Das Billigste?? (2)

Das neuste Apothekenbashing von Saldo. Ob der Fehlinformation in dem Artikel bekomme ich noch ein Magengeschwür.

Im Saldo im Februar war ein Artikel drin, der wieder nett auf die Apotheken los geht. Titel:

Apotheken verkaufen lieber teure Generika.

Man hat ein paar Leute losgeschickt mit Rezepten und geschaut, was sie darauf in den Apotheken bekommen haben. Auf den Rezepten: Omeprazol oder Losartan. „Schockierendes“ Ergebnis:

Keine Apotheke verkaufte die günstigsten Produkte.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Ich hatte es schon einmal, nach was für Kriterien wir (und ev. auch andere Apotheken) Generika aussuchen. Der Preis ist dabei nur ein Kriterium, es geht auch um Einnahmefreundlichkeit, Unterstützung durch die Herstellerfirma (wie sieht es mit Retouren aus …) um das Sortiment der Firma (nicht alle machen alle Generika oder auch nur alle Formen von einem) um Beschaffung (da gibt es Firmen, deren Produkte häufiger wieder nicht lieferbar sind) und so fort.

Nicht zu Vergessen: die Preise ändern. Wenn ich immer das günstigste Generikum von allen an Lager halten wollte, könnte ich alle paar Monate ein Drittel meines Lagers umändern – und wie mache ich das, wenn genau die Hersteller der superbilligen Generika die alten nicht retournehmen?

Diskutieren lässt sich jetzt natürlich darüber, ob ich als Apotheke den Kunden darauf aufmerksam machen muss, dass er jetzt grad NICHT das günstigste Generikum bekommt. Wenn er daran interessiert ist … wo bleibt dann hier die Selbstverantwortung? Man kann auch fragen!

Ich habe Generika an Lager, die günstig sind. Nein, das günstigste (meist) nicht.

Vor allem, wenn – wie heute häufig, die Preisdifferenzen zwischen den Generika (und manchmal auch zwischen Generika und Original) nur im Rappen- oder unterem Frankenbereich liegen.

Im Beispiel im Artikel ist Omeprazol genannt. Günstigstes Mittel: Fr. 19.65.- Häufigst abgegebens Mittel: Fr. 20.60.-, zweithäufigstes Fr. 20.75.-   – Wegen 90 Rappen respektive wegen Fr. 1.10.- soll ich als wieder Riesendiskussionen mit den Kunden führen und er muss vielleicht wieder kommen, weil ich es bestelle (kann ich!). Auch im Artikel erwähnt: Das teuerste Generikum ist Fr. 26.15.- …. das wurde nie abgegeben.

Das günstigste Medikament ?

 … dass die Apotheken eigentlich durch das Gesetz zur Wirtschaftlichkeit“ verpflichtet wären. Sie müssten daher das günstigste Medikament abgeben.

Bitte WAS? Habe ich da etwas nicht mitbekommen?

In den Verordnungen des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steht :

Artikel 34 Wirtschaftlichkeit
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels werden berücksichtigt:
a. dessen Fabrikabgabepreise im Ausland;
b. dessen Wirksamkeit im Verhältnis zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise;
c. dessen Kosten pro Tag oder Kur im Verhältnis zu den Kosten von Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise

und in der Verordnung über Krankenversicherung 

und Art 65b KVV
Art. 65b1 Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen
Ein Arzneimittel gilt als wirtschaftlich, wenn es die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleistet.
Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln und der Preisgestaltung im Ausland beurteilt.

Es stimmt, ich bin der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Da steht aber nirgends, dass nur das günstigste Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird oder dass nur das günstigste Medikament von der Apotheke abgegeben werden soll oder darf.

Absichtliche Fehlinformation? Mir ist schon klar, dass es da im Hintergrund Bestrebungen in genau diese Richtung geht – dass nur noch das günstigste abgegeben werden darf.

Aber wenn das kommt, haben wir Zustände wie in Deutschland.

