Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu:

Das richtige Medikament am richtigen Ort

Im Bestelleingang ein Rezept für Isotretinoin Kapseln. Es ist für einen Mann, der bei uns auch sonst Medikamente bezieht, bei ihm habe ich auch halb im Kopf welcher Art, deshalb gehen bei mir die Alarmglocken an.

Ich geb’s zu – bei Isotretinoin bin ich  (über?)vorsichtig. Es ist ein Mittel gegen Akne, das nicht nur Einschränkungen hat für die Abgabe bei Frauen (die dabei auf keinen Fall schwanger werden dürfen, da sonst Missbildungen beim Baby zu erwarten sind), es soll auch nicht bei Personen mit einer Vorgeschichte mit Depressionen oder psychischen Problemen verordnet werden, da es selber Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken machen kann.

Dass das nicht nur theoretisch so ist, musste ein Freund von mir am eigenen Leib erfahren. Dessen damalige Freundin bestand darauf, dass er sich das Mittel vom Hautarzt verschreiben liess, weil es ihr ja „so gut geholfen hat und er etwas für sich machen sollte“. Anscheinend hat ihn der Arzt nicht wirklich nach seiner Vorgeschichte gefragt und er ist dann während der Behandlung mit dem Medikament in eine üble Depression gefallen. Anfangs konnte er es sich noch nicht einmal erklären, woher diese schwarzen Gedanken, dieses Nicht-mehr-wollen-und-können (wieder) kommen. Ich hätte es ihm sagen können. Und wenn er es bei mir eingelöst hätte, hätte ich ihm davon strickt abgeraten, da ich seine Vorgeschichte kannte, aber … er hat es nicht bei mir eingelöst (verstehe ich auch).
Erst als er die Packungsbeilage gelesen hat und es gegen den Widerstand der Freundin wieder abgesetzt hat ist das besser geworden. Damit hatte er hatte noch Glück, denn (Fachinformation):

„ein Abbruch der Isotretinoin-Behandlung reicht manchmal nicht aus, um die Symptome zum Verschwinden zu bringen …“

Jedenfalls bin ich bei der Kontrolle der bestellten Medikamente und bei diesem Patienten weiss ich, dass er diverse Medikamente gegen psychische Störungen nimmt. Zur Sicherheit schaue ich nochmals nach im Computerdossier. Ja, Risperdal und Temesta und weitere. Der Computer reklamiert bei so etwas übrigens nicht und zeigt für das keine Wechselwirkung an (!) – es geht da auch wieder um ein Problem der Indikation, da gibt es verschiedene für diese Medikamente und es muss nicht zwingend gegen Depressionen sein.
Es ist Aufgabe des Arztes vor der Verschreibung hier sehr gut die Vorgeschichte abklären, damit das nicht zu Problemen führt. Das Medikament wurde verschrieben vom Hausarzt, der auch die Temesta und Risperdal verschrieben hat und nicht von einem Hautarzt, also müsste er es eigentlich wissen.

Ich versuche den Arzt zu erreichen, bevor der Patient kommt und habe Glück. Leider … versteht der überhaupt nicht, was denn mein Problem ist – respektive, weshalb ich mich hier einmische.
Ja, er weiss, dass Herr … diese anderen Medikamente bekommt. Er denke aber nicht, dass da ein Problem besteht, da er das gegen etwas anderes nimmt und nicht gegen Depressionen. Er habe auch keine Vorgeschichte in Depressionen … wenn man von dem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik absieht, wo er sich selber einmal eingeliefert hat und die ihm auf dem Entlasszettel auch eine Depression bescheinigt haben …. seiner professionellen Meinung nach eine klassische Fehldiagnose. Deshalb solle ich das ihm geben und er soll das nehmen.

Ich habe dem Arzt dann gesagt, ich mache das, aber ich halte unser Gespräch im Computer fest und ich werde den Patienten darauf hinweisen, dass er beim Auftreten von Problemen das absetzt und ihn kontaktiert. Wirklich wohl fühle ich mich dabei nicht.
Eben weil der Patient diese anderen Medikamente nimmt, muss ich ihm die Nachricht wirklich einfühlsam rüberbringen, sonst nimmt er womöglich auf einmal etwas nicht mehr, das er wirklich nehmen sollte. Das Isotretinoin selber ist nicht so wichtig, im Grunde ist es auch „nur“ ein …Lifestile Medikament. An Akne selber ist, (so unangenehm das sein kann) noch niemand gestorben.

Wenige Minuten später steht der Patient selber, übrigens ein Mann um die 35, mit dem Abholzettel vor mir und ich erkläre ihm die Sache.
Dabei bin ich bin ein bisschen überrascht, denn er ist nicht wirklich stark betroffen, in meinen Augen sind die Rötungen noch nicht Grund genug derartiges zu verschreiben … aber ich erkläre ihm, dass ich wegen Bedenken mit dem Mittel den Arzt kontaktiert habe und dass der überzeugt ist, dass das bei ihm geht.
Darauf will er es sich noch einmal überlegen mit der Einnahme. Ich soll das im Moment zurückstellen. Darüber … bin ich nicht unglücklich.

Nachtrag 1: Er hat seine Psychologin kontaktiert und die ist auch der Meinung, dass er das besser nicht nimmt. Ich darf das zurückschicken.

Nachtrag 2: Er ging dann zu einem Hautarzt und hat seine Rötungen anschauen lassen. Der hat ihm dann ein Rezept ausgestellt nicht für Aknemedikamente sondern gegen Rosazea …

Ich denke, das ist für den Patienten ganz gut gelaufen und zeigt, wie wichtig es ist, dass da mehrere „Player“ im Gesundheitssystem zusammenspielen und auch miteinander reden. Das hätte (muss nicht, aber hätte) ziemlich übel ausgehen können.