Trinken sie?

Ein jüngerer Mann kommt in die Apotheke und verlangt die Apothekerin zu sprechen. Er ist höchst beunruhigt.

Mann: „Könnte es sein, dass ich einen Herzinfarkt habe? Mein Herz rast, ich habe so ein Druckgefühl in der Brust.“

Pharmama – schaut ihn an. Seine Hände zittern und er ist sehr nervös. Er ist etwas jung, aber, das muss nichts heissen. „Haben Sie Schmerzen?“

Mann: „Nein, das nicht. Aber mein Herz klopft ziemlich stark.“

Pharmama -hmm, mal schauen ob er sonst Risikofaktoren hat. „Hatte jemand in ihrer Familie schon einmal Herzprobleme?“

Mann: „Nein.“

Pharmama: „Haben Sie hohen Blutdruck?“

Mann: „Nein“.

Pharmama: „Wie sieht es aus mit Rauchen oder Alkohol?“

Mann (entrüstet) „Ich trinke keinen Alkohol! Ich bin Muslim!“

Pharmama: „Okay …“ (anderer Gedanke) „- aber was haben sie heute schon getrunken?“

Mann (überlegt): „Etwa 6 Tassen Kaffee, 3 Cola und 2 Red Bull seit der Party heute Nacht …“

Oha! Da hätten wir einen Grund für seine Symptome: Coffeinvergiftung irgendwer?

Alkohol auf Rezept

Im Blog-Post Ethanol-Mepha habe ich erwähnt, dass ich noch nie ein Rezept für Alkohol gesehen habe. Das heisst natürlich nicht, dass es das nicht doch gibt … oder zumindest gab:

Das hier ist ein Rezept für Whisky – einzunehmen 1 Löffel 3 x täglich. Ausgestellt wurde das Rezept in Amerika zur Zeit der Prohibition, 1928 – als Alkohol für den öffentlichen Gebrauch verboten war. Er war aber noch erhältlich für „medizinische Zwecke“ mit einem ärztlichen Rezept. Zu der Zeit wurden Apotheken in Cartoons darum auch oft mit Barbetrieben verglichen …

Die Rezepte waren spezielle Rezepte, ausgestellt vom „U.S. Treasury Department Bureau of Prohibition“ – mit 2fach Durchschlägen. Das Rezept war nach dem Ausstellen nur während 2 Tagen gültig, die Personalien der Bezugsperson mussten kontrolliert werden und die Kopien mussten aufbewahrt werden, falls die Behörde später Einsicht verlangt. Das erinnert alles sehr an unsere Betäubungsmittelrezepte heute. Quelle

Sturzbetrunken

Sturzbetrunken im wahrsten Sinn des Wortes war der Mann, der bei uns vor ein paar Tagen etwas gekauft hat. Am Anfang war ich nicht sicher, ob er nicht ein anderes Problem hat: er war sehr unsicher auf den Beinen. Es hätte auch ein neurologisches Problem sein können. Beim Bedienen musste ich ihn 2 x festhalten, weil er sonst einfach langsam umgekippt wäre.

Nach dem Bezahlen frage ich ihn nochmal, ob er Hilfe braucht … „Neinnn, geht schhhonn!“ meint er, macht drei Schritte … und fällt längelang hin!

Nachdem wir ihm wieder aufgeholfen haben klopft er sich kurz ab und schwankt dann aus dem Laden.

Ehrlich: dem gegenüber bin ich etwas hilflos. Kann / soll ich ihm helfen? Wie denn? Indem wir ihn und die Sachen heimbringen?

 

Hier sind noch ein paar betrunkene Leute mehr … eins haben sie alle gemeinsam: der Boden scheint auf sie eine grössere Anziehungskraft auszuüben …

Was war es?

Erinnert sich noch jemand an den Kunden, der sich beklagt hat, dass er einen Auto-Unfall gemacht hat, nachdem er (hier vorwurfsvolle Stimme einfügen) ein Medikament von uns genommen hat  … ach ja, und Alkohol dazu getrunken hatte ?

Der Kunde war wieder da.

Jetzt wollte er es genau wissen: „Was für ein Medikament war das?“
Weil wir aufgrund seiner Aussagen unsicher sind, um was für ein Medikament es sich eigentlich handelte, gehen wir nochmal alle Bezüge von ihm vor dem Unfall durch und nehmen sogar die Packungen heraus, damit er sie sich ansehen kann.
Keine ist es. Nicht mal die Verdächtigen Codein oder Sirdalud.

Auf einmal fällt ihm der Name ein: „Zolpidem!“ Wir zeigen ihm eine Schachtel davon und er bestätigt das.

Nur … das hatte er nie von uns.

Genau da erinnert er sich daran, dass er das Medikament (übrigens ein Schlafmittel) vom Arzt direkt bekommen hat …

Tja.

