Gratis Selbsttests aus der Apotheke – so geht’s

Etwas der Klickbait-Titel, aber da es seit Wochen in der Presse ist, dass die Selbsttest-Abgabe kommt – und wir jetzt auch endlich in der Schweiz zugelassene Selbsttests gegen Covid haben, ist das hier meine Q&A dazu:

Wo gibt es die Selbsttests in der Schweiz? Nur in der Apotheke. Damit das für die Bevölkerung gratis ist, wird das den Krankenkassen verrechnet, deshalb geht das nur so.

Was ist es für ein Test? Er nennt sich Roche Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal und wird als Nasenabstrich (nicht so tief wie die PCR und Schnelltests) durchgeführt. Der Test wurde erst am 30. März von den Behörden offiziell zugelassen, ist aber in anderen Ländern schon in Gebrauch.

Was brauche ich für den Bezug? Die Krankenkassenkarte! Auch wenn Du bei einer Kasse bist, bei der Du sonst selber zahlen musst (Assura, Supra, Compact und Co.), musst Du sie für den Bezug dabei haben.

Kann jeder diese Tests beziehen? Ja – jeder mit Krankenkassenkarte. Wenn Eltern für die Kinder die Karte mitbringen, können sie für das Kind beziehen. Momentan gibt es seitens BAG keine offizielle Empfehlung für die Anwendung von Selbsttests bei Kinder. Bei Kindern > 6 Jahren mit Symptomen wird ein PCR-Test empfohlen (in Testzentren, beim Arzt etc.).

Wieviele Selbststests sind gratis? Pro Person und Monat (= 30 Kalendertage) sind 5 Selbststests gratis. Bitte merken: Die Apotheke kann nicht nachkontrollieren, ob innert einem Monat (woanders) schon bezogen wurde – Aber die Krankenkasse kann das! Die schickt für zu viel oder zu früh bezogene Tests dann die Rechnung an den Patienten.

Kann ich die Tests einzeln beziehen? Theoretisch schon, aber praktisch werden sie wohl grad in den 5er Einheiten zu beziehen sein. Die Tests müssen von der Apotheke vorher nämlich aus Grosspackungen ausgeeinzelt werden – und das bedeutet jedesmal in ein Plastikbeutel abfüllen: Teststreifen, Röhrchen mit Extraktionspuffer, Spenderkappen, sterile Wattestäbchen plus Packungsbeilage – und alles Dolumentieren. Vom Aufwand her, vom Material und vom Abrechnen nachher ist das vernünftiger das grad einmal für die 5 Tests zu machen als 5 x einzeln.

Kann ich mehr Tests bekommen, wenn ich selber bezahle? Nein.

Kann ich Tests vor- oder nachbeziehen? Nein. 5 Tests pro Monat, wenn man sie einmal nicht gebraucht oder geholt hat, kann man sie nicht nachbeziehen. Auch nicht früher beziehen und die Apotheke rechnet das dann im nächsten Bezugsmonat ab. Start der Abgabe ist der 7.4.2021 – nicht vorher!

Hilft die Apotheke mir bei der Durchführung der Tests? Nein. diese Dienstleistung können wir nicht anbieten. Es wird wegen der Testabgabe ein enormer Mehraufwand erwartet und das liegt einfach nicht drin. Der Test ist aber sehr einfach, so dass man ihn sehr gut selbstständig durchführen kann. Nur ein Tipp von mir zur Durchführung: verwende eine Wäscheklammer als Halterung für das Röhrchen mit Extraktionspuffer.

Können mit den Tests die bestehenden Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen gelockert werden? Nein. Der Selbsttest ist kein Ersatz für Hygiene-, Abstands-und Verhaltensregeln und bestehende Schutzkonzepte.

Wann ist ein Selbsttest sinnvoll? Bei Personen ohne Symptome und ohne Kontakt zu Covid-19-Fällen, die einen Test zu Hause vornehmen möchten. Zum Beispiel vor einem Besuch von der Familie oder Freunden.

Wann sollte kein Selbsttest gemacht werden? Bei Personen, die Krankheits-Symptome haben. Diese sollten einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in einem Spital, einer Arztpraxis, einem Testcenter oder einer Apotheke durchführen. Ebenfalls kein Selbsttest vor einem Besuch von besonders gefährdeten Personen und Gesundheitseinrichtungen wie Altersheim oder Spital – der Selbsttest zählt da nicht.

