Aktiv in Arosa

Nach dem feinen Morgenessen auf der Terasse des Arosa Kulm Hotel bei wiederum recht schönem Wetter, nehmen wir den Bus, der uns (diesmal über Umwege) zum grossen See bringt. Den Umweg muss erheute machen, da Markt ist in Arosa – die Hauptstrasse entlang stehen kleine Marktstände und Beizen und die anwesenden Läden haben ihre Sachen und Aktionen nach draussen gestellt. Das schauen wir uns auch noch an, aber zuerst: Noch einmal Seilpark – Juniors Wunsch. Wir steigern und bekommen die etwas schwierigeren Bahnen … morgen habe ich sicher wieder Muskelkater. Wandern macht mir weniger, aber irgendwie bin ich wohl etwas zu verkrampft beim balancieren in der Höhe.  Danach eine kleine Runde Tretboot auf dem See und dann durch das Marktleben zurück hoch ins Hotel. Den Nachmittag verbringen wir faul in der Poollandschaft. Ferien sind doch was Schönes!

Die Sonne nach dem Regen

Der Titel ist etwas missleitend … sehr viel Regen hatten wir nämlich nicht. Am Morgen fuhren wir mit der Gondel das Weisshorn hoch, genossen die Aussicht über den ziehenden Wolken und liefen von der Mittelstation aus zurück zum Hotel. Dabei hatten wir wegen Wolken weniger Aussicht als sonst – aber die Alpenblumen konnten wir trotzdem geniessen. Am späteren Nachmittag kam dann der Regenguss, von dem wir aber nicht viel mitbekommen haben: wir spielten in der Hoteleigenen Kegelbahn bevor wir das Nachtessen (fein: Fleisch auf heissem Stein) in der Taverne genossen. Dann rissen die Wolken auf … und ein wunderbarer Regenbogen sagte uns noch gute Nacht.

Eichhörnchen und Aussichten

Morgenessen auf dem sonnigen Vorplatz mit Bergaussicht. Dass Bergluft hungrig macht, kann ich jetzt schon bestätigen … selbst wenn wir bis jetzt nicht so aktiv waren. Die Nacht war angenehm und ruhig. Aber heute Montag wollen wir etwas laufen gehen. Wirklich nur etwas: für den Start habe ich den Eichhörnchenweg in Arosa ausgesucht. Der geht – laut Wanderapp Graubünden, die ich habe – nur über 1.7km mit wenig Steigung … und startet einen knappen Kilometer vom Hotel Kulm, weshalb wir da grad hinlaufen.

Bei der Reception bekommen wir nicht nur die Arosa Card – mit der man gratis den Bus und auch die Bahnen hier benutzen kann, sondern auch Erdnüsse für die Hörnchen – die wären arg enttäuscht, wenn man mit leeren Händen kommt. Im Internet empfehlen sie Haselnüsse im lokalen Dorfladen zu kaufen.

Auf dem idyllischen Weg durch den Wald finden wir bald die Eichhörnchen – respektive sie finden einen. Interesse an den Nüssen ist definitiv vorhanden – sie holen sie von den Händen, ganz freche klettern einem gar die Hosen hoch dafür. Essen tun sie die allerdings nicht … sie werden schnurstracks im Waldboden vergraben. Vorrat für den Winter – wenn sie die denn wiederfinden. Da sie geröstet sind, gibt es wenigstens nicht Erdnussbäumchen hier in Arosa :-)

In Maran ist der Eichhörnchenweg zu Ende – wir gehen im Restaurant etwas trinken und warten auf den Bus, der uns zurück ins Hotel bringt. Unterwegs sehen wir einen Seilpark und die Tretboote auf dem See:  Ideen für die nächsten Tage. Anscheinend sind auch die in der Arosa-Card inklusive?

Abendessen heute Italienisch: Pizza für Junior in der Taverna im Hotel. Auch seeehr fein – ausserdem mit Sicht auf das Schwimmbad / die Spa-Landschaft. Den Spa durfte mein Kuschelbär heute ausprobieren. Er meint, das war sehr empfehlenswert.

Feriennotiz

So – Auch bei uns ist es soweit: Sommerferien! Und wir verbringen sie an einem aussergewöhnlichen Ort, an dem wir noch nie waren … in der Schweiz. In Graubünden. Wir freuen uns auf Familienferien, Bergwelt und nicht zu heisses Wetter!

FERIENCH

Kommt ihr mit? Hier „live“ ab Sonntag.

(heute darf ich noch arbeiten)

Versandapotheke bin ich keine, aber …

Es ist etwa ein Monat nach dem letzten Besuch in der Apotheke durch Frau Slozny (ihr erinnert Euch?) da bekomme ich ein mail von ihr.

Guten Tag Frau Pharmama. Ich bin jetzt in Irland

(Huh? Ich war mir sicher, ich habe Moskau gehört, als sie gesagt hat, sie geht ins Ausland)

… und ich brauche dringend noch mehr von den Kathetern. Könnten Sie mir die hierher schicken lassen? Ich bezahle das gerne mit der Kreditkarte.

