A (pharmacists) Tale Of Two Countries

Eine Geschichte von Kollegin Mareike aus dem Rheinland:

Schöne oder weniger schöne Geschichte, die meine Kollegin und ich gestern im normalen Samstagsdienst erlebt haben
Ein Kunde mittleren Alters, würde schätzen so Mitte 50, kommt zu uns in die Apotheke und kauft ASS 100. Er fragte meine Kollegin dann aber auch in einem Zuge, ob sie ihm sein Metoprolol schonmal vorab ohne Rezept geben könnte, er hätte keins mehr, bräuchte das dringend und er würde das Rezept dann nachliefern.
Sie hat es ihm erstmal verweigert, sagte dann aber, nach mehrmaligem Nachbohren seinerseits, dass sie ja mal ihre Kollegin, also mich, fragen könne.
Sie fragt mich also, ob wir das vorab beliefern würden. Da sie diejenige ist, die schon 10 Jahre in dieser Apotheke arbeitet (ich erst etwas über 1 Jahr) und die Kunden, ob Stammkunden oder Kunden, die einfach so öfter mal vorbeischauen, besser kennt als ich, schätze ich das so ein, dass sie diesen Herren nicht kennt und verweigere ebenfalls die Abgabe ohne Rezept.
Und dann gings los:
„Ja, meinen zweiten Herzinfarkt hatte ich ja schon!“ „Habe gestern die letzte Tablette genommen.“ „Wenn ich nächste Woche tot bin, dann sind Sie schuld!“
Mein Kommentar (diesen Schuh wollen wir uns auf gar keinen Fall anziehen) war dann nur: “Na, wenn sie schon Herzinfarkte hatten, sollten sie doch gelernt haben rechtzeitig für neue Rezepte sorgen zu können, damit sie ihre Medikamente pünktlich bekommen. Sie können immer noch in den Notdienst gehen und sich ihr Medikament dann dort verschreiben lassen.“
Dafür hatte er dann aber natürlich keine Zeit!!!

Ich finde es unfassbar, wie ein erwachsener Mann mit so einer Krankheitsgeschichte (ob das stimmte sei dahin gestellt), uns dafür verantwortlich macht, dass er seine Medis nicht vorab beziehen kann, nur weil er keine Zeit/Lust hat, sich rechtzeitig um seine Rezepte zu kümmern. Faulheit? Ignoranz? Man weiß es nicht, aber da schalte ich auf stur und taub. Ich helfe gerne, telefoniere mit Ärzten und versuche Lösungen zu finden, aber so etwas hab ich auch noch nicht erlebt.

Das grenzt, nein, das ist von seiner Seite schon richtige Erpressung. Vor allem Angesicht der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland hätte sie gar nicht anders handeln dürfen. So doof, unlogisch und patientenunfreundlich das ist.

Ich denke, das begreifen viele Leute nicht. Vielleicht sollte man einen Fall, wo die Apotheke nach so etwas gesetzlich verurteilt wurde mal ausdrucken und zur Erklärung abgeben. Leider kann man diesen Leuten trotzdem keine Eigenverantwortung beibringen.

Bei uns wäre das übrigens anders gelaufen – aber wir haben ja (Danke lieber Gesetzgeber) auch ein paar weiterreichende Verantwortungen als Apotheker in der Schweiz. (Dafür haben wir auch die Selbstdispensation durch die Ärzte, aber das ist ein anderes Thema).
Bei so einem Kunden wie oben könnte ich zum Beispiel nachschauen, ob er es schon einmal bei uns hatte – wir müssen Computerdossiers führen über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente.
Falls Ja, könnte ich ihm entweder eine einmalige Wiederholung auf ein Rezept dafür machen – vorausgesetzt, es ist nicht mehr als 1 Jahr alt und er hat das nicht schon einmal so gemacht.
Oder ich könnte einen Vorbezug machen (wenn ich denke, dass er wirklich das Rezept vom Arzt besorgen geht),
Wenn er aber noch nie damit bei uns war, dann muss ich abklären, ob er es wirklich braucht (sieht in dem Fall stark danach aus), und entscheiden, was das Risiko ist, wenn ich es ihm abgebe (wenig) gegen wenn ich es ihm nicht gebe (könnte tatsächlich Herzprobleme machen) – und dann entscheiden ob ich ihm das als Vorbezug gebe (und das Rezept noch kommt) oder ihn das erst mal zahlen lasse (Bei einem Patienten, der noch nie da war eher das). Das liegt in meiner Verantwortung – der ich entsprechend sorgfältig nachgehe.
Also ja – hätte er das von mir wahrscheinlich bekommen können. Einmal. Unter der Voraussetzung, dass er wieder zum Arzt zur Kontrolle geht und ich vor einem eventuell nächsten Mal ein Rezept sehe.