Für diejenigen, die nicht wissen, wie das dann funktioniert, hier eine kleine Zukunftsaussicht:

  • alle paar Monate wechselt das günstigste Präparat und dadurch bekommen Leute, die Dauermedikamente nehmen müssen, alle paar Monate ein neues Mittel. Das ist ganz toll, weil vor allem ältere Leute, die mehrere Tabletten nehmen müssen ständig neu aussehende (und anders heissende) Mittel bekommen. Weil sie die Übersicht nicht mehr haben, nimmt die Einnahmetreue ab, die Grundkrankheiten treten wieder auf und es folgen Komplikationen, vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte. Dito wegen eventueller Wirksamkeitsänderungen oder Nebenwirkungen weil man manche Generika nicht einfach ersetzen soll: sie dürfen ja eine Differenz von 20% zum Original aufweisen – Generika untereinander können aber noch grössere Differenzen haben. – Eine Kontinuität der Behandlung hat Vorteile für alle!
  • die Lagerhaltung für die Apotheken wird wegen der ständigen Wechsel der Generika noch teurer und noch schwieriger. (Einziger Trost für mich: den selbstdispensierenden Ärzten ginge es genau so … aber die bekämen wahrscheinlich wieder eine Ausnahmeregelung)
  • Wegen der Kontrollen, was den jetzt aktuell das günstigste Mittel ist, das von den Krankenkassen übernommen wird (oder zu einem bestimmten Zeitpunkt war) dürfte auch der Verwaltungsaufwand der Krankenkassen ansteigen. Das könnten sie natürlich dadurch wieder wettmachen, dass sie den Apotheken entweder das Geld nicht (ganz) zahlen, wenn sie das „falsche“ Generikum abgeben (in Deutschland Retaxation genannt) oder indem sie es von den Patienten selbst zurückverlangen.
  • der Mehraufwand, die steigende Lagerhaltungskosten und die (sowieso) sinkenden Margen machen noch viel mehr Apotheken unrentabel (schon jetzt operieren 30% am Existenzrand) und führen zu Schliessungen … natürlich vor allem in ländlichen Gebieten und in kleineren Dörfern. Das führt zu erhöhten Beschaffungskosten durch die Patienten selbst (Fahrtkosten …)

… und all das wegen Beträgen im Bereich von Rappen bis wenigen Franken??? Im übrigen: was hat das für einen psychologischen Aspekt, wenn der Kunde weiss, dass nur noch der Preis eine Rolle spielt bei der Auswahl des Generikums? Nocebo-Effekt Ade.

Ganz toll auch:

(die Apotheken) … belasteten zusätzlich  eine Medikamenten-Check Pauschale von Fr. 4.30.-  Der Einkauf verteuerte sich somit um 20%.

HALLO? Das ist die LOA! Die Abrechnungsvereinbarung zwischen Apotheken und den Krankenkassen (ja, der santesuisse). Das ist seit 2002 so, dass unsere Leistung separat angegeben ist. Von wegen „zusätzlich“ – vorher war das einfach im Medikamentenpreis drin enthalten. Das ist eine Pauschale, die gleich hoch ist EGAL wie teuer das Medikament ist. Ja, bei günstigen Medikamenten ist das Prozentmässig mehr vom Medikamentenpreis. Erstaunlich. Im übrigen ist das unser Einkommen – das seit 2002 (der Einführung der LOA) nicht zugenommen hat. …Hattest Du seit 10 Jahren auch keine Lohnerhöhung mehr?

So, ich denke, ich sollte vielleicht für mich selber ein Omeprazol nehmen. Die gibt’s inzwischen übrigens auch ohne Rezept.

Das, was der Arzt aufgeschrieben hat!

Ich finde es gut, wenn die Ärzte Generika aufschreiben.

Nicht so gut finde ich manchmal die Wahl des Generikums, das sie aufgeschrieben haben. Ich weiss nicht, ob das von ihrem Computerprogramm vorgeschlagen wird (die meisten, die das machen, haben auch Computergeschriebene Rezepte), aber … manchmal frage ich mich: nach was für Kriterien ist das?

Häufig ist es eines der oder das günstigste.

