Apotheker auf dem Weg zum impfen: 4. Kurs Impfungen

Auf-dem-Weg

Lange habe ich nichts neues zum Thema geschrieben, dabei war ich noch nicht ganz fertig. Der Kurs zu den Impfungen fehlte noch und dann der Kurs Spritzen und Blutentnahme-techniken.

Ziel des Kurses Impfen:

Die Teilnehmer verstehen die Bedeutung von Impfungen im Kontext von Public Health und kennen die verschiedenen Möglichkeiten der Impfprophylaxe. Sie lernen die Epidemiologie von Infektionskrankheiten und durch Impfungen verhinderbare Krankheiten sowie den Umgang mit den entsprechenden Impfstoffen bei Adoleszenten und Erwachsenen. Die Teilnehmer kennen die klinischen und praktischen Aspekte der Anwendung von Impfstoffen. Sie können in den genannten Altersgruppen die Triage durchführen sowie Indikationen und Kontraindikationen, insbesondere auch bei Risikopersonen, identifizieren.

Zum Impfkurs selber: Um überhaupt zugelassen zu werden musste zu Hause Material studiert werden und dann online ein Test  gemacht werden. Den fand ich schon nicht ganz ohne. Am Tag selber wurde dann nach den Stunden Vortrag nochmals ein Test gemacht, der bestanden werden musste – ansonsten bekommt man den Ausweis für das bestehen des Kurses nicht …. den man dann braucht für den FPH Impfen.

Der Impfkurs war sehr interessant. Der Dozent Dr. Steffen hat 25 Jahre im Impfzentrum in ZH gearbeitet, ca. 500‘000 Beratungen und ca. 1 Mio Impfungen gemacht – also sehr viel Erfahrung mit dem Impfen. Es waren sehr viel Informationen, sehr kompakt aber gut herübergebracht. Für Euch habe ich ein paar „Trivia“, die ich aufgeschnappt habe und die mir teils neu waren:

Orales Polio-vakzin wurde früher in den Apotheken verabreicht. Das macht man nicht mehr: es führte (als Lebendimpfstoff) bei 1 von 1 Mio zu Lähmungen (wie die Krankheit selber). Bei pro Jahr 80‘000 Neugeborenen bedeutet das, dass alle 12 Jahre 1 Kind gefährdet ist. Und das war als Nebenwirkung zu übel, deshalb wechselte man auf IPV inaktiviert und spritzen …

Weshalb in Afghanistan/Pakistan die impfbaren Krankheiten zurückkommen: Weil der Taliban gegen Impfequipen angeht. Mit Grund (für sie jedenfalls): Ein Arzt hat vor Bin Ladens Festnahme auf den Strassen / in den Häusern Blutproben gesammelt. Angeblich zum Nachweis von Hepatitis B Antikörpern, in Wahrheit aber zur genetischen Identifizierung von Familienmitgliedern von Bin Laden. Der CIA hat das später publiziert (fies und doof!) und der Taliban hat das aufgegriffen und danach behauptet, dass Blutentnahmen schlecht sind und Impfungen sowieso dazu da seien die Fruchtbarkeit ihrer Frauen zu senken. Das führt heute dazu, dass Ärzteteams in den Gegenden angegriffen werden. Und dass Polio dort wieder auftritt. Saudi Arabien macht heute aber Druck, damit die Impfungen wieder zunehmen in Pakistan. Ansonsten wollen sie diesen keinen Zugang mehr zum jährlichen Hadsch geben.

Es gibt neu eine Malaria Impfung – gegen den Parasit, eine Novation – sie kommt in der Schweiz aber nicht in den Handel. Der Schutz der Impfung beträgt etwa 50% … was ziemlich unbefriedigend ist. Pro Jahr gibt es aber weltweit 600‘000 Todesfälle wegen Malaria, wenn man das mit Impfung in den stark betroffenen Ländern auf 300‘000 halbieren kann, dann ist das ein Erfolg.

