Da ist dein Schild?

älterer Mann (äM): "Können Sie mir sagen, WESHALB Sie am Samstag um 7 Uhr nicht mehr offen hatten?"

Pharmama: "Weil … wir um 5 Uhr schliessen."

äM: "Na, dann sollten Sie ein Schild aufstellen, dass sie nicht am Wochenende offen haben."

Pharmama: "Wir haben ein Schild, wo unsere Öffnungszeiten drauf sind. Das steht vorne auf der Türe."

äM: "Da steht nicht drauf, dass sie am Samstag Abend offen haben!"

Pharmama: "… Nein, das steht da nicht drauf."

äM: "Sie denken wohl, sie sind clever?"

Einsparpotential von 876 Mio pro Jahr bei den Krankenkassen!

Analog dem Preis-Vergleich der Medikamente durch die santésuisse mit anderen Ländern* hat die IFAK (eine standespolitisch profilierte Interessengemeinschaft unabhängiger Apotheker und Abrechnungsstelle) dieses Jahr eine Studie** gemacht, in der sie die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit einem vom Gesundheitssystem der Schweiz vergleichbaren Land durchgeführt hat.

Laut Branchenverband geben die Schweizer Krankenkassen 5.36% des Prämienvolumens für Administration und Werbung aus. In Dänemark liegt dieser Anteil bei 1.5%.

Wenn wir das also entsprechend à la Santésuisse vergleichen wollen, müsste das bei uns auch drin liegen … Dementsprechend kommen wir zum Schluss, dass man die Kosten von derzeit rund 1.2 Milliarden auf 324 Millionen kürzen könnte.

Schlagzeile für die Medien: Die Krankenkassenverwaltungskosten sind viel zu hoch. Wir könnten 876 Millionen pro Jahr bei den Krankenkassen sparen.

Hui – da gingen die Prämien wohl mal runter. Plus positiver Nebeneffekt: die nervenden Werbeanrufe der Krankenkassenmakler, die einen zum wechseln überreden wollten würden auch aufhören! (*Träum*).

….

Wer nicht weiss, worum es geht:

*Alljährlich wieder kommt von der santésuisse – dem Verbund schweizerischer Krankenversicherer die gleiche Leier: Bei den Medikamentenpreisen kann noch mehr gespart werden! Neuste Medienmitteilung hier. Titel: Ungenütztes Sparpotential von über 450 Mio. Franken

Rund 90 Prozent der im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Medikamente sind verschreibungspflichtige Medikamente. Im Jahr 2012 wurden dafür rund 5 Mrd. Franken bezahlt. 3,7 Mrd. Franken entfielen dabei auf die Hersteller, 1,3 Mrd. Franken auf den Handel (Grossisten, Apotheken, Ärzte und Spitäler) – sowie 123 Mio. Franken via Mehrwertsteuer auf den Bund. Der heute vorgestellte Auslandvergleich fokussiert auf die Handelsmarge. Vergleichsländer für die santésuisse-Studie sind Dänemark, Deutschland, England, Holland, Frankreich und Österreich – dieselben Referenzländer, welche vom Bundesamt für Gesundheit zur Festsetzung der Fabrikabgabepreise von Arzneimitteln verwendet werden. Die Marge wurde im jeweiligen Land auf dem Schweizer Medikamentenkorb als Differenz zwischen dem Fabrikabgabepreis und dem Publikumspreis ohne Mehrwertsteuer berechnet. Unterschiedliche Niveaus der Vergleichsländer bei Löhnen, Mieten, Zinsen und Preisen der Medikamente wurden berücksichtigt.

Dazu gäbe es einiges zu sagen.

Zum Beispiel: weshalb wird hier die Mehrwertsteuer weggelassen? Die ist genauso im Preis des Medikamentes enthalten … und wenn man die einberechnen würde – sähe es im Vergleich mit Deutschland wieder ganz anders aus. Auch unklar ist, wie genau denn die Korrekturen aussehen, die sie angewendet haben.