Für mich ist das ja nicht das einzige Kriterium. Wenn ich es nicht da habe (was bei denen dann häufiger vorkommt), versuche ich dem Patienten eines derjenigen, das ich da habe schmackhaft zu machen.

Wenn das nicht klappt (manche Patienten bestehen auf „dem, was der Arzt aufgeschrieben hat“), dann bestelle ich das halt.

Oder … versuche, es zu bestellen.

Denn in der letzten Zeit kommt es häufiger vor, dass genau die Generika dann nicht lieferbar sind, oder gar frisch ausser Handel, also gar nicht mehr erhältlich. Offenbar ist da einiges im Umbruch.

Gut nur, kann ich das selbst ersetzen durch solche, die es noch gibt.

Nur … gibt das dann halt noch mehr Diskussionen.

Erwiderung gesucht

Ach ja, leidiges Thema Generika. Gestern mal ein neuer „Dreh'“ dazu, aber … ich glaube ich sollte als Erklärung erst mal etwas ausholen.

In der Schweiz dürfen wir Apotheker eigenständig Generika austauschen. Das bedeutet: Der Arzt schreibt ein Medikament auf (Original oder Generikum) und ich darf in Absprache mit dem Patienten ein geeignetes Generikum aussuchen und abgeben. Damit der Arzt aber weiss, dass „sein“ aufgeschriebenes Medikament ersetzt wurde – muss ich diese Substitution anschliessend an ihn melden. In der Praxis passiert diese Meldung durch unsere Abrechnungsstelle gesammelt einmal pro Woche oder so per Brief an den Arzt.

Da steht dann drauf:

Substitution von Generika vom xx.x.xx bis xx.x.xx

Sehr geehrter Herr Doktor,

Gemäss Artikel 52a des KVG informieren wir sie hiermit über die Substitution von Generika, die infolge Ihrer Verschreibungen durchgeführt wurden. Sie finden nachstehend eine Liste der betreffenden Patienten sowie genauere Angaben zur Substitution. Sofern Sie Fragen haben, bitten wir Sie mit der betreffenden Apotheke Kontakt aufzunehmen.

Name des Patienten/ Geburtsdatum / Apotheke / Datum der Substitution / Original / Generikum

Es gibt verschiedene Gründe dafür, ein Medikament durch ein anderes auszutauschen. Der Preis ist einer davon. Generika sind günstiger als Originale, aber auch bei den Generika selber gibt es Preisunterschiede. Ich habe nicht alle Generika von einem Medikament an Lager – das ist unmöglich (man denke mal an Antra, da stellen allein 9 Firmen dasselbe her – und es gibt jeweils verschiedene Dosierungen und Mengen). Ich habe auch nicht mehr alle Originalmedikamente an Lager. Die Auswahl, was ich an Lager halte ist eine Mischung aus Nachfrage, Verfügbarkeit, Preis (Einkauf und Verkauf) und „weicheren Aspekten“ wie Einnahmbarkeit etc.

Der Arzt schrieb ein Antibiotikum auf: „Supracyclin 100mg 10 Tabletten“

Das ist schon ein Generikum (erfreulich, denn immer noch schreiben eine Menge Ärzte das Original auf).

Abgegeben habe ich Doxycyclin Axapharm 100mg 10 Tabletten

Denn das ist das was ich da hatte. Wirkung gleich, Preisdifferenz zum aufgeschriebenen: meins kostet 1 Franken weniger. Preisdifferenz zum Original ca. 3 Franken weniger – Ja, ich weiss, nicht gerade viel, aber das ist heute noch häufig so. Der Patient muss gleich mit dem Antibiotikum anfangen und ist mit einem Austausch einverstanden. No Problem – Oder?

Schickt mir der Arzt den Fax mit der Info oben und neben das ersetzte Medikament geschrieben:

lieber Herr Pharmama, lohnt sich dieser Aufwand für 1.- CHF ?

m.f.G. Arzt

Mal abgesehen, dass ich es amüsant finde, dass er automatisch annimmt, dass ich ein Mann bin … sollte ich ihm zurückschreiben? Was sollte ich ihm schreiben? – „Es wäre aufwändiger gewesen, das andere Medikament speziell zu bestellen“ ? „Wenn Sie keine Nachricht wollen wegen einer Substitution könnten Sie auch einfach den Wirkstoff aufschreiben statt einem Markennamen“ ??

