Angeschmiert. Eine Betrugswarnung für schweizer Apotheken.

An einem Samstag (logischerweise) kommt eine Kundin in die Apotheke und sagt, sie brauche dringend ihr Insulin. Es sei ihr ausgegangen, ihr Arzt hat zu, sie braucht es aber dringend.
Problem: sie ist keine Kundin von uns und hatte noch nie ein Rezept hier. Sie hat ihr Portemonnaie zu Hause vergessen und hat weder Versicherungskarte noch Ausweis dabei. Sie kann es darum auch nicht zahlen …

Meine Kollegin hat ihr dann nach Diskussion trotzdem das Insulin gegeben – schliesslich ist es ein lebenswichtiges Medikament – und festgehalten, was sie an Information bekam.
Die Kundin versprach, sobald möglich ein Rezept vom Arzt vorbeizubringen.

Das war vor etwas über einem Monat. Seither wurde nichts mehr von ihr gehört.
Die Pharmaassistentin versucht nun selbst ein Rezept aufzutreiben.
Und jetzt kommt das Beste: Die Kundin ist beim Arzt nicht bekannt. Unter der angegebenen Natelnummer nimmt jemand ab, der nicht einmal Deutsch kann (Türkisch irgendwer?), die Adresse ist falsch, bei der Krankenkasse kennt man niemanden mit dem Namen.
Lauter Sackgassen.
Das Geld (im 3-stelligen Bereich) können wir abschreiben.

Was macht man in so einem Extremfall? Für das nächste Mal habe ich Anweisung rausgegeben, dass die Person sich mindestens korrekt ausweisen müssen kann – ansonsten muss sie in den Notfall gehen.

Was ich daran speziell traurig finde ist, dass das Verhalten dieser Betrügerin es der nächsten, ehrlichen Person in ähnlicher Situation praktisch unmöglich machen wird, das benötigte Medikament ohne Umwege zu bekommen.

Wechselgeldbetrüger

Scheinbar kommen mehr Gauner heraus, je näher es an Weihnachten geht.

Nach einem mail des lokalen Apothekervereins waren wir schon vorgewarnt, aber letzte Woche hatten wir einen ziemlich typischen Fall:

Die Kundin kommt, kauft etwas günstiges ein, sie zahlt – meine Kollegin gibt das Rückgeld heraus, die Kundin dreht sich um. Meine Kollegin versorgt das Geld und schliesst die Kasse. In dem Moment dreht sich die Kundin wieder zurück und sagt: „Ich habe aber mit einer Hunderter-Note bezahlt. Sie haben mir nur auf 50 herausgegeben!“

Die Kollegin ist vollkommen überrascht, ist aber sicher, eine Fünfzigernote in die Kasse versorgt zu haben, darum leistet sie Widerstand: „Nein, ich bin sicher, es war eine 50er Note!“

Darauf wechselt die Kundin die Sprache – auf einmal kann sie kein Deutsch mehr, nur noch englisch und redet schnell, wobei sie mit ihrem Portemonnaie fuchtelt auf sie ein.

Das ist der Punkt, wo man mich zu Hilfe holt.

Beide erzählen mir ihre Geschichte – ich erkläre der Kundin ruhig, dass ich das jetzt so nicht entscheiden kann – aber Morgen früh, wenn die Kasse gemacht wird, sieht man schnell, ob 50 Franken zuviel drin sind. Sie soll mir ihren Namen angeben und morgen noch mals vorbeikommen.

Die Kundin ruft immer noch aus, meint sie sei nur jetzt hier und wohne nicht in der Nähe, sei nur auf der Durchreise … ich bleibe hart. Wenn sie mir ihre Adresse angibt, kann ich es ja gegebenenfalls schicken.

Will sie aber auch nicht.

Dieser Trickbetrug funktioniert mit Täuschung und dem Überaschungseffekt. Viele lassen sich dazu drängen das Geld zu geben.

Man kann sich dagegen zu Wehr setzen, indem man sich immer genau merkt, was gegeben wurde oder es sogar so auf dem Kassabon eingibt. Ist der Verkauf abgeschlossen, darf man sich nicht bedrängen lassen, das oben ist eine gute Variante, Zeit zu gewinnen.

Übrigens: nein, es war nicht zuviel Geld in der Kasse … und die „Kundin“ ist auch nicht wieder aufgetaucht.

