Nehmen Sie doch das Generikum – bitte.

Ich verstehe manche Leute, wenn sie keine Generika nehmen wollen. Das ist bei uns immer noch eine relativ freiwillige Sache. Etwas finanziellen Druck bekommen die Generika-Verweigerer schon, weil sie teilweise 20% Selbstbehalt auf den Medikamentenpreis zahlen müssen statt der normalen 10% … wobei das beim Bezug in der Apotheke (leider) erst mal gar nicht auffällt, da die Rechnung ja erst später von der Krankenkasse kommt. Unsinnigerweise dann auch noch meist ohne Details.

Es gibt gute Gründe bei manchem nicht zu wechseln – Medizinische, wie bei den Antiepileptika und andere kritische Wirkstoffe,  Persönliche, wie zum Beispiel bei älteren Menschen, wo die die Gefahr sonst gross ist, dass sie das Medikament verwechseln, doppelt nehmen oder gar nicht mehr nehmen, wenn es auf einmal radikal anders aussieht oder heisst. Bei anderem ist es allerdings problemlos möglich.

Zurück zu den Preisen. Gelegentlich ist es so, dass der Preisunterschied zwischen einem Generikum und dem Original so klein ist, dass es sehr schwer ist, einem Kunden da den Vorteil klarzumachen. Ich meine, wenn die effektive Preisdifferenz CHF 1.70.- beträgt und die Preisdifferenz des Selbstbehaltes 80 Rappen? Da würde ich wahrscheinlich nicht mal selber wechseln – und ich zahle, dank hoher Franchise ja erst mal so ziemlich alles selber. Aber : ich muss den Patienten darauf aufmerksam machen, dass da ein erhöhter Selbstbehalt gilt.
(Beispiel: Voltaren 50mg 7.60.- für 10 Tabletten. Generikum 5.90.- für 10 Tabletten – da greift die 20% Regel … nur: für was?)

Anders sieht es da schon aus bei Seroquel und Sequase: beides Quetiapin.

Das Original kostet etwa 215 Franken für 100 Tabletten. – Das Generikum kostet etwa 95 Franken. Hier ist die Preisdifferenz nicht nur enorm, hier zahlt man dann auch 42 Franken Selbstbehalt (eben 20% vom Original-Preis)– statt der 9.50 Franken (10% vom Generikum) – *Schluck*

Und nicht nur das: Das Sequase IST das Seroquel. Es ist ein Auto-Generikum: die Firma, die die Seroquel herstellt macht die Sequase. In derselben Presse – die Tabletten sehen sogar gleich aus. Die Packung aussen ähnelt sich sogar so sehr, dass ich schon fast danebengegriffen hätte.

Hier sehe ich keinerlei Grund (medizinisch oder anders), das nicht zu nehmen und ich setze was ich kann daran, dass der Patient wechselt.

Und trotzdem gibt es Leute, die das absolut nicht wollen.

„Never change a running system“ hat mir genau da letztens einer gesagt.

Und das frustriert mich, denn … ich habe ihm genau erklärt, dass das KEIN Wechsel ist.

Nur der Name AUF der Packung ist anders. Guckst Du hier:

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seroquel1 Sequase1

(Bilder von compendium.ch) Es täuscht übrigens, die Tabletten haben dieselbe Farbe – sogar denselben Aufdruck. Und die Packungen sind gleich gross.

Für so Fälle wäre ich sogar damit einverstanden, dass die Krankenkassen das teure Original gar  nicht mehr übernehmen sollten. Das wäre dann wirklich ein Anstoss zu wechseln.

Weshalb macht das eine Firma überhaupt?

Meistens kommt so ein Auto-generikum heraus noch bevor das Patent des Wirkstoffes offiziell abläuft und die richtigen Generika-Firmen nachziehen mit ihren Präparaten. Die ursprüngliche Firma hofft, dass ein paar Leute umstellen auf „ihr“ Generikum … und dann dabei bleiben, auch wenn die anderen Generika rauskommen, die oft sogar noch ein bisschen günstiger sind.

Tipp an die Patienten: wenn Du unsicher bist, ob Du problemlos zu einem Generikum wechseln kannst … dann frage die Apothekerin. Und wenn die Apothekerin (in der Schweiz wohlgemerkt, die deutschen haben da keine Wahl) darauf hinweist, dass es da ein Generikum gibt und sie einen Wechsel empfiehlt … dann mach das.