Wenn man die 250 meistverkauften Medikamente anschaut, ergibt sich zum Beispiel dieses Bild:

Bildquelle: pharmasuisse dosis November 2013

Bildquelle: pharmasuisse dosis November 2013

Wie teuer ein kassenpflichtiges Medikament ist, bestimmt in der Schweiz nicht der Markt sondern der Staat. Das Bundesamt für Gesundheit definiert den höchstmöglichen Fabrikabgabepreis anhand eines Preisvergleichs mit dem Ausland (siehe Grafik). Der Publikumspreis setzt sich aus diesem Fabrikpreis und einem Vertriebsanteil für die Apotheke zusammen. Letzteres ist die Apothekenmarge und die setzt sich wiederum zusammen aus einer Fixmarge (praktisch den beiden Checks für unsere Leistungen) und einer kleinen, Preisklassen-abhängigen Prozentmarge.

Seit dem Einführen dieses Systems (der LOA) und dem wegkommen von der festen Marge- haben wir Apotheker den Krankenkassen über CHF 1 Milliarde gespart – nämlich voraussehbares Kostenwachstum verhindert. Die Prozentmarge wurde zuletzt 2010 gesenkt: von 15 auf 12% für Medikamente bis CHF 880 und von 10 auf 7 % für Medikamente von CHF 880 bis CHF 2569. Dazu kommen regelmässige Preis-Anpassungen der Medikamente selber. Die letzte davon gerade im November.

Wir sind langsam auch hier am Anschlag. Für die Apotheke bedeutet das: Eine weitere Senkung der Medikamentenpreise im "vorgeschlagenen" Rahmen um 182 Millionen … das entspricht pro Apotheke 100'000 Franken im Jahr weniger … Wo will man das kompensieren?? Das könnte man nur bei den Personalkosten und das entspräche (laut Dosis, pharmasuisse) 3000 Vollzeitstellen von Pharma-Assistentinnen! Merke: Apotheker kann man schlechter entlassen, denn ohne anwesenden Apotheker muss die Apotheke ganz schliessen.

Inzwischen sieht sogar die Politik ein, dass das nicht die Lösung sein kann. So sagt zum Beispiel Bundesrätin Doris Leuthard:

"Die Forderung nach einer Senkung der Medikamentenpreise war in den letzten Jahren ein billiges Rezept.» Nun gehe es darum, die Kostensteigerung in den Spitälern – und dort vor allem im ambulanten Bereich – in den Griff zu bekommen."

– leider hat sie das Resort Umwelt, Verkehr und Kommunikation … und nicht Gesundheit, aber vielleicht hört Kollege Alain Berset auf sie.

** Das ist natürlich genausowenig eine Studie, wie das was die santésuisse da jährlich ablässt.

Was habe ich getan?

Wenn ich einer Kundin verspreche, dass das Produkt, das ich bestellen muss am Nachmittag da ist … und dann kommt die Meldung vom Lieferanten, dass das „kurzfristig fehlt“.

Dabei hatten sie noch welche, als ich nachgefragt habe per Computer.

Aaaarrrggh!

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Mehr Kompetenzen für Apotheker unterstützen auch das Gesundheitssystem – ein Vergleich der Regelungen in Deutschland und der Schweiz.

(Text-Wand. Nur für sehr mutige)

Zu Abwechslung möchte ich einmal etwas schreiben nicht über die Gemeinsamkeiten, sondern über die Unterschiede der Gesundheitssysteme der Schweiz und Deutschland. Obwohl wir viele Ähnlichkeiten haben, gibt es doch ein paar gravierende Unterschiede. In meinen Augen sieht das so aus, als würde den Apothekern in Deutschland viel weniger zugetraut werden und viel weniger Verantwortung übergeben als bei uns – und das, obwohl wir eine gleichwertige Ausbildung erhalten haben.

Gut – bei uns gibt es dann Unterschiede in der Weiterbildung, denn der Verantwortung und den Aufgaben, die uns hier übergeben werden, gilt es gerecht zu werden.