Zählt der Selbsttest als Covid-Test vor einer Reise? Das lässt sich leider nicht verbindlich beantworten, aber meist werden PCR Tests verlangt. Bitte schau dir die Angaben für das Reiseland auf deren Botschaftsseite an oder die Übersicht auf der offiziellen BAG Seite.

Was mache ich bei einem positiven Resultat des Selbsttests? Nach Anweisung des BAG: Isolation. Ausserdem muss zur Bestätigung des Resultates ein PCR-Test durchgeführt werden. Der Test wird dann auch vom BAG bezahlt und kann in den Testzentren durchgeführt werden.

Was mache ich bei einem negativen Resultat des Selbststests? Das Testresultat ist nur am Testtag gültig. Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln des BAG müssen weiterhin befolgt werden.

Das ist alles, was ich bis jetzt darüber weiss. Ich hoffe, es hilft.

Volles Haar ist dir gegeben … (von der Apotheke?)

Telefon (momentan läuft ja viel mehr übers Telefon als „vorher“): „Pharmama, Apotheke?“

Männerstimme (MäSti): „Sind Sie Apothekerin?“

Pharmama: „Ja.“ (Und denke: wofür braucht er wohl unbedingt die Apothekerin – am Telefon?)

MäSti: „Oh gut. Ich habe ein Rezept für Regaine 5% vom Arzt.“

Pharmama: „Ja – das Mittel haben wir hier.“

(Es ist ein Mittel gegen Haarausfall und enthält Minoxidil. Das 5% ist bei uns für Frauen rezeptpflichtig, Männer bekommen es auch ohne. Das 5% wirkt nur die ersten paar Monate besser, danach kann „Mann“ auch auf das 2% wechseln. Als Lifestile-Medikament wird das von der Krankenkasse nicht übernommen – und es ist nicht gerade günstig und muss dauernd angewendet werden.)

MäSti: „Ich habe gelesen, das ist LPPV, wird also von der Zusatzversicherung übernommen.“

Pharmama: „Es ist auf der LPPV. Aber das ist die Liste, welche die Krankenkassen NICHT übernehmen. Auch nicht mit Zusatzversicherung. Dinge, die die Zusatzversicherung übernimmt sind auf der NLP.“

MäSti: „Aber ich habe extra im Internet nachgelesen, da steht, dass die Kassen die LPPV Produkte übernehmen.“

Pharmama: „Das stimmt leider nicht.“

Ich arbeite mit diesen Listen. Täglich. SL ist die Spezialitätenliste – das wird von der Krankenkassen Grundversicherung übernommen. NLP heisst Nicht-Listen-Pflichtig, das sind die Sachen die eventuell von der Zusatzversicherung übernommen werden. Was die Abkürzung LPPV bedeutet habe ich schon lange vergessen, aber ich weiss wenn ich das sehe: Keine Chance. Die Versicherungen bezahlen das nicht. Nie. Uns jedenfalls. Ich erkläre ihm das noch einmal. Auch dass das für die Generika gilt – von denen es noch eines gibt.

MäSti: „Oh. Sie sind nicht die erste, die das sagt, aber: ich suche eine Apotheke, die das für mich an die Krankenkasse abrechnet.“

(Er war aber noch nie bei uns.)

Pharmama: „Ich verstehe. Aber wir machen das nicht.“

MäSti: „Danke. Dann muss ich halt weitersuchen.“

(Ich hab da nicht viel Hoffnung, aber:) „Viel Glück!“

Etwas seltsam, der Anruf. Als typisches „Lifestile-Mittel“ wird das Minoxidil nicht übernommen … volles Haar ist halt nicht gerade wichtig für die Gesundheit. Vielleicht war es auch ein Test-Anruf? Mist. Dann habe ich vergessen, ihm die eine Variante zu sagen, wie das vielleicht doch ginge: dann nämlich, wenn er die Krankenkasse überzeugt, dass sie eine Kostenübernahme dafür ausstellt. Dafür muss der Arzt einen Antrag stellen und die Kasse die Übernahme schriftlich bestätigen. Damit könnte ich das dann theoretisch direkt der Krankenkasse abrechnen.