Mir kann es egal sein, wenn er oben das Seroquel weiter nehmen will – für mich ist das in Ordnung. Dabei habe ich keinen finanziellen Verlust – und nur wenig mehr Gewinn. Ich finde es einfach nur unsinnig.

Trotzdem gibt es auch bei den Auto-Generika noch Leute, die darauf schwüren, dass das Original besser wirkt.

Da gab es zum Beispiel die Kundin, die steif und fest behauptete dass sie mit dem Esomep (Auto-Generikum) viel mehr Magenbrennen habe als mit dem Nexium (Original): „Generika funktionieren bei mir einfach nicht.“

Da … nützt dann alles Diskutieren nichts mehr. Das Gehirn ist ein erstaunliches Ding. Wenn Du denkst, etwas ist toll, ist es toll. Wenn Du denkst, etwas ist M*st, ist es M*st.

persönliche Tragödien hautnah miterlebt

Manche Leute – die sind ein bisschen wie ein Verkehrsunfall. Da kann man manchmal schon länger vorher sagen, dass sich etwas (Schlechtes) anbahnt. Leider kann man gar nichts machen, als mehr oder weniger unfreiwillig – und mit sehr schlechtem Gefühl- zuzuschauen, wie es passiert.

Frau Motzer, die bei der Assura Krankenkasse versichert ist (was bedeutet, sie muss die Medikamente in der Apotheke bezahlen) ruft laut aus:

„Ich bin seit Jahren Kundin bei Ihnen und sie *werden* mir meine Medikamente nach Hause liefern. Mein Mann kommt sie später bezahlen!“

Das Problem:  eine bekannterweise ganz schlechte Zahlungsmoral, weshalb wir auf Barzahlung bei Abgabe respektive Lieferung beharren. Es ist bei ihr nicht einmal unbedingt Geldmangel – eingekauft hat sie jedenfalls gut, den vollen Einkaufstaschen vom Modeladen nach zu urteilen, die sie mitbringt.

Pharmama: „Das geht leider nicht, aber ich habe einen Vorschlag: wir bringen es gleich, nachdem es bezahlt wurde … Sie könnten es auch jetzt mit Kreditkarte bezahlen …“

Frau Motzer: „Nein, kann ich nicht. Ich bin in Scheidung mit meinem Mann, denn es ist MEIN Geld und ER lässt immer meine Kreditkarten sperren.“

(Ui.)

Und noch später in der Diskussion:

Frau Motzer: „Nennen Sie mich von jetzt an Frau Gross.“

– das ist ihr Mädchenname.

„Wissen Sie überhaupt, was das bedeutet, Scheidung??“

– von der Theorie her. Was das allerdings mit dem Problem hier zu tun hat, weiss ich auch nicht.

„Ich will mit ihrem Eigentümer reden, ich will wissen, ob der weiss, was Scheidung bedeutet!“

– der ist leider nicht verfügbar für derartige Diskussionen.

Wir kommen nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis. Zum Abschied wirft sie uns noch das hin:

„Mein Sohn wird ihnen anrufen. Mein Sohn! Nicht der Mann von dem ich mich scheiden lasse. Ich hatte auch eine künstliche Befruchtung, wissen sie!“

Umm, ja. Zu viel Info. Und leider ist nichts davon angetan, dass wir Ihr Geld vorlegen.

Es ist nicht so, dass ich ihr etwas vorenthalte. Die Medikamente, die sie hat sind wichtig, aber nicht lebenswichtig. Es könnte sein, dass sie wegen der Scheidung finanzielle Probleme hat – wobei sie das nicht gesagt hat. Alles was ich herausgehört habe war: „Ich will es jetzt nicht zahlen – und später auch nicht, soll das mein Ex-Mann machen.“

Was er kaum wird.

Kostenkontrolle durch den Patienten

von turtle of doom erreichte mich dieses email:

Ich suche gerade nach einer anderen Krankenkasse, und bei SUPRA steht, sobald ich eine Offerte bestellen will:

Im Gegensatz zu den anderen Versicherern vergütet die Supra die Apotheker nicht direkt. Folglich müssen Sie die Medikamente bei deren Bezug direkt bezahlen. Diese Verfahrensweise ermöglicht Ihnen als selbstverantwortlichem Versicherten ausserdem, eine erste Kostenkontrolle durchzuführen und den Kauf von Medikamenten zu vermeiden, die Sie gar nicht benötigen.