In einer Apotheke in ZH Bellevue wurden Tropfen verkauft zur homöopathischen Malaria-Prophylaxe (!). Das führte dann (wegen Malaria) zu einigen Fällen in der Intensivstation. Selbst laut dem Präsidenten der Homöopathischen Gesellschaft der Schweiz ist Homöopathie nur therapeutisch und nicht als Prophylaxe gedacht … so wurde es von Hahnemann geplant. Aber es gibt natürlich immer welche, die das anders sehen. Manche Homöopathen geben das nach den Impfungen zum „ausleiten“ und gegen die möglichen Nebenwirkungen … dagegen ist soweit nichts einzuwenden.

Zum Thema Impfen von Gesundheitspersonal: Da war diese Reinigungskraft im ZH Spital (Tamile). In der CH ist die Prävalenz von Varicellen bei Erwachsenen ca. 90% – in den Phillipinen 30%!) Er hat sich in der CH angesteckt, hatte wenig Symptome (stille Erkrankung) und hat bei seiner Arbeit in der Intensivstation Leukämie-Kinder damit angesteckt. Das gab Todesfälle. Trotzdem gibt es auch in den Spitälern immer noch kein Impfobligatorium – aber ohne Impfschutz darf man jetzt zumindest nicht mehr auf der Intensivstation arbeiten.

Und wenn wir grad beim Arbeitsplatz sind: Lebendimpfstoffe sollen ja nicht bei Immunsupprimierten gegeben werden. Tragisches Beispiel weshalb nicht war der flight attendant (Flugbegleiter) mit HIV und CD4 < 100. Er wollte seinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass er HIV+ ist und ist dann an der Gelbfieberimpfung, die er für die Arbeit machen musste gestorben.

Hyperreaktion bei Überimpfung: das klassische Beispiel ist der Bauarbeiter mit häufiger Verletzung. Jedesmal, wenn der in den Notdienst geht (natürlich ohne Impfausweis) bekommt er eine Tetanusimpfung. Eine Hyperreaktion äussert sich als starke Reaktion auf die Impfung mit über 39 Grad Fieber, stark gerötetem und schmerzhaftem Arm. Das dauert dann über eine Woche. Ansonsten tritt Überimpfung aber kaum auf.

 

Grippe: Wie weit so eine Ansteckung via Luft bei zum Beispiel Grippe ist, ist länderspezifisch: Übertragungsdistanz für Grippetröpfchen laut BAG 1 m, in den USA: 6 foot = 1.5m…

Todesfälle Grippe: 400-1500 pro Jahr in der CH. Auf die Zahlen kommt man aber hauptsächlich durch die Statistische Auswertung der „Übersterblichkeit“. 2009 bei der Schweinegrippeepidemie wurde tatsächlich getestet. Die so bestätigte Todeszahl lag bei 20. (Das bedeutet nicht, dass an der Grippe tatsächlich nur so wenige sterben – das sind wirklich nur die bestätigten Zahlen für H1N1).

Ein Pandemie-Virus kann überall entstehen … und es gibt keine Früh-Warn-Mechanismen. Bei der Schweinegrippe war man nach ersten Berichten von 4% Letalität ausgegangen. Bei 1 Mio Erkrankten (üblich bei einer Grippeepidemie) wären das in der Schweiz 40‘000 Tote! – zum Glück war es dann doch nicht so arg.

Zu spezifischen Impfungen: Die Zoster-Impfung (gegen Gürtelrose) ist in der CH nicht mehr erhältlich, da die Firmen vorher in die USA / GB liefern … wo die Impfungen teurer sind. Die Firmen sind frei, sie dorthin zu liefern, wohin sie wollen (und nicht wohin sie gebraucht werden).