Übrigens: das Aspirin 100 (bei uns cardio genannt) ist in der Schweiz rezeptpflichtig … und demnach hätte ich das ganze Prozedere oben auch für das machen müssen ….

So sind die Gesetzgebungen halt unterschiedlich.

Wachbleiben (2)

Die Patientin kommt mit einem Rezept in die Apotheke. Es ist (wie bei dem Arzt üblich) miserabel geschrieben und (wie bei der Patientin üblich) das von oben bis unten gefüllt. Sie geht alle paar Monate zum Arzt und lässt sich dann so ziemlich alles aufschreiben, was aufgeschrieben werden kann.

Die Kommunikation mit ihr wird etwas dadurch behindert, dass sie nicht gut deutsch redet (und kein französisch, englisch oder italienisch) … aber wir kommen zu schlag.

Allerdings haben wir heute festgestellt, dass sie da wohl ein Kommunikationsproblem mir dem Arzt hatte.

Auf dem Rezept stand

1 OP Stilnox XXX – D.S: 1 Tablette bei Bedarf

  • die hatte sie bisher noch nie.

Also sagt die Pharmaassistentin bei der Abgabe: „Davon nehmen sie bei Bedarf vor dem Schlafen je 1 Tablette.“

Patientin: „Nein. Nicht Schlafen.“

PA leicht irritiert: „Doch, das ist zum Schlafen.“ Und macht das internationale Zeichen für Schlafen (ihr wisst ja: wie man einen Kopf auf die zum Kopfkissen gefalteten Hände ablegt. :-) )

Patientin kopfschüttelnd: „Nein, das zum nicht schlafen.“

Eine kurze Diskussion später war das folgende klar: Die Patientin hat tatsächlich vom Arzt etwas zum „Nicht-Schlafen“ verlangt – und nicht etwas, weil sie nicht schläft. Der Grund: sie wurde auf ihrer letzten Reise nachts, unterwegs beim Schlafen bestohlen. (Ich vermute in einem Zug oder Bus). Und deshalb will sie jetzt dieses Mal unbedingt wach bleiben. Und dafür wollte sie etwas vom Arzt.

Man kann sich nur vorstellen, was passiert wäre, wenn sie jetzt eine Tablette Stilnox genommen hätte.

Wachgeblieben wäre sie damit eher nicht.

Das heisst …!

Nach langer Zeit wieder mal ein … eher unangenehmes Telefon mit dem Arzt. Der Arzt hat auf dem Rezept für den Patienten aufgeschrieben

Venlafaxin 75mg

Bisher hatte der Patient Venlafaxin ER in der Dosierung 150mg

Der Patient selber ist auch sehr unsicher, wie er das weiter nehmen muss. Dosierungsänderung war ihm bekannt, aber ob das weiterhin ER (die retardierte Form) sein soll oder neu die normalen wusste er nicht.

Also muss ich den Arzt anrufen.

Der Arzt hat einen ungewöhnlichen ausländischen Namen. Ich sage jetzt mal Nguyen – obwohl es das nicht war (tatsächlich eine ganz andere Sprachfamilie)   … und bei Nguyen weiss ich sogar, wie man das richtig ausspricht. Dieser vietnamesische Name ist so häufig wie Meyer in Deutschland und man spricht es aus wie das englisch „wing“ … jedenfalls, wie man den Namen des Arztes richtig ausspricht weiss ich nicht.

Am Telefon meldet sich jemand sehr kurz … und für mich unverständlich. Ich weiss nicht, ob ich jetzt am richtigen Ort gelandet bin, da da weder ein „Praxis Dr.“ noch ein „Dr.“ vornedran kam. Also muss ich fragen:

„Hier ist Pharmama’s Apotheke, Pharmama am Apparat – bin ich hier richtig bei Doktor Nguyen?“ (so ausgesprochen, wie ich es lese)

Der Mensch am anderen Ende des Telefons meint nur säuerlich … „Das heisst …. (nochmals dasselbe unaussprechlich-unverständliche) !!!“

Hoppla – da hat tatsächlich für einmal der Arzt direkt das Telefon abgenommen. Ist er vielleicht so säuerlich, weil er momentan keine Praxisassistentin hat, die das erledigt?

