Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf.

Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in der Umfrage auf dem Blog, ob man bei einem Rezept mit Unklarheit in der Diagnose den Arzt anrufen und nachfragen sollte.

Obiges Zitat stammt übrigens aus einer aktuellen Urteilsverkündung aus einem deutschen Fall. Im langjährigen Gerichtsfall wurde ein Apotheker angeklagt und jetzt auch verurteilt

Ich finde den Fall etwas unglücklich und sympathisiere mit dem Apotheker, dem selbst das Gericht ein recht mildes Urteil auferlegt hat –

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handelstreibens durch Abgabe von Betäubungsmitteln, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept zu drei Jahren Haftstrafe. Er behält aber seine Berufsbewilligung und kann danach weiter arbeiten.

Das hört sich jetzt reichlich übel an, aber man sollte den Hintergrund der Geschichte mit einbeziehen:

Der Apotheker (übrigens in meinem Alter) hat vor etwa 15 Jahren die Apotheke seines Vaters übernommen (das muss dem Fall sehr bald nach dem Studium passiert sein). Im selben Haus ist eine Arztpraxis mit einer Genehmigung für die Substitutionsbehandlung von bis zu 100 Patienten. Der Arzt hat Betäubungsmittelrezepte ausgestellt – und der Apotheker hat sie beliefert. Auch nachdem ihm mit der Zeit auffallen musste, dass da einiges nicht stimmte: die Höchstmengen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung überschritten, die vorgeschriebenen Einnahmehinweise für den Sichtbezug gab es nicht. Auf Privatrezepten wurden für Erwachsene (noch vor der Zulassung dafür) grosse Mengen Ritalin verordnet. Die Medikamente wurden direkt in die Praxis geliefert – die neben der Substitutionsbehandlung einen florierenden Schwarzmarkthandel für die Medikamente aufzog.

Während der polizeilichen Vernehmung hat der Apotheker übrigens ausgesagt, mehrfach den Kontakt zum Arzt gesucht zu haben, von diesem jedoch äußerst herrisch abgewiesen worden zu sein.

Offenbar war er dadurch derart eingeschüchtert, dass er dann einfach weiter die Rezepte belieferte – und das macht ihm das Gericht zum Vorwurf: er hätte den Arzt melden müssen … oder zumindest die Abgabe verweigern.

Zum Verhängnis wurde ihm bei dem Gerichtsfall aber noch etwas anderes: eine PTA in der Apotheker, deren Mann offenbar ein bekannter Drogenhändler war, bestellte und lieferte diesem kilogrammweise Lidocain. Die Mitarbeiterin will ihren Chef um Erlaubnis gebeten haben – mit Verweis auf einen angeblichen Schwager, der in Bosnien als Arzt arbeitet. Insgesamt gingen 350 kg Lidocain über den Ladentisch – die dann zum Strecken von Cocain verwendet wurden. Lidocain selber darf eigentlich verkauft werden, aber nicht, wenn das danach zum Herstellen (oder hier Strecken) von Drogen verwendet wird. Die Menge Lidocain ist denn auch den Behörden aufgefallen, die daraufhin die Apotheke überwachte und dem Apotheker wurde schliesslich zum Verhängnis, dass er in Ferienabwesenheit der PTA selber 20kg Lidocain bestellt und verkauft hat – zum Einkaufspreis.

Überhaupt … der Apotheker war alles andere als geschäftstüchtig: während der Arzt (gegen den ein separates Verfahren am laufen ist) einen luxuriösen Lebensstil führte, soll dieser die Medikamente nach vorläufigem Kenntnisstand nie bezahlt haben. Ein sechsstelliger Betrag wäre dann noch offen.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, die Initiative sei nicht von dem Apotheker ausgegangen und er habe auch keinen persönlichen Vorteil gehabt, sondern sogar „draufgezahlt“. Das Gericht gehe davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr vorliegt und der Verurteilte bereits seit langem alle Gesetze und Vorschriften exakt einhält.

„Wert“ war es das ganze sicherlich nicht. Aber (um etwas positives darüber zu sagen) zumindest zeigt es, dass wir Apotheker unseren Beruf (und die damit verbundenen Kontroll-Aufgaben) wirklich ernst nehmen sollten und dafür einstehen, wenn uns bei einem Rezept etwas seltsam vorkommt. Wir sind eben nicht bloss die Erfüllungsgehilfen des Arztes … schön, dass das hier so deutlich gesagt wird.