Impfungen müssen gekühlt werden. Die Berna hat früher Vivotif per Post Express versendet. Die Post legte diese Päckchen (weil wichtig) im Auto neben den Fahrer … unter die Windschutzscheibe. Irgendwann hat man dann Messthermometer mitgeschickt. Bei einer dieser Messungen wurden Temperaturen über 70 Grad gemessen (!). Danach hat man das nicht mehr so gemacht. Die Berna gibt es nicht mehr …

Triviathel – diese Impfung gegen Mumps hatte eine zu schwache Impfkomponente. Heute gibt es sie nicht mehr und die Impfprogramme am Computer rechnen sie nicht an = gilt wie gar nicht geimpft.

Hepatitis B-Impfung: je älter, je adipöser und womöglich noch Raucher, desto mehr ist die Immunantwort nach der Impfung verringert. Ab 20 Jahren nimmt sie ab. Gilt für die Grundimpfung und Booster. Der Dozent hat vor 30 Jahren 11 (!) Impfungen gebraucht um den benötigten Titer von 100 UIE zu erreichen. Normalerweise reichen 3-4 Impfungen für einen lebenslangen Schutz. Nach 2 Dosen rechnet man mit ca. 60% Schutz. Wenn der Titer bei Hepatitis B nicht erreicht wird: 1. Impfstoff wechseln (hilft häufig), 2. Japanische Methode: 1/10 Impfstoff intracutan

… letzteres wird noch toll, denn die Voraussetzung für den nächsten Kurs: Injektion und Blutentnahme ist ein genügend hoher Hep B Titer Voraussetzung. Ich muss zum Arzt das testen lassen … und im schlimmsten Fall nachimpfen.

Weitere Artikel in der Reihe (zum nachlesen: ist schon eine Weile her):

Apotheker auf dem Weg zum impfen: 1. Gesetzliches

Apotheker auf dem Weg zum impfen: 2. Fähigkeitsausweis

Apotheker auf dem Weg zum impfen: 3. BLS AED Kurs

 

Sperrlisten-Updates

Ich bin am Rezepte kontrollieren vom Vortag. Dabei kommt mir das Rezept von Frau Landam unter (Namen etc. natürlich wie immer geändert). Frau Landam war laut Computer schon ein paar Male bei uns. Wenn ich mir die History anschaue und die Kommentare in ihrem Dossier werde ich trotzdem … vorsichtig.

Sie war 2015 da mit einem Rezept über Schnupfenmittel und Hustensirup mit Codein und später im selben Jahr mit Hustentabletten mit Codein. Und der erste Kommentar in ihrem Dossier stammt von Ende 2014:

Gesperrt für Codeinhaltige Produkte sowie die Antidepressiva Truxal und Trittico.

2016 war sie wieder hier. Rezept von einem neuen Arzt mit Valtrex (gegen Gürtelrose?) und Zolpidem. Kommentar im Computer beim Rezept:

für Zolpidem sie nicht gesperrt, deshalb Abgabe.

Nun – meine Kollegin, die den Kommentar gemacht hat ist zumindest aufgefallen, dass das problematisch sein könnte bei ihr. Wenige Monate darauf wird ihr Eintrag auf der kantonal geführten Sperrliste (und damit auch in ihrem Dossier als Kommentar) ergänzt um:

Gesperrt für ALLE Beruhigungsmittel. Benzodiazepine und Hypnotika. Verschreibung und Abgabe nur durch Arzt A.

Nun habe ich sie also jetzt, 2017 in der Apotheke mit einem Rezept über Lyrica 100mg, mit mehrmals täglicher Dosierung als Dauerrezept – ausgestellt von einem anderen Arzt, nennen wir ihn Arzt B. (Einfallslos. Ich weiss).