Zum Beispiel gibt es bei uns in der Schweiz Dauerrezepte. Der Arzt darf ein Rezept nicht nur für eine bestimmte Menge, sondern auch für eine längere Dauer aufschreiben. Für ein halbes bis maximal ein ganzes Jahr, manchmal auch nur für ein paar Wochen. In dieser Zeit hat der Patient die Möglichkeit auf dasselbe Rezept das Medikament wiederzuholen. Das eignet sich sehr gut für chronische Medikation wie Bluthochdruckmedikamente, Cholesterinmittel und Schilddrüsenmedikamente – sobald die eingestellt sind. Der Apotheke obliegt es ein Auge auf die Bezüge zu halten, nachzufragen, ob es Probleme gibt bei der Medikation und auch zu schauen, ob mit anderen Medikamenten Probleme (lies Wechselwirkungen) auftreten. Sehr erleichtert wird uns das dadurch, dass wir Patientendossiers führen müssen, in denen jeder Bezug rezeptpflichtiger Medikamente dokumentiert wird. Im Idealfall – also falls der Patient eine Hausapotheke wählt und nicht stetig wechselt – hilft diese Dokumentation beim Erkennen von Wechselwirkungen, auch beim Verschrieb durch verschiedene unabhängige Ärzte und man sieht, ob es Dosierungsänderungen gibt und wie häufig die Medikamente bezogen werden. Im Gegensatz zu Deutschland müssen wir also nicht bei jedem einzelnen Bezug nachfragen, was für andere Medikamente der Patient nimmt – was ein Problem sein kann: viele Patienten haben eine erstaunlich schlechte Übersicht darüber, was sie nehmen. Der Patient hat immer noch die freie Wahl der Apotheke und die Apotheken sind nicht untereinander vernetzt.

Dann gibt es bei uns die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept. Etwas, das in Deutschland den Apothekern per Gesetz streng verboten ist. Wir dürfen es. Das Zauberwort hier heißt: im Ausnahmefall. Es gibt Situationen, in denen das durchaus Sinn macht. Wir sollten dabei auch bedenken, dass die Apotheker als Arzneimittelspezialisten durchaus viel Wissen von der Anwendung von Medikamenten haben – und auch wann das angezeigt ist.

Ich schreibe hier nicht davon, dass wir den Arzt ersetzen. Aber es gibt Situationen, wo das Sinn macht.

Zum Beispiel, wenn der Patient einen akuten Asthmaanfall hat – und seinen Inhalator verloren hat. Wir in der Schweiz sind schon alleine wegen der Nothilfe dazu angehalten, ihm den Bronchodilatator zu geben. In Deutschland kann die Apotheke, die das ohne vorliegendes Rezept macht, verklagt werden. Sie müssten dem Patienten wahrscheinlich die Ambulanz bestellen und zuschauen, wie er fast keine Luft mehr bekommt, während das (lebensrettende) Mittel bei ihnen im Gestell wäre.

Oder wenn der Arzt des Patienten in den Ferien ist und sein Dauermedikament ausgeht, bevor er den nächsten Termin hat. In Deutschland muss dieser Patient zwingend beim Ersatz-Arzt vorbei – der den Patient wahrscheinlich nicht kennt und entweder mit Untersuchung oder ohne ein Rezept ausstellen muss. Ich habe dafür die Möglichkeit zum Beispiel einen Vorbezug zu machen. Das mache ich, wenn ich sehe, dass der Patient das Mittel regelmäßig schon gehabt hat und beim Nachfragen auch feststeht, dass es damit keine Probleme gibt. Der Patient muss mir dann nach seinem Arzt-Termin einfach das Rezept nachliefern.

In Deutschland gibt es das mit dem Nachliefern nicht. Das Rezept muss in der Apotheke vorhanden sein – ansonsten ist die Abgabe verboten.

Es gibt noch eine Möglichkeit bei uns: Der Patient hat zwar kein Dauerrezept, das Medikament innerhalb des letzten Jahres aber schon einmal auf Rezept bei uns in der Apotheke gehabt. Jetzt ist es ihm ausgegangen – respektive er hat immer noch das Grundproblem, aber keine Medikamente mehr. Zum Beispiel das Migränemedikament. Ich kann in dem Fall eine (gleich große) Packung wie schon verordnet noch einmal abgeben.

Dem Gesundheitssystem spart dies Geld. Es reduziert Arztbesuche, die nur dem Ausstellen eines neuen Rezeptes dienen. Natürlich gibt das den Apothekern eine Menge Verantwortung … auch darin neu auftretende Probleme zu erkennen und zu erkennen, wann der Patient an den Arzt überwiesen werden soll – und das dann auch zu machen.

Es scheint zu funktionieren. Natürlich bilden sich die Apotheker auch entsprechend weiter, so dass sie erkennen können, wann eine Notfallabgabe angezeigt ist – und wann der Patient zum Arzt oder in die Notfallstation muss.

