Kein „grosser Bruder“ mehr

Das soll als Warnung dienen für andere Schweizer Apotheker, dass sie da auch ein Auge drauf haben können.

Früher war es so (und ist es heute meist noch), dass es für Medikamente kleine Packungen gibt und auch grosse Packungen. Die grossen Packungen sind vergleichsweise meist günstiger im Preis,

Oder waren.

Zum Beispiel Lioresal 10mg 50 Stück und Lioresal 10mg 200 Stück. Oder Leponex 50mg 50 Stück und Leponex 50mg 500 Stück.

Die kleine Packung ist in der SL, die grosse Packung dagegen auf der NLP. Das bedeutet eigentlich, dass die Krankenkasse die grosse Packung nicht in ganz zahlen müsste, da sie nicht in der Grundversicherung ist. Sie hat es dann aber (doch) getan, weil der Preis von einer grossen Packung kleiner war, als der Preis von X kleinen Packungen. Die grosse Packung nannte sich deshalb im Apothekenjargon „Grand frère“ (also grosser Bruder).

Als Grand-Frères Produkte werden alle grösseren Handelseinheiten einer SL-Packung bezeichnet, deren Preis tiefer ist als ein entsprechendes Mehrfaches der SL-Packung

Und jetzt Achtung: Inzwischen gibt es (aufgrund Preissenkungen bei den SL Medikamenten?) einige Produkte, wo das nicht mehr stimmt!

Also wo mehrere kleine Packungen weniger kosten als eine grosse Packung mit derselben Menge Tabletten. Ich habe das mal mit unserem Computerprogramm gegenübergestellt, damit man das sieht:

grandfrere

Wenn ich jetzt nicht wirklich gut aufpasse und die Preise jeweils vergleiche, gebe ich eine Grosspackung ab (die war ja bisher immer günstiger, also …), der Computer reklamiert überhaupt nicht – vor allem, wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat … und der Patient bekommt am Ende von seiner Krankenkasse eine Rechnung.

Weil das via Zusatzversicherung läuft, bestimmt die Kasse wie viel sie am Medikament zahlt. In einem Fall mit Leponex, den ich selber mitbekommen habe sind das 50% gewesen (und nicht nur der Preis, den dieselben kleinen Packungen gehabt hätten). Das waren dann grad etwa 300 Franken (!) – anstatt dem normalen Selbstbehalt von 10% um die 50 Franken.

Das war eine mehr als unangenehme Überraschung … und mir nirgends recht.

Darum hier ein „Achtung“ an alle Apotheker in der Schweiz: das ändert! Bleibt aufmerksam!

Kennt ihr noch mehr so Beispiele?

Karten: Lesen und Löschen

Die Frau am frühen Morgen hält mir ihre Krankenkassenkarte direkt ins Gesicht und sagt dazu: „Ich möchte, dass Sie mir die Daten darauf löschen!“

Jetzt … ich bin morgens früh nicht die schnellste. Kaffee hilft … bis zu einem gewissen Grad. An dem Morgen hatte ich aber noch keinen.

Aber eines weiss ich: „Ich kann da nichts löschen.“

„Die Krankenkasse hat gesagt, ich kann das in jeder Apotheke machen lassen!“

„Dann … hat die Krankenkasse da etwas falsches gesagt. Schauen Sie“ – ich zeige auf das EC-Gerät, das bei uns auch als Krankenkassenkartenleser dient, seit sie alle Karten auf den Chip umgestellt haben „damit kann ich die Karte lesen, löschen kann ich nichts.“

„Ich will aber nicht, dass da Daten von mir drauf sind.“

Inzwischen bin ich etwas wacher, deshalb frage ich mal nach: „Was für Daten denn?“

„Na, Sachen wie meine Blutgruppe, Allegien, Medikamente, die ich nehme …“

„Ah. Haben Sie die da drauf laden lassen?“

„Nein!! Ich dachte die Krankenkasse macht das.“

„Und hat die Krankenkasse denn diese Information von Ihnen?“

„Ich habe die Kasse gewechselt, ich bin sicher, das haben sie von der alten Kasse bekommen.“

