So funktioniert das nicht

Die Patientin kommt mit einer Frage betreffend der Krankenkassen-Abrechnung, die sie bekommen hat – speziell, weil sie etwas (mehr) selber zahlen muss, als sie gedacht hat. Ich schaue das an. Krankenkassenabrechnungen sind ja furchtbar unverständlich geschrieben und zeigen leider nur die Gesamtsummen und nicht um was es genau geht, was sehr Kundenunfreundlich ist, denn wir müssen den Krankenkassen alle und jede Info was, wann, wieviel weitergeben und die kürzen das dann auf einen Gesamtpreis, der schlecht zuordnenbar ist.

Ich schaue bei uns im System nach, was das war (Spezialverbandsmaterial) und ich erkläre ihr, wie das funktioniert mit Grundversicherung, Franchise, Selbstbehalt und Zusatzversicherung und dass ich hier in der Apotheke bei den Sachen über die Zusatzversicherung nicht genau sagen kann, wieviel die Krankenkasse davon übernimmt.

Bei dem Produkt hat sie, da sie die Franchise schon erreicht hat, zwar „nur“ noch einen Teil zahlen müssen, allerdings mehr als die 10% Selbstbehalt, die bei Grundversicherungsprodukten gelten, eben weil es ein Artikel ist, der nur von der Zusatzversicherung übernommen wird.

„Und wenn ich das über die Unfallversicherung nehme? Da hat man doch keinen Selbstbehalt?“

„Die übernimmt sowieso nur Sachen, die sonst über die Grundversicherung gehen. Nichts von der Zusatz.“

„Oh. Okay.“

Sie steht und überlegt.

Schliesslich:

„Ich habe vor ein paar Tagen ein Pflaster bestellt und geliefert bekommen. Ich brauche das nun doch nicht. Kann ich das zurückbringen?“

Bei Medikamenten hätte ich gleich gesagt: Nein. Auch aus gesetzlichen Gründen. Bei einem Pflaster …

Ich schaue im Computer nach. Besagtes „Pflaster“ ist noch eines von diesem Spezialverband für schlecht heilende Wunden und über 100 Franken teuer und musste extra bestellt werden … Und die „paar Tage“ stellen sich als 3 Wochen heraus.

„Nur … zum entsorgen.“ Ich erkläre ihr das.

„Oh … ich dachte damals, ich könnte noch ein solches brauchen. Aber jetzt …“

Tut mir leid.

Die Sache bewegt mich natürlich. Als sie weg ist, schaue ich nochmals in ihr Dossier und sehe eine Kommentarspur … man hat das damals beim ersten Mal auf ihren ausdrücklichen Wunsch – und nach unserem Hinweis, dass das kaum so geht – versucht via Unfallversicherung abzurechnen. Ja, sie hat einen Unfallschein, wo diverse andere Medikamente abgerechnet wurden.

Das hat nicht funktioniert, wurde komplett zurückgewiesen und musste dann doch via Zusatzversicherung abgerechnet werden… wo sie (nach dem, was ich bis jetzt gesehen habe) etwa 50% selber zahlen muss. Also CHF 50.-

Die Abrechnung kam (wegen der Verzögerung / dem Umweg über die Unfallkasse) erst jetzt und in der Zwischenzeit hat sie dann noch ein Pflaster bestellt.

Mir ist schon klar, was ihr Gedankengang war: Das Pflaster wird ja übernommen. Das lasse ich mir geben, kann ich vielleicht noch irgendwann brauchen …

Auch ein Lernprozess. Bei manchen geht das nur via Geldbeutel.

 

Mit meinen Mitarbeitern muss ich an der nächsten Teamsitzung besprechen, dass das wirklich so ist: die Unfallversicherung zahlt nur SL-Produkte. Da nützt es auch nichts, wenn das der Wunsch vom Patienten ist, dass das da drüber geht. Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, wenn es einen Kostenvoranschlag gäbe, eine schriftliche, die vom Arzt beantragt und von Kranken- oder Unfallkasse bestätigt wurde.

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Der Vater bringt mir ein Rezept vom Kinderarzt zusammen mit einem Blatt von der Krankenkasse – zur Bescheinigung der Versicherung. Darauf steht, dass die Krankenkasse bestätigt, dass (Kind ABC)  bei ihnen ab dem 1. Versichert ist.

Normalerweise gibt es dafür die Krankenkassenkarte – aber bei neuen dauert das etwas, bis die versendet wird. Hier handelt es sich um ein Kind, jetzt etwa 2 Monate alt.

