Ritalin-Probleme

Eine Frau kommt in die Apotheke mit einem Rezept.

Auf dem Rezept steht:

Ritalin 1 OP, Dauerrezept für 6 Monate

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegengenommen hat, zieht etwas die Augenbrauen hoch und kommt damit direkt zu mir:
Pharmaassistentin: „Was hältst Du davon?“
Ich: „Nicht sehr viel.“
Kundin: „Was ist?“
Ich: „Das ist kein korrektes Rezept für dieses Mittel. Ritalin fällt unter die Betäubungsmittel und braucht ein spezielles Rezeptformular – in 3fach Ausführung – und dann darf selbst nur einfach verschrieben werden … ein Dauerrezept für 6 Monate ist da nicht möglich.“

obwohl ich das anständig erkläre, muss ich sagen, dass ich im Hinterkopf hatte, das das Rezept eventuell gefälscht ist.

Am Ende stellt sich aber heraus, dass der Arzt selbst den Bock geschossen hat. Offenbar hat er keine Erfahrungen mit Betäubungsmittel-Rezepten.

…  Und, wenn ich mir das so überlege, in dem Fall auch nicht mit dem Mittel selbst. Gerade Ritalin gehört zu den Medikamenten, die wirklich nur durch einen Arzt verschrieben werden sollten, der sich damit auskennt.

Übrigens: im Kompendium steht bei der Indikation:

Hyperkinetische Verhaltensstörungen bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern
Narkolepsie

Man beachte das „bei Kindern“ – das bedeutet, dass bei Erwachsenen und Jugendlichen die Anwendung bei ADHS unter „off label use“ fällt – und die Krankenkasse das ab einem gewissen Alter nicht mehr bezahlt ! Für Erwachsene ist das nur bei Narkolepsie zugelassen. Sehr unangenehm für die Betroffenen, denn AD(H)S gibt es auch noch bei Erwachsenen.

In der Apotheke habe ich jetzt das Problem: Der Arzt verschreibt das dem erwachsenen Patient .. aber ich kann anhand des Rezeptes nicht sagen, ob das jetzt gegen ADHS oder Narkolepsie eingesetzt wird … und riskiere demnach eine Rückweisung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ja, den Fall hatten wir schon :-(

Nachtrag (Juli 11):
Neu steht zum Beispiel bei Concerta (auch Methylphenydat) in der Limitatio der SL:
Diagnosestellung durch Spezialarzt (Pädiater/Psychiater) mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS,
Behandlung im Rahmen eines umfassenden Therapieprogramms,
Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen,
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben.

Damit kann Concerta auch bei Erwachsenen (wieder) über die Grundversicherung abgerechnet werden – falls die Bedingung „schon in der Kindheit“ erfüllt ist.

Was tun bei einem „stalkenden“ Kunden?

Ja, die gibt es. Auf einmal hat man da den (meist älteren) Herrn, der unsere Freundlichkeit vielleicht etwas missversteht oder zuviel hineindeutet und der anfängt einem Blumen zu bringen … oder Schokolade … oder einfach nur so mehrmals die Woche vorbeischaut um zu reden, bevorzugt natürlich mit seinem „Opfer“. Meistens trifft  das dann die Lehrlinge, die sich noch nicht so abgrenzen können – und vielleicht auch etwas naiver sind- Ausserdem wissen sie meist nicht, wie sie dann mit so einem umgehen sollen. Ignorieren? Höflich bleiben, aber nicht zu freundlich? Deutlich sagen, dass man das nicht will?

Wenn wieder mal jemand bei uns so einen Stalker hat, haben wir ein paar Verhaltensregeln.

Erstens: es gibt niemand die Adresse oder Telefonnummer der Angestellten heraus. Auf gar keinen Fall. Wir sind zwar mit Namensschildern angeschrieben, aber meist gibt es zumindest mehrere in der Schweiz mit dem gleichen Namen – und den Vornamen wissen die Kunden ja nicht.