„Ich bin ziemlich sicher, das haben sie nicht. Meistens wissen die Krankenkassen das nicht einmal.“

„Aber ich habe gelesen, dass auf dem Chip diese Information drauf ist.“

„Das ist nicht ganz richtig. So ich weiss ist es geplant, dass man diese Information auch da drauf abspeichern KANN – aber das muss man nicht. Wenn man will, kann man das dann zum Beispiel beim Arzt machen lassen … sofern der dazu ausgerüstet ist. Das braucht technische Grundlagen, die ich hier nicht habe … und ich denke, auch noch nicht viele Ärzte.“

„Aber … was steht denn auf dem Chip jetzt drauf?“

„Soll ich es ihnen zeigen? Ich kann ihn rasch lesen. Ich muss das ja nicht speichern.“

„Ja, gut.“

Sie gibt mir die Karte. Ich lese sie ein in das EC Gerät.

Sie war tatsächlich noch nie hier, jedenfalls nicht mit einem Rezept, deshalb zeigt mir mein Computer sie als neue Patientin an.

„Also, da steht drauf: Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, die Krankenkasse und die Versicherungsnummer … mit der kann ich dann im Internet ihre aktuelle Deckung abrufen.“

„Ich will aber nicht, dass da mein Geburtsdatum drauf ist. Da wird so viel Missbrauch damit getrieben.“

„Das verstehe ich – aber ich kann es nicht löschen und … das Geburtsdatum ist noch wichtig, damit ich Sie als die richtige Patientin identifizieren kann, wenn Sie mit einem Rezept kommen.“

„Aber, wenn ich schon in einer anderen Apotheke gewesen bin …“

„Ja, wir sind nicht untereinander vernetzt. Ich kann nicht nachschauen gehen bei der anderen Apotheke. Darum brauche ich die Krankenkassenkarte.“

Ich ziehe die Karte aus dem Leser und gebe sie zurück. Nein, ihre Daten habe ich nicht gespeichert.

„Und Sie können da wirklich nichts löschen?“

„Nein, und nichts drauf speichern. Vielleicht kommt das irgendwann, aber jetzt nicht.“

Wir unterhalten uns noch ein bischen. Stellt sich heraus, dass sie das vor allem wollte, weil sie ständig Anrufe bekommt von Leuten, die ihr Krankenkassenvergleiche anbieten … Ich habe ihr dann versucht zu erklären, dass die nicht zwingend ihre Daten dafür brauchen (auch wenn manche sie vielleicht tatsächlich haben). Eigentlich ist so eine Kaltaquise inzwischen verboten … es sei denn, es ist eine Krankenkasse, bei der man schon war. Die dürften tatsächlich Geburtsdatum und mehr wissen … und manche von denen geben die wohl auch an unseriöse Vermittler weiter. Ich hier nicht.

Nachtrag: hier findet sich die Info zur Karte und was drauf ist / sein kann:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/07062/?lang=de

Da steht drin, dass Ärzte Daten wie Allergien, Blutgruppe etc. aufnehmen können (aber nicht müssen) … irgendwo steht auch, dass es „Apothekern erlaubt ist die Medikationsdaten aufzunehmen und zu löschen“ … ich frage mich nur, wie, wenn ich nur ein Lesegerät habe.

Ausserdem sollen diese zusätzlichen Daten mit einem PIN schützbar sein. Nun, das macht Sinn … bis zu dem Moment, wo man einen Notfall hat und die Fachperson nicht an die eigentlich vorhandene Allergieinfo kommt…

Aber vielleicht bin nur ich hier noch nicht in der Zukunft angelangt- Irgendwelche Apotheker mit der Fähigkeit die Karte nicht nur zu lesen, sondern auch was drauf zu schreiben hier?