Quellen: Husumer Nachrichten: 3 Jahre Haftstrafe für Apotheker und Apotheke-ad-hoc: Apotheker hätte Arzt stoppen müssen

Nützt nix

IMG_4509 - Arbeitskopie 2

Das oben ist ein Rezept (ja – trotz nettem Gruss vom Arzt drauf) für ein Blutdruckmessgerät.

Problem nur: die kann der Arzt wohl auf Rezept aufschreiben -leider werden die aber hier in der Schweiz nicht von der Krankenkasse übernommen. Jedenfalls nicht von der Grundversicherung, da sie nicht auf der Mittel und Gegenstände-Liste stehen. Was die Zusatzversicherung angeht … die können praktisch machen, was sie wollen. Von manchen wird das bezahlt, von anderen nicht … Da bringt es leider auch nichts, wenn da mal ein Grund auf dem Rezept draufsteht, wegen was das Blutdruckmessgerät gebraucht wird. (Und was für ein seltsamer Grund ist das? Muss ich das wissen?)

P.S: Nein, das hat tatsächlich keinen Zusammenhang mit der Dame aus dem letzten Blog-Post.

Er ist sehr beschäftigt

Die Patientin (um die 50) kommt mit Rezept für Beruhigungsmittel,

Patientin: „Ich hätte gerne 3 Packungen“.

Pharmama: „Tut mir leid, aber der Arzt hat nur eine Packung aufgeschrieben. Zu 10 Stück. Das ist auch kein Dauerrezept.“

Patientin: „Ich brauche aber mehr davon.“

Pharmama: „Ich könnte den Arzt anrufen und fragen, ob ich mehr abgeben darf, oder ob er ein Dauerrezept daraus macht.“

Die Patientin nimmt mir das Rezept wieder aus der Hand:

„Nicht nötig – ich frage ihn selber. Er ist sehr beschäftigt.“

Hmmhmmm.

Nachmittag – nur etwa 4 Stunden später.

Die Pharmaassistentin bringt mir dasselbe Rezept.

Nur hat jetzt jemand mit einem anderen Kugelschreiber von Hand „Dauerrezept für 1 Jahr“ darüber geschrieben.

Sie schaut mich an. Ich schaue sie an und sage: „Das Rezept habe ich heute schon einmal gesehen. Sag ihr, es dauert einen Moment.“

Jetzt rufe ich den Arzt an. Der ist nicht so beschäftigt als dass ich nicht nachfragen und mich versichern kann, dass das wirklich nicht als Dauerrezept gedacht ist – und dass ich jetzt gar nichts abgeben, das Rezept einbehalten und sie gleich wieder zu ihm schicken soll.

Machen wir.

Bitte – einfach nicht so was. Ein Rezept selbst zu verändern fällt unter Urkundenfälschung und ist einerseits strafbar (wenn jemand den Aufwand der Anzeige auf sich nimmt) … und andererseits hat das direkte Konsequenzen in der Apotheke oder beim Arzt selber, der einen dann vielleicht auf einmal nicht mehr als Patient haben will. Ist ja schliesslich auch ein Vertrauensbruch.

Es war nicht nur die Tatsache, dass das Rezept so schnell zurückkam, die mich stutzig werden liess. Wir achten auf die Schrift, Kugelschreiberfarbe, bei Ausdrucken ob das mit bisherigen Rezepten übereinstimmt, die Unterschrift und … der Arzt hätte sicher gewusst, dass für das verschriebene Beruhigungsmittel Dauerrezepte nicht für 1 Jahr erlaubt sind.

Umfrage – Auswertung

Zum konkreten Beispiel letzte Woche mit dem für einen wahrscheinlich viralen Infekt verschriebenen Antibiotikum habe ich gefragt, wie man am besten reagiert, wenn auf dem Rezept ein nicht korrektes Mittel verschrieben wurde.

Gefragt habe ich die Apotheken, die Patienten und auch die Ärzte – was sie von so Anrufen bei ihnen halten.

Die Umfrage – hier auf einem privaten Blog ist natürlich genau betrachtet mit gewissen Einschränkungen behaftet. Einerseits habe ich schon viele Leser, die medizinisch interessiert und Apotheken eher wohlwollend gegenüberstehen, andererseits habe ich keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob das wirklich Apotheker oder Ärzte sind, die an den spezifischen Umfragen teilgenommen haben. Aber trotzdem schauen wir uns das mal an.