… Aber nach der Vorgeschichte, da wird man irgendwie vorsichtig. Vielleicht übervorsichtig? …

Lyrica ist Pregabalin. Das Mittel wird verwendet bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und bei generalisierten Angststörungen im Erwachsenenalter. Arzt B ist ein Psychiater. Auch. Wie Arzt A. Das Rezept ist ein Dauerrezept. Ich weiss nicht, für was sie es verwendet (die Indikation ist nicht angegeben), aber Epileptikerin war sie bisher nicht und… eben, dass das auch durch einen Psychiater und anderen Arzt als der, bei dem sie die Beruhigungsmittel und Antidepressiva beziehen darf ausgestellt wurde … ist ein bisschen seltsam. … Ob dem das wohl bewusst ist, was für eine Vorgeschichte sie hat – und dass das Mittel noch gerne missbraucht wird? Ausserdem: gegen Angststörungen … gilt das auch als „Beruhigungsmittel“? Ich bin unsicher.

Ich rufe beim Arzt B an. Sehr vorsichtig frage ich nach. Der nette Arzt bestätigt, dass er um die Missbrauchsgefahr weiss. Anscheinend hat er das nur auf ihren Wunsch weiterverordnet – die ursprüngliche Verordnung stammt aus dem Spital. Von daher könnte es auch gegen Schmerzen sein. Er fragt, weshalb ich anrufe, also schildere ich ihm in Kürze meine Bedenken und dass sie für andere Medikamente (eben: alle Beruhigungsmittel) auf der Sperrliste ist und diese nur via Arzt A. beziehen darf.

Das war ihm offenbar unbekannt. Sie hat aber nächste Woche wieder einen Termin mit ihm, an dem er das mit ihr zusammen anschauen will. Auch zum abklären für was das Lyrica bei ihr ist und ob er das an den anderen Arzt (auch Psychiater) bei dem sie die Medikamente beziehen darf abgeben soll. Wir in der Apotheke sollen bis auf weiteres oder bis wir Bescheid von ihm oder dem anderen Arzt bekommen jedenfalls kein Lyrica mehr abgeben.

Ich halte das im Computer fest.

keine weitere Abgabe von Lyrica ohne Bescheid oder Rücksprache mit dem Arzt.

Frau Landam kommt in der folgenden Woche – zeitlich kurz nach dem Termin beim Arzt vorbei und sie möchte wieder eine Packung Lyrica beziehen. Vom Arzt haben wir zu dem Zeitpunkt noch nichts gehört. Meine Mitapothekerin gibt ihr das deshalb nicht ab und erklärt ihr auch, dass wir vor einer erneuten Abgabe den Arzt kontaktieren müssen, aber sobald wir das Okay haben … Es ist auch noch nicht ein Notfall: sie müsste noch ein paar zu Hause haben, wenn sie das Mittel nach Dosierung nimmt. Das bestätigt Frau Landam – sie habe noch ein paar und wir müssen den Arzt nicht extra kontaktieren.

Zwei Tage später haben wir zwar vom Arzt immer noch nichts gehört … aber wir bekommen die aktuelle Sperrliste … und da fällt auf, dass bei Frau Landam eine weitere Ergänzung drauf ist. Sie ist jetzt zusätzlich gesperrt für (alle) Schmerzmittel?!

Autsch! Irgendjemand anders hat das Gesundheitsamt informiert. Meine Vermutung ist, dass Arzt B sich mit Arzt A in Kontakt gesetzt hat und der das verfügt hat, Oder aber dass sie noch bei anderen Ärzten und in anderen Apotheken war und das dann rausgekommen ist. Die Frau scheint aber wirklich ein Problem zu haben mit ihrem Substanzabusus und ihre Eigenmedikations mit Ärztehopping und Apothekenshopping löst das Problem für sie auch nur kurzfristig. Ich denke ihr ist auch nicht bewusst was sie sich mit den Einträgen in der Sperrliste in Zukunft verbaut.

Die Informationen von der Sperrliste hat der Art übrigens auch – also … habe ich ihm nichts verraten, was er nicht auch selber wissen oder herausfinden konnte.