Krankenkassen-Wahrheiten für die Patienten

(von der Apothekerin)

Es ist anscheinend nie Ihre Verantwortung über ihre Deckung Bescheid zu wissen. Und jetzt sind Sie sauer auf mich (statt auf sich) wenn ich Ihnen sage, dass Sie nach ihrem Krankenkassenwechsel jetzt eine Krankenkasse haben, wo Sie in der Apotheke direkt bezahlen müssen.

Je besser versichert Sie sind, desto mehr ärgern Sie Sich darüber, wenn ich Ihnen sage, dass etwas nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.

Ein Spital-Zusatz bei der Versicherung bedeutet nicht, dass auch Medikamente übernommen werden, die über die Zusatzversicherung für Medikamente gehen.

Denken Sie nicht, dass ich weniger Prämie bezahle, nur weil ich in der Apotheke arbeite.

Nein, ich bezahle auch nicht weniger, wenn ich Apothekerin bin.

Ja, auch meine Prämien sind wieder gestiegen.

Nein, an den „Apothekerpreisen“ liegt das nicht*, sondern an den Mehrausgaben für Spitalaufenthalte und Pflege zu Hause – und ich bin sicher, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen da auch mit reinschlagen.

Auch wenn ich das Gefühl habe, dass ich da in der Apotheke einen Grossteil mit übernehme – siehe oben.

 

*(siehe http://issuu.com/interpharma/docs/gws_2015_d_web_final/1?e=6980957/11248296 S. 42/43 und S. 60 … es wird tatsächlich durchschnittlich weniger für Medikamente ausgegeben im Haushalt als für das Telefon.)

Und das reicht?

„Und das reicht?“

War die Reaktion einer Kundin, nachdem ich ihr das Prinzip der LOA (Vertrag zwischen Krankenkasse und Apotheken in der Schweiz) mit den Pauschalen als Abgeltung für unsere Arbeit erklärt habe.

Im Normalfall erwarte ich da (aus schlechten Erfahrungen) schon fast Reaktionen wie: „Für was? Ich brauche ja keine Beratung*. Sollte ich also auch nicht bezahlen müssen“

Statt dessen Sie: „Und das reicht für Sie als Einkommen?“

Nun – sagen wir es mal so: Es ist ein Anfang, zum Glück gibt es auch nicht rezeptpflichtiges …

*Das ist auch keine Beratungs-Taxe!

In dem Zusammenhang darf ich neu auch erwähnen, dass die Discount-Apotheken-Kette Sun Store, die bis anhin werbetechnisch grosszügig auf die Pauschalen verzichtet hat … das per 1. Januar 2015 (jetzt) auch nicht mehr macht. Ganz offensichtlich haben auch die gemerkt, dass sie auf das Einkommen nicht verzichten können, wenn sie weiterhin als Apotheke existieren wollen. (sie auch Artikel in 3min).

Auf die Apotheke abwälzen (1)

Bei uns in der Schweiz ja total unbekannt (zum Glück!) in Deutschland aber gang und gäbe: Retaxationen. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt der Apotheke ein dem Patienten bereits abegegebenes (und verwendetes) Medikament nicht zurück – mit teils unglaublichen Begründungen wie kleinsten Formfehlern (der Arzt hat auf dem Rezept die Dosierung nicht ausgeschrieben, Kreuze nicht nochmal visiert, bei Gemeinschaftspraxen den verschreibenden Arzt nicht genau gekennzeichnet, die Nummer des Arztes nicht korrekt ist), oder wenn nicht genau das von der Kasse verlangte Rabattarzneimittel abgegeben wurde (auch dann wird auf Null retaxiert, also gar nichts zurück bezahlt, nicht nur die Differenz nicht).

