Muss die Apotheke Medikamente auf Rechnung abgeben?

Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“

Muss die Apotheke das?

Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:

Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)

Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:

Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten

Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.

Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:

18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?

Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.

Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.

In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen.  Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.

Wechselbad

Heute hatte ich einen seltsamen Tag. Einerseits hatte ich eine Menge gute Interaktionen mit Kunden, viele gute Gespräche, einige „Danke-schön’s“ und ein paar, die gesagt haben, dass das empfohlene Mittel gut gewirkt hat.

Und dazwischen das absolute Kontrastprogramm, ein paar Kunden, denen man es einfach nicht recht machen konnte.

Im Normalfall ist es eher entweder oder den Tag lang – da weiss man, was man hat (auch wenn es mal nicht gut ist) und nicht so ein Wechselbad der Gefühle.

Am schlimmsten fand ich die eine, die die Pharmaassistentin wegen einem komischen Ausschlag am Finger ausquetschte. Was sie ursprünglich verlangt hat ist ein Fingerling – so ein Kondomartiges Gummiding, um den Finger vor Feuchtigkeit zu schützen.

Als sie sah, dass ich frei war, wendete sie sich praktisch mitten im Gespräch von der Pharmaassistentin ab, um mir den Finger unter die Nase zu halten: „Was kann ich da noch machen?“

Ich schaute mir den Finger an: gerötet, am Rand schuppig, Nagel auch betroffen: weiss und verdickt, dazu eine allgemeine Entzündung, stellte ein paar Fragen:

Wie lange?  – Schon lange.

Beisst es?  – Nein.

Haben Sie sonst Allergien? Neurodermitis? Psoriasis? – Nein.

Was haben sie schon ausprobiert? – Viel. (Hmmpf, geht es etwas genauer?)

Hat irgendetwas davon geholfen? – Das Cortison, das ich nehme.

Wie lange schon? – Ein paar Wochen.

Ganz offensichtlich ist es aber noch nicht weg. … und wochenlang würde ich nicht eine Kortisoncreme auftragen, das dünnt die Haut aus und wenn es eine Infektion ist ….

Böser Blick: Ich weiss.

Für mich sah der Ausschlag weniger aus wie ein Ekzem, mehr wie ein Pilz – auch etwas schuppig und ihr Nagel ist auch verdickt, ich sage ihr das. –  Nein. Es ist kein Pilz.

Haben sie es denn testen lassen beim Arzt? – Ja.

Und? Was sagt der denn? – Es waren verschiedene Ärzte und keiner hat mir gesagt, was es ist – die sind sich selbst nicht einig.

Ein Mittel zum auftragen will sie aber nicht mal ausprobieren (Nein), auch mein Hinweis, dass- wenn es nach mehreren Wochen Cortison nicht wirklich besser ist, es sinnvoll wäre mal etwas anderes zu probieren (Nein!) – und dass ich den Finger auch nicht unbedingt in Plastik hüllen würde – etwas luftdurchlässiges … wieder unterbricht sie mich: – Nein. Das ist gut so!

… nachdem ich merke, dass was immer ich sage, nicht ankommt, gebe ich die Beratung auf und verabschiede mich kurz um mich anderen Kunden zuzuwenden.

Sie (sauer) beim zahlen des Fingerlings zur Pharmaassistentin: „Manchmal geben die Apotheker gute Tipps. Ich dachte sie könnte das auch“

Kann ich – wenn man mir zuhört und nicht immer nur „Nein“ sagt.

Ich hatte schon Kunden mit ähnlichen Hautproblemen, denen haben zum Beispiel Umschläge mit Schwarztee enorm geholfen – aber das braucht am Anfang etwas Überzeugungsarbeit und Anleitung … und nachdem die nette Frau so abweisend zu mir war – Nee.

Neue Versicherungskarten

Es ist ein neues Jahr und viele Leute haben eine neue Versicherung – mit entsprechend neuer Karte. Diejenigen, die die selbe Versicherung haben, haben nur zum Teil neue Karten bekommen, wenn etwas geändert hat.

Was ich mit Sicherheit aber sagen kann ist, dass wenn jemand mit einer Karte in die Apotheke kommt, die noch keinen Chip hat – er sicher in der Zwischenzeit eine neue Karte bekommen hat. Der Chip ist jetzt vorgeschrieben – auch wenn ich ihn immer noch nicht lesen kann: ich brauche den Magnetstreifen.