Kassenzulässig mit „abern“

Zu früh gefreut. Ich kann der Firma nicht mal Fehlinformation vorwerfen, grundsätzlich stimmt das, was sie auf ihrem Infoblatt an die Apotheken geschrieben haben: Die Vi-De 3 Monatsdosen sind neu kassenzulässig!

Juhuu? Bisher habe ich immer schauen müssen, ob die Patienten, denen der Arzt ausdrücklich die Monatsdosen verschrieben hat auch eine Zusatzversicherung haben. Ansonsten bin ich auf die normalen Vi-De 3 ausgewichen. Da kann man auch den Inhalt einer Flasche einmal im Monat einnehmen (oder die Hälfte, dann ist man etwa bei der Dosierung der offiziellen Monatsdosis). Ist halt ziemlich alkoholhaltig und „brennt“ beim trinken, weshalb man das besser verdünnt – mit Wasser oder O-Saft. Die Monatsdosen hier sind sanfter und ausserdem gesüsst.

Dann fällt mir beim ersten Patienten, der das verschrieben hat auf, dass g es mir beim einlesen anzeigt „Netto kleiner als Lagerpreis“. :-o
Die Dinger haben ja (wegen Umteilung auf SL) massiv abgeschlagen. Und da ich noch Lager hatte, mache ich da grad (etwas) Verlust.

Dann sehe ich, dass die 3er Packung mehr kostet als 3 Einzelne. :-(

UND: Das Medikament hat eine Limitation drauf. Es wird zwar von der Grundversicherung (neu) übernommen, aber nur:
Zur Therapie bei nachgewiesenem schwerem Vitamin D-Mangel
[25(OH)D-Konzentrationen <25 nmol/l oder 10 ng/ml] bei Personen über 70 Jahre. Die Anwendung soll nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden.“

Fallstricke, wohin man sieht.

Und da bei uns Hinz und Kunz und so ziemlich jeder, der in einer Arztpraxis vorbeistolpert inzwischen Vitamin D verschrieben bekommt, ist das wirklich etwas, worauf man achten muss. Über die nicht-ganz-korrekt ausgestellten Rezepte zum Vitamin D könnte ich auch mal wieder einen Post schreiben. Dann definiert der Arzt nicht die Dosis, verschreibt eine Grösse mit der man diese Dosis nicht abmessen kann, weiss nicht welche ölig und welche alkoholhaltig sind – und dass man die öligen nicht ins Wasser tropfen sollte …

Was haben Buchumschläge und Menschen gemeinsam?

Ihr kennt sicher das Sprichwort „Man soll ein Buch nicht nach dem Umschlag beurteilen“? Aber wir machen das täglich, nicht nur mit Büchern, auch mit Menschen. Ich versuche das in der Apotheke zu vermeiden – oder zu aller mindest das Gegenüber das absolut nicht merken zu lassen. Schwierig. Denn das hat mit Erfahrung und Vorurteilen zu tun. Und immer noch häufig werde ich (deswegen) durch die Leute überrascht. Manchmal im positiven, manchmal im negativen Sinne.

Wie ich darauf komme? Weil ich gerade heute zwei Rezepte für Nikotinersatzpräparate hatte. Das … hat sicher mit dem kommenden Jahresbeginn zu tun :-)

Rezept 1 bringt mir eine türkisch aussehende ältere Frau um die 50 mit Kopftuch. Als ich die Nikotinell-Pflaster darauf sehe (für ihren Mann), erwarte ich, dass das Probleme gibt (Verständigung, Finanziellem sowas). Ich erkläre ihr beim eingeben im Computer, dass ich das gerne bestelle, aber dass die Krankenkasse das Mittel zur Unterstützung um aufzuhören zu Rauchen leider nicht übernimmt.

(Kleiner Einschub: Das war dieses Jahr tatsächlich in Diskussion in einer Motion im Bunddesrat: Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenversicherung. Worauf wird gewartet? Geändert hat aber noch nichts. )

Ich fahre also fort: 24 Stück von den Pflastern kosten 155 Franken …

Sie verzieht keine Miene, nickt, nimmt ihr Smartphone aus der Tasche und bedeutet mir, dass sie rasch ihren Mann fragt, ob er es dann will.

