Liebe Frau Vorsichtig

Liebe Frau Vorsichtig,

irgendwie finde ich das ja persönlich noch herzig, wenn sie auf dem Rezept unter dem, was der Arzt geschrieben hat, dasselbe Medikament und die Dosierung selbst noch mal draufsetzen, weil sie denken, ich könnte es sonst nicht lesen – ich kann ihnen versichern, das kann ich. Aber wenn sie was draufschreiben, verfälscht das das Rezept – ein Dokument. Ihr gutgemeintes Gekritzel macht das Rezept also eigentlich ungültig, daher sollten sie das besser sein lassen.

Danke.

Da sagte der Apotheker …

Dass auch andere Apotheken mit Fragen um die Schweinegrippe zu kämpfen haben, zeigt dieses Netzfundstück: Gefunden auf realasmodis Blog (Original hier).

Er war letzhin in der Apotheke, musste aber etwas warten, bis er dran kam:

Eine völlig aufgelöste Mutter, die dem Apotheker ihre halbe Lebensgeschichte erzählte: „… und dann hat mein Sohn in wenigen Stunden über 39° Fieber bekommen. Und Schüttelfrost. Sie müssen das doch wissen – haben wir hier im Ort die Schweinegrippe?“ Das klang ziemlich fertig.

Darauf der Apotheker, eher auf Seelenmassage bedacht: „Na ja, ein paar Fälle gibt’s hier schon. Aber da wird durch die Medien reichlich Panik geschürt.“

„Ja, aber, es muss doch ein Mittel für Kinder geben. Wenn das nun schlimmer wird …“

„Ja, gibt es, Tamiflu für Kinder. Aber das wird auf dem Verwaltungsweg unwirksam gemacht.“

„WIESOOO?!!?!“

„Das dürfen wir nur gegen Rezept abgeben. Der Arzt darf das Rezept nur nach Labor-bestätigtem Befund ausstellen. Bis es soweit ist, vergehen zwei bis vier Tage, je nachdem, wie viel das Labor zu tun hat. Das Mittel muss aber in den ersten 48 Stunden eingenommen werden, sonst bleibt es ohne Wirkung. Deswegen haben wir das auch gar nicht auf Lager. Dann käme nochmal knapp ein Tag an Lieferzeit dazu. Und dann brauchen Sie es nicht mehr, weil das Kind die Schweinegrippe überstanden hat.“

Sie nun wieder, völlig aufgelöst: „Aber – aber – dann erzählen uns die Zeitungen ja völligen Quatsch …“

Ich konnte sehen, wie ein BLÖD-macht-deine-Meinung gebildetes Weltbild zerbrach.

Und der Apotheker entgegnete: „Genauso sieht’s aus.“

Irgendwann kam ich dann auch dran: „Eine Packung Hustenbonbons bitte.“

In der Schweiz ist es nicht ganz so schlimm … zumindest müssen die Ärzte meines Wissens nach nicht auf einen Laborbefund warten, wenn sie Tamiflu verschreiben wollen. Aber trotzdem: Wer wirklich die Grippe hat (egal welche), liegt im Normalfall so flach, dass er kaum mehr rechtzeitig für das Tamiflu zum Arzt geht.

Irgendwie muss das Ganze nochmal überdacht werden.

Negativbeispiel

Es folgt ein Gespräch bei der Beratung der „Pille danach“ in einer Apotheke – nicht unserer, zugegebenermassen – und zum Glück.
Vorausschickend: die Pille danach ist als Notfalllösung gedacht und nicht zur regelmässigen Verhütung.

Patientin: „Umm, ja, also ich hatte ungeschützen Geschlechtsverkehr am Freitag und habe die Pille danach am Sonntag genommen. Dann hatte ich ungeschützen Sex am Dienstag … kann ich sie jetzt noch mal nehmen?“
Apotheker: „Haben sie schon mal daran gedacht die normale Pille zu nehmen?“
Patientin: „Ich nehme nicht gerne Hormone.“
Apotheker:Sie wissen aber, dass Plan B eine ziemlich hohe Dosis Hormone ist?“
Patientin: „Ja, aber ich benutze es nur gelegentlich.“
Apotheker: „Und wie wär’s mit Kondomen?“
Patientin: „Nun, ich bin 29 und mein Freund ist 58 und er verliert seine Erektion, wenn er Kondome benutzt. Ich wäre ja nicht mal beunruhigt, aber normalerweise wenn er ejakuliert, läuft es wieder raus, wenn ich aufstehe, aber dieses Mal nicht.“

Es gibt heute soviele Methoden zum Verhüten – mit Hormonen und ohne … da sollte man denken, auch sie würde etwas besseres finden, denn das was sie da praktiziert ist keine Lösung – und damit ist sie der nächste Kandidat für eine Abtreibung.

Mi-AU!

Eine Kundin kam letzthin zu mir und fragte, ob wir Katzenfell bestellen könnten. Ihr Arzt habe ihr das empfohlen gegen ihre rheumatischen Beschwerden.
Na gut, schaue ich mal im Computer – und finde (Überraschung) tatsächlich „Katzenfell“, das ich sogar via unseren Grossisten bei einer Firma bestellen kann.

Nun kommt heute aber die Nachricht, dass das nicht mehr bestellbar ist.
Zuerst hatte ich noch die Idee, die Kundin auf den Weihnachtsmärt zu schicken, aber eine kleine Internetrecherche zeigt mir, dass das wohl auch nichts bringt.
Offenbar ist es seit diesem Jahr (2009) in der Schweiz verboten, mit Katzenfell zu handeln. Ups.
Sie haben sich da an ein EU-Tierschutzgesetz angepasst. Doppel-Ups.

Nun gut, werde ich der Kundin halt sagen müssen, dass es Katzenfell nur noch „mit Inhalt“ gibt …. und wer weiss, so eine Katze würde ihr vielleicht auch als Ganzes gut tun.
– nur bestellen kann ich das nicht. :-)
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