Getestet und für „sehr gut“ befunden

In der Schweiz gibt es das Magazin K-Tipp, in dem auch immer Tests (und die Ergebnisse) zu verschiedensten Produkten drin sind.

Obwohl ich die Tests eigentlich noch gerne lese und sinnvoll finde, möchte ich an der Stelle jetzt doch einmal etwas Kritik anbringen.

Was bringt es dem Schweizer Leser, wenn sie Produkte zitieren, die nicht in der Schweiz erhältlich sind? Denn die Tests sind oft 1:1 aus dem deutschen Magazin „Öko-Test“ übernommen – was wohl im Text steht, aber von vielen Kunden nicht wahrgenommen wird. Und gelegentlich finden sich wirklich Sachen, die nur in Deutschland zu bekommen sind.

Oder aber: was bringt es, wenn sie Produkte hervorheben, die praktisch nicht zu bekommen sind?

Beispiel gefällig?

Im K-Tipp vom Oktober zum Beispiel über Körperlotionen.
Prominent dargestellt im Bild: Logona Bio Daily Care Sensitive Bodylotion
Steht im Text: … Sechs der „sehr guten“ Körperlotionen sind auch in der Schweiz erhältlich.
Naja. theoretisch ….

Kommt letztens die Kundin und will genau dieses Produkt.
An Lager haben wir es nicht, ich kenne es nicht, aber ich schaue mal.
Oh, gut! Es ist im GalDat Stamm unseres Computers.
Nur: Keiner der Grossisten (also der Zulieferer der Apotheken und Drogerien) hat das.

Ich verspreche der Kundin abzuklären, ob ich das bekomme – bei der Firma oder anderswo, mit dem „Cave“, dass es eventuell zusätzlich Porto und eventuell Einzelhandelszuschlag kostet. Sie will es trotzdem, also mache ich mich an die Arbeit.

Telefon an den Lieferanten von Logona: „Tut mir leid, Bestellungen sind erst ab einem Warenwert von 250 Franken möglich.“
Sie gibt mir aber eine Internetadresse und 2 Läden in der relativen Nähe, die Logona Produkte führen.

Laden Nr. 1 hat nur die Haarpflege und Babysachen von Logona,
Laden Nr. 2 hat es nicht an Lager „Könnte es aber bestellen“, die nächste Lieferung ist in einer Woche…

Im Internet finde ich es schliesslich. Es ist auch bestellbar, aber natürlich mit 7 Franken Porto (für ein ca. 11 Franken teures Produkt) und nur mit Vorauszahlung oder gegen Kreditkarte bei einem Kauf unter 50 Franken.

Der Kundin war das dann auch zuviel Aufwand (Internet hatte sie übrigens selbst nicht).

Das Produkt mag ja gut sein, aber … vielleicht wäre es besser, die Produkte zu nennen in den Tests, die man auch (einfacher) bekommen kann?

Die falsche Anwendung (15)

Es ist schon ein paar Jahre her, da kam eine Kundin, die Bactrim forte gegen ihre Blasenentzündung verschrieben bekommen hat zurück und fragte:

„Ich begreife das nicht, jedes Mal, wenn ich Pipi machen muss, verliere ich meine Tablette!“

Da fragt sich die  Apothekerin natürlich, wo sie die Tablette denn hingemacht hat.

Man stellt die Frage mal vorsichtig.

Kundin: „Na unten rein … in meine Vagina – dorthin, wo es  auch weh tut!“

Umm….key, sie hat sich was dabei gedacht. Leider sind das Tabletten zum Einnehmen und nicht Vaginaltabletten.

 

Mehr falsche Anwendungen hier.

Plastikkarten

Der Patient gibt mir, als ich ihn nach der Versicherung frage, 5  Karten-  von 3 verschiedenen Versicherungen.

und sagt: „Es ist eine von diesen.“

Und ich darf dann heraussuchen, welche jetzt die aktuelle ist.

Na Danke  – und warum werfen Sie die alten Karten nicht einfach weg??

 

Aber … es ist Wochenende!

Pharmama: „Während sie dieses Flagyl nehmen, sollten sie keinen Alkohol trinken.“
junge Frau: „Warum? Was passiert dann?“
Pharmama: „Dann wird es ihnen sehr übel. Sie sollten total auf Alkohol verzichten, während sie das nehmen.“
junge Frau: „Aber … jetzt ist Wochenende! … Vielleicht warte ich bis Sonntag abend mit den Tabletten.“
Pharmama: „Ok, aber so wird es ihnen nicht rasch besser gehen.“
junge Frau: „Ah, je. Kann ich wenigstens einen Joint rauchen während ich sie nehme?“

Haben reicht – nicht.

Eine Frau kommt in die Apotheke.

Frau: „Einmal Ortho Gynest Ovula.“
Pharmama: „Die brauchen aber ein Rezept.“
Frau (leicht herablassend): „Ich habe ein Rezept.“
Pharmama (denkt: ‚ich kenne sie zwar nicht, aber vielleicht..‘.): „Wie ist denn ihr Name? Dann kann ich es im Computer heraussuchen.“
Frau: „Oh, ich habe es noch nicht hier. Es ist zuhause.“
Pharmama: „Ich brauche es aber hier, damit ich es abgeben kann.“
Frau: „Ich muss das mitnehmen? Aber ich zahle selbst!“
Pharmama: „Ja, auch dann -ich muss es sehen – sonst weiss ich ja nicht, ob ich das richtige abgebe.“

Lustig. Sie denkt, es reicht, wenn man das Rezept hat – dabeihaben muss man es nicht. Aber so ein Rezept ist ein Dokument – wie Führerschein, Flugbillette, ID … die braucht es einfach für verschiedene Tätigkeiten. Und das Rezept braucht es für den Bezug der (darauf vermerkten) rezeptpflichtigen Medikamente.

Wann ist es soweit?

Kunde gibt mir das Rezept und sagt: „Ich komme es dann in einer Stunde abholen.“
Pharmama: „Ok, das ist in Ordnung so.“
Kunde (bleibt stehen): „Also: wann ist es bereit?“
Pharmama: „Sie sagten gerade, sie wollen es in einer Stunde, richtig?“
Kunde: „Ah, ja.“
Geht.

Habe ich da was missverstanden?