sich nicht – wie Oskar Wilde sagte: „The only thing worse than being talked about is not being talked about.“

Damit war aber noch nicht Schluss … wenn etwas mal am laufen ist, ist das sehr schwer aufzuhalten.

So kam die Geschichte sogar in die Bild (zum Glück will ich fast sagen ohne Link auf den Blog hier)

Es folgten (am 5. Januar?) das Naumburger Tageblatt,
Brigitte Mom
und n-tv.de

und am 6.Januar  die NWZ.

Am 8. Januar kommt das ganze dann auch noch ins Fernsehen: im SAT1 Frühstücksfernsehen wird ein ganz ordentlicher Beitrag gebracht.

Das war wirklich erstaunlich mitanzusehen – einen Teil habe ich direkt mitbekommen, weil die Medien teils zum Blog hier zurückverlinkt haben. Auf andere Links wurde ich aufmerksam gemacht … wahrscheinlich gibt es inzwischen noch einige mehr. Man könnte fast sagen, der Artikel ist viral gegangen.

Das ist schön – und gibt den Apothekern in Deutschland ein bisschen (nötige) Popularität. Und es zeigt, dass das möglich ist!

Noch schöner wäre es, wenn das auch mal bei einem wichtigen Thema wie den unsäglichen Null-Retaxationen wegen den „Rabattverträgen“, Hilfsmittelverträgen und derartigem passieren würde. Aber … wer weiss? Vielleicht mit dem richtigen Ansatzpunkt …? Ich stehe hier dafür jedenfalls zur Verfügung :-)

Liebes Kind … bist Du zufrieden mit Deiner Figur?

Das „Medizini“ ist die Zeitschrift, die in Deutschlands Apotheken für Kinder. Das „pfiffige monatliche Postermagazin für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren … klärt Kinder auf spielerische, altersgerechte Art über ihren Körper und ihre Gesundheit auf. – bei uns in der Schweiz ist das die Junior. Normalerweise ein herziges Heftchen mit Tierpostern … aber diesen Januar werden sich wohl einige Apotheken weigern, es aufzulegen.

Apothekerin und Ernährungsberaterin Kossendey hat etwas losgetreten, als sie auf ihrer Facebook-Seite auf einen Artikel in der Januar-Ausgabe aufmerksam gemacht hat. Diesen hier:

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… habe ich heute morgen mit dem Chefredakteur der Medizini telefoniert, dem Herrn Harald Lorenz. Er erklärte mir, dass dieser Test helfen soll, dass die Kinder ihr Selbstbild besser verstehen und man versuche, mit diesem Test gefährdete Kinder vor der Magersucht zu retten. Das Thema sei längst in der Schule und man versuche, die Kinder da abzuholen.
Ich habe selber drei Töchter und zwei sind in der zweiten Klasse der Grundschule. Das Thema „Abnehmen“ ist leider schon im Kindergarten präsent, eine meiner Töchter kam mit 4 Jahren nach Hause und fragte mich, wie sie Diät machen könne, ein Kind habe zu ihr gesagt, sie sei zu dick. Aber ist es nicht unsere Aufgabe als Eltern und Erwachsene, den Kindern klar zu machen, dass gesunde Ernährung wichtig ist, aber die Figur keine zentrale Rolle spielt? Gerade bei Kindern, deren Körper sich noch ständig durch Wachstumsschübe verändert? Wie kann ich als Kindermagazin mit dieser Zielgruppe diesem Thema so viel Raum geben?

Natürlich sollte man das Gewicht im Auge behalten und gegebenenfalls eingreifen können … egal in welche Richtung das geht. Als Eltern – denn in dem Alter hängt das Ernährungsverhalten noch hauptsächlich von denen ab. Aber in einem Heft, als „Test“ so etwas zu thematisieren halte ich auch für bedenklich. Viele haben schon ein eher unsicheres Bild von sich selber – und so Suggestiv-Fragen halte ich da auch für bedenklich. Ich hatte selber eher das andere Problem, mich schimpfte man einen „Sprenzel“, da sehr dünn – aber auch da: derartiges zu der Zeit zu lesen … umm, nein.

So wundert es nicht, dass sich andere Apotheken Frau Kossendey angeschlossen haben und diese Ausgabe nicht auflegen werden.

was haltet ihr davon?

 

Ein Verpackungsfehler und 113 schwangere Frauen

Darum geht es in einer Sammelklage in den USA (Quelle: abc). Gut … die sind dort etwas klagewütig, aber hier sehe ich einen Grund.

113 Frauen aus 28 Staaten sind schwanger geworden, obwohl sie die Pille genommen haben. Laut der Klage wahrscheinlich, weil die Pille falsch abgepackt wurde. Das war so ein Präparat, wo man 3 Wochen lang die Pille mit Hormonen hat und 1 Woche lang die Placebo-Tabletten in der Packung nimmt. Dabei hat man dann die Abbruchblutung und fährt gleich anschliessend mit der neuen Packung weiter. In den Packungen der Frauen sollen diese Placebo Tabletten nun falsch abgepackt worden sein – nämlich am Anfang der Packung eingefüllt. Die Frauen hätten demnach eine zu lange Pause gemacht – die verhütende Wirkung der Pille ist dadurch nicht mehr gegeben, deshalb wurden sie schwanger. Die Firma selbst sagt, die Frauen seien aufgrund eigener Einnahmefehler schwanger geworden.