Kunde kommt mit Karte ohne Chip. Ich versuche es trotzdem die Deckung abzurufen, mit dem erwarteten Resultat.

Pharmama: „Entschuldigung, aber ich habe gerade versucht, ihre Versicherung zu validieren und die Karte von der ABC Krankenkasse ist gesperrt. Haben sie vielleicht eine neue Versicherungskarte?“

Patient: „Ja.“ *schaut mich an*

…. ok. das sollte keine rhetorische Frage sein, sondern eine Aufforderung. Also nochmal.

Pharmama: „Kann ich sie haben?“

Patient: „Ah, ja.“ *gibt mir die neue Karte*

…

Apropos ohne Chip.

Da kam letzthin einer mit einer neuen Versicherungskarte, wo er den Chip fein säuberlich herausgeschnitten hat. „Aus Gründen meiner Privatsphäre“  meinte er.

 

Dosiert

Dann haben wir da noch …

Die Kundin, die die Fluoxetin Kapseln öffnet und nur soviel nimmt, wie sie denkt, dass sie an dem Tag braucht ….

…

Fluoxetin wird zur Behandlung von Depressionen, Zwangsstörungen und Bulimie eingesetzt. Es ist etwas was regelmässig genommen wird – es ist langwirksam, nicht schnell-wirksam und darum für ihre Art der Dosierung absolut ungeeignet.

Aber man versuche ihr das einmal beizubringen…

Merke …

Wenn Sie die Pharmaassistentin etwas fragen und Sie bekommen eine Antwort, die Ihnen nicht passt – seien Sie nicht allzu erstaunt, wenn Sie dieselbe Antwort von der Apothekerin bekommen, wenn Sie die dasselbe fragen.

Die Geschmäcker sind verschieden …

Besten Dank an Moinsen für diese Begebenheit! – Ich sag nur: nicht nur bei uns!

Habe mich gestern grad an diesen Post erinnert… ein Telefon, wie Pharmama immer sagt:

Kundin: „Ich will dass Orthomol Granulat mit Orangengeschmack.“
Ich: „Also, es gibt entweder NUR das Granulat, dann mit Grapefruitgeschmack; ansonsten gibt es eine Kombipackung mit Granulat, Tablette und Kapsel – da schmeckt das Granulat mit Orangengeschmack.“
K: „Tablette und Kapsel brauche ich nicht, ich möchte nur das Granulat.“
I: „Das ist dann halt mit Grapefruitgesch…“
K: „Neinnein, ich will das mit O-Geschmack!!!“
I: „Naja, wie ich schon sagte, wenn sie NUR das Granulat haben möchten, dann gibt es das eben nur mit G-Geschmack…!“
K: „Nein, ich hatte das Granulat doch schon, das schmeckt nach Orange.“
I: „!!!Hatten Sie denn eine Packung mit NUR GRANULAT oder waren da bei Ihnen auch tabl. und kaps. drin?“
K: „Ja schon, aber die brauche ich nicht, ich will nur das Granulat!“
I: “ (Einatmen – Ausatmen…) Also nochmal langsam „Frau K., es gibt zwei versch. Packungen, Entweder NUR mit Granulat ODER Granulat, Tabs, Kaps…“
K: „Ja, aber es gibt doch auch noch Trinkampullen, oder?“
I: “ ???!?!? Äh, ja,…möchten Sie denn lieber die Trinkamp.? Die habe ich zwar nicht auf Lager, kann ich aber selbstverständlich zu heut nachmittag bestellen…“
K: „Neee, die sind so teuer, hab ich gehört. Lieber das Granulat.“
I: „(Einatmen, Kollegen tätscheln schon von hinten beruhigend die Schultern und verkneifen sich das Lachen…) „…mit Grapefruit-Geschmack…???“
K: „Nein, ich sagte doch Orange!“
I:“……………………………………….ich schau noch mal eben auf die Packungen, Frau K.“
Stumm-Knopf gedrückt, einmal kurz und laut geschrien…mach ich in letzter Zeit irgendwie öfter :-)

Es kommt raus, dass die Geschmäcker genau so verteilt sind, wie ich es ihr die ganze Zeit erzähle, nach noch gefühlten 120Mal hin und her nimmt sie dann die Kombipackung und lässt einfach Tabletten und Kapseln liegen bzw. schmeißt sie weg….

LIEBE KUNDEN; BITTE HÖRT DOCH MAL AKTIV ZU!
ein utopischer Wunsch, ich weiß.