Und wie geht es?

Nach dem Abgeben der Medikamente auf Rezept rede ich noch etwas mit dem älteren Kunden.

Pharmama: „Und wie geht es mit dem Blutdruckmedikament? Ist ihr Blutdruck unter Kontrolle?“

älterer Kunde: „Meistens. Aber wenn eine nackte Frau vorbeilaufen würde, wäre er schon auch höher.“

Pharmama:  sprachlos.

Aber wenn wir schon mal bei nackten Frauen sind (keine Angst, nicht lange) … dazu passt das:

Wie würdet ihr entscheiden?

Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall :-(.  Wir hier haben das Recht in „begründeten Ausnahmefällen“ und mit der entsprechenden Dokumentation auf unsere Verantwortung auch diese Medikamente abzugeben. Man beachte, dass es nicht heisst „in Notfällen“ – und das ist vielleicht auch besser so … denn wenn jemand in die Apotheke kommt und einen Aufstand macht, weil ihm wichtige Medikamente ausgegangen sind und er unbedingt jetzt gleich welche wieder braucht – dann spricht das in meinen Augen nicht unbedingt für einen verantwortungsvollen Umgang mit seiner Medikation und das Vertrauen von mir in die Person ist schon etwas gestört.
Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist.
Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.

In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen …

Na? Wer wagt es? Wer will?

Ich brauche meine Salbe!

Ein Gastbeitrag von Leser Kati:

Als ich damals als frischgebackener Pharmaziepraktikant einen meiner ersten Kunden im Handverkauf hatte, war sein klarer Wunsch: „Ich brauche meine Salbe“.

Die Frage nach einem Rezept hat er verneint und er konnte auch keine  Angaben zum Namen oder zum Aussehen der Packung machen.

Auf meine Frage, für was die Salbe sein soll, antwortete er (bereits hörbar gereizt), sie sei „natürlich zum Einschmieren!“.

Nachdem auch meine Kolleginnen und meine Chefin keine Ahnung hatten was der Herr nun genau „zum Einschmieren“ wollte, ging er grußlos, um sich an der Tür noch einmal umzudrehen und lautstark und in einem sehr unfreundlichen Ton zu sagen:

„Bei mir zu Hause, in der Apotheke in die ich sonst immer gehe, wissen die genau, welche Salbe ich immer bekomme“

Ich sag nur: Nicht nur bei uns. :-)

Ritalin-Probleme

Eine Frau kommt in die Apotheke mit einem Rezept.

Auf dem Rezept steht:

Ritalin 1 OP, Dauerrezept für 6 Monate

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegengenommen hat, zieht etwas die Augenbrauen hoch und kommt damit direkt zu mir:
Pharmaassistentin: „Was hältst Du davon?“
Ich: „Nicht sehr viel.“
Kundin: „Was ist?“
Ich: „Das ist kein korrektes Rezept für dieses Mittel. Ritalin fällt unter die Betäubungsmittel und braucht ein spezielles Rezeptformular – in 3fach Ausführung – und dann darf selbst nur einfach verschrieben werden … ein Dauerrezept für 6 Monate ist da nicht möglich.“

obwohl ich das anständig erkläre, muss ich sagen, dass ich im Hinterkopf hatte, das das Rezept eventuell gefälscht ist.

Am Ende stellt sich aber heraus, dass der Arzt selbst den Bock geschossen hat. Offenbar hat er keine Erfahrungen mit Betäubungsmittel-Rezepten.

…  Und, wenn ich mir das so überlege, in dem Fall auch nicht mit dem Mittel selbst. Gerade Ritalin gehört zu den Medikamenten, die wirklich nur durch einen Arzt verschrieben werden sollten, der sich damit auskennt.

Übrigens: im Kompendium steht bei der Indikation:

Hyperkinetische Verhaltensstörungen bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern
Narkolepsie

Man beachte das „bei Kindern“ – das bedeutet, dass bei Erwachsenen und Jugendlichen die Anwendung bei ADHS unter „off label use“ fällt – und die Krankenkasse das ab einem gewissen Alter nicht mehr bezahlt ! Für Erwachsene ist das nur bei Narkolepsie zugelassen. Sehr unangenehm für die Betroffenen, denn AD(H)S gibt es auch noch bei Erwachsenen.

In der Apotheke habe ich jetzt das Problem: Der Arzt verschreibt das dem erwachsenen Patient .. aber ich kann anhand des Rezeptes nicht sagen, ob das jetzt gegen ADHS oder Narkolepsie eingesetzt wird … und riskiere demnach eine Rückweisung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ja, den Fall hatten wir schon :-(

Nachtrag (Juli 11):
Neu steht zum Beispiel bei Concerta (auch Methylphenydat) in der Limitatio der SL:
Diagnosestellung durch Spezialarzt (Pädiater/Psychiater) mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS,
Behandlung im Rahmen eines umfassenden Therapieprogramms,
Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen,
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben.