In der Schweiz läuft aktuell die Kompetenzen der Apotheker weiter auszubauen und für manche Medikamente, die bisher rezeptpflichtig sind, den Apothekern die Abgabeverantwortung zu übertragen. So wie schon bei der Pille danach.

Die Pille danach darf vom Apotheker abgegeben werden – allerdings zwingend nach einer (ausführlichen) Beratung und Abklärung mit der anwesenden Patientin. Der Vorteil: die Pille muss, damit sie wirkt innerhalb einer gewissen Zeit nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Apotheken sind allgemein besser und leichter zugänglich als der Arzt oder das Spital. Es wird weniger Zeit verloren. Es sind weniger Leute involviert – was auch Geld spart – und die Hemmschwelle ist kleiner, sich die Pille danach zu holen, ohne dass die fachliche Seite leidet.

Wie alle Gesundheitssysteme müssen auch wir sparen. Generika – also die günstigeren Nachfolgerpräparate sind dazu eine Möglichkeit.

In Deutschland funktioniert das so, dass die einzelnen Krankenkassen mit den Generikafirmen Rabatt-Verträge eingehen, so dass Wirkstoffe zwingend von dieser Firma, die für diesen Wirkstoff den Zuschlag bekommen hat, abgegeben werden muss, wenn es sich um Krankenkasse X handelt … und ein anderes, wenn es sich um Krankenkasse Y handelt. Wie viel dabei effektiv gespart wird, halten die Kassen fein unter Verschluss – aber die Apotheke, die das „falsche“ Generikum abgibt, wird gebüßt. Eine zusätzliche Vergütung für das korrekt ausgetauschte Medikament erhält der Apotheker hingegen nicht. Das heißt im Normalfall Nullretaxation – wobei nicht nur die (eventuelle) Preisdifferenz zurückbehalten wird, sondern das ganze Medikament, das dem Patient abgegeben wurde, der Apotheke nicht zurückerstattet wird. Je nach Medikament verliert die Apotheke da enorm viel Geld (und die Krankenkasse spart noch mehr).

Der Nachteil: Für den Patienten gibt es bei seiner Dauermedikation ständig schwer nachvollziehbare Wechsel. Vor allem ältere Patienten sind damit oft überfordert … und häufig bekommt man mit, wie ein Medikament deswegen versehentlich doppelt genommen wurde – es heißt ja jetzt anders und sieht anders aus. Was ich aber als Fachperson besonders schwierig finde … faktisch schreibt die Krankenkasse da vor, welches Generikum die Apotheke abgeben muss. Weder der verschreibende Arzt noch der abgebende Apotheker haben da noch etwas zu sagen – obwohl sie dazu sicher besser geeignet sind als ein Bürohengst in der Verwaltung einer Kasse, die nur darauf aus ist, Geld zu sparen (respektive einzunehmen). Es gibt zwar eine Ausnahme – „Pharmazeutische Bedenken“ lautet diese – die der deutsche Apotheker anmelden kann. Diese muss der Apotheker allerdings in jedem Fall begründen. Und die Drohung, bei „zu häufiger Benutzung“ dieses Vetorechts unter zusätzliche Regression gestellt zu werden, besteht seitens der Krankenkassen weiter. Das Problem sieht man besonders bei Medikamenten, wo ein Austausch medizinisch wirklich problematisch ist. Die Vorgaben der Krankenkassen lassen sich selbst dann nur mit enormen bürokratischem Aufwand – und immer der Gefahr der Retaxation im Hinterkopf, selbst bei einem Formularfehler – umgehen. Und der Arzt erfährt meist gar nicht, was für ein Generikum sein Patient jetzt erhält.

Ich kann mir kaum vorstellen, was für ein Alptraum die Lagerhaltung der Medikamente unter solchen Voraussetzungen wird.