In Arztpraxis oder Apotheke: MPA und PA

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Was der Apotheke die PA ist dem Arzt die MPA.

Die Abkürzungen sind schon ähnlich PA (Pharmaassistentin) und MPA (Medizinische Praxisassistentin) – und beide Berufe sind sozusagen die rechte Hand der Medizinalperson: im Fall der PA der Apothekerin und im Fall der MPA des Arztes. Aber es gibt grosse Unterschiede in dem, was die beiden Berufe täglich so machen.

Die Medizinische Praxisassistentin (und natürlich auch –assistent, auch wenn dies ebenfalls ein sehr weiblich dominierter Beruf ist) arbeitet in der Arztpraxis. Sie betreut Patienten, erledigt administrative Arbeiten, führt Labor- und auch Röntgenuntersuchungen durch und assistiert bei ärztlichen Eingriffen. Von ihrem Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hängt es ab, wie „rund“ die Praxis läuft, denn sie nimmt als Sprechstundenassistenz Anrufe entgegen und vereinbart Termine. Dabei muss sie entscheiden, wie dringlich das medizinische Problem ist und diese Patienten eventuell zwischen den Kontrollbesuchen unterbringen, Notfälle erkennen und entsprechend weiterleiten. Die MPA begleitet die Patienten beim Besuch, informiert sie über das weitere Vorgehen und bereitet sie und eventuelles Material für die Behandlung vor. Die MPA kann zur Entlastung des Arztes noch mehr: sie legt auf Anordnung Verbände an, verabreicht Injektionen und nimmt Blut ab. Sie macht Tests wie Blutdruckmessung, EKG, Blutzuckermessungen und kann Röntgenbilder machen. Im Labor führt sie Urintests durch und sichtet Blutproben. Im Büro ist die MPA für die gesamte Administration zuständig, sie verwaltet die Krankengeschichten mit allen Patienten- und Versicherungsdaten, schreibt Briefe und Protokolle und kümmert sich um das Rechnungswesen. Falls die Praxis Medikamente führt, bestellt und verwaltet sie auch diese. Flexibilität bei Notfällen ist eine Voraussetzung, Überstunden fallen häufig an und für deren Kompensation und die Ferien gibt es spezielle Regelungen – was bei Abwesenheit der Ärzte passiert.

Die Ausbildung ist eine 3jährige Lehre. Berufsfachschule kombiniert mit Ausbildung in einer Arztpraxis. Neben Überbetrieblichen Kursen hat man Berufsbezogene Fächer, die einem den Umgang mit Patienten beibringen, sowie diagnostische und therapeutische Prozesse, betriebliche Prozesse, Medizinische Grundlagen, Hygiene, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz und eine Fremdsprache. Man schliesst ab mit dem „Eidg. Fähigkeitszeugnis Medizinisch/r Praxisassistent/in EFZ“

Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten: Meist bedeutet die Erweiterung der Kompetenzen durch Weiterbildung auch mehr Lohn. Andere Weiterbildungen erlauben die Arbeit ausserhalb einer Arztpraxis. Man kann sich zur medizinischen Praxiskoordinatorin, Krankenversicherungs-Fachfrau mit eidg. Fachausweis oder Spitalfachfrau mit eidg. Fachausweis weiterbilden. Berufsänderungen / Spezialisierungen sind möglich in Richtung Pflegefachfrau, Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie, Biomedizinische Analytikerin HF oder dipl. Aktivierungsfachfrau HF.