Okay, das habe ich jetzt auch noch nicht gemacht. Da muss ich erst mal abklären, ob das geht … und wie.

Medikamente darf ich nicht verschicken – in der Schweiz gilt das Versandhandelsverbot für Medikamente, erst gar nicht über die Grenze, aber … Medizinalprodukte anscheinend schon. Geht also.

Und die Sache mit der Krankenkasse/Unfallkasse ist auch noch nicht durch. Also muss das wieder von ihr bezahlt werden, nicht nur der Transport. Aber offenbar ist ihr das bewusst. Kreditkartenzahlung ist technisch aber bei uns nicht machbar telefonisch. Ich brauche die Kreditkarte hier im Geschäft.

Zuerst aber mal: Vielleicht geht das einfacher? Ich schaue, ob sie die Katheter nicht schon in der Apotheke dort bekommen könnte. Wenn sie sie schon selber zahlen muss (und ein Rezept hat) sollte das möglich sein … und das ist es auch laut Internet. Ich schreibe ihr also diese Infomail:

Guten Tag, Frau Slozny. Ich habe mich inzwischen etwas schlau gemacht, was die Anfrage betrifft. Offenbar kann ich Medizinprodukte (im Gegensatz zu Medikamenten) ins Ausland senden.

Was die genauen Bedingungen angeht müsste ich allerdings bei der Post noch nachfragen – immerhin handelt es sich hier um einen Versand um Waren im Wert von ca. 3000 Franken – (eventuell muss das auch noch verzollt werden in Irland)

Das Porto für den Versand weiss ich auch noch nicht, das Internet gibt mir da Werte von 100-250 Franken für ein etwa 15 kg schweres Paket – das ohne irgendwelche Rückverfolgung oder Sicherheiten.

Allerdings ist eine Bezahlung via Kreditkarte für uns aus technischen Gründen definitiv nicht möglich, wir bieten keine online Bezahlung an. Am Besten ist folgendes Vorgehen: Wir stellen ihnen dafür eine Rechnung, die wir ihnen schicken (per mail oder Fax). Sie zahlen die Rechnung (wir geben Ihnen dafür die IBAN Nummer der Bank an). Sobald der Betrag bei uns auf dem Konto ist, bestellen wir die Ware und senden das Paket.

Dafür wäre es auch gut, wenn wir noch eine Kopie des Rezeptes bekommen, die wir als Beleg mitschicken können für den Zoll.

Ich weiss, das ist aufwändig. Mein Vorschlag wäre immer noch, dass Sie das in Irland in einer Apotheke besorgen lassen – das spart ihnen nicht nur Zeit, sondern auch das Geld für den Versand (ausserdem ist es möglich, dass die Katheter dort günstiger sind, als bei uns).

Aber sie will (wie sie mir zurückschreibt), dass ich den Rest abkläre und das trotzdem schicke. Anscheinend seien die Katheter nicht in der gleichen Qualität erhältlich – was ich fast nicht glauben kann, das müsste dasselbe Produkt von derselben Firma sein, so weit ich das von hier sehen kann.

Also dann: Porto und Zoll. Ich kläre das ab und schreibe ihr wieder.

Wir haben jetzt bei der Post noch die Info eingeholt: Ein Paket von dem Gewicht kostet ca CHF 125.- auf Irland. Es braucht bis zu 10 Tage, bis es da ist. Es ist versichert gegen Bruch oder verlieren gehen – allerdings nur bis zu CHF 1000.-

Wegen dem Zoll in Irland zahlen Sie bei Erhalt nochmals ca. 25% drauf (von den 3000 Franken, also ca. 750 Franken (!) – das wäre dann aber nicht bei uns auf der Rechnung. Die Krankenkasse oder Unfallkasse zahlt weder Porto noch Zoll.

Ich würde immer noch dringend vorschlagen, dass Sie das in einer irischen Apotheke bestellen gehen. Falls Sie aber trotzdem wünschen, dass wir ihnen die Katheter senden, melden Sie es mir noch einmal.

Ich glaube als ich ihr das mitgeteilt habe, war das der Moment wo sie dann doch beschlossen hat das nicht via uns zu machen. Es kam weder ein mail noch ein Zahlungseingang, weshalb ich das natürlich weder bestellt noch geschickt habe.

Aber 2 Wochen später bekomme ich doch noch ein mail: Sie komme für kurze Zeit zurück in die Schweiz, ich solle ihr auf dann die Katheter bestellen, sie komme sie abholen.

Als sie die 2 Wochen später kommt, bringt sie mir direkt ihre neue Adresse (in der Schweiz) und die Karte der neuen Krankenkasse bei der sie schon angemeldet ist.

Okay – in dem Fall bleibt sie doch wieder länger hier. Dann haben wir unsere Stammkundin wieder.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.