Hier ein Aufruf an meine deutschen Apotheker – Leser (und -innen): Bitte schickt mir doch Eure Beispiele von Fällen wo die Kasse retaxiert hat, ich würde gerne einmal mehr über diese üble Praxis schreiben! : an Pharmama08(at)gmail.com

Jetzt haben die Kassen offenbar entdeckt, dass sie mit ähnlicher Methode auch bei den Patienten direkt Geld sparen können. Ein privat versicherter Patient (der die Medikamente erst zahlen muss und dann den Beleg einschicken um das Geld zurück zu erhalten) hat von seiner Krankenkasse den Brief bekommen, dass von seinem bezogenen Medikament nur X Euro übernommen werde – die restlichen 17 Euro Differenz zum bezahlten Betrag dürfe er aber in der Apotheke zurück fordern, da der Preis, den die Apotheke verlangt hat, widerrechtlich über dem von der Kasse festgelegten Verkaufspreis für das Produkt liege. Dass dieser Preis hier auf Basis des günstigsten Reimportes (!) festgelegt wurde und dass dieses zu dem Zeitpunkt nicht einmal lieferbar gewesen ist (!!), ist dabei nebensächlich.

Die Kasse lässt die Apotheken also so aussehen, als verlangen sie absichtlich zu viel für das Medikament.

Der erboste Patient erschien dann in der Apotheke, um das auszudiskutieren, verstand aber nach einer längeren Erklärung den Sachverhalt. Der wird jetzt auch mit der Krankenkasse abgeklärt, ob ihr Verhalten da rechtlich ist. (Quelle: Apotheke-adhoc)

 

Das mag jetzt für die deutschen Patienten überraschend sein, aber bei uns gibt es das schon länger, dass die Krankenkasse einen Preis für etwas festlegt, der Abgabepreis aber höher sein kann und der Patient dann die Differenz selber übernehmen muss. Das passiert bei uns häufiger bei Produkten der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) wie Blutzuckerteststreifen, Nadeln, Verbandmaterial etc.

Je nachdem übernimmt das auch die Zusatzversicherung, aber wenn so etwas bei uns auftritt (das sehen wir beim Eingeben im Computer) kassieren wir das entweder grad ein oder informieren den Patienten, dass er eventuell eine Rechnung zu erwarten hat. Im Gegensatz zu Deutschland verlangt die Krankenkasse das dann aber nicht von der Apotheke zurück.

Das Verhalten der Krankenasse hier gegenüber Patienten und vor allem gegenüber der Apotheken finde ich frech – aber es geht noch besser.

Heute Mittag: wie man als selbstdispensierender Arzt Arbeit und Preisdiskussion auf die Apotheke abwälzt.

Ein Rezept ist kein Gutschein um etwas gratis zu bekommen

… oder: ein Einblick in das Schweizer Gesundheitssystem.

Die Frau bringt mir 3 Rezepte und 3 Kassabons.

Sie hat die Medikamente (nicht rezeptpflichtiges) ohne Rezept gekauft.

„Könnten Sie mir das Geld dafür zurück geben und das der Krankenkasse abrechnen?“

Hmm … ich mache das gelegentlich. Hauptsächlich dann, wenn ein Patient etwas gleich braucht und sowieso zum Arzt geht, dann kann er sich beim Arzt dafür ein Rezept ausstellen lassen. Aber bei frei verkäuflichen Sachen, wie die, die auf den Quittungen stehen empfehle ich das eigentlich niemandem, denn: Das Rezept ausstellen lassen kostet beim Arzt auch etwas. In den meisten Fällen lohnt sich das nicht wirklich. Und dann ist da noch die Sache mit der Franchise … aber dazu kommen wir noch.

Jetzt … sind aber 2 der 3 Kassabons nicht von unserer Apotheke.

Das mag ich dann gar nicht, denn das bedeutet hauptsächlich erst mal, dass ich da ausser der Arbeit gar nix dran habe.

Für eine Stammkundin, die das woanders holen musste, weil wir zu dem Zeitpunkt geschlossen hatten (selten, wir haben echt lange Öffnungszeiten), würde ich das machen. Aber … die Frau ist noch nicht mal bei uns im Computer erfasst. Sie hatte noch nie ein Rezept bei uns, keine Kundenkarte oder ähnliches.

Ich könnte jetzt sperren, aber ich bin ja nett und kundenfreundlich.