Es ist der Erste des Monats, das Rezept ist von vor ein paar Tagen. Wahrscheinlich hat der Vater gewartet mit dem einlösen, bis er den Bescheid mitbringen konnte. Es ist auch nichts lebenswichtiges auf dem Rezept, bloss Schmerz-und Fieberzäpfchen, Vitamin D Tropfen, und Hustenzäpfchen.

Mein Problem ist, dass die Hustenzäpfchen per Zusatzversicherung bezahlt werden. Und dass ich die Versicherungsdeckung bei jeder Abgabe überprüfen muss – also theoretisch an dem Tag, wo das bezogen wird. Ein Blatt Papier wo drauf steht, dass man „voraussichtlich“ dann versichert ist, reicht dafür leider nicht. Auch die sogenannte Covercard-Nummer, mit der ich die Abfrage innert ein paar Sekunden via Internet machen kann steht da nicht drauf.

Also sage ich dem Vater, dass ich erst nachfragen muss bei der Krankenkasse, wie das mit der Deckung aussieht.

Ich rufe also da an – und höre den klassischen Spruch „Dieses Gespräch kann zu internen Trainingszwecken aufgezeichnet werden.“

Ein Opt-out ist da nicht möglich und ich hoffe in dem Fall ernsthaft, dass sie das noch einmal angehört haben, denn ich war mit dem Gesprächsverlauf doch … eher unzufrieden.

Pharmama: „Hallo hier ist Pharmama’s Apotheke, Pharmama am Telefon. Ich hätte gerne die Deckung für einen von ihren Kunden.“

Krankenkassenangestellte (KraKa): „Die Deckung kann ich ihnen nicht sagen, aus Datenschutzgründen, aber die Nummer.“

Pharmama: (leicht irritiert): „Sie können mir als Apotheke die Deckung nicht sagen?! Na, okay, wenn ich die Covercardnummer habe, dann kann ich das auch selber nachschauen. Was brauchen Sie von mir?“

KraKa: „Wie heisst der Patient?“

Ich nenne den Namen.

KraKa: „Und das Geburtsdatum?“

Ich nenne auch das – das ist auf dem Rezept und dem Anmelde-Blatt der Krankenkasse drauf.

KraKa: „Oh. Ja. Der Patient hat noch keine Karte.“

(Jaha! Deshalb rufe ich ja an!).

„… ich kann ihnen deshalb die Nummer nicht sagen.“

Pharmama: (jetzt wirklich etwas ärgerlich): „In dem Fall brauche ich die Deckung.

KraKa: „Die kann ich Ihnen nicht geben.“

Pharmama: „Und was sage ich jetzt dem Patienten, respektive dem Vater der hier ist und Medikamente braucht?“

KraKa: „Sagen Sie ihm, er soll das bezahlen und uns einschicken. Er bekommt es dann innert 2 Wochen zurückerstattet.“

Pharmama: „Damit wird er nicht zufrieden sein.“

KraKa: „….“

Er hat es dann bezahlt – das ganze Rezept … Nun, er war nicht zufrieden, aber immerhin handelte es sich hier nur um gerade mal 15 Franken. Und wahrscheinlich hätte er für sein 2 Monatiges Kind auch schon eine Krankenkassenkarte haben können … wenn es rechtzeigtig angemeldet hätte.

Theoretisch hätte ich davon ausgehen können, dass er zumindest grund-versichert ist (das ist ja obligatorisch hier). Dann hätte ich das trennen können – einen Teil zum bezahlen, einen Teil wo ich später noch einmal anrufen muss wegen der Versicherungsdeckung damit ich das dann direkt abrechnen kann. Für seinen zu bezahlenden Teil hätte ich dann noch eine Kopie machen müssen und die Quittung anhängen – und er hätte dann nur den Teil einschicken können. Aber der Mehraufwand auch noch dafür … nö.

Im übrigen: Das ist mir neu, dass sie mir die Deckung nicht nennen können. Ich hatte schon Kassen die blöd gemacht haben wegen der Adresse des Patienten, die sie (aus irgendeinem Grund) nicht auf der Krankenkassenkarte gespeichert hatten und die aber verlangt wird, wenn man das abrechnen will bei eben der Krankenkasse … Catch 22 sozusagen. Und doof für den Patienten. Datenschutz ist wichtig … aber hier wird er irgendwie vorgeschoben.