Die Pharmaassistentin arbeitet in der Apotheke. Die PA bietet das breite Sortiment in der Apotheke an: Medikamente und Heilmittel, Säuglingsnahrung, Sanitätsartikel, Chemikalien, Kosmetika und pflanzliche sowie homöopathische Mittel. Sie berät die Kunden und Patienten fachkundig und freundlich, gibt Empfehlungen bei Krankheitssymptomen ab und beantwortet Fragen zu Produkten und zur Gesundheit und Schönheit. Sie kennt die gesetzlichen Bestimmungen um die Abgabe der Medikamente, stellt gemäss Rezept verordnete Medikamente zusammen, beschriftet sie und händigen sie den Patienten aus. Die PA stellt im Labor einfache Rezepturen oder hauseigene Arzneien wie Salben, Pulver, Teemischungen und Kapseln her. Die PA erledigt auch die Buchhaltung, Abrechnung und Korrespondenz mit den Krankenversicherungen und anderen Institutionen. Sie überwacht das Sortiment im Lager, bestellt die Ware und kontrolliert den Wareneingang. Der Beruf verlangt nach einem breitem Grundwissen und ständiger Weiterbildung um dieses aufrecht zu erhalten, wichtig sind ausserdem Sorgfältigkeit und hohe Sozialkompetenz.

Die Ausbildung ist eine 3jährige Lehre mit gleichzeitiger Praxis in einer Apotheke. Neben überbetrieblichen Kursen gehören dazu berufsbezogene Fächer wie fachkundlicher Unterricht, Warenbewirtschaftung, Verkaufsförderung, Landes- und Fremdsprache, administrative Arbeiten, Wirtschaft, Recht, Gesellschaft. Man schliesst ab mit dem „eidg. Fähigkeitszeugnis Pharma-Assistent/in EFZ“

Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten: Intern in der Apotheke gibt es wenig Aufstiegsmöglichkeiten, aber durch die Übernahme von zusätzlichen Kompetenzen wie der Lehrlingsausbildung, der Ausbildung zur Visagistin oder Spezialistin für Naturheilmittel kann man mehr draus machen und auch mehr verdienen. Dank der recht breiten Ausbildung in gesundheitlichen Themen ist später auch ein Wechsel in andere Berufssparten möglich: Pharmavertreterin, Krankenkassenadministration, Labor in einer Pharmafirma … Eine von unseren PA ist später MPA geworden. Man kann noch die Ausbildung als Drogist HF anhängen und selbst ein Nachholen der Matur und universitäre Ausbildung zur Apothekerin kommt vor.

Unsere PA, die zur MPA gewechselt hat (ja, nach Zusatzausbildung) kam übrigens später wieder in eine Apotheke zurück. Sie meinte, ihr wäre es in der Arztpraxis langweilig geworden …. Schwer vorstellbar, aber ich denke, das kommt sehr auf den individuellen Arbeitsplatz an. Man sieht (und berät) als PA wahrscheinlich mehr Kunden und Patienten pro Tag und man hat als MPA wohl auch einiges mehr an „Büroarbeit“. Wieviel und was man alles täglich machen muss und darf hängt sehr vom Arbeitgeber ab und dem Ort.

Damit wären wir übrigens bei demjenigen, der diesen Post gesponsert hat. Arbeitssuchende MPA, Ärzte und Angestellten-suchende Praxen finden ihre Stellen auf Medpro.ch. Das sind dieselben, die auch Pharmapro.ch betreiben, der Seite wo Apotheken und Angestellte suchen.

medpro

Generika-Substitution und Ärzte-Information. Eine Frage.

qmarks

Eine Frage an meine schweizer Apotheken-Kollegen: Apotheker*innen und auch Pharmaassistent(inn)en. Es geht um den Austausch von Medikamenten durch ihre Generika (oder einen Austausch von Generika untereinander).

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) Artikel 52a steht, dass die Apotheke beim Ersatz eines verschriebenen Medikamentes durch ein Generikum den Arzt informieren muss:

Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.

Wie handhabt Ihr das in der Apotheke? Ich bin davon ausgegangen, dass das bei uns immer noch die Abrechnungsstelle automatisch und gesammelt macht, musste mich aber belehren lassen, dass das seit Anfang 2014 nicht mehr der Fall ist, da sie von den Ärzten eine Menge Reklamationen bekommen haben, respektive Mitteilungen, dass sie nicht mehr benachrichtigt werden wollen (und aus Kostengründen).