„Oh, entschuldigen Sie bitte meine falsche Aussprache, ich habe da eine Frage wegen einem Rezept von Ihnen …“

ich mache einen Moment Pause – um ihm einerseits die Möglichkeit zu geben zu seinen Unterlagen oder seinem Computer zu gehen dafür, andererseits mich zu unterbrechen, falls er doch nicht der Arzt ist.

Und ernte dafür ein sehr ungeduldiges: „Wie ist die Frage?!“

„Es geht um ihren Patienten Herrn Meyer und das Rezept, das sie für ihn ausgestellt haben für Venlafaxin 75. Auf dem Rezept ist nicht geschrieben, ob das ER – die retardierte Form sein soll oder nicht. Die hatte er bisher noch nicht.“

„Er kann nehmen, was er will.“

Kein Nachschauen im Computer, nichts. Entweder ist der Herr Doktor so gut, dass er alles im Kopf hat … oder es ist ihm schlicht egal.

Das kann ich nur leider nicht ganz so stehen lassen.

„Herr Meyer hatte bisher die Venlafaxin 150mg ER … von daher würde ich vorschlagen, dass er auch weiterhin die ER nimmt.“

„Jajaja, ist schon gut. Sonst noch etwas?“

Yup, dem Arzt ist es egal.

„Nein, ich wollte nur die Bestätigung. Danke.“

Ich verabschiede mich und halte das im Computer fest.

Nachtrag – der Patient kommt mit der niedrigeren Dosierung nicht zurecht … und kommt ein paar Tage später mit einem neuen Rezept vom gleichen Arzt für Venlafaxin 150mg.

Er hat wieder nicht aufgeschrieben ER – aber bei den 150 mg gibt es zumindest keine anderen. Also ändere ich das von mir aus und ohne Rückmeldung. Dem Arzt rufe ich nur noch im Notfall an.

Keine Online-Apotheken-Werbung hier. Punkt.

Bei all der Arbeit, die ich mir mit dem Blog hier mache, erlaube ich mir (sehr gelegentlich) Werbung hier zu machen und damit ein bisschen Geld einzunehmen. Hauptsächlich via gesponserte Posts, wobei ich die selber schreiben will und nicht einfach irgendeinen Text übernehmen, etwas über die eingeblendete Werbung unter dem neusten Post (wahnsinnige 7 Euro im letzten Monat!), und bei den Buchrezensionen hat es sogenannte affiliate Links zum entsprechenden gelesenen Buch bei Amazon (wobei ich bei weitem nicht alle Bücher bringe, die ich gelesen habe, nur die interessanteren). Falls durch so einen Link ein Verkauf zustande kommt, bekomme ich ein paar Cent gutgeschrieben – die werden (sobald 25 Euro erreicht sind) als Gutschein bei Amazon selber wieder eingesetzt für weiteres Lesematerial.

Häufiger finde ich in meinem Postfach Anfragen: Für Linktausch (mach ich nicht), für sponsored Posts (siehe oben) und für Affiliate Links auf andere Shops (E-Zigaretten, Wellnessartikel) oder Casino-Seiten.  … Und wegen meinem Haupt-Blog-Thema halt häufiger für Online-Apotheken. („Ihre Seite Pharmama.ch passt ausgezeichnet zu den Themen von …“)  Und das mache ich garantiert nicht – wie wohl jeder erkennen würde, der den Blog auch tatsächlich liest.