Die Augentropfen-Sonata (Stück in 4 Akten)

Akt 1: Samstag kurz vor 12 Uhr. Der Patient muss die vom Arzt verschriebenen Augentropfen selber zahlen, weil es nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Er war noch nie bei uns. Er hat nur Grundversicherung. In dem Fall macht das nicht einmal einen so grossen Unterschied, da es bei den befeuchtenden Augentropfen so ist, dass inzwischen die meisten auch von der Zusatzversicherung nicht übernommen werden. Die sind dann auch nicht „gelistet“ sondern nur als Medizinprodukt zugelassen. Das scheint für die Firmen günstiger zu sein. Die Augen-Ärzte schreiben hier herum inzwischen auch häufig nicht mehr nur ein Produkt auf, sondern gleich diverse – dann muss sich der Patient durchprobieren und nimmt dann einfach das für ihn beste weiter – wobei er es eben bezahlen muss … dafür aber auch kein Rezept benötigt (eben: nicht gelistet bedeutet neben „wird kaum bezahlt“ auch ganz sicher: nicht rezeptpflichtig).

In dem Fall haben wir aber nur eine Art (befeuchtende) Augentropfen auf dem Rezept.

Patient: „Ich musste noch nie etwas selber zahlen.“

Pharmama: „Dann wurden Ihnen vielleicht bisher nur Sachen aufgeschrieben, die die Grundversicherung übernimmt.“

(Ich kenne momentan nur eine Vriante befeuchtende Augentropfen, die bezahlt wird. Und die sind rezeptpflichtig. Die stehen nicht auf diesem Rezept.)

Patient: „Und warum hat der Arzt das diesmal nicht gemacht?“

Pharmama: „Das weiss ich auch nicht.“ (Woher auch)

Patient: „Können Sie den Arzt anrufen, ob er etwas aufschreibt, das übernommen wird.“

Kann ich. Dienstbereit, wie ich bin.

Er ist allerdings nicht erreichbar. Kein Wunder am Samstag.

Patient: „Ich brauche das aber jetzt – in der Kreuz Apotheke bekomme ich immer alles ohne zu bezahlen.“

Pharmama: „Vielleicht stellen die ihnen eine Rechnung?“

Patient: „Nein. …Dann gehe ich es dort holen.“

Okay.  Er geht.

Akt 2: Er kommt nach einer Weile zurück.

Patient: „Sie haben es nicht und sie schliessen gleich. Dann kaufe ich es halt hier.“

Aber sicher.

Patient: „Kann ich nur einen Teil der Packung kaufen?“

(Es sind Monodosen … aber auch nicht soo teuer)

Pharmama: „Nein. Ich kann die Packungen nicht angebrochen für andere verwenden.“

Patient: „Kann ich, wenn ich nicht alles brauche es zurück bringen und sie geben mir einen Teil des Geldes zurück?“

Pharmama: „Äh, nein.“

Patient: „Oder ich zahle es erst am Montag?“

Pharmama: „Nein.“

Patient: „Ich gehe rasch mein Portemonnaie holen.“

Akt 3: Ich dachte, ich sehe ihn nicht mehr, aber … doch. Als er zurückkommt:

Patient: „Ich habe noch meinen Arzt angerufen… (wie? aufs Privattelefon?) … und er hat mir noch diese hier genannt:“ (alles Produkte, die noch teurer sind als das ursprünglich aufgeschriebene … und ebenfalls nicht bezahlt werden.)

Am Schluss hat er die verschriebenen Augentropfen dann genommen. Und bezahlt.

Finale: (Oder Nachsatz:) Mein Mann war vor ein paar Wochen auch beim Augenarzt. Nach der Untersuchung hat der Arzt ihm dann auch solche befeuchtende Augentropfen „mitgegeben“.

Ich habe ihm dann erklärt, dass der Arzt da grad einen netten Zusatzverkauf von 20 Franken gemacht hat. Das konnte er auch in einem nicht-SD Kanton, da die Tropfen ja nicht ein Medikament sind sondern unter Medizinprodukt fallen.

Das erschien dann auch auf der Arztrechnung, die er später bekommen hat. Die Tropfen hätte er auch ohne Rezept in jeder Apotheke bekommen, inklusive meiner (und da für ihn günstiger, da ich da Rabatt drauf bekomme, wenn ich das kaufe … wie gesagt: kein Medikament).

Aber es ist halt selbst für ihn schwer da beim Arzt zu sagen: Das will ich lieber nicht (hier) bekommen. Ich gehe da in die Apotheke.