Und jetzt zur Situation in der Schweiz:

In der Schweiz darf der Apotheker – mit dem Einverständnis des Patienten – das Generikum aussuchen. Die Politik unterstützt die Abgabe der Generika, indem die Krankenkassen statt der normalen 10% Selbstbehalt für hochpreisige Originale oder teure Generika einen selbst zu bezahlenden Anteil von 20% verlangt. Das ist doch noch einigen ein Anreiz – neben dem eh schon geringeren Preis der Generika. Die Generika suche ich aus den (im Vergleich zu Deutschland) übersichtlichen Produkten der Generikafirmen nach verschiedenen Kriterien aus. Darunter fällt z.B.der Vergleich der Bioverfügbarkeit mit dem Original – Abweichungen bis plus minus 20% sind erlaubt – aber: je übereinstimmender, desto problemloser die Umstellung. Daneben ist die Auswahl, was ich an Lager halte (oder bestelle) eine Mischung aus Nachfrage, Verfügbarkeit, Preis (Einkauf und Verkauf) und „weicheren Aspekten“ wie Einnehmbarkeit etc.

Der Austausch eines auf dem Rezept verschriebenen Produktes wird beim ersten Mal von der Krankenkasse vergütet und es wird dem Arzt mitgeteilt. Wenn ich einen Patienten auf ein Generikum eingestellt habe und das funktioniert, bleiben wir nach Möglichkeit beim gleichen. Das ist gut für die Adhärenz des Patienten – also dass er das Medikament auch tatsächlich nimmt.

So etwas wie Retaxationen kenne ich bei uns nicht. Bei uns wird anhand von Listen entschieden, was rezeptpflichtig ist und was nicht – und was die Krankenkasse übernimmt – ganz oder nur teilweise, wenn man eine Zusatzversicherung hat – oder gar nicht. Dadurch kann ich gegebenenfalls dem Patienten sehr genau sagen, was etwas kostet und ob es übernommen wird – außer vielleicht für die Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen, wo die Kassen faktisch selber frei entscheiden können was sie wie übernehmen. Gebe ich etwas ab, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird – und ich weiß das nicht (weil es eben so ein Zusatzversicherungs-Ding ist), kann ich den Patienten darüber im Normalfall vorwarnen, dass er vielleicht eine Rechnung bekommt. Aber die Rechnung bekommt er – denn schließlich hat er etwas auch bezogen.

Parallelimporte von Medikamenten kennen wir hier praktisch gar nicht. Die Krankenkasse übernimmt nur in der Schweiz gelistete Medikamente – und eigentlich auch nur für die vorgeschriebenen Indikationen. Gibt es etwas in der Schweiz nicht, respektive ist es hier nicht zugelassen, brauche ich für den Import teils auch eine Sonderbewilligung.

Anders in Deutschland: Dort schreibt die Krankenkasse vor, dass ein Teil der in der Apotheke abgegebenen Medikamente aus Spargründen aus dem Ausland importiert sein sollen. Da sind die Medikamente ja oft günstiger zu erhalten als in Deutschland (und der Schweiz). Auch hier gilt, dass die Krankenkasse vorschreibt, dass ausgetauscht werden muss – und die Apotheken straft, die das nicht machen – aber sie nicht begünstigt, wenn sie das tun. Die Peitsche ohne das Zuckerbrot sozusagen.

Parallelimporte haben den Vorteil, dass sie billig sind. Allerdings haben sie in meinen Augen auch einige Nachteile. Packungen in Fremdsprachen, die für den deutschen Markt umgemodelt werden, würden auch bei mir, wenn ich Patient wäre nicht gerade für Vertrauen sorgen. Auch gelangen so eher Arzneimittelfälschungen auf den (deutschen) Markt – was dann die Apotheken durch spezielle Kontrollmaßnahmen wieder (auf eigene Tasche) ausbügeln sollen.

Grundsätzlich sehe ich das also so, dass den Apothekern in Deutschland durch die Politik zu wenig zugetraut wird – ihnen aber auf der anderen Seite immer mehr Zusatzaufgaben bürokratischer Natur übertragen werden. Papierkram und Zusatzaufgaben, die nicht nur nicht vergütet werden, sondern die Krankenkassen nehmen das als Anlass selbst bei Formfehlern Geld von den Apotheken zu holen. Es soll gespart werden – gespart wird aber vor allen an den Apotheken für die Krankenkassen selber – nicht für das Gesundheitssystem.

Es wird Zeit, den Apothekern wieder etwas mehr zuzutrauen und ihnen mehr Mitspracherecht im Gesundheitssystem zu geben – sie nicht nur als Handlanger der Kranken Kassen anzusehen, sondern als das, was sie sind: als Medizinalpersonen der ersten Stunde – die mit der besten Zugänglichkeit für die Bevölkerung.