Nicht rezeptpflichtige Medikamente (wie meinen üblichen Ibuprofen-Bepanthen-Schnupfenspray-Kram) bezahle ich ja sowieso selber.
Aber auf welche Medikamente, die mir verschrieben wurden, sollte ich denn verzichten?

Oder sollte man in der Apotheke jeweils fragen: „Hm, warum sollte ich das nehmen? Kann ich das weglassen?“

Wie soll denn die Kostenkontrolle durch den Patienten erfolgen? Das erstaunt mich gerade sehr…

Oh ja. — Zumindest weist die SUPRA deutlich darauf hin. Ob das bei den anderen, wo das der Fall ist auch so ist?

Die erste Kostenkontrolle ist natürlich, wenn man von der Apotheke den Preis für die Medikamente gesagt bekommt – und sich dann fragt: „Brauche ich das wirklich?“.

Im Ideal-Fall verschreibt der Arzt ja nur das, was man wirklich braucht … aber es gibt immer auch Leute, die nur schon bei einer normalen Erkältung zum Arzt rennen. Und die haben vielleicht das Schmerz- und Fiebermittel, den Nasenspray und die Hustentropfen die auf dem Rezept drauf sind schon zu Hause … die bekommt man ja auch ohne Rezept.

Was aber ist mit dem Lungenöffnenden (Asthma-) Spray bei Bronchitis? Dem Antibiotikum? Dem Schlafmittel? Dem Blutdruckmittel?

Am Ende kommt es im Schlimmsten Fall darauf raus: Nicht nur „Brauche ich das?“ sondern: „Soll / Kann ich mir das leisten?“

Natürlich gibt der Apotheker Hilfestellung, ob ein Mittel wichtiger ist, oder weniger.

Aber für die Kasse ist das Sparpotential – wenn Medikamente nicht bezogen (und genommen) werden. Wenn die Quittungen dafür nachher nicht eingeschickt werden – der Patient übernimmt da ja auch einen Teil der Arbeit – auch darum sind diese Kassen billiger.

Über die Problematik habe ich schon mal geschrieben:

Fragen, die ich nicht beantworten kann

„Warum habe ich keine Zusatzversicherung mehr?“

Hmm – keine Ahnung.

Ich könnte mir verschiedene Szenarien vorstellen, aber ich glaube nicht, dass ihnen eine davon gefallen würde und ich weiss auch nicht, was zutrifft.

Entweder haben Sie die Zusatzversicherung gekündet.

Oder die Versicherung hat Ihnen die Zusatzversicherung gekündet – Erschreckend, aber das können sie problemlos und bei jedem, denn sie ist freiwillig … für beide Seiten offensichtlich. Und es gibt Leute, bei denen es der Versicherung zu teuer wird …

Oder Sie haben eigentlich eine Zusatzversicherung laut Vertrag, aber weil Sie ihre Prämien nicht mehr bezahlt haben, sind sie bei der Versicherung nur noch Grund-Versichert … und je nachdem auch nur noch für Not-behandlungen.

Oder … es handelt sich um ein Computer-Problem und die Versicherung hat nicht die richtige Deckung hinterlegt auf ihre Kartennummer.

– Am besten rufen Sie selbst dort mal an.

Das Problem mit der NLP – und eine Bitte an die Krankenkassen

NLP, das sind die Produkte, die Nicht-Listen-Präparate sind, also: Nicht auf der SL (Spezialitätenliste: was von den Grundversicherungen der Krankenkasse bezahlt wird), nicht auf der LPPV (der Negativ-Liste, von keiner Krankenkasse bezahlt).

Sie sind so was zwischendrin. Nicht Fisch und nicht Vogel.

Eigentlich könnte man sagen, das sind die Präparate, die von der Zusatzversicherung übernommen werden – nur stimmt das -selbst wenn man eine Zusatzversicherung hat- nicht in jedem Fall.