Dafür hat der Arzt dann auch nicht so Diskussionen wie ich oben, weil der Preis dafür erst später ersichtlich ist. :-(

Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

Gyno Canesten: Nur die Creme alleine enthält 20mg Clotrimazol. Im Kombipack ist aber die Creme mit 10mg Clotrimazol drin (also geringer dosiert) … die entspricht der normalen Canesten Creme, die man auch für die Haut anwendet.
Also ist es nicht ganz dasselbe, wenn man ein Kombipack abgibt oder die Vaginalcreme und die Vaginaltabletten separat.
Ausserdem: die werden nur via Zusatzversicherung bezahlt. Wer will dass es über die Krankenkasse geht (liebe Ärzte?) verschreibt (oder gibt ab) eines der Generika: Corisol oder Fungotox.

Gegen Fieberkrämpfe gibt man Diazepam in Rectaltubes (beides Rezeptpflichtig. Flüssig für in den After). Das gibt es in der Schweiz von 2 Firmen: Diazepam Desitin Rectal Tube und Stesolid Rectal Microclisma. Das Stesolid ist NLP – nur via Zusatzversicherung. Das Desitin ist SL – via Grundversicherung. Keine Ahnung weshalb.

Canesten Nagelset gibt es auch in der Schweiz. Das ist aber anders als das, was es zum Beispiel in Deutschland gibt. Dort hat es wirklich ein Mittel gegen den Nagelpilz drin. Bei uns ist es (nur) eine hochdosierte Urea Creme, die den betroffenen Teil des Nagels ablöst. Das ist nur ein Teil der Behandlung. Man muss zwingend empfehlen danach mit einem Pilzmittel zum Beispiel der Canesten Creme o.ä. weiterzubehandeln.  Bei uns ist das nur als Medizinprodukt zugelassen und nicht als Medikament von der swissmedic … aber genau deshalb darf bei uns dann keine Salbe drin sein, die Liste C ist. Ich finde das enorm ungeschickt gelöst.

Solmucol und Solmucalm Sirup (Mittel gegen Husten) haben vor einiges Zeit die Flaschen gewechselt … und jetzt muss man zur Zubereitung nicht mehr drücken auf den Deckel oben, sondern ihn herunterschrauben. Das ist wichtig zu sagen, weil sonst diejenigen, die das kannten jetzt die Flasche kaputtmachen …

Brufen ret 800mg und Irfen retard 800 mg sind zwar im Computer als Generika drin, aber als „unterschiedliche galenische Formulierung“ was man in dem Fall unbedingt beachten sollte, denn sie haben auch unterschiedliche Aufnahme im Körper und demnach andere Dosierungsintervalle!
Die Absorption von Ibuprofen aus Brufen Retard erfolgt fortlaufend über 24 Stunden. Dosierung: 2 Tabl. abends nach dem Essen, evtl. zusätzlich morgens 200-600 mg in nicht-retardierter Form.
Irfen ret:  Dosierung Unabhängig der Mahlzeiten, evtl. in Wasser suspendieren. >12 J.: in 2 Gaben, max. 2400 mg tgl / Die mittlere Verweildauer der Substanz im Plasma beträgt 9-10 Stunden für die Retardtablette.
Dagegen entspricht das Ibuprofen retard sandoz  dem Brufen.

Dasselbe Problem hat man übrigens bei Tramal retard und Tramadol retard (2x/Tag) und Tramactil uno (1x pro Tag).

Grand Frère: Bei manchen Medikamenten ist die kleine Packung SL (also Grundversicherung übernommen) und die grosse NLP (also von der Zusatzversicherung übernommen). Wenn (Falls) die grosse Packung vom Preis her günstiger ist als die entsprechende Menge in kleinen Packungen gilt die Grosspackung als Grand Frere und wird (automatisch) zu SL also auch von der Grundversicherung übernommen, wenn man das eingibt. Falls nicht (weil der Preis höher ist) bleibt es nicht nur NLP, sondern die Kasse bezahlt auch nur einen Teil. Davon haben wir inzwischen einige … und man muss extrem aufpassen, weil wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat, der Computer nicht reklamiert … der Patient zahlt so einfach „zu viel“. Achtung bei Aerius 50 Stück (10er und 30er ok), Leponex 500ern, etcetera … Andererseits gibt es Ialugen plus, wo die kleine Packung feriverkäuflich und NLP ist und die grosse rezeptpflichtig und SL … und der Unterschied ist nur 5g.

Limitationen. Erstaunlicherweise werden in der Schweiz teils Körperlotionen sofern eine medizinische Indikation dafür besteht bezahlt. Zum Beispiel Antidry oder Excipial Bodylotion oder Linola fett. Aber: Manche davon werden praktisch unbegrenzt bezahlt von der KK (die Excipial), andere unterstehen einer Mengen-Limitation (Antidry).