2011 hat die Firma Qualitest Millionen Packungen von 8 ihrer Pillen freiwillig zurückgezogen, nachdem herauskam, dass Pillen in umgekehrter Reihenfolge in die Packungen gefüllt wurden. Laut Firma:

„Our commitment is to patient safety and we take product quality very seriously. … There is no new or recent product recall. The recall that forms the basis of this suit was entirely voluntary and occurred more than four years ago in September 2011. The voluntary recall occurred based on an extremely small number of pill packs that were manufactured by an external contract manufacturer. Endo has been able to confirm only one blister pack that manifested a defect and was sold to a patient. Additionally, courts have dismissed cases arising out of the recall because the plaintiff could not establish that she purchased a defective package.“

Oder auf deutsch: „Wir sind sehr auf Patientensicherheit bedacht und nehmen Produktqualität ernst … Es gibt keinen neuen oder kürzlichen Produkterückruf. Der Rückruf der die Basis dieses Falles bildet war absolut freiwillig und hat sich mehr als 4 Jahre zuvor im September 2011 abgespielt. Der freiwillige Rückruf basierte auf einer extrem kleinen Zahl Pillenpackungen, die von einem externen Vertrags-Hersteller produziert wurde. Endo konnte nur eine Blisterpackung identifizieren, die einen Defekt aufwies und die an einen Patienten verkauft wurde. Zusätzlich haben Gerichte schon Fälle zurückgewiesen, die auf diesem Rückruf beruhen, weil der Ankläger nicht beweisen konnte, dass sie eine defekte Packung gekauft hat.“

Ich sehe das so: Wenn eine Packung falsch abgefüllt war, dann waren das sehr wahrscheinlich andere auch – immerhin füllt man das nicht von Hand ab, da war wohl eine Maschineneinstellung falsch … und die Qualitätskontrolle hat versagt.

Andererseits: die Placebo-Tabletten (7 Stück) und die Hormontabletten (21 Stück) haben unterschiedliche Farben. Das sollte / könnte eigentlich der Anwenderin auffallen … Bei uns gibt es übrigens noch kaum die 28er Packungen, die meisten sind 21 Tabletten und dann muss man selber an die Pause denken und daran rechtzeitig wieder anzufangen.

Auf jeden Fall ist sowas ein Alptraum. Für die Herstellerfirma und auch für die Frauen, die wohl nicht schwanger werden wollten. Die verklagen jetzt die Firma auf unterschiedliche Leistungen: von Schadenersatz bis Unterhalt des Kindes bis zur Volljährigkeit (inklusive Ausbildungskosten)…

Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf.

Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in der Umfrage auf dem Blog, ob man bei einem Rezept mit Unklarheit in der Diagnose den Arzt anrufen und nachfragen sollte.

Obiges Zitat stammt übrigens aus einer aktuellen Urteilsverkündung aus einem deutschen Fall. Im langjährigen Gerichtsfall wurde ein Apotheker angeklagt und jetzt auch verurteilt

Ich finde den Fall etwas unglücklich und sympathisiere mit dem Apotheker, dem selbst das Gericht ein recht mildes Urteil auferlegt hat –

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handelstreibens durch Abgabe von Betäubungsmitteln, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept zu drei Jahren Haftstrafe. Er behält aber seine Berufsbewilligung und kann danach weiter arbeiten.

Das hört sich jetzt reichlich übel an, aber man sollte den Hintergrund der Geschichte mit einbeziehen:

Der Apotheker (übrigens in meinem Alter) hat vor etwa 15 Jahren die Apotheke seines Vaters übernommen (das muss dem Fall sehr bald nach dem Studium passiert sein). Im selben Haus ist eine Arztpraxis mit einer Genehmigung für die Substitutionsbehandlung von bis zu 100 Patienten. Der Arzt hat Betäubungsmittelrezepte ausgestellt – und der Apotheker hat sie beliefert. Auch nachdem ihm mit der Zeit auffallen musste, dass da einiges nicht stimmte: die Höchstmengen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung überschritten, die vorgeschriebenen Einnahmehinweise für den Sichtbezug gab es nicht. Auf Privatrezepten wurden für Erwachsene (noch vor der Zulassung dafür) grosse Mengen Ritalin verordnet. Die Medikamente wurden direkt in die Praxis geliefert – die neben der Substitutionsbehandlung einen florierenden Schwarzmarkthandel für die Medikamente aufzog.

Während der polizeilichen Vernehmung hat der Apotheker übrigens ausgesagt, mehrfach den Kontakt zum Arzt gesucht zu haben, von diesem jedoch äußerst herrisch abgewiesen worden zu sein.