Er will (!). Ich bestelle es, sie bezahlt es gerade und das war es damit. Ehrlich: auch ich finde das recht viel Geld. Ich hätte zumindest eine Bemerkung deswegen gemacht, wenn ich das brauchte, aber … bestens.

Kommen wir zu Rezept 2. Praktisch dasselbe: Nicorette Kaudepots. Das Rezept bekommt meine Kollegin in die Hand gedrückt von einem Mann um die 50, augenscheinlich Schweizer, im Anzug (von der Arbeit?). Auch sie informiert ihn darüber, dass die Krankenkasse das Mittel leider nicht übernimmt. Und er fängt erst an zu diskutieren und dann wirklich auszurufen:

Anscheinend hatte er einen kleinen Epileptischen Anfall (?) und der Arzt hat ihm schwer angeraten, mit dem Rauchen aufzuhören. Das solle ja wohl als medizinischer Grund reichen, damit die Kasse das dann übernimmt? (Leider nein. Die zahlen nur das, was in der SL ist, etwas was auf der Negativliste steht wie das hier, übernehmen sie auch nicht, wenn der Arzt es verschreibt).

Nun, wenn er das nicht von der Kasse bezahlt bekommt, dann nimmt er das nicht. Soll sie es halt dann zahlen, wenn er deshalb (und wegen uns jetzt, weil wir es ihm nicht so geben) Lungenkrebs bekommt, das sei ja wohl viel teurer!

Abgang. Zum weiter Rauchen wahrscheinlich. Ist ja auch unsere Schuld, dass er sich jetzt beruhigen muss, wenn wir ihn so aufgeregt haben – oder?

Die Kollegin war übrigens so baff, dass sie ihm nicht mal sagen konnte, dass er ja für die Zigaretten auch Geld ausgibt?

Es gibt Mittel, die inzwischen übernommen werden (Tabletten allerdings, die auf das Suchtverhalten wirken) – vielleicht hat der Arzt sie wegen dem Krampfanfall nicht verschrieben. Aber Grundsätzlich ist all das *unterstützend*. Aufhören muss man immer noch selber und Eigen-Motiviert scheint er ja überhaupt nicht zu sein, da würde wohl jeglicher Stoppversuch schon im Ansatz scheitern.

Jedenfalls: Das waren wieder zwei sehr erhellende Begegnungen, die mir (wieder einmal) gezeigt haben, dass es gar nichts bringt, zu versuchen Leute vorher einzuschätzen. Entweder es ist so wie erwartet, oder nicht. Überraschung!

Shut the fridge! Wieviel kostet das?

Es wird Jahresende – in der Apotheke (und beim Arzt auch) haben wir unglaublich viel zu tun. Ich nenne es das „Franchisen-Phänomen“. Viele Leute haben die Franchise – den Teil der Gesundheitskosten, den sie selber bezahlen müssen – erreicht und nützen das jetzt noch aus um sich einen leichten Vorrat an ihren Dauermedikamenten anzulegen. Dass das nicht viel bringt (nächstes Jahr erreichen die ihre Franchise ziemlich sicher auch, einfach so etwas später), sehen sie nicht. Ich bekomme oft zu hören, dass sie das jetzt ausnützen, sie zahlen ja monatlich so viel Krankenkassenprämie … und unser Gesundheitssystem ist so teuer und …

Ich denke immer noch, dass viele das „Prinzip“ so einer (obligatorischen) Krankenkasse nicht wirklich verstanden haben. Viele sehen auch nicht, was die denn alles zahlen …. und bis auf einzelne neue, wirklich teure Medikamente und Therapien, ist das Gesundheitssystem in der Schweiz nicht sehr teuer. Die sollten mal schauen, wie das in Ländern ohne obligatorische Krankenkasse und (fast) ohne Einfluss der Politik auf die Preise von Medikamenten und Leistungen aussieht. In den USA zum Beispiel.