Zweitens: Wenn der Kunde kommt, sollte möglichst jemand anders iauf ihn zugehen und hn bedienen und nicht sein „Opfer“ – oft ist das aber nicht möglich

Drittens: In dem Fall, wo das nicht möglich ist, lässt man die Angestellte nie alleine mit dem Kunden – das heisst, entweder steht jemand dabei – dann wird das Gespräch sicher nicht zu persönlich, oder man holt sie nach einiger Zeit weg – Telefon, die Arbeit ruft etc.

Dabei höflich bleiben, aber nicht „zu“ freundlich, nichts persönliches preisgeben … bis jetzt hat das und obige Massnahmen ausgereicht.

Das oben beschriebene ist nicht wirklich Stalking – das kommt noch viel extremer daher und braucht dann auch extremere Masnnahmen. Manchmal entwickelt sich so etwas über eine gewisse Zeit und wenn … ist es nötig, da so früh wie möglich einzugreifen.

Habt ihr schon einmal Bekanntschaft mit so einem hartnäckigen Verehrer oder gar Stalker gemacht?

Kein Bedauern

Wenn der Kunde, der bei der Assura versichert ist (Nein, das tönt zu passiv, ‚der sich bei der Assura versichert hat’ wäre korrekter) sich beim abholen der Medikamente – die er wegen seiner Krankenkasse in der Apotheke selbst bezahlen muss – beklagt: „Das ist aber ganz schön teuer!“

… Da habe ich in diesem Fall kein Bedauern. Warum?

Er selbst hat seine Krankenkasse ausgesucht und damit gewählt, dass er die Medikamentenkosten sozusagen „vorschiessen“ muss. Ja, es ist eine der günstigsten, aber das kommt mit einem „Preis“ – man macht dann halt auch einen Teil der Arbeit für sie.

Er selbst besteht darauf, dass ich ihm das Original gebe für seine Blutdruckmedikamente und sein Diabetesmedikament – obwohl ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe, dass es für beide inzwischen Generika gibt, die wesentlich günstiger sind, und die ich ihm auch ersetzen darf.

Er selbst hat auch nicht reklamiert, als der Arzt ihm Nexium (Esomeprazolum) aufgeschrieben hat – obwohl Omeprazol (wie in Omezol) mit einer vergleichbaren Wirkung einiges günstiger im Preis ist. – … ok, das weiss er vielleicht nicht, aber wenn ich ihn darauf aufmerksam mache und er das nächstemal wieder damit kommt … da kann ich nichts dafür. Und inzwischen gibt es Esomep – das ist das generische Original (also wirklich dasselbe) … auch das will er nicht.

So ist er halt ein unzufriedener Apothekenkunde, aber der Grund liegt hauptsächlich im eigenen Verhalten. Wenn er ein bisschen mitmachen würde, könnte ich ihm helfen, viel Geld zu sparen.

Aber anscheinend will er nicht.

Lieber motzt er jedes Mal.

Mitgehört

Kunde: „Ich hätte gerne eine Packung Aspirin C.“

Pharmaassistentin: „Mit 10 oder 20 Stück?“

Kunde: „Was ist der Unterschied?“

Pharmaassistentin (unsicher): „… äh, die Menge und … der Preis?“

Notfallkoffer und Firmenapotheke

Simon schreibt in seinem (neuen) Blog über Konzert- und Agenturarbeit www.nanoteilchen.ch  gestern über ein Missverständnis bei einem Konzert, wo kein Notfallkoffer vorhanden war:

So bin ich eines Freitag Nachmittages durch Zürich spaziert, immer auf der Suche nach einer Apotheke. Meines Irrglaubens zufolge haben Apotheken Notfallkoffer, die man ausleihen, zurückgeben und das gebrauchte Material bezahlen kann. Dem war nicht so. Die Apothekerin/Drogistin/Pharma-Assistentin/was-auch-immer schaute mich mit ziemlich grossen Augen an. Und auch ihr Lachen klang nicht, als ob sie mir – trotz meines Hundeblickes, der allerdings definitiv nicht gelang – helfen könne.
So trottete ich zurück und wir mussten mit einer Autoapotheke vorlieb nehmen.