„Haben Sie mir die Krankenkassenkarte?“ frage ich

„Weshalb?“

„Nun, wenn Sie wollen, dass ich Ihnen dafür das Geld zurückgebe und das via die Krankenkasse abrechne, dann brauche ich die dafür.“

Sie fängt an in ihrem Portmone zu suchen und findet nichts.

„Sie könnten natürlich auch einfach die Quittungen an die entsprechenden Rezepte hängen und das so selber der Krankenkasse einsenden. Dann bekommen sie auch ihr Geld dafür zurück.“

Die Frau verzieht das Gesicht. „Ich weiss noch nicht einmal, ob ich die Franchise erreicht habe“ meint sie.

Die Franchise ist der Teil, den man erst mal selber bezahlt. Sie ist frei wählbar bei Vertragsantritt und erst ab erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse die Medikamente oder Untersuchungen / Behandlungen.

Pharmama: „Nun, wenn Sie sie nicht erreicht haben, dann bekommen Sie, wenn ich das der Krankenkasse einschicke, wieder eine Rechnung von der Krankenkasse dafür. Wenn Sie es selber einschicken, wird es zusammengerechnet und Sie bekommen gegebenenfalls das Geld zurück.“

Das ist – in meinen Augen – unnötiger Ping-Pong und genau die Art Bürokratischer Aufwand, der vermeidbar wäre.

Frau: „Ich weiss nicht, wie man das macht, selber einschicken.“

Pharmama: „Oh, das ist einfach: Sie packen einfach die Rezepte zusammen mit den Quittungen in ein Couvert mit der Adresse der Krankenkasse drauf und schreiben eine kurze Notiz mit Ihrem Namen und vielleicht noch ihrer Versichertennummer dazu.“

Frau: „Das ist mir zu aufwändig. Machen Sie das.“

Pharmama: „Dann brauche ich jetzt die Krankenkassenkarte.“

Frau: „Ich habe sie nicht dabei – ich gehe rasch meinem Mann telefonieren.“

Und geht, noch bevor ich ihr sagen kann, dass sie nicht nur den Kassen-Namen, sondern die 21stellige Nummer braucht, die drauf ist.

Es geht nicht lange, dann kommt sie zurück.

Frau: „Es ist die Assura.“

Oookayyy … dann brauche ich die Nummer gar nicht ….

Pharmama: „Diese Krankenkasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken. Ich kann also nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Da bleibt ihnen nichts übrig als die Rezepte und die Quittungen so, wie ich gesagt habe selber einzuschicken.“

Frau: „Aber man hat mir gesagt, dass das geht mit dem Geld zurück und dass Sie das direkt mit der Krankenkasse abrechnen!“

Pharmama: „Im Normalfall ist das auch so. Aber: es gibt Ausnahmen bei den Krankenkassen. Das ist eine davon. Dasselbe gilt für die Intras, die Supra, die Compact …“

Die Frau verzieht noch mehr das Gesicht, packt ihre Rezepte und Quittungen zusammen und geht wieder.

Ja, sieht so aus, als wäre ich wieder die Böse. Wenn sie mir nicht glaubt, kann sie es ja noch in den anderen beiden Apotheken versuchen, wo sie die anderen Quittungen her hat.

Fällt mir auf, dass ich gar nicht so weit gekommen bin, sie auf das Problem hinzuweisen.

Und dann ist noch die Frage, ob sie auch eine Zusatzversicherung hat, denn nicht alle Medikamente (speziell wenn sie frei erhältlich sind) werden von der Grundversicherung übernommen.

Die war nicht alt, die Frau. Und Schweizerin. Und trotzdem keine Ahnung von unserem Gesundheitssystem und keine wirkliche Übersicht über ihre eigenen Ausgaben oder Leistungen der Kasse.

Da sie dafür vom Arzt Rezepte hat ausstellen lassen, wird sie dafür auch zahlen, der Arzt schickt einfach eine Rechnung später – also hat sie mehr Ausgaben gemacht als nötig / sinnvoll. Und vom Aufwand mal ganz abgesehen …