Grundsätzlich entscheidet jede Kasse selbst, was ihre Zusatzversicherung (von denen es auch verschiedenen geben kann) beinhaltet. Viele Kassen zahlen z.B. kein Rhinomer, Triomer und andere Salz-Spüllösungen, manche aber schon. Dasselbe gilt für befeuchtende Augentropfen und Hautpflegeprodukte. Weil das der Computer aber nicht erkennen kann, kommt es halt vor, dass die Kunden später eine Rechnung von der Apotheke bekommen.

Ich kann aus Zeitgründen nicht bei jedem NLP Produkt einzeln nachschauen, ob das jetzt eine solche Ausnahme ist oder nicht. Unser System erlaubt nämlich keine Differenzierung nach der Krankenkasse (gibt es überhaupt eines, das das macht?), so dass ich höchstens separat im Internet danach suchen kann.

Was ich machen kann ist bei sehr zweifelhaften Präparaten darauf hinweisen. Das machen wir auch.

Trotzdem kommen gelegentlich Patienten zurück und reklamieren.
Inzwischen sind wir so weit, dass wir zu NLP Präparaten überhaupt keine verbindlichen Aussagen mehr machen. Das heisst, wenn mich jemand fragt, ob das von der Krankenkasse übernommen wird, muss ich sagen: „Das kommt auf ihre Kasse und die Art Ihrer Zusatzversicherung an.“

Was … irgendwie auch für mich nicht befriedigend ist.

Noch unschöner finde ich, dass die Krankenkassen – denen wir (via Abrechnungsstelle) ja eine detaillierte Aufstellung aller abgegebenen Produkte und Dienstleistung übermitteln (inzwischen elektronisch) – den Versicherten nur eine gesammelte Abrechnung präsentieren. Das heisst, da steht dann nur:

Rechnung der Apotheke vom … bis … : 235 Franken,

Selbstbehalt (den der Patient dann abgezogen bekommt) 50.50.- Franken.

Übernommene Leistung durch die Krankenkasse: 184.50 Franken.

Da steht nicht drin, dass die SL Produkte ganz übernommen werden – abzüglich 10% Selbstbehalt, von den NLP manche gar nicht, andere zum Teil .. und erst recht nicht wie viel?.

Das ist kein Riesen Aufwand mehr das auf die Rechnung zu machen.

Könntet Ihr das bitte jetzt endlich mal einführen?!

Nicht nur für mich, damit ich bei interessierten Personen nicht immer heraussuchen muss, was das jetzt alles gewesen ist und wieso nicht ganz alles bezahlt wurde – sondern auch für die Patienten. Dann können sie auch sehen und kontrollieren, dass alles stimmt. Da wäre wahrscheinlich noch Sparpotential drin, denn nicht nur unsere Abrechnungen erhalten die Patienten so gekürzt, auch die der Ärzte und der Spitäler.

Seltene Krankheiten oder: Wieviel ist ein Menschenleben wert?

In der Schweiz wissen wir das – zumindest, wenn es um Medikamente geht. Es sind 100’000 Franken pro gerettetes Menschen-Lebensjahr.

Das sagt das Bundesgerichtes im sogenannten Myozyme Fall.

Bevor wir aber dazu kommen, ein paar Dinge zur Einführung.

Seltene Krankheiten nennt man so, wenn bis zu 5 von 10‘000 Menschen betroffen sind. Es handelt sich dabei meistens um vererbte Stoffwechselkrankheiten. Man kennt heute zwischen 6000-8000 seltene Krankheiten … geben tut es sicher einige mehr.

Wirksame Medikamente gibt es nur für rund 60 davon. Und die Behandlungskosten betragen zwischen 200‘000 und 600‘000 Franken pro Jahr und Patient. Die Forschung für seltene Krankheiten läuft allerdings weiter und man kann mit neuen medikamentösen Therapien rechnen.

Das Problem liegt auf der finanziellen Seite – die Belastung für die Grundversicherung steigt. Man redet von zusätzlichen 90 Milliarden Franken – zu den 60 Milliarden, die das System heute schon kostet.