Obwohl die letzte Anfrage ja wirklich … finanziell interessant tönt: Setze einen Affiliate Link zu der Online-Apotheke und bekomme für jeden, der via diesen Link einkauft:

10%des Bestellwerts Provision

7,00 €für jede Bestellung mit einer Online-Konsultation des Arztes

Durchschnittlicher Warenkorb 90€

Das wären dann durchschnittlich 9 Euro pro zustande gekommenem Einkauf plus noch dazu 7 Euro, wenn dafür vorher ein Arzt dort „konsultiert“ wurde. Denn die Online-Apotheke bezeichnet sich selber als Online-Ärztedienst, bei dem man dann auch rezeptpflichtiges nach Ausfüllen eines kurzen Fragebogens und email-Kontakt mit dem Arzt erhält. Umm was? Ja – da würde ich also nicht nur meinen eigenen Prinzipien untreu und nicht die Vor-Ort-Apotheke unterstützen, sondern aktiv davon weg-leiten … und dann auch noch halb-legal (und unverantwortlich) die Patienten von einem richtigen Arztbesuch und Untersuchung abhalten. Dementsprechend wirbt auch diese Online-Apotheke mit dem „beliebte Kategorien: Schmerzmittel, Potenzmittel, Mittel zum Abnehmen, Mittel gegen STD“ … und auch der Pille danach?!

Da es in Deutschland nicht erlaubt ist Ferndiagnosen auszustellen (per mail oder Telefon)… und in der Schweiz ausländische Rezepte nicht anerkannt werden müssen, sitzt diese Online-Apotheke (und die dazugehörigen Ärzte) natürlich im Ausland. Und die Medikamente kommen aus ganz Europa (und wer weiss woher noch?).

Für die Schweiz wären Ferndiagnosen per Telefon übrigens möglich: wenn man den Arzt per Telefon will / braucht, gibt es  die Möglichkeit. Das sind lokale Ärzte (meist -innen) die das Teilzeit und sehr sorgfältig machen. Am Telefon kann man (im Gegensatz zum Internet) auch nachfragen um etwas genauer abzuklären. Das Rezept wird in die gewünschte Apotheke gefaxt und … die meisten Krankenkassen übernehmen diese telefonische Konsultation. Ein richtiger Arzt, in der richtigen Sprache, ein richtiges Rezept, das richtige Medikament von der (richtigen) Apotheke. Das finde ich okay.

Das oben nicht.

Soll ich die Tabletten zurückbringen?

Herr S., ein älterer Mann und länger Kunde von uns kommt in die Apotheke und fragt … sehr vorsichtig und zurückhaltend:

„Also … ich habe da zu Hause eine Packung Tabletten … und ich weiss nicht, wie ich das fragen soll … die sind abgelaufen … kann ich die einfach zurückbringen?“

Pharmama: „Natürlich dürfen Sie bei uns alle Medikamente zum entsorgen zurückbringen.“

(Das ist in der Schweiz der normale Entsorgungsweg – für Deutschland schaue man hier)

Herr S: „Ja, aber die sind nicht von ihnen, die Tabletten.“

Pharmama: „Auch dann, das ist kein Problem.“

Herr S: „Ja .. wissen Sie, ich habe die vom Arzt bekommen und zu Hause gemerkt, dass sie abgelaufen sind.“

Pharmama: „Moment … die Tabletten, die sie gerade vom Arzt bekommen haben?“

Herr S.: „Ja.“

Pharmama: „Dann … wollen Sie mich fragen, ob sie die zum Arzt zurückbringen sollen?“

Herr S: „Ja – weil, ich will die nicht einfach bei ihnen entsorgen, ich sollte die ja testen, kann ich die überhaupt noch nehmen?“

Pharmama: „Nun, Sie könnten sie wahrscheinlich noch nehmen, aber besser wäre es, wenn Sie welche hätten, die noch vor dem Verfalldatum sind.“

Herr S: „Ja, das dachte ich auch – also bringe ich die Packung zum Arzt zurück?“

Pharmama: „Würde ich in dem Fall auch so machen, ja.“

Herr S: „Wie kommt das, dass er mir abgelaufene Tabletten mitgibt?“

(Oh, Mann, Danke für die Steilvorlage!)

Pharmama: „Ja, wissen Sie – das ist halt offensichtlich ein Arzt, der die Tabletten selber verkauft. Da hat er eine eigene kleine Apotheke bei sich in der Praxis. Wir hier haben ein Qualitätsmanagementsystem, das absichert, dass Dinge wie die richtige Lagertemperatur kontrolliert werden … und dass die Verfalldaten regelmässig kontrolliert werden und Medikamente die demnächst ablaufen aus dem Lager genommen werden. Das ist ziemlich Zeitaufwändig … Ärzte haben so ein Qualitätssichehrungssystem für ihr Lager je nachdem nicht. Das ist bei denen offenbar auch nicht vorgeschrieben – da kann derartiges wie bei Ihnen halt vorkommen.“

ich zucke bedauernd die Schultern.