Im Film oben konfrontieren sie Englische Passanten mit den Preisen, die man in den USA zahlt: wieviel um im Spital ein Baby zu bekommen? Wieviel für den Transport mit dem Krankenauto? Wieviel für einen Asthma-Inhaler? Wieviel für einen Epi-Pen (Adrenalin bei allergischen Notfällen)?, für Insulin? …

Wisst ihr, was ihr in der Schweiz dafür zahlt? Was die Krankenkasse davon übernimmt?

Macht mich doch immer wieder Dankbar, dass ich hier leben (und arbeiten) darf.

Neue Versicherungsmodelle – lohnt sich das?

Bald ist wieder Jahreswechsel – und ein neues Jahr bedeutet hier meist steigende Krankenkassenprämien. Viele Patienten suchen deshalb nach Möglichkeiten zu sparen und wechseln die Kasse … oder suchen sich innerhalb der Kasse ein günstigeres Versicherungsmodell.

Von diesen gibt es inzwischen einige, auch einige neue. Damit bekommt man niedrigere Prämien, man nimmt dafür aber Einschränkungen in Kauf als Patient.

Zum Beispiel verpflichtet man sich als Patient nur noch Generika zu erhalten – wie bei der CSS Profit. Bekommt man trotzdem ein Original oder ein (zu) teures Generikum, bezahlt man 50% Selbstbehalt statt den üblichen 10% (oder 20% bei Originalen).

Beim Hausarztmodell wird die Wahl des Leistungserbringers Arzt eingeschränkt. Der Patient muss vor dem Besuch eines Spezialisten immer erst zum Hausarzt. Wer wo als Hausarzt zählt, dafür gibt es Listen bei den Kassen.

Andere Modelle wie das HMO-Modell verlangen Besuche in Gesundheitszentren, oder Telmed erst ein Anruf an die Ärzte der Kasse.

Neue Modelle schränken auch die Wahl der Apotheke ein. Zum Teil in dem sie wie bei dem neu lanzierten Primapharma der Groupe Mutuel, die Patienten erst für die Triage in die Apotheke schicken. Diese leiten sie dann, falls etwas nicht mit Selbstmedikation behandelbar ist an den Arzt weiter. Prinzipiell ist es das, was wir schon machen – und es spart dem Patienten Prämien und entlastet das Gesundheitssystem. Schade nur, dürfen da noch nicht alle Apotheken daran teilnehmen.

Auch zu den die Wahl der Apotheke einschränkenden Modellen gehört das Assura Pharmed. Assura ist an sich schon eine der günstigeren Kassen, was sie hauptsächlich machen können, da sie einen Teil der Arbeit und damit Kosten dem Patient selber weiterschieben: Medikamente auf Rezept müssen in der Apotheke bezahlt werden, die Quittungen vom Patient gesammelt und eingeschickt werden, dann bekommt er das Geld zurück. Mit Pharmed muss der Patient nicht mehr in der Apotheke bezahlen, aber er verpflichtet sich, nur noch in eine der Partnerapotheken zu gehen – fast alle davon gehören zur Ketten(Discount-)Apotheke Sunstore oder wenige Amavita. Muss er wegen irgendetwas woanders hin, braucht er ein Formular von der Vertragsapotheke, ansonsten wird ihm das bezogene gar nicht zurückerstattet.

Dazu möchte ich etwas mehr schreiben, denn für das Modell sucht die Assura offenbar weitere Vertrags-Apotheken, die das anbieten. Da würde ich den Apotheken dringend abraten – auch wenn das vielleicht mehr Patienten in die Apotheke bringt. Deshalb: Das Modell beruht darauf, dass die Apotheke keine Checks verlangen darf – und einen zusätzlichen Rabatt gibt bei den Generika. Das bedeutet: Die Apotheke macht die ganze Arbeit (plus zusätzlichem Bürokratieaufwand), darf aber nichts dafür verlangen. Dass man von den Medikamentenmargen heute nicht mehr überleben kann als Apotheke habe ich schon geschrieben. Dass man bei sehr günstigen Medikamenten und Hochpreisern auch noch Minus macht (!) auch schon. Nicht umsonst ist heute jede 5. Apotheke in der Schweiz gefährdet. Umsatz ist nicht Gewinn. Da helfen auch ein paar hundert Zwangskunden nicht.