Gute Apothekerin – Schlechte Apothekerin

Manchmal lasse ich den Tag und die Kundenbegegegnungen am Abend Revue passieren und überlege, ob ich heute wohl für die Kunden eine gute Apothekerin gewesen bin, oder eine schlechte.

Das kann dann so aussehen:

Für den Kunden eine Packung seines Medikaments abgegeben, weil das Dauerrezept abgelaufen ist, er aber erst in 2 Wochen einen Arzttermin hat. – gute Apothekerin.

Dem Stammkunden, dem der neue Arzt ein neues Medikament als was er bisher hatte aufgeschrieben hat, verweigert einfach ohne Rückfrage beim Arzt das alte Medikament abzugeben- schlechte Apothekerin

Der sozial eher schwachen Assura Kundin, die Krebsmedikamente bekommt (teuer) und die diese eigentlich erst selbst bezahlen muss eine Speziallösung gefunden und bei der Krankenkasse durchgedrückt, so dass ich jetzt direkt der Kasse abrechnen kann – gute Apothekerin

Für die Kundin, die noch nie bei uns war am Samstag Nachmittag den Arzt zuhause (sorry) angerufen, weil das wichtige Medikament, das er am Vortag aufgeschrieben hat nirgends vorrätig ist. Mit ihm zusammen einen Ersatz gesucht und gefunden den wir haben – gute Apothekerin

Derselben (!) Kundin am Montag darauf die Rückgabe eben jenes Medikaments verweigert – sie hat beschlossen, sie brauche das nicht und es trotz Erläuterungen, wie wichtig das ist (von Arzt und uns) nicht genommen – schlechte Apothekerin.

Dem Kunden mit dem Rezept vom Spital seine Medikamente so herausgesucht, dass er genug hat bis zum Hausarztbesuch in 10 Tagen und keine Medikamente doppelt – ein Teil hatte er schon vor dem Spital auf Dauerrezept und bezogen. Generika statt Original – und auf eine unangenehmere Wechselwirkung mit einem der neuen Medikamente aufmerksam gemacht – über letzteres war die Assistenzärztin, mit der der Kunde nachher Rücksprache genommen hat alles andere als erfreut, sein Hausarzt war allerdings meiner Meinung – gut oder schlecht? Urteil noch ausstehend

Und dann noch dutzende Rezepte mehr, die keine solche Probleme machten, ein paar, wo ich die Medikamente bestellen musste … soll ich dieses eine jetzt nicht vielleicht doch an Lager nehmen? …

Nein, das reicht NICHT!

Moderne Technik in allen Ehren, aber:

Ein Foto vom Arzt-Rezept auf einem Smartphone …

Nein, das reicht NICHT!

Ich brauche das Original hier – im Zweifel geht auch ein Fax direkt vom Arzt.

… Und: Nein, ich glaube auch nicht, dass das die „neue“ Methode des Arztes ist.

Ich bin kein Lückenbüsser!

Es sind Schulferien und da auch viele Ärzte Familien haben, sind sie jetzt weg.

Das ist schön für sie, nur … ich bin etwas stinkig, wenn ich (schon wieder) einen Patienten in der Apotheke stehen habe, der dringend ein Medikament braucht, das ihm ausgegangen ist – oder nächstens ausgeht, und das er bisher immer vom Arzt direkt bekommen hat.

Nett, huh?

Noch ein Selbstdispensations-Nebeneffekt.

Oh wie gern würde ich in einem solchen Moment sagen: „Sehen sie, der Arzt hat halt nicht immer offen – die Apotheken schon!“ (Wenn nicht wir – eine Apotheke hat immer offen)

Ich bin nicht / will nicht sein nur die Ersatzlösung und der Lückenbüsser!

So, fertig genervt.

Freie Wahl der Apotheke

Das ist etwas, das sogar im Gesetz festgeschrieben ist:
Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke.

Der Patient kann also wählen, wo er seine Medikamente beziehen will (SD-Arzt, Apotheke, Versandapotheke). Nur … und ich spreche aus eigener Erfahrung: es ist noch schwierig beim SD- Arzt „Nein“ zu sagen. Umso stossender finde ich dann das hier:

Auszug aus einem Leserbrief des Seetaler Boten– Das ist in Luzern, einem Kanton, der schon seit Jahren die Selbstdispensation der Ärzte erlaubt.

Seit etlichen Jahren muss ich mich zweimal im Jahr von meinem Herzspezialisten checken lassen, der mir auch Medikamente verordnet, die einen Quick in regelmässigen Abständen beim Hausarzt unumgänglich machen. Vor etwa einem Jahr eröffnete mir [mein Hausarzt], dass er möchte, dass ich die vom Herzspezialisten verordneten Medikamente künftig bei ihm kaufe. Er wolle nicht, dass ich diese andersweitig beziehe, was ich aber eher als schlechten Witz verstand.