Damit kann Concerta auch bei Erwachsenen (wieder) über die Grundversicherung abgerechnet werden – falls die Bedingung „schon in der Kindheit“ erfüllt ist.

Was tun bei einem „stalkenden“ Kunden?

Ja, die gibt es. Auf einmal hat man da den (meist älteren) Herrn, der unsere Freundlichkeit vielleicht etwas missversteht oder zuviel hineindeutet und der anfängt einem Blumen zu bringen … oder Schokolade … oder einfach nur so mehrmals die Woche vorbeischaut um zu reden, bevorzugt natürlich mit seinem „Opfer“. Meistens trifft  das dann die Lehrlinge, die sich noch nicht so abgrenzen können – und vielleicht auch etwas naiver sind- Ausserdem wissen sie meist nicht, wie sie dann mit so einem umgehen sollen. Ignorieren? Höflich bleiben, aber nicht zu freundlich? Deutlich sagen, dass man das nicht will?

Wenn wieder mal jemand bei uns so einen Stalker hat, haben wir ein paar Verhaltensregeln.

Erstens: es gibt niemand die Adresse oder Telefonnummer der Angestellten heraus. Auf gar keinen Fall. Wir sind zwar mit Namensschildern angeschrieben, aber meist gibt es zumindest mehrere in der Schweiz mit dem gleichen Namen – und den Vornamen wissen die Kunden ja nicht.

Zweitens: Wenn der Kunde kommt, sollte möglichst jemand anders iauf ihn zugehen und hn bedienen und nicht sein „Opfer“ – oft ist das aber nicht möglich

Drittens: In dem Fall, wo das nicht möglich ist, lässt man die Angestellte nie alleine mit dem Kunden – das heisst, entweder steht jemand dabei – dann wird das Gespräch sicher nicht zu persönlich, oder man holt sie nach einiger Zeit weg – Telefon, die Arbeit ruft etc.

Dabei höflich bleiben, aber nicht „zu“ freundlich, nichts persönliches preisgeben … bis jetzt hat das und obige Massnahmen ausgereicht.

Das oben beschriebene ist nicht wirklich Stalking – das kommt noch viel extremer daher und braucht dann auch extremere Masnnahmen. Manchmal entwickelt sich so etwas über eine gewisse Zeit und wenn … ist es nötig, da so früh wie möglich einzugreifen.

Habt ihr schon einmal Bekanntschaft mit so einem hartnäckigen Verehrer oder gar Stalker gemacht?

Kein Bedauern

Wenn der Kunde, der bei der Assura versichert ist (Nein, das tönt zu passiv, ‚der sich bei der Assura versichert hat’ wäre korrekter) sich beim abholen der Medikamente – die er wegen seiner Krankenkasse in der Apotheke selbst bezahlen muss – beklagt: „Das ist aber ganz schön teuer!“

… Da habe ich in diesem Fall kein Bedauern. Warum?

Er selbst hat seine Krankenkasse ausgesucht und damit gewählt, dass er die Medikamentenkosten sozusagen „vorschiessen“ muss. Ja, es ist eine der günstigsten, aber das kommt mit einem „Preis“ – man macht dann halt auch einen Teil der Arbeit für sie.

Er selbst besteht darauf, dass ich ihm das Original gebe für seine Blutdruckmedikamente und sein Diabetesmedikament – obwohl ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe, dass es für beide inzwischen Generika gibt, die wesentlich günstiger sind, und die ich ihm auch ersetzen darf.

Er selbst hat auch nicht reklamiert, als der Arzt ihm Nexium (Esomeprazolum) aufgeschrieben hat – obwohl Omeprazol (wie in Omezol) mit einer vergleichbaren Wirkung einiges günstiger im Preis ist. – … ok, das weiss er vielleicht nicht, aber wenn ich ihn darauf aufmerksam mache und er das nächstemal wieder damit kommt … da kann ich nichts dafür. Und inzwischen gibt es Esomep – das ist das generische Original (also wirklich dasselbe) … auch das will er nicht.

So ist er halt ein unzufriedener Apothekenkunde, aber der Grund liegt hauptsächlich im eigenen Verhalten. Wenn er ein bisschen mitmachen würde, könnte ich ihm helfen, viel Geld zu sparen.

Aber anscheinend will er nicht.

Lieber motzt er jedes Mal.