Der stille Skandal um günstige Medikamente

Irgendwie warte ich immer noch auf den öffentlichen, europaweiten Aufschrei. Aber bis jetzt ist die Medienlandschaft erstaunlich ruhig und die allgemeine Bevölkerung scheint das bis auf ein paar Ausnahmen gar nicht richtig mitbekommen zu haben. Ihr erinnert Euch vielleicht noch, dass ich schon etwas über den Valsartan Rückruf gebloggt habe? Inzwischen ist etwas mehr bekannt. Nur … hört man kaum etwas davon.

Das mag damit zusammenhängen, dass der Rückruf offiziell nur auf Stufe Detailhandel erfolgte und nicht auf Stufe Patient. Damit ist er nur einer unter vielen – und auch die Begründung des offiziell „vorsorglichen“ Rückrufs war nicht besonders ungewöhnlich: „eine mögliche, produktionsbedingte Verunreinigung des eingesetzten Wirkstoffes“.

Da es mit dem aktuellen Wissensstand (wir reden hier noch von möglicher Verunreinigung in unbekannter Menge und unbekannter Wirkung) schädlicher wäre den Blutdrucksenker abzusetzen, sollen die Patienten ihn weiter nehmen, respektive vor einem Wechsel den Arzt aufsuchen. Sie werden nicht informiert.

Mehr Informationen tauchen im Internet auf, vor allem auf deutscher Seite: Bei der Verunreinigung handelt es sich um das krebserregende N-Nitrosodimethylamin (NDMA). Alle betroffenen Medikamente enthalten Valsartan aus der Produktion von einem chinesischen Hersteller (Zhejiang Huahai Pharmaceutical).

Patienten die in die Apotheke kamen, die das mit dem Rückruf in der Presse gelesen haben, konnten wir teils beruhigen, da sie einen der nicht-betroffenen Medikamente hatten und andererseits bei Sorge schon umstellen. Praktischerweise haben wir bei uns in der Apotheke nur wenige Betroffene, da wir vorher schon die Generika abgegeben / an Lager hatten, die die Verunreinigung nicht enthalten. Trotzdem habe ich unser Lager mit den noch lieferbaren aufgestockt.

Vereinzelt hatten wir Leute, die ausgerufen haben von wegen: „So chinesischen Dreck will ich nicht fressen“ und: „Ich will nur noch Medikamente aus der Schweiz“ …. so sehr ich das verstehen kann – das wird schwierig bis unmöglich. Heute werden eine Menge der Medikamente im Ausland hergestellt – und die Wirkstoffe dafür kommen häufig aus Asien. Sie werden nicht mehr hier hergestellt aus Kostengründen. Und die Produktionswege sind selbst für die Apotheken nicht einsichtbar. Wir haben in der Schweiz eigentlich sehr gute Kontrollen: bei der Swissmedic müssen alle Medikamente angemeldet werden, Studien gebracht, die auch zeigen, wie sie hergestellt werden: die Synthesewege, die Qualitätskontrollen, die Bioverfügbarkeitsvergleiche und -Kontrollen bei Generika. Gelegentliche Überprüfungen im Herstellungsland und der Tabletten selber … was dann zu Rückrufen führen kann. All das – und dann kommt der Valsartan Rückruf.

Mehr Informationen dazu werden öffentlich. Die Verunreinigung kam wegen einer Änderung des Syntheseweges schon 2012 in den Wirkstoff. Entdeckt wurde das erst jetzt – durch Zufall. Synthesewege von Wirkstoffen haben mit dem Patent zu tun – das hätte gemeldet und auch kontrolliert werden müssen … Irgendwie ist das nicht geschehen.

Während die Schweizer aktuell offenbar noch am Abklären sind, wieviel Verunreinigung da drin ist und was das für Auswirkungen haben kann, ist in Deutschland inzwischen bekannt: Eine Tablette enthält zwischen 3,7 µg und 22,0 µg NDMA. Zum Vergleich: Die tägliche Aufnahme via Nahrung (Pökelfleisch, Bier) beträgt ca. 0,3 µg, mit Rauchen von 20 Zigaretten steigt das auf 85 µg pro Tag. Das ist also nicht ganz unerheblich. Wieviel in einer Tablette drin sein kann hängt davon ab, wieviel Wirkstoff sie enthält: Je mehr Valsartan, desto mehr Verunreinigung.

Bei 40% betroffene Valsartan-Medikamente, kann man darauf ausgehen, dass Europaweit mehrere Hundert-tausende Patienten das genotoxische Mittel eingenommen haben – und noch einnehmen. Das ist nicht (mehr) zu ändern und Panikmache keine Option. Die Nutzen-Risiko-Abklärung spricht immer noch gegen ein abruptes Absetzen. Mag sein, dass es deshalb (immer noch) so ruhig ist um das Ganze. Dennoch … immer noch kein Rückruf auf Patientenebene und irgendwie erstaunlich wenig öffentliche Diskussion darüber. Fast zwei Monat später. Natürlich … ein Teil des Problems löst sich von selber: die Patienten, die bisher die verunreinigten Mittel haben und denen sie ausgehen, werden sozusagen automatisch auf ein Generikum (oder das Original) umgestellt … und im Moment sind die noch lieferbar.

Aber man sollte das als Anlass nehmen, die aktuelle Praxis zumindest zu überdenken: Die Auslagerung der Wirkstoffproduktion und Zentralisierung auf (wenige) Firmen in Asien mag zwar günstig (lies: billig) sein, doch sind die Kontrollen in diesen Ländern oft dementsprechend – wie sich auch in dem Fall zeigt. Ausgekommen sind da zum Beispiel fehlende Reinigungsprotokolle, Fälschungen bei den Formularen der Qualitätskontrolle oder der Bioverfügbarkeitsprüfungen (Rambaxy) … Medikamente, die möglicherweise zu wenig Wirkstoff enthielten oder Verunreinigungen wie Glassplitter. Diese Verunreinigung mit NDMA mit geschätzt 1 Krebsfall mehr pro 5000 Patienten die das Valsartan in Höchstdosis eingenommen haben, finde ich aber doch sehr negativ beeindruckend. Inzwischen wurde die Verunreinigung übrigens bei einem weiteren chinesischen Hersteller und einem indischen Hersteller gefunden. Wirklich Einzelfälle kann man das nicht mehr nennen.

Trotzdem bleibt der Aufschrei aus. Sind vordergründig billige Medikamente das wirklich wert? Sollte man da nicht das System … überdenken und die Produktion, auch wenn das dann teurer wird, wieder näher (nach Europa) holen? Aber natürlich: dann wird wieder über die Medikamentenpreise gemeckert.

Betrug mit Rezept

Vor ein paar Tagen hatten wir die Diskussion in den Kommentaren: Wenn die Patienten die Rechnungen vom Arzt nicht bezahlen, aber das Geld bei der Krankenkasse zurückholen gehen. Nun ist aktuell offenbar eine Betrügerin unterwegs, die in den Apotheken versucht mit derselben Masche Geld zu machen.

Sie ruft an um ein teures, rezeptpflichtiges Medikament zu bestellen. Gilenya anscheinend. Dann erzählt sie am Telefon, dass sie das Rezept und eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat – diese ihr das also zurückerstattet. Sie will das Medikament aber auf Rechnung von der Apotheke beziehen. Ausserdem stellt sie in Aussicht, bei Abholung gleich noch mehr bestellen zu wollen, da sie ins Ausland geht.

Geht die Apotheke darauf ein, besteht die Möglichkeit, dass die Frau mit der (unbezahlten) Rechnung der Apotheke von der Krankenkasse das Geld „zurück“ bekommt, sie die Apotheke dann aber nie bezahlt. Dabei handelt es sich immerhin um etwa 6700 Franken …

Auch unschön: Bestellt die Apotheke das Medikament und sie kommt das nicht abholen (zum Beispiel, weil man gesagt hat, dass man das nur macht, wenn man selber mit der Krankenkasse abrechnet), dann darf man für das Zurückschicken auch noch extra Handlinggebühren beim Grossisten zahlen. Das ist ein kleinerer Verlust als die paar Tausend, aber nervt!

Aufziehende Gewitterwolken

gewitterwolken

Ich bin Mitglied verschiedener Apothekergruppen auf Facebook – so erstaunt es vielleicht nicht, wenn ich als Schweizer Apothekerin dort faktisch als erste über neue Entwicklungen informiert werde. So wie die (vielleicht?) auch in der Schweiz drohende Knappheit von Ibuprofen-Tabletten. Offenbar ist in den USA eine der den Wirkstoff herstellenden Firmen abgebrannt – eine der nur 6 Weltweit. In Deutschland äussert sich das jetzt schon darin, dass manche Ibuprofen Tabletten nicht mehr lieferbar sind. Gut … dort wird das Problem noch durch die Rabattverträge verschärft: die Apotheken sind gezwungen die Medikamente gewisser Firmen abzugeben, da die Krankenkasse mit denen Verträge hat und andere einfach nicht vergütet. Da merkt man so Ausfälle noch schneller durch die entstehenden Engpässe. Dafür haben wir in der Schweiz an sich schon viel weniger Generikafirmen überhaupt, die die Tabletten vertreiben. Tatsächlich kann ich sie an einer Hand abzählen. Und was die Suspension mit Ibuprofen angeht … dafür reicht ein (!) Finger.

Und jetzt Valsartan. Das wird heute ebenfalls in wenigen Firmen hergestellt … globularisierung und Preisdruck sei Dank (ich sag nur: Geiz ist Geil) hauptsächlich in China und Asien allgemein. Und von einer dieser Firmen wird nun (letzte Woche) gemeldet, dass der Wirkstoff mit einem Nitrosamin (potentiell krebserregend) verunreinigt ist … kein Wort darüber in welchem Ausmass. Da diese Firma (als einer der wenigen Hersteller) viele Firmen beliefert, die daraus Tabletten machen, sind nun entsprechend viele von einem Rückruf betroffen. Die Liste der betroffenen Firmen und möglichen Chargen verlängert sich fast täglich. In Deutschland finden sich die Rückruflisten zum Beispiel hier in der DAZ.

Und in der Schweiz? Es ist in Abklärung … meldet die Pharmavista.  Ganz sicher sei die Novartis (und damit Sandoz als deren Generikahersteller) nicht betroffen (die lassen woanders herstellen). Ansonsten führt die swissmedic weitergehende Untersuchungen durch. Gestern Montag habe ich dann einen ersten (vorsorglichen) Rückruf erhalten, allerdings nur bis Stufe Detailhandel von der Spirig. Die Patienten werden ebenfalls noch nicht informiert. Ob weitere Firmen betroffen sind, ist immer noch unklar.

Grundsätzlich gilt für betroffene Patienten (egal wo): Keine Panik. Es handelt sich dabei um Verunreinigungen in sehr, sehr geringen Mengen (die wahrscheinlich keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen). Es wird angewiesen die Tabletten vorläufig weiter zu nehmen, da ein plötzliches Absetzen viel (und akutere) üblere Folgen haben kann. Wer eine der betroffenen Chargen gerade nimmt, sollte sich mit dem Arzt in Verbindung setzen wegen einem Wechsel.

Ich habe das Gefühl, da kommt noch etwas auf uns zu.

Leistung und Prämien und die Kassen …

Jetzt schon ein paar Mal aufgefallen: Wenn trotz Kontrolle der Abfrage der Versicherungsdeckung feststeht, dass der Patient nur Grundversichert ist bei der Krankenkasse und dieser dann steif und fest behauptet, dass er doch eine Zusatzversicherung hat … handelt es sich in den meisten Fällen um eine Spital-Zusatzversicherung, nicht um eine Medikamenten-Zusatzversicherung.

Ja, da gibt es Unterschiede. Bitte lesen Sie doch nochmals die Unterlagen Ihrer Krankenkasse.

Und in den restlichen wenigen Prozent stellt sich heraus, dass eine Zusatzversicherung für Medikamente tatsächlich mal enthalten war … bis der Patient die Prämien nicht (mehr) bezahlt hat.

Was gar nie stimmt: „Meine Kasse zahlt alles. Rechnen Sie es einfach der Kasse ab, das klappt schon.“

Das war vielleich irgendwann früher mal so – aber selbst wenn Sie „Luxus-Leistungs-Prämien“ zahlen … die Krankenkasse rechnen alle in der Schweiz nach Vorgaben ab. In der Apotheke gilt: Wenn etwas nicht auf der SL-Liste steht, dann übernimmt es die Grundversicherung nicht. Punkt. Was in der Zusatzversicherung übernommen wird und was nicht kann etwas differenzieren  – allerdings kann ich (dank Computer) auch hier schon ziemlich gute Voraussagen geben, wenn etwas nicht übernommen wird. Und wenn ich ziemlich sicher bin, das das nicht übernommen wird: In so einem Fall steht Ihnen frei, darauf zu verzichten oder versuchen die Rechnung selber einzuschicken (nachdem es in der Apotheke von Ihnen bezahlt wurde). (Siehe auch: Was bezahlt die Krankenkasse?)

Mit mir über die Höhe der Prämien zu diskutieren bringt nichts – dafür bin ich (als Apotheke) der falsche Ansprechspartner, auch wenn ich vielleicht sogar ihrer Meinung bin.

Wenn Apothekenangestellte klauen

Diese Geschichte ist momentan in den Medien hier: Lehrling stahl Kokain, Ritalin und Viagra aus der Apotheke titelt die Aargauer Zeitung.

Ein Lehrling in einer Apotheke – Drogerie bediente sich 2014 am Sortiment und entwendet Medikamente (Morphin, Ritalin, Viagra) und Kokain. Dabei ist er geschickt vorgegangen: hat Bestellungen gelöscht, unter anderen Namen abgebucht und Betäubungsmittellieferscheine verschwinden lassen. Die Apothekerin wurde jetzt freigesprochen ihre Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben – das Verfahren um den Lehrling selber ist noch offen.

Meine Gedanken dazu: Es wird zwar weder hier noch in anderen Zeitungen erwähnt, aber offenbar handelte es sich um einen Lehrling der Drogerie. Zitat: „Sie habe den Lehrling weder selber eingestellt, noch betreut. Die verantwortliche Drogistin habe unbedingt einen Lehrling einstellen wollen.“ (Quelle: bazonline) Trotzdem war sie sicher von Anfang an bei der Betreuung des Lehrlings zumindest mitverantwortlich.

Ganz sicher aber hat sie einen Fehler gemacht, indem sie dem Lehrling die Kontrolle der Betäubungsmittel anvertraut hat. Das ist in meinen Augen weder seine Aufgabe, noch seine Kompetenz. Bei uns machen das zum Beispiel ausschliesslich die Apotheker. Das hat nichts damit zu tun, dass ich das den anderen nicht zutrauen würde, das ist einfach eine Verantwortungssache.

Nettes Detail in der Berichterstattung sowohl der bazonline als auch der 20minuten:

 … sind in der Schweiz derzeit keine Medikamente mit Kokain mehr im Handel. Sie sind jedoch nicht verboten und können auf ärztliches Rezept in einer Apotheke hergestellt werden. So schreibt eine Apothekerin in ihrem Blog, dass sie Kokain wegen seiner gefässverengenden Wirkung etwa zur Herstellung von Augentropfen genutzt habe.

… welcher Blog das wohl ist?

Ah. Richtig.

Cannabis, THC und CBD in der Schweiz (und vor allem: in der Apotheke)

Einiges hat sich getan mit Cannabis und dessen Inhaltsstoffen seit ich das letzte Mal darüber gebloggt habe. In Deutschland ist es inzwischen verordnungsfähig – auch das Kraut zum rauchen, braucht aber ein Rezept. In der Schweiz ist die Lage noch etwas kompliziert …

Ich versuche mich mal an einer Zusammenstellung und ein Einblick in die aktuellen rechtlichen Grundlagen. Wenn jemand mehr Infos hat (oder davon abweichende), möge man das in den Kommentaren gerne bringen. Cannabis ist eine Nutzpflanze die seit langem bekannt ist, aber bis vor noch nicht allzu langer Zeit vor allem im Osten für medizinische / rekreationale Zwecke eingesetzt wurde.

THC (Tetrahydrocannabinol) ist für die meisten pharmakologischen Wirkungen, vor aller der psychischen Effekte der Hanfpflanze verantwortlich. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Der unbefugte Umgang mit Produkten, die einen Gehalt über 1% aufweisen ist verboten.

Dronabinol ist der Internationale Freiname von THC. Es ist oft halbsynthetisch hergestellt.

CBD (Cannabidiol) ist das wichtigste nicht psychotrope Cannabinoid der Hanfpflanze (es gibt noch über 80 weitere). Es unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz.

THC-arme Cannabisprodukte, also solche mit weniger als einem Prozent THC fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Darunter fallen die meisten Extrakte in Form von Ölen und Pasten, Kapseln, Liquids für E-Zigaretten, Duftöle, Kaugummis … Da diese auch keine Heilversprechen haben dürfen, sind sie als Nahrungsergänzungsmittel oder Pflegeprodukte im Handel.

Cannabisharz (Haschisch) fällt unter die verbotenen Substanzen, selbst wenn es weniger als 1% THC enthält.

Was gibt es in der Schweiz – und wie sind die gesetzlichen Grundlagen?

Sativex ist ein Medikament, ein fertiges, zugelassenes Arzneimittel in Form eines Sprays, das in den Mund gesprüht wird. Es enthält einen standardisierten Cannabisextrakt mit THC und CBD. Es ist rezeptpflichtig – ein Betäubungsmittelrezept reicht dafür. Es ist zugelassen für die Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose bei Patienten, die nicht angemessen auf eine andere anstispastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben. Es ist nicht auf der Spezialitätenliste – das bedeutet, die Krankenkasse muss das nicht bezahlen. Es kann aber (bei Anwendung gemäss der Indikation) vom Rezept-ausstellenden Arzt eine Kostengutsprache veranlasst werden, dann wird es bei einzelnen Patienten trotzdem von der Kasse übernommen. Der Preis ist hoch: 690.- für 3 Fläschchen zu 10ml

Dronabinol-Lösungen (2.5 und 5%) und normierte Cannabis-Tinktur (10mg THC/ml) und Cannabis-Öl (10mg THC/ml) brauchen um es in der Apotheke zu beziehen ein Betäubungsmittel-Rezept sowie eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Damit kann es von der Apotheke oder dem Patienten selber bei der Bahnhof Apotheke in Langnau AG oder der Apotheke zur Eiche in Herisau bezogen werden. Da diese Mittel keine Zulassung als Medikament haben ist die Anwendung automatisch off-label use. Eingesetzt werden sie häufig bei Krämpfen oder Schmerzen. Die Krankenkasse bezahlt das als Nicht-Medikament auch nicht. Auch diese sind recht teuer. 10ml normierte Cannabis-Tinktur kosten 120 Franken.

Mittel mit CBD (und niedrigem THC Gehalt) Da CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, sind sie praktisch frei verkäuflich. Sie dürfen aber nicht mit Heilanpreisungen beworben werden, da sie sonst unter das Heilmittelgesetz fallen, entsprechend kontrolliert werden müssen und Studien zur Anwendung liefern müssten.

Das BAG hat einen Leitfaden erstellt, in dem man nachlesen kann, als was THC arme Produkte / CBD zugelassen werden kann / unter was für Gesetze es fällt.

CBD als Rohstoff – ohne Zweckbestimmung- Z.Bsp. Hanfblüten, CBD Pasten, reines CBD. Ohne Kenntnis der Dosierung rsp. des Endproduktes kann man das nicht Einstufen. Das ist ähnlich wie bei Coffein oder Nikotin: alle haben eine pharmakologische Wirkung, aber sie finden in unterschiedlichen Produktkategorien Verwendung. Gewisse Rohstoffe können legal z.Bsp zur Herstellung von Duftölen verwendet werden. Verkehrsfähig ist das nicht.

CBD als Arzneimittel – sobald etwas medizinische Zweckbestimmung hat / so angepriesen wird, gelten CBD-haltige Produkte als Arzneimittel und fallen unter das Heilmittelgesetz. Dann dürfen sie ohne Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden. Die Zulassung erteilt die swissmedic. Momentan gibt es da keine – die Studien die dafür verlangt werden sind langwierig und teuer und die Kontrollen der Qualität rigoros.

CBD in Magistralrezepturen (Herstellungen aus der Apotheke) – Da CBD weder in der Schweiz noch in einem anderen Land als Monopräparat zugelassen ist, ist eine Verwendung in von der Apotheke hergestellter Rezeptur nicht möglich, da es sich damit um einen nicht zulässigen Wirkstoff gemäss Verordnung über die Arzneimittel handelt. Daran ändert (leider) auch nichts, dass für CBD eine Monografie ins DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezept Formularium) aufgenommen wurde.

CBD in Lebensmitteln (CBD angereicherte Hanfextrakte, Hanfsamenöl mit Zusatz CBD, Nahrungsergänzungsmittel mit CBD) – Als Lebensmittel gelten alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu vestimmt sind, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden. Nicht als Lebensmittel zählen u.a. Arzneimittel, Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe. Grundvoraussetzung ist, dass sie sicher sind (nicht gesundheitsschädlich). Wenn etwas aber vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde braucht das eine Bewilligung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), rsp. eine Zulassung der europäischen Kommission. CBD-angereicherte Lebensmittel benötigen also eine Zulassung durch das BLV und werden auf den Höchstgehalt von THC kontrolliert.

CBD als Kosmetika – Da Cannabis auf der Tabelle I des Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel (verbotene Mittel) aufgeführt ist und gemäss Definition die Blüten- oder Fruchtstände der Hanfkrautpflanze beinhaltet und da CBD aus Cannabis gewonnen wird, ist die Anwendung in Kosmetika untersagt. Ausnahmen für die Anwendung von Cannabis in Kosmetika sind die Extrakte aus Samen und Blättern ohne untergemischte Blütenstände.

CBD als Gebrauchsgegenstand – Liquids für e-Zigaretten? Da es sich bei den Liquids um Gegenstände handelt, die mit den Schleimhäuten in Berührung kommen, fallen sie unter das Lebensmittelgesetz. Dementsprechend dürfen sie nur Stoffe in Mengen enthalten, die gesundheitlich unbedenklich sind. Verboten ist der Zusatz von Substanzen, die den Erzeugnissen pharmakologische Wirkungen verleihen, deshalb ist der Zusatz von CBD in Liquids für e-Zigaretten in wirksamer Dosierung nicht zuverlässig (gleicher Grund, weshalb in der Schweiz keine Nikotinhaltigen e-Liquids zugelassen sind!). Ebenfalls verboten sind jegliche Hinweise, dass es sich um ein Heilmittel handelt.

CBD als Chemikalie – Duftöle. Das Chemikalienrecht regelt vor allem Verpackung und Kennzeichnung chemischer Produkte. Die Hersteller sind vor Inverkehrbringen zur Selbstkontrolle verpflichtet, dazu gehört eine Beurteilung ob das chemische Produkt das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden kann. Es muss nach den Bestimmungen der Chemikalienverordnung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. CBD-haltige Produkte können als Duftöle also legal in Verkehr gebracht werden, die Aufmachung muss allerdings auch entsprechend sein. Verkauf in Kartuschen für E-Zigaretten geht da genau so wenig wie wenn es aussieht, als ob es zum Einnehmen wäre …

Hanf mit einem Gesamt THC Gehalt von unter 1% gilt als nicht psychotrop wirksam und kann auch als Tabakersatzprodukt verkauft werden. CBD ist kein Betäubungsmittel und darf auch in Tabakersatzprodukten enthalten sein. Heilanpreisungen wie „beruhigende und sedierende Wirkung“ und ähnliches sind verboten. Die Produkte müssen gemäss Tabakverordnung (im Lebensmittelgesetz) gemeldet werden. Hanf fällt auch unter die Tabaksteuer.

Hier noch ein Einschub wegen der Anwendung von Tabakersatzprodukten mit CBD und dem Strassenverkehr: Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass bei Vorliegen bestimmter Substanzen (wie THC) eine Fahrunfähigkeit vorliegt. Auch sehr geringe Mengen können dazu führen, dass der erlaubte Blut-Grenzwert von 1.5 microgramm THC pro Liter Blut überschritten wird.

Was bekomme ich an Cannabis/THC/CBD in der Apotheke?

Sativex: Mit Betäubungsmittelrezept vom Arzt. Vom normalen Lieferanten. Das einzige, wo man auch eine Chance hat, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber nur bei Schmerzen/Krämpfen aufgrund von MS

Dronabinol-Lösungen (2.5 und 5%), normierte Cannabis-Tinktur (10mg THC/ml) und Cannabis-Öl (10mg THC/ml): Mit Betäubungsmittel-Rezept und Ausnahmebewilligung vom BAG. Bezug via die Bahnhof Apotheke Langnau AG.

CBD-Tropfen zum einnehmen – Firmen mit pharmazeutischer Qualität:

Panakeia (Bahnhof Apotheke Langnau AG) macht CBD Tropfen in 5% und 10% in den Grössen 10, 20 und 50g. Dafür verlangen sie aber ein Rezept und eine schriftliche Dokumentation der Indikation, wenn es für etwas anderes als Epilepsie verwendet wird.

Supair / Medropharma macht 4 verschiedene Tropfen (zu finden als Cannabis sativa L. extrakt / öl), zwei auf öliger Basis-> Sesamöl ( Eher für Kinder und Tiere geeignet) und zwei auf alkoholischer Basis ( für Erwachsene). Sie haben einen Pharmacode und sind über den Grossisten bestellbar. Nicht ganz klar ist mir, als was die zugelassen sind?

Drogovita GmbH in Thun: Extrahiert aus Schweizer Hanf, sie verwenden für ihre Tropfen Sonnenblumenöl. Zulassung als Nahrungsergänzung – Vergleichsweise günstig. Die 5% und 10% Tropfen haben einen Pharmacode, sind momentan aber nicht beim Grossisten bestellbar. Direktbestellung möglich.

Es gibt sicher noch mehr. Ausserhalb der Apotheke gibt es jetzt ja auch einige Hanfläden, die das anbieten – in mehr oder weniger gesicherter Qualität.