Oder wäre das frech?

Neuer Differenzierter Selbstbehalt – was bedeutet das?

Aus dem Schreiben des BAG (Bundesamts für Gesundheit) an die Pharmafirmen:

Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Bis anhin galt für ein Originalpräparat ein Selbstbehalt von 20 Prozent, wenn in der Spezialitätenliste (SL) Generika aufgeführt waren, deren Höchstpreise mindestens 20 Prozent tiefer waren als der Höchstpreis des entsprechenden Originalpräparates (altArt. 38a Abs. 1 Bst. a1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31)).

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 2. Februar 2011 entschieden, Artikel 38a KLV dahingehend abzuändern, dass neu ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel dann gilt, wenn es auf Basis Höchstpreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 20 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Demnach sind vom differenzierten Selbstbehalt sowohl Originalpräparate, Co-Marketing- Präparate als auch Generika betroffen. Die abgeänderte Bestimmung ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.

Liebt ihr nicht auch dieses Beamten-Deutsch?

Ich sollte mal versuchen, das zu übersetzen. Normalerweise zahlt man in der Schweiz (nach erreichen der Franchise) 10% des Preises eines Medikamentes selbst – den Selbstbehalt, den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Die Ausnahme waren bisher Originalpräparate, bei denen es Generika gibt und wo die Preisdifferenz Original zu teuerstem Generikum mehr als 20% beträgt – dann musste man 20% Selbstbehalt zahlen. – Siehe Bild links

   

Das war als Anreiz gedacht, damit mehr Leute auf Generika umsteigen.  Das hat auch gut funktioniert, jetzt wird die Regel einfach verschärft.

Neu wird nicht nur das teuerste Generikum angeschaut, sondern das günstigste Drittel der Generika – respektive deren Durchschnittspreis. Beträgt die Preisdifferenz zum Durchschnittspreis mehr als 20%, ist wieder der Selbstbehalt 20%. Aber: Diese Preisdifferenz – da kann jetzt ausser dem Originalmedikament auch plötzlich ein anderes, teureres Generikum oder Co-Marketingprodukt einen 20% Selbstbehalt bekommen … siehe Bild rechts.

Ah – so Gesetzesänderungen sind nett, aber das den Leuten, die das betrifft zu erklären …. warum macht das nicht auch der Gesetzgeber??? Hände hoch: Wer von Euch hat schon von dieser neuen Regelung gehört?

Dazu kommen (erfreulicherweise) wieder eine ganze Menge Preisreduktionen per 1. Juli – die pharmazeutischen Unternehmen und Generikahersteller haben mit Preissenkungen reagiert, um zu vermeiden, dass ihre Produkte vom höheren Selbstbehalt betroffen sind.
Leider bedeutet das auch so viele Änderungen, dass unser Computersystem noch nicht alle Medikamente, wo die neue 20% Regel greift anzeigt.

Rezeptologisches … oder -unlogisches

Was macht man eigentlich mit einem Rezept, wo der Arzt ein generisches Medikament verordnet und dann drauf schreibt: „Keine Generika!“

Nicht „Sic“ was ja bedeuten würde: „Genau das“ sondern eben: „Keine Generika!“

… Müsste ich dann nicht doch das Original geben?

Übrigens: Wenn bei uns in der Schweiz auf dem Rezept beim Medikament steht „aut idem“ – dann bedeutet das: „oder das gleiche“ und dass der Arzt durchaus ein Generikum wünscht.

Wenn in Deutschland das Feld „aut idem“ angekreuzt ist beim Medikament, dann bedeutet das dort offensichtlich, dass man das Medikament nicht ersetzen darf. Ich bin aber sicher, ich habe das bei einem „importierten“ deutschen Rezept aber schon gemacht…