Es gibt keinen Grund auf mich ärgerlich zu werden.

Lieber Kunde. Kein Grund auf mich ärgerlich zu werden, nur weil ich Ihnen nicht einfach ein anderes Antibiotikum als das, was der Arzt auf Rezept geschrieben hat, abgeben kann.

Ich frage Sie dafür auch nicht, warum sie jetzt am Samstag mittag bei mir damit in der Apotheke stehen, wenn das Rezept schon vorgestern ausgestellt wurde.

Oder warum das ein Rezept aus Frankreich ist – und zwar nicht von einer Notfallstation oder so – sie sind offensichtlich (dem Dialekt nach) Schweizer -und jetzt auch in der Schweiz.

Oder warum der Arzt ausgerechnet ein Mittel aufgeschrieben hat, das es in der Schweiz seit Jahren nicht mehr gibt. Nicht einmal mehr den Inhaltsstoff.

Nein, ich kann das Ihnen nicht einfach durch „irgendein anderes“ ersetzen.

Das tut mir auch leid.

Was Sie jetzt machen sollen?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zum Beispiel den ausstellenden Arzt anrufen, wegen einem Ersatz – das kann er uns auch faxen … falls er am Samstag erreichbar ist.

Das Medikament in Frankreich kaufen gehen – wenn er es aufschreibt scheint es das dort noch zu geben. Ist aber vielleicht ein bisschen zu weit für jetzt.

In der Schweiz zu einem Arzt gehen und einen geeigneten Ersatz aufschreiben lassen – wir haben auch ein paar „Walk-in-Kliniken“ in der Nähe.

Ja, ich weiss, das ist alles mit Aufwand für Sie verbunden. Und es ist Samstag. Und das kostet sicher etwas – ja, leider.

Aber vielleicht ist es auch nicht so dringend? Immerhin scheint es (*Blick aufs Rezept*) vorgestern und gestern noch nicht dringend gewesen zu sein … wieso heute auf einmal?

Hoppla, jetzt habe ich es doch erwähnt.

Er stürmt raus.

Schönes Wochenende!

:-(

Ja, das ist auch für mich unbefriedigend. Ich helfe gerne – wenn ich kann. Ein Antibiotikum aber einfach durch ein irgendein anderes auszutauschen liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich – immerhin kenne ich die Diagnose nicht.

Apotheken aus aller Welt, 236: Grasse, Frankreich

Und noch einmal Danke an Julia:

Grasse: Die Apotheke habe ich im Vorbeifahren gesehen. Mussten extra noch eine Runde im Kreisverkehr drehen damit ich die Bilder machen konnte. Grasse liegt in der Nähe von Cannes und ist berühmt für seine Parfum-Manufakturen

Die hat eine cool bemalte Fassade!

Grasse Frankreich: Wunderschöne Apotheke und Optiker in der Altstadt von Grasse

Apotheken in aller Welt, 234: Colmar, Frankreich

Julia war wieder sehr fleissig für mich und hat gleich ein paar Apothekenbilder geschickt.

Die erste Portion kommt aus dem Elsass, genauer gesagt dem Örtchen Colmar.

Und das zeigt mir einmal mehr, welch hübsche Orte (und Apotheken) Frankreich hat. Da freue ich mich um so mehr auf die Herbstferien, die wir in Frankreich verbringen wollen. Am Kanal Nivernaise hoffe ich auf ganz viele so idyllische Orte.

Pfefferspray und Tränengas (und Alkoholtester)

Man sollte denken, dass die Schweiz und Deutschland ziemlich ähnliche Gesetzgebungen haben – aber da kann man reinlaufen.

In der Schweiz bekommt man zum Beispiel Pfefferspray (mit Capsaicin) in der Apotheke. Dafür muss man volljährig sein und für die Abgabe brauchen wir eine Unterschrift vom Kunden. Der Spray fällt unter das Chemikaliengesetz.

Für Tränengas dagegen braucht es in der Schweiz einen Waffenschein und man bekommt es nur in Waffengeschäften.

In Deutschland ist es umgekehrt. Da fällt der Pfefferspray unter das Waffengesetz – so dass es ziemlich übel ausgehen kann, wenn man zum Beispiel damit in der Handtasche am Zoll erwischt wird.

Nur als Info.

… Und wenn wir schon beim Zoll sind. Autofahrer, die über die Grenze nach Frankreich fahren müssen seit neustem einen Alkoholtester mitführen. Ab dem 1. Juli sind sie obligatorisch und ab Ende Oktober wird gebüsst, wer keinen vorweisen kann.

(falls man sonst keinen findet: die lassen sich auch in der Apotheke bestellen).