Bei der kürzlich erfolgten Visite eröffnete mir [mein Hausarzt] glasklar: Entweder bestelle ich die Medikamente sofort bei ihm, oder er behandle mich nicht mehr. Ich sei für ihn als Patient unrentabel, er lege bei mir drauf und mit solchen Patienten könne er ein Dreierteam in seiner Praxis nicht finanzieren. Aber hallo, wo sind wir denn angelangt?

Schön, nicht?

Die Anwort des Arztes, der Unterstützung von 10 Kollegen bekommt steht in derselben Zeitung:

Für die Luzerner Ärzte ist der Verdienst aus dem Medikamentenverkauf nicht ein Zusatzeinkommen. Dieser Ertrag ist ein mit den Krankenkassen ausgehandelter Teil des Arzt-Gesamteinkommens.

Der Verdienst an den abgegebenen Medikamenten ist in den letzten Jahren konstant gesunken …

Was sollen denn da die Apotheken sagen, für die das das Haupteinkommen und Lebensunterhalt ist?

Wer seine Medikamente nicht bei seinem Hausarzt/bei seiner Hausärztin bezieht, der fügt – bewusst oder unbewusst – der Hausarztmedizin Schaden zu.

Ich erinnere an den Slogan den die Zürcher und zuletzt die Aargauer Ärzte zugunsten ihrer Selbstdispensation anführen:
„Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“so sieht die also aus.

Der Arzt moniert im Brief auch den tiefen Tarifpunkt im Kanton – der allerdings wohl auch in Hinsicht auf seinen Zusatzverdienst mit dem Medikamentenverkauf so gewählt wurde. Ich kann mich nur wiederholen: gebt den Ärzten einen anständigen Grundlohn, dann muss er nicht noch Medikamente verkaufen und es passieren solche Sachen wie oben auch nicht

Besten Dank an 3-min für den Artikel von Mühlemann Heidi, die sich des Themas auch annimmt.

Wo kommt das denn her?

Ich bekomme in der Apotheke das hier in die Hand gedrückt: (das war Ende letztes Jahr)

Ein Rezept für Milbenschutz-Bettbezüge … mal abgesehen, dass auf der „ärztlichen Bescheinigung“ der Name des Patienten fehlt, steht da zuunterst: (sorry die schlechte Qualität)

Informationen für die Apotheke und die Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für die Matratzenhülle gegen Milben bei nachgewiesener Milbenallergie mit Bronchialasthma. Positivion KVG MiGel No …. Einschränkung maximaler Betrag von Fr. 200.- für eine Matratzenhülle alle 5 Jahre.

Das ist toll, nur … das stimmt nicht mehr. Seit 2006  (bei Erhalt des Rezeptes waren es 4 Jahre) sind die Antimilben-Matratzenhüllen nicht mehr in der Mittel- und Gegenstände-Liste und werden entsprechend von der Krankenkasse auch nicht mehr übernommen.

Der Grund für die Streichung war übrigens, dass Studien mit Asthma-Allergikern gezeigt haben, dass mit den Schutzbezügen zwar die Menge Milben verringert wird … das aber keinen Einfluss hatte auf das Befinden der Patienten.

Eine klassische Streichung aus dem Grundkatalog, weil „die Hersteller keinen Nachweis der Wirksamkeit erbringen konnten.“

Aber wieso der Arzt noch diese Formulare verteilt … hat der das wirklich noch nicht mitbekommen als „Facharzt für Nasen- und Ohrenheilkunde“?

Nachfragen beim Patient ergibt dann das: der Arzt war eine Vertretung des normalen HNO Arztes – und aus Deutschland.

Ah ja, man kann nicht alles wissen. Trotzdem: Wie kommt der an die Formulare??

Jedenfalls war der Patient nicht sehr erfreut über meine Information und die Auskunft, dass er das wohl haben kann – aber selber bezahlen muss.

Zu spät.

Oh, eine wirklich ehrliche Arztpraxis.

Sie haben extra angerufen, um sich dafür zu entschuldigen, dass sie ein Rezept vergessen haben zu faxen, das sie dem Patient versprochen haben.

Betreffender Patient war am Vorabend da und sehr sauer, dass seine Medikamente nicht bereit waren. Er hat uns sogar beschuldigt, das Rezept verloren zu haben.

Gut, der Patient denkt wohl immer noch, dass wir schuld sind, aber: Merci.