Offenbar war er dadurch derart eingeschüchtert, dass er dann einfach weiter die Rezepte belieferte – und das macht ihm das Gericht zum Vorwurf: er hätte den Arzt melden müssen … oder zumindest die Abgabe verweigern.

Zum Verhängnis wurde ihm bei dem Gerichtsfall aber noch etwas anderes: eine PTA in der Apotheker, deren Mann offenbar ein bekannter Drogenhändler war, bestellte und lieferte diesem kilogrammweise Lidocain. Die Mitarbeiterin will ihren Chef um Erlaubnis gebeten haben – mit Verweis auf einen angeblichen Schwager, der in Bosnien als Arzt arbeitet. Insgesamt gingen 350 kg Lidocain über den Ladentisch – die dann zum Strecken von Cocain verwendet wurden. Lidocain selber darf eigentlich verkauft werden, aber nicht, wenn das danach zum Herstellen (oder hier Strecken) von Drogen verwendet wird. Die Menge Lidocain ist denn auch den Behörden aufgefallen, die daraufhin die Apotheke überwachte und dem Apotheker wurde schliesslich zum Verhängnis, dass er in Ferienabwesenheit der PTA selber 20kg Lidocain bestellt und verkauft hat – zum Einkaufspreis.

Überhaupt … der Apotheker war alles andere als geschäftstüchtig: während der Arzt (gegen den ein separates Verfahren am laufen ist) einen luxuriösen Lebensstil führte, soll dieser die Medikamente nach vorläufigem Kenntnisstand nie bezahlt haben. Ein sechsstelliger Betrag wäre dann noch offen.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, die Initiative sei nicht von dem Apotheker ausgegangen und er habe auch keinen persönlichen Vorteil gehabt, sondern sogar „draufgezahlt“. Das Gericht gehe davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr vorliegt und der Verurteilte bereits seit langem alle Gesetze und Vorschriften exakt einhält.

„Wert“ war es das ganze sicherlich nicht. Aber (um etwas positives darüber zu sagen) zumindest zeigt es, dass wir Apotheker unseren Beruf (und die damit verbundenen Kontroll-Aufgaben) wirklich ernst nehmen sollten und dafür einstehen, wenn uns bei einem Rezept etwas seltsam vorkommt. Wir sind eben nicht bloss die Erfüllungsgehilfen des Arztes … schön, dass das hier so deutlich gesagt wird.

Quellen: Husumer Nachrichten: 3 Jahre Haftstrafe für Apotheker und Apotheke-ad-hoc: Apotheker hätte Arzt stoppen müssen

Ein Grund mehr rechtzeitig zu schliessen ….

… man wird sonst verklagt.

Am 20. Dezember 2014 lief der Weihnachtsverkauf auf Hochtouren. So befanden sich in einem Luzerner Kosmetikgeschäft um 16 Uhr, als die Filialleiterin die Ladentür schloss, noch einige Kunden im Laden, welche ihre Einkäufe bezahlen wollten. Zwei Polizisten in Zivil, die um 16.15 Uhr um Zutritt in den Laden baten, kannten keine Gnade, wiesen das Personal zurecht und verzeigten das Geschäft.

Nett.

Gefunden unter den Kandidaten für den Rostigen Paragraphen – wo das unnötigste Gesetz oder der ärgerlichste Entscheid  gesucht wird. (Zu finden und abzustimmen hier).

Kosmetikgeschäft steht da – aber irgendwo habe ich gelesen, das war eine Drogerie. Wie auch immer: Ich mach jetzt zu, bitte gehen Sie, ich will keine Strafe zahlen müssen … Ich versuch‘ das mal morgen Abend.

Pharmama in den Medien (6)

Am Wochenende wurde der Blog in der NZZ am Sonntag erwähnt:

nzzaspharmama “

Vom Bloggen leben titelt die Infobox im Segment Unterhaltung S. 10/11.

300’000 mehr oder minder aktive Blogs gibt es laut der Kommunikationsagentur Xeit schweizweit.

und weiter unten:

Blogger, die dank ihrem Engagement Buchverträge ergattern konnten, gibt es auch vereinzelt. Die Apothekerin „Pharmama“ veröffentlichte im Rowohlt Verlag „Gibt es diese Pille auch in grün?“. Das Buch basiert auf Alltagsgeschichten aus der Apotheke, von denen sie seit sechs Jahren auf ihrem Blog schreibt.

Cool. Die Überschrift suggeriert da allerdings etwas, das nicht auf meinen Blog zutrifft, der wirklich nur ein Hobby ist. Leben könnte ich vom Blog nicht. Im Gegensatz zu Mode-Blogs kann ich ja nicht guten Gewissens von Pharmafirmen gesponsert werden :-) und auch mit anderer Werbung will ich den Blog nicht überladen.

Danke an Vanessa Sadeky, die den Artikel geschrieben hat, an Peter, der mir den Ausschnitt geschickt hat, und an McCloud, dank dem ich den ganzen Artikel (und den Rest der Ausgabe)  gekauft und auf den Kindle geladen habe. Dort ist die Formatierung etwas -einfacher. Leider ist die Ausgabe sonst nicht online einsichtlich.