Und jetzt tut mir der Arzt ein wenig leid, denn das ist sicher der nächste, den er besucht.

Medikamente, Alkohol und Fahrtüchtigkeit

Ein Kunde kam vor ein paar Tagen in die Apotheke und erzählt diese Geschichte:
Er hatte einen Auto-Unfall vor 4 Monaten … und zwar hat er morgens eine Tablette, die er von uns bekommen hat geschluckt – Name unbekannt, es sei aber eine grüne Packung gewesen- dann habe er nach 6 Stunden 2 Bier getrunken und bei der anschliessenden Rückfahrt mit dem Auto einen Unfall mit Totalschaden gemacht.
Von uns will er jetzt wissen, wann er das Medikament bezogen hat.
Was er uns hinhält ist eine leere Packung Codein Knoll Tabletten.

Ja. Hmmm.
Klar kann ich ihm einen Auszug machen – nur denke ich, wenn ich seine bisher bezogenen Medikamente anschaue, dass das Problem weniger bei den Codein Knoll (Hustentabletten), als bei den Sirdalud Kapseln (Muskelrelaxans mit Tizanidin) liegt. Die machen erstens mehr müde und zweitens steht da ausdrücklich in der Packungsbeilage drin, dass in Kombination mit Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Ausserdem: das wäre im Gegensatz zu den Codein eine (leicht) grüne Packung.

Aber: Stimmt seine Geschichte auch? Denn die Medikamente – sowohl das Codein als auch die Sirdalud wurden einige Monate vor dem Unfall bezogen! Gut, vielleicht hatte er nach der Behandlung ein paar übrig und als er wieder Husten oder Muskelschmerzen bekommen hat gedacht, er nimmt einfach von den Tabletten, die er zuhause hat.

Noch ein Problem: das Codein würde in einem Drogen-Test als Opiat angeben – vielleicht versucht er auch nur da etwas zu erklären. Die Menge spielt da keine Rolle, im Gegensatz zum Alkohol existieren keine Grenzwerte.

Die Versicherung kann übrigens bei einem Unfall wegen Grobfahrlässigkeit – also auch bei Drogen und Alkohol am Steuer -die Leistungen kürzen, so zahlt also Beispielsweise die Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug nur teilweise oder gar nicht. … Und die Haftpflichtversicherung fordert in so einem Fall einen Teil der Kosten zurück.

Eine sehr gute Seite zum Thema Alkohol und Drogen / Medikamente am Steuer findet sich hier: http://www.fachstelle-asn.ch/de/fiaz.php

auf der Seite steht auch:

Da es bei Medikamenten eben keine Grenzwerte gibt und geben kann, gilt die Eigenverantwortlichkeit. Die Apotheker und Ärzte wissen um verkehrssichere Alternativpräparate, sie müssen aber spezifisch danach befragt werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch rezeptfreie Medikamente die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen können. Deswegen sollte die Packungsbeilage sorgfältig gelesen und die vorgeschriebene Einnahmedosis nicht überschritten werden.

Nun, wir sagen es den Patienten im Normalfall, wenn wir etwas abgeben, was die Fahrtüchtigkeit sehr beeinträchtigt. Aber … trotzdem … :-(

Problematische Medikamente sind übrigens:
Schmerzmittel, Hustenmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antiallergika, Psychopharmaka, Muskelrelaxantien, ausserdem Mittel gegen Bluthochdruck (v.a. bei der Einstellung), Diabetes (wegen Unterzuckerungsgefahr), Augentropfen (wenn sie die Sehstärke herabsetzen) …

Andererseits ist es oft ebenso problematisch die Medikamente nicht zu nehmen.

Darum: bitte vor dem Autofahren schauen, ob bei den Medikamenten etwas steht und auf jeden Fall auf die Kombination mit Alkohol verzichten!

Betrunkener Apothekenbesuch

Die betrunkene Frau kommt gegen Abend in die Apotheke und will ihre Medikamente abholen.
Sie sagt: „Ich muss auch wissen, was das Zeuch alles is.“
Ich frage nach ihrem Namen und suche nach ihren Sachen. Nichts bei den Bestellungen.
Ich schaue im Computer, nichts unter diesem Namen.
Ich frage sie, ob der Arzt das Rezept hat faxen sollen, bekomme aber keine kohärente Antwort.
Sie fragt, ob wir die Versicherung haben – und ich sage, ich habe sie überhaupt nicht im Computer – wann sie uns das Rezept gegeben habe.
Sie sagt: „Oh, nein, ich habe es der Kreuz-Apotheke gegeben“
Pharmama: „Und wir hier sind die … Apotheke. Die andere ist an der Kreuz-Strasse“
Sie: „Oh, danke!“

Und schwankt nach draussen.

Bitte sagt mir, dass nächstens Vollmond ist oder so etwas.