Kennt ihr noch mehr so „spezielle“ Sachen? Teilt sie in den Kommentaren!

gewichtige Wiederholungsprobleme

Vor ein paar Monaten hatten wir eine Patientin mit einem Rezept für Orlistat in der Apotheke. Zur Erinnerung: Das Medikament zum Abnehmen wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind – dann stellen sie eine Kostengutsprache aus.

Die Patientin hat es dann doch noch geschafft uns die Kostengutsprache – respektive den Brief dafür von der Krankenkasse zu bringen.

In dem Brief steht in etwa Folgendes drin: Die Bedingungen für die Übernahme des Medikamentes durch die … Krankenkasse wurden vom Vertrauensarzt überprüft und für gegeben befunden. Deshalb wird Orlistat übernommen – für die Dauer von 6 Monaten – danach findet eine Neubeurteilung statt (es wird weiter übernommen, wenn es Wirkung zeigt und die Patientin auch X% abgenommen hat).

Daraufhin hat sie das Medikament bezogen – Ich habe sie über die Einnahme und die Nebenwirkungen aufgeklärt – gerade bei diesem (Orlistat) wichtig.

Sie kam dann später noch eine zweite Packung beziehen, wobei ich da noch nicht viel an Wirkung gesehen habe … aber das kann täuschen.

Dann wollte sie am Samstag  nach längerer Pause wieder eine Packung … aber da musste ich sie enttäuschen: „Das Rezept ist noch gültig, aber die Kostengutsprache der Krankenkasse ist inzwischen abgelaufen. Sie können es noch beziehen, aber Sie müssen es selber bezahlen.“

Darauf springt sie mir fast ins Gesicht vor Ärger: „Das kann nicht sein! Das waren noch keine 6 Monate!“

Also suche ich das Formular, von dem wir extra eine Kopie für solche Fälle aufbewahrt haben und zeige es ihr: „Hier steht es drauf. Das wurde am … ausgestellt, das bedeutet, es ist gültig bis am …, das war vor 3 Wochen.“

Frau: „Aber ich habe erst am (3 Wochen nach Ausstellungsdatum) die erste Packung bezogen!“

Pharmama: „Das stimmt, aber das zählt nicht ab Bezugsdatum sondern ab Ausstellungsdatum. Das ist wie bei den Rezepten.“

Frau: „Ich zahle das sicher nicht! Besorgen Sie mir von der Krankenkasse halt die neue Forderungsabtretung dafür.“

Das hatten wir doch schon mal?

Pharmama: „Das kann ich nicht, das müssen Sie machen – genau wie beim ersten Mal.“

Darauf rauscht sie empört ab.

Was sind wir auch für eine schlechte Apotheke und so was von nicht hilfsbereit. Und alles muss man selber machen (sogar das Abnehmen).

Ich bezweifle, dass die Krankenkasse noch einmal eine Kostengutsprache dafür ausstellt – dafür fehlt der Erfolg bei ihr … und ich habe kein Interesse daran, nachher bei ihr dem Geld dafür nachzulaufen.

Retax auf schweizerisch?

Die Krankenkasse schickt mir einen Brief im furchtbarsten Beamtendeutsch, worin sinngemäss steht:

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die gemäss der Mittel-und Gegenstände-Liste (MiGeL) abgegolten werden – sie sind aber auch auf der Liste 20, 21 (oder so etwas) und deshalb in der Pauschale enthalten, die das Altersheim von der Krankenkasse bekommt

… Und dass deshalb die  Apotheke von der Krankenkasse in diesem Fall kein Geld für die Abgabe dieses Mittels auf Rezept für Herrn Meier S.  bekomme.  Danke für die Kenntnissnahme. Tschüss.

Was? Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich endlich das: Der Patient, Herr Meier S. wohnt im Altersheim und sollte alles via/über Altersheim beziehen, was dann in Form einer festen Pauschale abgegolten wird.

Das hat er aber nicht. Er war hier in der Apotheke mit gültigem aktuellem Rezept vom Arzt und aktueller Krankenkassenkarte.

Und ich soll jetzt wissen (wahrscheinlich anhand der Adresse, die auf der Karte gespeichert ist), dass diese Hausnummer ein Altersheim ist?!?

Entweder ich mache eine Liste aller Altersheime in der Umgebung oder der Schweiz, oder vielleicht sollte ich anfangen jeden ab einem gewissen Verdachtsalter zu fragen: „Entschuldigen Sie, wohnen Sie schon im Altersheim, denn dann kann ich Ihnen das nicht geben … ??“

Gaht’s no?!?

(Natürlich werde ich mich dagegen wehren – So was fangen wir gar nicht erst an!)