Jedenfalls so lange es noch Apotheken gibt.

Pharmama

Besten Dank an Gedankenknick: http://knicksfussnoten.wordpress.com/ – für das Durchsehen und korrigieren der deutschen Seite! der Artikel erscheint auch auf Zukunftgesundheitswesen.de

Anhängen ist nicht.

Ich verstehe, dass die Leute mit Dauerrezepten gerne möglichst alle ihre Sachen auf einem Rezept haben – so dass sie alle auch zur geichen Zeit ablaufen. Nicht eines im Juni, eines im August und das nächste irgendwann Ende Jahr. Ist eine Organisationssache.

Aber: Wenn der Arzt nicht auf das Rezept schreibt, bis wann genau das Dauerrezept denn gültig ist, dann ist es (bei uns) bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig.

Wenn er dann etwas vergessen hat zu verschreiben, dann kann ich ihm anrufen und ihn fragen, ob ich das noch auf das Rezept drauf schreiben darf. Das geht meistens.

Wenn aber 2 Monate nach dem Originalrezept ein neues Rezept kommt – und der Arzt da drunter schreibt: „An bestehendes Dauerrezept anhängen“, dann habe ich ein logistisches Problem.

Das Originalrezept wurde inzwischen an die Abrechnungsstelle eingeschickt und eingescannt – da kann ich nichts mehr drauf schreiben. Ich muss auch dieses neue Rezept aufnehmen und einscannen lassen (auch als Beleg, dass der Arzt das geschickt hat) – ich kann das auch auf den gleichen Zeitpunkt terminieren wie das Original-Dauerrezept. Aber es wird im Computer und auf Scans immer als separates Rezept ausgeweisen werden. Nichts mit angehängt. Sorry.

Aber das sind Details, die ich den Patienten nicht sagen muss. Hauptsache: Rezept da und alles läuft zum gleichen Zeitpunkt ab.

Helfer im Unglück: Apotheke

costacon

Costa Concordia, il naufragio Quelle: Giorces

In Italien bekommen 2 Apothekerinnen den Verdienstorden des Gesundheitsministeriums für ihren Einsatz bei der Havarie der Costa Concordia.

Man erinnere sich: das Kreuzfahrschiff lief auf einen Felsen vor der Mittelmeerinsel Giglio, schlug leck und ging mit Schlagseite auf Grund. Das Unglück geschah nach Ladenschluss der Apotheke nach 21.30 Uhr – dass es Probleme mit dem Schiff gab, wurde bald darauf sichtbar, als es anfing sich zu neigen und die Passagiere in das zu dem Zeitpunkt etwa 15 Grad kalte Mittelmeer sprangen und aufgelöst im Ort erschienen. Die Apothekerinnen der Apotheke, die die einzige im Ort ist und eine von nur dreien auf der ganzen Insel riefen ihre Angestellten und eröffneten die Apotheke wieder.

Schnell hatte sie den eingeflogenen Notfallärzten signalisiert, dass sie die Menschen mit Arzneimitteln versorgen könne. „Wir gaben in erster Linie Beruhigungsmittel und Schmerzmittel ab“, so Celli.

Die Notfallversorgung ging aber über die Arzneimittelabgabe hinaus: Die beiden Apothekerinnen versorgten mehrere Kinder mit Wunden. „Es gab auch einige chronisch Kranke, die beispielsweise Insulin brauchten oder den Blutzuckerspiegel messen mussten.“

apotheke adhoc

Von den 3200 Passagieren der Costa Concordia starben 30, 2 werden immer noch vermisst, 30 wurden verletzt. Wer genaueres lesen will, kann das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Costa_Concordia

Am morgen war die Apotheke fast leergeräumt – die Passagiere wurden von der Insel geflogen und es kehrte wieder Ruhe ein.

Tolle Leistung!

Die Apothekerin allerdings nimmt es professionell: (Toll!)

„Es ist klar, dass ein Pharmazeut in einer solchen Situation den Menschen helfen will. Das hätte jeder andere Heilberufler auch getan. Die Auszeichnung ist somit auch eine Auszeichnung für die Apotheke als solches.“