Herr S: „Das finde ich aber nicht gut!“

Ja – glauben sie mir: ich auch nicht.

Ramadan und Medikationsprobleme (Rerun)

Ramadan ist der 9. Monat des islamischen Mondkalenders. Weil der Mondkalender 10 Tage kürzer ist als der Gregorianische Kalender ist Ramadan jedes Jahr 10 Tage früher. Jetzt und in den nächsten Jahren fällt Ramadan direkt in den Sommer in der nördlichen Hemisphäre. 2011 war der erste August der Beginn, dieses Jahr (2015) fängt er am 18. Juni an. Gläubige Muslime sollen während dem Ramadan fasten. Das bedeutet in dem Fall, dass sie zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nichts essen und nichts trinken dürfen. Fällt Ramadan in den Sommer bedeutet das auch, dass man länger fasten muss – zwischen 16-20 Stunden, weil wir länger Tageslicht haben. Nach Sonnenuntergang wird dafür um so mehr gegessen und dann auch wieder vor Sonnenaufgang. Der Tagesrhythmus wird also praktisch umgekehrt und statt 3 Hauptmahlzeiten gibt es nur noch 2. Fasten bedeutet: Kein Essen, kein Trinken, keine oralen Medikamente und keine Injektionen von Flüssigkeiten mit Nährwert. Das Fasten ist obligatorisch für alle Muslime – ausgenommen sind:

  • Kinder vor der Pubertät
  • Ältere Menschen
  • Chronisch Kranke oder solche, die regelmässig Medikamente nehmen müssen

Zeitweilig ausgeschlossen vom Fasten müssen sind auch:

  • Schwangere und Stillende – wenn das Fasten einen negativen Einfluss auf Mutter und Kind hat
  • Solche, die lange Distanzen reisen müssen
  • Menstruierende Frauen
  • diese sollten dann aber das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Obwohl Kranke und solche mit Dauermedikation eigentlich ausgeschlossen sind, gibt es unter diesen welche die das Fasten trotzdem durchführen möchten und deshalb nicht mehr ihren Medikationsplan einhalten – was zu therapeutischem Versagen führen kann. Aslam et al  hat eine Untersuchung zu dem Thema gemacht um zu sehen, was für einen Einfluss der Ramadan auf das Folgen des Therapieplans hat. Sie fanden, dass von 81 Muslimischen Patienten 42% ihrem normalen Medikationsplan treu blieben, 58% wechselten ihr Einnahmeschema. Unter der 2. Gruppe stoppten 35 Patienten ihre Behandlung ganz, 8 änderten das Einnahmeschema und 4 nahmen alle ihre täglich einzunehmenden Medikamente abends aufs Mal ein. Als Apotheker sollte man im Kopf behalten, dass es teilweise alternative Dosierungen oder Dosierungsschemen gibt – und Ärzte und Patienten entsprechen instruieren. Es gibt Anwendungsformen die mit dem Fasten kompatibel sind. Ein religiöses Seminar das 2007 in Morokko abgehalten wurde wollte da Klarheit schaffen. Die Teilnehmenden waren Muslimische Juristen, Religionsexperten, Ärzte und Pharmakologen. (Recommendations of the 9th Fiqh-Medical seminar “An Islamic View of Certain Contemporary Medical Issues,” Casablanca, Morocco, 14-17 June 1997) Diese waren damit einverstanden, dass die folgenden Anwendungsformen/-wege das Fasten nicht beeinflussen:
  • Augen und Ohrentropfen
  • Alle Substanzen, die in den Körper via Haut aufgenommen werden, wie Cremen, Salben und medizinische Pflaster
  • Formen, die vaginal angewendet werden: Ovula, Vaginaltabletten, Vaginale Waschungen
  • Injektionen durch die Haut, in Muskel, Gelenke oder Venen – mit der Ausnahmen von intravenöser Ernährung.
  • Sauerstoff und Gase zur Anästhesie
  • Nitroglycerin Tabletten oder –Sprays, die unter die Zunge gegeben werden für die Behandlung von Angina pectoris
  • Mundspülungen, Mundsprays – vorausgesetzt sie werden nicht geschluckt.

Eine Mehrheit der Teilnehmer des Meetings fügten dem noch hinzu: