Seltene Krankheiten oder: Wieviel ist ein Menschenleben wert?

In der Schweiz wissen wir das – zumindest, wenn es um Medikamente geht. Es sind 100’000 Franken pro gerettetes Menschen-Lebensjahr.

Das sagt das Bundesgerichtes im sogenannten Myozyme Fall.

Bevor wir aber dazu kommen, ein paar Dinge zur Einführung.

Seltene Krankheiten nennt man so, wenn bis zu 5 von 10‘000 Menschen betroffen sind. Es handelt sich dabei meistens um vererbte Stoffwechselkrankheiten. Man kennt heute zwischen 6000-8000 seltene Krankheiten … geben tut es sicher einige mehr.

Wirksame Medikamente gibt es nur für rund 60 davon. Und die Behandlungskosten betragen zwischen 200‘000 und 600‘000 Franken pro Jahr und Patient. Die Forschung für seltene Krankheiten läuft allerdings weiter und man kann mit neuen medikamentösen Therapien rechnen.

Das Problem liegt auf der finanziellen Seite – die Belastung für die Grundversicherung steigt. Man redet von zusätzlichen 90 Milliarden Franken – zu den 60 Milliarden, die das System heute schon kostet.

Letztes Jahr hat sich in der Schweiz das Bundesgericht eingeschaltet und eine Obergrenze für die von der Krankenkasse zu übernehmenden Therapiekosten genannt: nicht mehr als 100‘000 Franken pro Jahr, wenn die entsprechenden Medikamente nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Und das sind viele nicht – weil sie z.B. off label so angewendet werden, (also ausserhalb der Indikation die in der Packungsbeilage beschrieben ist) oder weil sie nur im Ausland hergestellt und erhältlich sind. Oder weil sie nicht genug Studien haben, dann sind sie auch nicht auf der SL-Liste, sondern der NLP … so wurden sie bisher nicht bezahlt – oder nur nach langen Verhandlungen mit den Kassen.

Das Problem ist auch, dass es keine Kriterien für ein Kosten-Nutzen Verhältnis im Off-label-Bereich gibt. Das sind Fragen, die tief in den Bereich der Ethik gehen – was darf wieviel kosten? Was, wenn es nicht Lebensnotwendig ist, aber eine Verbesserung der Lebensqualität mit sich bringt?

Der Myozyme Fall ist ein Beispiel für die Problematik und die Grundlage für den Entscheid des Bundesgerichtes:

Zusammengefasst: Eine Patientin hat Morbus Pompe (eine seltene Krankheit). Sie bekommt Myozyme als Medikament – was jährlich CHF 600’000 kostet. Myozyme ist nicht in der Spezialitätenliste – es steht allerdings auch keine Alternative zur Verfügung. Myozyme ist aber als orphan drug ine einem vereinfachten Verfahren zugelassen worden.

Für die Patientin hat das Mittel folgende Auswirkungen: es stabilisiert die Befunde, steigert die Lebensqualität, mit Medikament braucht sie nachts keine Beatmung und kann bis 30m (mehr) selbst laufen.

Die Frage ist nun: reicht das / rechtfertigt das derart hohe Therapiekosten?

Es ist klar: die Frau leidet unter ihrer Krankheit. Mit Medikamente leidet sie … ein bisschen weniger. Sie stirbt aber nicht, wenn sie das Medikamente nicht bekommt.

Das Bundesgericht hat in diesem Fall entschieden, dass das Ergebnis dem finanziellem Aufwand nicht gerecht wird und sagt:

„Die Kostenfrage kann auch nicht auf die Seite ge- schoben werden mit der blossen Behauptung, es sei ethisch oder rechtlich unzulässig, Kostenüberlegungen anzustellen, wenn es um die menschliche Gesundheit gehe. Die finanziellen Mittel, die einer Gesellschaft zur Erfüllung gesellschaftlich erwünschter Aufgaben zur Verfügung stehen, sind nicht unendlich. Die Mittel, die für eine bestimmte Aufgabe verwendet werden, stehen nicht für andere ebenfalls erwünschte Aufgaben zur Verfügung. Deshalb kann kein Ziel ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand angestrebt werden, sondern es ist das Kosten-/Nutzen- oder das Kosten-/Wirksam- keitsverhältnis zu bemessen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung und die obligatorische Krankenpflegeversicherung, sowohl im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Aufgaben als auch im Verhältnis zwischen verschiedenen medizinischen Massnahmen (…).»

Da steht dann auch:

„… untersucht der Myozyme- Entscheid rechtsvergleichend und unter Beizug gesundheits- ökonomischer Überlegungen, wie viel finanzieller Aufwand im Hinblick auf die Rettung eines Menschenlebens verhältnismässig ist. Er kommt zum Ergebnis, dass Beträge in der Grössenordnung von maximal CHF 100’000 pro gerettetes Menschenlebensjahr noch als angemessen betrachtet werden. Das Bundesgericht sieht diese Angaben dadurch bestätigt, dass die in der Schweiz maximal zugelassenen Therapiekosten in der Onkologie CHF 84’000 betragen.“

Das sagt also das Bundesgericht.

Ich lasse das mal so stehen.

Man kann jetzt darüber diskutieren, inwiefern sich die Regierung da einmischen soll. Auf der anderen Seite … Die andere Variante ist, dass die Krankenversicherungen selbst entscheiden, wieviel sie an den orphan drugs zahlen möchten.

Und das ist im Moment der Zustand:

Da steht in Art 71b 4 der Verordnung über die Krankenversicherung:

Die zu übernehmenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Der Versicherer bestimmt die Höhe der Vergütung.

Ist das besser?

(Quelle: http://www.physicianprofiling.ch/PompePolednaJusletter022011.pdf und admin.ch)

Oma im Hoch

Die benuruhigte Tochter ruft in die Apotheke an, weil sich Oma seltsam vehält. Bei einem Besuch finden sie Oma – sonst geistig und körperlich einigermassen fit, selbständig und allein lebend … anders vor als sonst.

Sie ist für ihre Verhältnisse sehr ruhig und geistig irgendwie … nicht ganz da. Sie läuft leicht schwankend, redet als ob sie Essen im Mund hätte …

Ob das an einem Medikament liegen könnte, das sie neu bekommen hat?

Oma auch rasch ans Telefon geholt – für ein paar Fragen mehr und auch um Nachzufragen, ob ich der Tochter die Info auch weitergeben darf – ja.

Woran liegts? Es war kein Schlaganfall ,wie ich erst befürchtet habe – es hat auch langsam angefangen. Wir gehen ihre neue Medikation durch und finden dabei, dass sie Fentanyl Pflaster neu verschrieben bekommen hat.

Sie hat ihre Fentanyl Pflaster, die man alle 4 Tage wechseln soll nicht gewechselt, sondern einfach ein neues daneben geklebt. Bei Pflaster 3 haben wir jetzt langsam aber sicher Überdosierungserscheinungen … Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel und Opiat … wahrscheinlich war sie sogar etwas „high“.

Weshalb sind die Medikamente in der Schweiz teurer?

Lassen wir mal die Erklärung mit dem höheren Lohnniveau und den höheren Lebenshaltungskosten allgemein zur Seite, hier eine neue (und überraschende) Erklärung, warum in der Schweiz die Medikamente teurer sind als in anderen Ländern:

Damit die Medikamente in anderen Ländern billiger sein können.

Huh? Lies hier:

http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/schweiz-finanziert-medikamente-der-nachbarlaender-mit-124530479

Sinken in der Schweiz die Medikamentenpreise …  leide das ganze Geschäftsmodell der Pharmaindustrie. Die grossen Firmen würden eine Mischkalkulation betreiben. Länder mit hohen Medikamentenpreisen finanzierten Länder mit niedrigen Preisen mit.

Wir „subventionieren“ also mit unseren Preisen Länder wie Deutschland mit. Das betrifft anscheinend vor allem die Generika, weil da in Deutschland ein (Zitat) ruinöser Wettbewerb für die Pharmafirmen läuft.

Was zum Geier? Vor allem, wenn man dann weiss, wie die Medikamentenpreise bisher „gemacht“ wurden:

Medikamentenpreise (wir reden hier von denen, die von der Grundversicherung übernommen werden) sind keine Marktpreise, sondern werden staatlich festgesetzt. Der Publikumspreis eines kassenpflichtigen Medikamentes setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis und den Vertriebskosten. Der Fabrikabgabepreis wiederum wird aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs und eines Auslandpreisvergleich bestimmt.

(Quelle BAG)

Wir haben ja einen sehr starken Franken, da „lohnt“ sich der Vergleich mit dem Ausland und eine Anpassung des Preises. Bisher war der Umrechnungskurs für die Medikamente auf CHF 1.53, neu soll er CHF  1.23 sein (die Anpassungen erfolgen hier nur alle 3 Jahre, darum ist das noch so hoch).

In der Schweiz zahlen Patienten für kassenpflichtige Mittel laut Krankenkassenverband Santésuisse aktuell im Schnitt 20 Prozent höhere Preise als in den sechs Vergleichsstaaten. … Bei den Generika fällt diese Rechnung noch gravierender aus.

Das sind übrigens die 6 Vergleichsstaaten: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Österreich.

Wie kommt man zu dem Medikamentennamen? Früher …

Unsere Medikamente haben Namen. Verschiedene Namen. Die Wirkstoffe haben einen wissenschaftlichen Namen – und einen (manchmal davon abgeleiteten) Trivialnamen.

Beispiel: wissenschaftlicher Name: 7-Chlor- 1-methyl- 5-phenyl- 1,3-dihydro- 1,4-benzodiazepin-2-on … Trivialname: Diazepam (von dem ein Apotheker wegen der Endung -am schon ableiten kann, dass es sich um ein Benzodiazepin handelt) – Medikamentenname: Valium.

Der Markenname des Medikamentes (in dem Fall Valium) ist bei einem Erst-Medikament etwas meist „originelles“, das aber nur selten etwas mit dem Inhaltsstoff zu tun hat – vielleicht noch mit der Wirkung. – Über Beispiele und warum die Medikamente so heissen habe ich hier geschrieben.

Generika haben häufig Namen aus der Kombination des (trivial-) Wirkstoffnamens mit dem Namen der Firma: XYZ-Sandoz, ABC-Mepha, EFG-Ratiopharm …

Hier ein paar Beispiele, wie heute bekannte Mittel zu ihren Namen gekommen sind:

Aspirin

Der Grundstoff für das wohl bekannteste Schmerzmittel dafür ist ursprünglich natürlich. Er kommt von der Weidenrinde. Die Weide (Salix) ist ein Baum, den man heute noch oft in der Nähe von Gewässern sehen kann. Tee aus der Rinde war schon seit Urzeiten ein Schmerzlinderndes Mittel.

Der Name setzt sich zusammen aus ‘A’ (für die Acetylgruppe), -’spirin’ (für den Inhaltsstoff der Spire, dem Mädesüss, einer ebenfalls Salicinhaltigen Rosengewächs). Mehr über Aspirin findet ihr bei mir hier und hier

KY-Gel

Das Gleitmittel begann sein Leben 1904 als chirurgische Schmiere. Weil es auf wässriger Basis war, war es sehr beliebt beim medizinischen Personal, da es viel einfacher wegzuputzen war als die Petroleum-basierten Schmiermittel der Mitbewerber. Obwohl das Produkt sehr bekannt wurde, ist niemand sicher, für was die Initialen K und Y stehen. Nicht einmal Johnson und Johnson, die Vertreiber. Auf ihrer Website schreiben sie: Niemand kennt den Ursprung der Marke KY. Zwei populäre Mythen erklären, der Name käme daher, dass es in Kentucky erfunden wurde oder dass die Buchstaben für die Hauptinhaltsstoffe stehen. Beides stimmt aber nicht.

Listerine

Das Mundwasser trägt den Namen des berühmten Chirurgen Joseph Lister – aber erfunden hat er das Mittel nicht. Gefunden wurde es von Dr. Joseph Lawrence und Jordan Wheat Lambert in St. Louis – eigentlich wollten sie ein allgemeines Desinfektionsmittel erfinden. Sie nannten es nach Lister, der ein Fürsprecher für sterile chirurgische Eingriffe war. Zum Mundwasser wurde es 1895 – und auch als das war es nicht von Anfang an der Hauptgewinn. Im Laufe der Geschichte wurde es als Bodenreiniger, Mittel gegen Gonorrhe, gegen Schnupfen, Schuppen und als Aftershave vermarktet.

Tylenol

Der wissenschaftliche Name für den Wirkstoff von Tylenol ist – „N-acetyl-para-aminophenol“ – oder N-aceTYL-para-aminophENOL. Der Trivialname dafür ist in Amerika Acetaminophen – bei uns heisst das lustigerweise (und mir unbekannterweise wieso?) anders: Paracetamol. Panadol wäre demnach eine Mischung aus Trivial- und wissenschaftlichem Namen.

Vicks

Der Hersteller von Vicks VapoRub und Vicks MediNait hat seine Wurzeln in Greensboro, NC in den 1890ern. Der Apotheker Lunsford Richardson begann in seinem Laden Hausmittel zusammenzumischen, aber er brauchte noch einen Namen um seine Mittel zu vermarkten. Nachdem er eine Werbung gesehen hat für Vick’s Samen entschied er sich dazu sie „Vick’s Familien Heilmittel“ zu nennen auch in Andenken an seinen Schwager Dr. Joshua Vick. Anfangs verkaufte er 21 verschiedene Hausmittelchen, eine davon wurde sehr beliebt: „Vicks Croup and Pneumonia Salve“ wurde schliesslich zu unserem Vicks VapoRub … oder Wicks Vapo Rub in Deutschland :-)

Voltaren

Noch ein Schmerzmittel – eines, das es nicht nur zum Schlucken, sondern auch zum Einreiben gibt. Der Wirkstoff ist Diclofenac (auch hier vom wissenschaftlichem Namen abgeleitet: von 2,6-Dichlorphenylamino)phenyl]acetat). Dem Ciba-Geigy Mitarbeiter in Basel, der dem Medikament einen Namen geben durfte, fiel nichts gescheites ein, …   also kombinierte er den Platz vor der Firma – den Voltaplatz mit Renus (eigentlich Rhenus) – dem lateinischen Namen für den Rhein, der ja auch durch Basel fliesst.

Ich bin sicher, es gibt noch mehr Geschichten, woher ein Medikament seinen Namen hat. Wenn ihr eine kennt, lasst sie hören!

Dass sich manche Kunden und Patienten die Namen nicht merken können ist so (es ist auch für uns selbst nicht einfach – auch wenn wir manchmal Eselsbrücken haben von der Wirkung oder sie merken können, weil wir halt viel mehr damit zu tun haben.

Hier sind noch ein paar lustige Benamsungen:

Medikamentennamen sind schwierig (1): freiverkäufliches

Medikamentennamen sind schwierig (2): rezeptpflichtiges

Me: Drogenhändler?

So komme ich mir fast vor, nach dem letzten SMS  von unserem Kollegen:

Die Wirklichkeit ist etwas profaner. Er hat ein Dauerrezept für sehr gewöhnliche Medikamente bei mir in der Apotheke hinterlegt …

Kind + Medikamente = Vorsicht!

Es passiert fast täglich. Ein Kind erwischt ein Medikament.

Was können wir tun, damit das nicht passiert?

  1. Medikamente ausserhalb der Reichweite von Kindern halten. – Jedes Medikament (ja, auch Vitamine) können schaden, wenn man sie falsch nimmt. Auch Medikamente, die man ohne Rezept bekommt. Das bedeutet alle Tabletten, Kapseln und Flaschen sollten an Orten aufbewahrt werden, wo Kinder nicht hinkommen – oder sie sehen können.
  2. Nichts draussen stehen lassen. Auch wenn man das Medikament vielleicht in ein paar Stunden wieder geben muss, lass es nicht herumstehen. Nicht auf dem Küchentisch, nicht auf dem Nachttischchen des kranken Kindes. Einfach: jedes Medikament und Vitamin sollte weggestellt werden nach dem Gebrauch. Jedes Mal.
  3. Richtig schliessen. Wenn man eine Flasche oder eine Box mit Sicherheitsverschluss hat, sollte man sie immer richtig schliessen – bis man das Klick hört. Kinder können nicht richtig verschlossene Flaschen öffnen (– manchmal auch richtig verschlossene) – darum: wegstellen-
  4. Informiere Dein Kind über Medikamente. Manche Eltern erzählen ihren Kindern, ein Medikament sei wie eine Süssigkeit – damit sie sie eher nehmen. Das ist ein Fehler. Man sollte seinem Kind sagen, was ein Medikament ist, warum man es nehmen muss, und warum es die Eltern sein müssen, die es dem Kind geben. Wenn das Kind nicht versteht was die Wirkung der Medizin ist, wird es auch eher zu viel davon nehmen.
  5. Wenn man Gäste hat, sollte man sie vielleicht daran erinnern, dass sie eventuelle Medikamente in der Handtasche oder im Mantel auch so platzieren, dass die Kinder nicht dran können.
  6. Für einen Notfall sollte man vorbereitet sein. Im Falle eines Falles ist schnelles Handeln notwendig – die Nummer des Tox-Zentrums muss griffbereit sein, wenn man denkt, das Kind könnte etwas genommen haben. Am besten programmiert man die Nummer ins Telefon ein. Für die Schweiz ist die Nummer 145.

Es ist wirklich schnell passiert. Ich erinnere mich noch daran, dass ich ein paar der „Sugus“ von meiner Grossmama erwischt habe – da war ich nachher eine Zeitlang auch ziemlich aufgedreht und hatte Herzklopfen. Die Sugus – das war nämlich das Glycoramin von ihr – ein Kreislaufanregendes Mittel. Manche Medikamente sind kaum als solche zu erkennen, schmecken sie doch teilweise recht gut. Auch der Ibuprofen-Sirup zum Beispiel, oder manche Multivitamin Kautabletten … darum gilt wirklich: Immer wegstellen.

Nur ein paar Zahlen vom Toxikologischen Institut für 2011:

  • Von den betroffenen Patienten waren: 52% Kinder, 43% Erwachsene, 5% Tiere.
  • Von den Ereignissen waren 80% Unfallsituationen, 18% intentionelle Vergiftungen, 2% andere/unbek.
  • Was für Produkte/Gifte waren es?  36% Medikamente, 25% Haushaltprodukte, 11% Pflanzen, 6% technische und gewerbliche Produkte, 3% Produkte für Landwirtschaft und Gartenbau, 5% Produkte der Körperpflege und Kosmetika, 3% Genussmittel, Drogen, Alkohol, 4% Nahrungsmittel und Getränke, 1% Gifttiere, 2% Pilze, 3% andere/unbek.

Oder (kurz): Es waren hauptsächlich Kinder, die unbeabsichtigt Medikamente (oder Haushaltsprodukte) erwischten.