Auszug aus der Benachrichtigung der Abrechnungsstelle:

Im Jahr 2013 haben wir zahlreiche Anfragen von Ärzten erhalten, die künftig nicht mehr per Post über die von den Apotheken vorgenommenen Generika-Substitutionen benachrichtigt werden möchten. Auch aus Kostendämpfungs-gründen wird Ofac deshalb ab Januar 2014 die entsprechenden Briefe nicht mehr automatisch an die verschreibenden Ärzte senden.

Über eine Anfrage an (emailadresse der Abrechnungsstelle) welche die genauen Kontaktangaben des/r betreffenden Arztes/Ärzte enthält, kann dieser Service jedoch von Fall zu Fall jederzeit erneut aktiviert werden.

Meldet ihr das noch? Ist das jetzt einfach „üblich“, dass man das allgemein nicht mehr macht? Gab es Reaktionen?

Dass sich die Ärzte über die Informationen nicht gerade freuen, habe ich schon selber erlebt – und darüber geschrieben. Das stammt noch aus der Zeit, als ein Austausch gemeldet wurde. Im neuen Licht sehe ich den Fax, den ich vom Arzt bekommen habe als Reklamation nicht über den Austausch, sondern vielleicht die Information selber.

Inzwischen scheint es so, als haben sich mehr oder weniger alle an den Zustand gewöhnt: also dass nicht mehr informiert wird. Natürlich: den Patienten informieren wir bei einem Austausch … und in Zukunft werde ich die Patienten selber wohl vermehrt bitten, bei Dauerrezepten den Arzt zu informieren, welches Medikament/Generikum er jetzt nimmt. Aber bisher war es so, dass die meisten Ärzte (trotzdem) und Spitäler (sowieso) fröhlich weiter das Original auf das Rezept schreiben.

Nun frage ich mich natürlich auch, ob das dem Arzt einfach egal ist – die meisten sind zwar froh und zufrieden damit, dass wir Generika abgeben, aber ist es ihnen wirklich so egal, welches?

Da steht *was* auf dem Rezept? (Teil 4 oder so)

Au weh – den habe ich noch nicht gebracht, oder? Dabei ist das Rezept zu gut! Gerade wieder gefunden beim Apotheken-suchen. Schreibt Mary:

Mir sind in den wenigen Jahren, die ich bisher in der Apotheke tätig bin, schon ein paar komische Rezepte unter gekommen, aber sowas hatte ich noch nie. Es hat mich zum schmunzeln gebracht, und ich dachte, vielleicht wäre es ja was für deinen Blog?! Oder es bringt dich wenigstens auch etwas zum schmunzeln! :)

Der Name des Kleinen (das Rezept war von einem Kinderarzt) war übrigens auch eher ungewöhnlich für die Schweiz, und eher kompliziert. Ein klassischer Fall für „Haben Sie die Krankenkassenkarte dabei?“ ( … damit ich da den Namen abschreiben kann!).

rpnamevergessen

Ja da steht dort, wo der Patient stehen sollte nur: „Name vergessen“.

Autsch. Na – wenigstens das Geburtsdatum lässt eine Zuordnung zu – zusammen mit der Krankenkassenkarte. Das gäbe trotzdem einen Anruf beim Arzt – der Codicalm ist erst ab 12 Jahren laut Packungsbeilage.

Dosierung unklar.

rpdosierungppi

Auf einem aktuelleren Rezept. Ich bin … verwirrt. Wie muss der Patient das Pantoprazol dosieren?

Da steht:

Pantoprazol 40mg 60 Stück

DS: Wöchentlich, für 61 Tag(e)

1-0-0-1

2 Monate

Irgendwelche Ideen?

Einmal pro Woche am morgen und am abend je 1 Tablette – und dann nach genau 61 Tagen aufhören?