An die Apotheken war die Frage:

Es fällt auf, dass das auf dem Rezept verschriebene Medikament nicht mit der Indikation übereinstimmt – es ist für etwas anderes. Was tut ihr?

statapo

Aus den Kommentaren auf Facebook war heraus zu merken, dass einige Apotheker … ziemlich Respekt haben und nicht gerne beim Arzt anrufen, da sie in ähnlichen Fällen schon sehr negative Reaktionen bekommen haben. Das ist unschön. Aber dazu ist zu sagen: wenn so etwas auffällt – und das kann ein Medikament sein, das nicht für diese Anwendung zugelassen oder geeignet ist, oder eine falsche Dosierung oder auch eine falsche Menge – dann ist das die (gesetzliche) Pflicht des Apothekers, dass das nachgeprüft und nachgefragt wird. Da dem Arzt die alleinige Verantwortung dafür zu überlassen vermindert unsere … Nützlichkeit im Gesundheitssystem. Und ich denke, die paar die das abgestimmt haben zeigen (falls das wirklich Apotheker waren) eine (für Patienten und sich) ungesunde Resignation.

Aber man sieht auch wie die absolute Mehrheit dem beim Arzt nachgehen würde. Das ist toll! Man kann natürlich auch erst einmal versuchen ein eventuelles Problem mit dem Patienten zusammen zu lösen. Das funktioniert bei den Patienten, die informiert sind über ihren Gesundheitszustand und die Behandlung. Wenn aber nicht … verwirrt das die vielleicht nur noch mehr.

An die Patienten war die Frage:

Würdet ihr das wissen wollen, wenn in der Apotheke auffällt, dass das verschriebene Medikament nicht bei den Beschwerden wirkt?

statpat

Und hier sieht man zumindest, dass ein grosser (Überwiegender) Teil der Leser hier auf dem Blog solche interessierten und wohl auch informierten Patienten sind. Trotzdem gibt es natürlich auch hier ein paar, die das nicht wissen wollen (oder müssen), wenn etwas nicht ganz korrekt ist – und eine absolute Minderheit, die dafür plädiert einfach abzugeben, was der Arzt aufgeschrieben hat. Wenn die auf die resignierten Apotheker von oben treffen – das wäre ideal :-)

Dann habe ich die Ärzte gefragt:

Die Apotheke ruft an um ein (vermeintliches?) Problem mit dem Rezept zu klären. Wie (emp)findet ihr das?

statarzt

Auch wenn man die oben genannten Vorbehalte in Betracht zieht: es ist schön zu sehen, dass es bei den allermeisten Ärzten geschätzt wird, dass wir Rezepte noch einmal genau anschauen und bei eventuellen Problemen nachfragen. Aber man sieht auch, dass es einige gibt, die das … nicht so sehen. Das spiegelt die Erfahrungen mancher Apotheker wieder. Ich selber hatte schon unangenehme Reaktionen bei so Nachfragen. Selten zum Glück und … die wurden mit der Zeit noch seltener, was damit zusammenhängt (denke ich), dass sich die Ärzte daran gewöhnen und das nicht mehr als Vorwurf oder Fehler-ankreiden ansehen. Das ist es ja auch nicht – auch wenn ich verstehe, dass das etwas unangenehm sein kann, wenn da eine Nachfrage wegen etwas nicht ganz korrekt aufgeschriebenem kommt. Ehrlich – wäre es mir auch. Darum bin ich auch wirklich nett am Telefon bei so Anrufen und nicht vorwurfsvoll.

Aber es scheint einen Nerv zu treffen. Interessant wäre es, in einem Ärzteblog dasselbe zu fragen und die Antworten anzuschauen. Ich frage mal beim Kinderdoc, Medizynicus und Monsterdoc an, ob sie so eine Umfrage machen.

Wie (emp)findet das der Arzt?

Frage an die Ärzte. Siehe letzter Post: in der Apotheke fällt eine Diskrepanz zwischen verschriebenem Mittel und Anwendung auf – sei das jetzt wegen der Indikation, wegen der Dosierung, wegen der Anwendungsform. Die Apothekerin (gelegentlich auch PTA oder Pharmaassistentin) telefoniert in die Praxis um das (vermeintliche?) Problem zu klären.

Wie empfindet ihr das? (Umfrage im Post eingebettet, bitte besucht die Seite)

 

Ist das das richtige?

Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf Facebook bei einer anderen Apothekerin auf:

Scheinbar gesunde Frau kommt mit Rezept über Cefuroxim 500 12 Tbl.


“Soll es für die Blase sein?“ frage ich.


„Nein, meine Beine sind so schlapp. Ich habe einen grippalen Infekt.“ antwortet die Frau.


„Haben Sie auch Fieber oder andere Beschwerden?“

„Nein, nur müde Beine.“

Ich bin jetzt echt sprachlos, was soll man da Beraten??????
 „Der Doktor hat Ihnen großen Mist aufgeschrieben. Ich empfehle Ihnen ….. „ geht ja nun auch nicht.

Kleine Erklärung vorneweg für medizinische Laien: Cefuroxim ist ein Breitband-Antibiotikum. Es wirkt gegen Infektionen mit Bakterien. Gegen Viren wie bei den meisten Erkältungen nützen sie auch gar nichts. Es sollte nur eingesetzt werden, falls wirklich nötig – und nach Möglichkeit auch spezifisch gegen empfindliche Bakterien.  Der Grund dafür ist auch, dass sich Resistenzen bilden können – dann wirkt das Antibiotikum irgendwann nicht mehr. Als Antibiotikum hat es auch klassische Nebenwirkungen, da es häufig nicht nur die Bakterien kaputt macht, die es bekämpfen soll, sondern auch die, die nützlich für uns sind – zum Beispiel im Darm. Darum gibt es häufig Durchfall. Oder die in der Vaginalflora, darum gibt das nach Antibiotikumgabe gelegentlich Pilzinfektionen dort. In keiner Packungsbeilage wird sich aber finden, dass das gegen müde Beine wirkt. Und vom Wirkmechanismus her ist es auch nicht „off label“ dafür sinnvoll einzusetzen.

Also zurück zum Fall: Der Arzt verschreibt etwas, das keinen Sinn macht / nicht für diese Anwendung zugelassen ist … und in der Apotheke wird das bemerkt. Da gäbe es noch mehr Beispiele: Hustenmittel, obwohl kein Husten vorhanden, sondern nur Halsschmerzen, Tamsulosin (Mittel gegen benigne Prostatahyperplasie) bei einer Frau oder Silbertraubenkerzenextrakt (Mittel in der Menopause) bei einem Mann …

Wie soll man reagieren?

Man will ja nicht den Patienten gegen den Arzt aufhetzen. Oder den Arzt gegen die Apotheke aufbringen. … das spiegelt sich dann in Kommentaren der Apotheker wieder wie:

Den Doc muß ich dafür nicht anrufen. Der meint das schon ernst.

Und der Arzt blafft einen dann an „Ich hab mir schon was bei der Verschreibung gedacht“…. Danke für das nette Gespräch!

Ja, der Arzt hat das Verschreibungsrecht. Ja, er hat sich dabei wahrscheinlich etwas gedacht. Es gibt so etwas wie „off label use“  – das Tamsulosin zum Beispiel wird gelegentlich bei Harnsteinen auch bei Frauen eingesetzt, damit die besser abgehen. Vielleicht hat er auch nur etwas aufgeschrieben, weil der Patient unbedingt etwas wollte – und es einfach nichts gescheites gibt. Dann ist das wohl eine Art modernes Placebo.

Aber ich finde in so einem Fall, wo auffällt, dass Medikament und für was es wirken soll (die Indikation) einfach nicht zusammenpassen, da sollte die Apotheke den Arzt anrufen und nachfragen. Dafür sind die Apotheken da. Wir sind nicht nur Medikamentendispenser, wir sind medizinische Fachpersonen und unsere Aufgabe ist es sicher zu stellen, dass das richtige Medikament beim richtigen Patient landet und richtig angewendet wird. Das 4 Augen Prinzip hat seinen Grund.

Und ich finde, wenn der Arzt sich dabei was gedacht hat – dann kann er uns das „was“ ja auch sagen. Oder?

Das ist meine Meinung. Aber jetzt hätte ich gerne Eure Meinung dazu – in 2 kleinen Umfragen:

(Bitte besucht den Post um daran teilzunehmen!)

Für die Fachperson (Apotheker / Pharmaassistentin / PTA):

Für medizinische Laien / Patienten:

Und für die Ärzte habe ich den nächsten Post, wo sie sich auch gerne äussern dürfen.