Domain-Betrug

Global Netsource schreibt einen Brief, oder besser … schickt uns eine Rechnung über 259 Euro.

Firma: noch nie gehört, noch nie gesehen. Aus England, London …

Und für was wollen sie das Geld?

Der professionell gemachte Brief kommt in englisch. Original in grau, danach meine Übersetzung:

We have noticed that you have not submitted payment for our top domain package solicitation of September 2009.

Wir haben bemerkt, dass sie uns keine Zahlung für unsere Top Domain-Packung Angebot vom September 2009 gemacht haben. (Wundert mich nicht, habe ich doch nie etwas bestellt).

The domains which we will register for you will redirect visitors to your current domain and thereby enhance your visibility on internet and prevent other parties from misusing your company name and taking benefit of your reputation.

Die Domains, die wir für sie registrieren werden (!Ja, Zukunftsform), werden Besucher auf ihre jetzige Domain umleiten und die Sichtbarkeit im Internet erhöhen und andere Parteien davon abhalten ihren Firmennamen zu missbrauchen und von ihrem Ruf zu profitieren.

Your current domain:  http://www.XYZ.ch

Details: Qty 1 Registration of top domain package: 365 days  259 Euro

XYZ.com, XYZ.net und XYZ.biz

This is the final reminder to accept the terms of our original solicitation which will lapse on the expiry date. Please see webpage for full terms and conditions. Contract will arise on your timely submission of payment and you have no obligation to enter into legal relations.

Kurz gesagt: Mit der Zahlung kommt der Vertrag zustande. Auf der Webpage finde man die richtigen Konditionen – dort steht sicher auch dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündet … etc.

Zahlbar via PayPal oder Kreditkarte auf der Website (www.global-netsource.com) – Vorsicht: ich übernehme keine Haftung wenn etwas mit der Seite nicht in Ordnung sein sollte.

Also Das ist doch wieder ein Betrugsversuch. Ich habe nie etwas von denen bestellt, nichts unterschrieben, nichts angeklickt im Internet, gar nichts. Trotzdem schreiben sie einem so, als ob man schon einen Vertrag mit ihnen hätte und jetzt zahlen muss – Dabei kommt der Vertrag erst mit der Zahlung zustande.

Und bei den 259 Euro (die ich für eine Domain Registrierung auch schon überrissen finde) bleibt es garantiert nicht.

Ich hab den Brief zerrissen.

Trickbetrug in der Apotheke

Diese Warnung kam letzthin per Fax über eine Trickbetrügerin:

Eine Frau bezahlte etwas für ca. Fr. 5.00 mit einer 200er Note. Nachdem Sie das Retourgeld erhielt, äusserte sie noch zwei neue Wünsche und verwickelte die Mitarbeiterin in ein Gespräch, so dass diese vergass, die 200er Note in der Kasse zu versorgen. Als die Mitarbeiterin die Kasse verliess, um das gewünschte Medikament zu holen, lag die 200er Note immer noch bei der Kasse, unter der Tastatur eingeklemmt. Die Kundin entwendete darauf die 200er Note über die Theke hinweg und verliess sofort die Apotheke.

Ich lege die gefaxte Info für unsere Mitarbeiter zum lesen auf – damit sie in Zukunft auch vorsichtig sind. Sagt der eine Lehrling zu mir: „Und der ganze Aufwand für 5 Franken?“
Sage ich: „Nein, nicht 5 Franken. 195 Franken: Sie hat ja das Rückgeld UND ihren eigenen Schein wieder mitgenommen!“

Das erinnert mich an einen Fall, den wir bei uns einmal hatten. Einer Stammkundin kommt beim Bezahlen an der Kasse in den Sinn, dass sie noch etwas aus der Kosmetik möchte. Sie und die Drogistin gehen zu dem Steller, die Kundin lässt ihre Geldnote bei der Kasse liegen – es wurde erst ein Teil getippt und noch nichts einkassiert.

In der Zwischenzeit kommt ein anderer Kunde an die Kasse und eine andere Mitarbeiterin kommt zum einkassieren. Der Kunde nimmt einfach die Note (unbemerkt von der Mitarbeiterin) und bezahlt damit! Als die Stammkundin mit der Drogistin an die Kasse zurückkommt ist die Note dementsprechend weg.
Es folgt eine kurze Diskussion darüber, ob das jetzt wohl ein Diebstahl an uns oder an der Kundin war. Die Kundin ist der Meinung, dass sie uns die Note ja gegeben hätte (eigentlich nicht, sie hat sie einfach liegenlassen) und darum sollten wir das als bezahlt anschauen. Angesichts der Tatsache, dass sie eine Stammkundin ist liessen wir das durchgehen. Halt ein Verlust für uns.

Aber von da an weisen wir die Kunden in ähnlichen Situationen darauf hin, dass sie auf IHR Geld aufpassen müssen – es gibt da auch welche, die gleich das Portmonne liegenlassen. Ja, auch in Läden wird gestohlen – weniger von den Mitarbeitern vielleicht als von den Kunden, wenn sie unaufmerksam sind!

Anzeigenbetrug!

Aktuell sind wieder Betrüger am Werk, die einem (professionell aussehende) Vorlagen oder „Gut zum Druck“ oder Einträge in irgendwelche Register zufaxen, die man dann unterschreiben und zurückfaxen soll. Damit man das auch eher macht setzen sie den Namen eines Mitarbeiters unter Ansprechspartner darauf und sie telefonieren gleich vor oder nach dem Fax noch „das sei so in Ordnung, man solle es nur noch rasch unterschreiben und gleich zurückfaxen“.

Oder sie behaupten, dass man unterschreiben soll, wenn man keine Verlängerung wünsche von einem angeblich bestehenden Vertrag.

Klar. Was unterschreibe ich denn da?

Das Kleingedruckte ist auf dem Fax mit Mühe entzifferbar, aber da steht:

Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kommt ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem der Auftraggeber dieses Vertragsangebot durch seine Unterschrift annimmt. Der Anzeigenvertrag kann … aus welchen Gründen auch immer, nur innerhalb 1 Woche nach Unterzeichnung und nur gegen volle Schadloshaltung des Verlages gekündigt werden. Der zu leistende Schadensersatz … beträgt jedoch mindestens 75% des Gesamtpreises. Der Schadenersatz wird bei Rücktritt sofort, für alle Auflagen fällig. Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen …. Für jede Auflage entsteht der Auflagepreis erneut. …

Anzeigepreis (pro Auflage): 1 Anzeigenfeld Fr. 699.- zuzüglich Farbpauschale Fr. 299.-, Satzpauschale Fr 399.- und Versandpauschale Fr. 85.-. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind innert 30 Tagen, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine pauschale Umtriebsgebühr von Franken 40.00 berechnet. Verzugszinsen werden 7% per anno berechnet. Zusätzlich werden Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Inkassogesellschaften oder Rechtsanwälten entstehen dem Auftraggeber belastet. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den Verlag erfolgen.

Vertragsverlängerung: Der Anzeigenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom Kunden nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.

Das bedeutet (wenn man es mal durchrechnet):

699.- + 299.- + 399.- + 85.- = 1482.-

x4 (Auflagen)  =  5928.-

x2 (Auflagenfelder, die sie so auf die Vorlage gesetzt haben)=  Franken 11’856.-  !!

(und dann kommt noch die Mehrwertssteuer dazu)

Für ein Werbefeld von 4x6cm in einer Beilage, die sowieso niemand liest.

Und wenn man aus dem Vertrag rauswill, zahlt man trotzdem mindestens 75% = Franken 8892.-

Der Name des Verlages übrigens (dieses Mal): Nerus AG, Rapperswil

Laut K-Tip sind dies die weiteren aktuellen Firmen:

The Yellow Pages, Paris; Regionaler Wirtschaftsdienst, Berlin; Tobek Media, Berlin; FraVal Concept AG, Bern; New Media Design, Birmingham; Trend Media Regional, Rotkreuz; SM Swiss Motion, Arth; Media Print NT, Zug. Und im Internet: Webclick GmbH; HIM Swiss-Internet AG; Branchendirect24; http://www.ch-telefon.ch.

Ich kenne mindestens 3, die schon einmal auf so etwas reingefallen sind. Unter anderem auch fast mein Kuschelbär, weil sie ihm eine Vorlage geschickt haben, die der die er normalerweise für Werbung in einer Zeitschrift hat seeehr Ähnlich sieht. Aus so einem Vertrag wieder rauszukommen kostet Zeit und Nerven und Geld.

Don’t do it!