Letztes Jahr hat sich in der Schweiz das Bundesgericht eingeschaltet und eine Obergrenze für die von der Krankenkasse zu übernehmenden Therapiekosten genannt: nicht mehr als 100‘000 Franken pro Jahr, wenn die entsprechenden Medikamente nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Und das sind viele nicht – weil sie z.B. off label so angewendet werden, (also ausserhalb der Indikation die in der Packungsbeilage beschrieben ist) oder weil sie nur im Ausland hergestellt und erhältlich sind. Oder weil sie nicht genug Studien haben, dann sind sie auch nicht auf der SL-Liste, sondern der NLP … so wurden sie bisher nicht bezahlt – oder nur nach langen Verhandlungen mit den Kassen.

Das Problem ist auch, dass es keine Kriterien für ein Kosten-Nutzen Verhältnis im Off-label-Bereich gibt. Das sind Fragen, die tief in den Bereich der Ethik gehen – was darf wieviel kosten? Was, wenn es nicht Lebensnotwendig ist, aber eine Verbesserung der Lebensqualität mit sich bringt?

Der Myozyme Fall ist ein Beispiel für die Problematik und die Grundlage für den Entscheid des Bundesgerichtes:

Zusammengefasst: Eine Patientin hat Morbus Pompe (eine seltene Krankheit). Sie bekommt Myozyme als Medikament – was jährlich CHF 600’000 kostet. Myozyme ist nicht in der Spezialitätenliste – es steht allerdings auch keine Alternative zur Verfügung. Myozyme ist aber als orphan drug ine einem vereinfachten Verfahren zugelassen worden.

Für die Patientin hat das Mittel folgende Auswirkungen: es stabilisiert die Befunde, steigert die Lebensqualität, mit Medikament braucht sie nachts keine Beatmung und kann bis 30m (mehr) selbst laufen.

Die Frage ist nun: reicht das / rechtfertigt das derart hohe Therapiekosten?

Es ist klar: die Frau leidet unter ihrer Krankheit. Mit Medikamente leidet sie … ein bisschen weniger. Sie stirbt aber nicht, wenn sie das Medikamente nicht bekommt.

Das Bundesgericht hat in diesem Fall entschieden, dass das Ergebnis dem finanziellem Aufwand nicht gerecht wird und sagt:

„Die Kostenfrage kann auch nicht auf die Seite ge- schoben werden mit der blossen Behauptung, es sei ethisch oder rechtlich unzulässig, Kostenüberlegungen anzustellen, wenn es um die menschliche Gesundheit gehe. Die finanziellen Mittel, die einer Gesellschaft zur Erfüllung gesellschaftlich erwünschter Aufgaben zur Verfügung stehen, sind nicht unendlich. Die Mittel, die für eine bestimmte Aufgabe verwendet werden, stehen nicht für andere ebenfalls erwünschte Aufgaben zur Verfügung. Deshalb kann kein Ziel ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand angestrebt werden, sondern es ist das Kosten-/Nutzen- oder das Kosten-/Wirksam- keitsverhältnis zu bemessen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung und die obligatorische Krankenpflegeversicherung, sowohl im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Aufgaben als auch im Verhältnis zwischen verschiedenen medizinischen Massnahmen (…).»

Da steht dann auch:

„… untersucht der Myozyme- Entscheid rechtsvergleichend und unter Beizug gesundheits- ökonomischer Überlegungen, wie viel finanzieller Aufwand im Hinblick auf die Rettung eines Menschenlebens verhältnismässig ist. Er kommt zum Ergebnis, dass Beträge in der Grössenordnung von maximal CHF 100’000 pro gerettetes Menschenlebensjahr noch als angemessen betrachtet werden. Das Bundesgericht sieht diese Angaben dadurch bestätigt, dass die in der Schweiz maximal zugelassenen Therapiekosten in der Onkologie CHF 84’000 betragen.“

Das sagt also das Bundesgericht.

Ich lasse das mal so stehen.

Man kann jetzt darüber diskutieren, inwiefern sich die Regierung da einmischen soll. Auf der anderen Seite … Die andere Variante ist, dass die Krankenversicherungen selbst entscheiden, wieviel sie an den orphan drugs zahlen möchten.

Und das ist im Moment der Zustand:

Da steht in Art 71b 4 der Verordnung über die Krankenversicherung:

Die zu übernehmenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Der Versicherer bestimmt die Höhe der Vergütung.

Ist das besser?

(Quelle: http://www.physicianprofiling.ch/PompePolednaJusletter022011.pdf und admin.ch)