Nähme mich wunder, ob dies in allen Apotheken so ist. Vielleicht weiss Pharmama dazu mehr?

Was die Notfallkoffer betrifft … nein, auch wir vermieten keine – ich kenne auch keine Apotheke, die das macht. Was ich kenne sind manche Apotheker, die für Sportvereine den Samariter-Einsatz machen und die nehmen dann selbst einen Koffer mit.
Ich denke, das mit dem Vermieten ist einerseits ein Problem von „Angebot und Nachfrage“ – in dem Fall: bisher keine Nachfrage und andererseits ein rechtliches. Vor allem, wenn besagter Koffer mehr enthält als Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel.

Das geltende Heilmittelgesetz (HMG) und die geltende Arzneimittelverordnung regeln die Abgabe von Arzneimitteln.
In Kurz: Arzneimittel sind in verschiedene Abgabekategorien eingeteilt. Liste A und B rezeptpflichtig, Liste C Apothekenpflichtig, Liste D in Drogerien, E freiverkäuflich. Wer was abgeben darf richtet sich sich nach der Ausbildung der abgebenden Person: Arzt: alles, Apotheker ab Liste C, Drogerie: ab Liste D …

Die Abgabe eines Arzneimittels aus einem Notfallkoffer oder auch Arzneimittelschrank in einem Betrieb durch einen Mitarbeiter stellt eine Abgabe gemäss HMG dar. Die ist ohne Fachberatung jedoch nur für Arzneimittel der Abgabekategorie E zulässig. Denn: füllt ein Mitarbeiter den Firmen-Arzneimittelschrank oder Notfallkoffer  auf, aus welchem sich andere dann selbst bedienen können, findet die Abgabe zwar in der Apotheke statt und die notwendige Fachberatung ist dort gewährleistet, im Betrieb selber aber nicht mehr.

– Man kann das Problem umgehen, indem man vor einer Herausgabe eines Medikamentes in der Firma mit einer Fachperson Rücksprache nimmt: Firmenarzt oder der Apotheker – eventuell per Telefon? Aber: macht das jemand?

Was ich nicht weiss, ist, wie es um die Sanitäter steht – die haben ja eigentlich eine entsprechende Ausbildung, also sollte es bei denen kein Problem sein – oder?

Das könnte man sogar noch weiter spannen- (Nochmals Simon):

Ist es dementsprechend (theoretisch) auch untersagt rezeptfreie Schmerzmittel direkt an Bekannte weiter zu geben?

Aus den gleichen Gründen wie oben: Ja. – Aber das sollte man schon darum nicht machen, weil man als „Laie“ nicht um alle Wechselwirkungen wissen kann .. und auf was man sonst noch achten muss. Dass tatsächlich jemand wegen dem bestraft wurde, habe ich aber noch nicht gehört – nicht mal, als wegen dem mal ein Allergischer Schock aufgetreten ist :-(

Und wo wären da die Grenzen? Eltern geben ihren Kinder doch regelmässig Medis die nicht von einer Apotheke abgesegnet wurden…

Aber sie haben die Medikamente doch höchstwahrscheinlich *für* das Kind in der Apotheke gekauft – oder?
Ansonsten gilt dasselbe wie oben ja auch für Kinder, mit dem Zusatz noch, dass die nicht gleich auf Medikamente reagieren wie Erwachsene.

Ein klassischer Fall, wo Praxis und Theorie auseinander klaffen.

Husträusper…Hust!

Der Kunde klagt über länger andauernden Husten.
Ich versuche herauszufinden, warum der so lange dauert:

Pharmama: „Entschuldigen Sie, aber: rauchen Sie?“
Kunde: „Nein.“
Pharmama: „Ah, aber Sie riechen nach …hust… Marihuana …?“
Kunde: „Ja, nun, ich rauche keinen Tabak, ich dachte das meinen sie …“

Nicht nur, nein.  :-)