Feriengrüsse aus Thailand

Ja, Umm – Ferien. Wie schon angekündet bin ich (schon wieder) weg. Thailand diesmal. In der Apotheke meinte die Kollegin nur: „Du gibst Dein Geld auch für nichts anderes aus, oder?“ … Da hat sie nicht ganz unrecht :-)

Ich habe gehört, es ist kalt in der Schweiz – Tut mir leid, wenn ich Euch jetzt mit ein paar Bildern aus der Wärme „quäle“:

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Ja, schön hier. Und warm: zwischen 25 Grad nachts und 35 Grad tagsüber.

Liebe Grüsse an Euch – ich melde mich demnächst wieder.

Von Codein und Nasentropfen und ändernden Empfehlungen

Ausmisten ist wichtig. Auch in der Apotheke. Man glaubt manchmal nicht, was sich so alles ansammelt – und manchmal noch weniger, wie schnell etwas auf einmal obsolet ist.

Das Wissen um die Anwendung der Medikamente ist im ständigen Wandel. Was gestern korrekt war und von allem gemacht wurde, kann heute tatsächlich als überholt und schlecht gelten.

Beispiel über das ich vorhin gestolpert bin: Codein bei Kindern. Bis 2015 (2016?) war das usus, auch Kindern ab 3 Jahren ohne Rezept (und darunter mit Rezept) Codein bei hartnäckigem Husten zu geben. Das ist die Broschüre, die ich von einer Firma noch bei uns gefunden habe:

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Die kann ich definitiv wegwerfen. Heute steht in der Packungsbeilage deutlich:

Kontrainduziert bei Kindern unter 12 Jahren

und bei 12-18 Jährigen steht seitdem auch die Einschränkung, dass es bei Atembeschwerden (wie Asthma) nicht angewendet werden darf.

Grund ist die bekannte (und gefürchtete) Atemdepression – man atmet weniger und kann ganz aufhören, was gerade im Schlaf gefährlich ist. Das war vorher schon bekannt, nur ist das Risiko bei Kindern höher / schwer vorhersehbar. Deshalb ist man lieber vorsichtig.

Immerhin ist Husten ja auch ein Reflex des Körpers, etwas, das eigentlich Sinn macht und gut ist – auch wenn es lästig sein kann. Den muss man nicht zwingend unterdrücken.

Momentan sehen wir einen (ähnlichen) Wechsel bei den Nasensprays und der Anwendung bei Kindern. Abschwellende Nasensprays mit Xylometazolin können (auch in Kinderdosierung) bei Säuglingen und Kleinkindern Kreislaufprobleme machen – und verlieren nun teils die Zulassung unter einem bestimmten Alter. Ich beobachte das noch, wo und welche alles.  Aber wir empfehlen da wir bei Kindern sowieso in erster Linie die Salzlösungen zum spülen und die abschwellenden Tropfen erst ab 2 Jahren, nur kurzfristig und im Akutfall so wenig wie möglich – auch wegen des Gewöhnungseffekts.

Reisevorbereitungen in der Apotheke

Länger nichts mehr gechrieben, richtig? Tut mir leid – ich war ziemlich beschäftigt mit Ferienvorbereitungen und so. Nicht nur mit meinen offensichtlich: am Samstag durfte ich in der Apotheke gleich zwei Reisebratungen machen. Jetzt … ich liebe Ferien und Reisen und Reiseberatungen gehören in der Apotheke zu den Sachen, die ich wirklich gerne mache. Das kann man mir immer geben … ausser. Ja. ausser ich habe so eine Person wie mir sie Urs am Samstag „übergeben“ hat: „Sie hat da noch ein paar Fragen wegen ihrer Reise nach Südafrika.“

Ja, die hatte sie – allerdings bin ich nicht sicher, weshalb sie jetzt mich dafür „gebraucht“ hat. Ich war schon (diverse Male) in Südafrika und weiss auch von den Seiten für die Reisevorbereitung wie Tropimed und Safetravel, was es dafür braucht. Ja, wir haben zusammen die Reiseapotheke zusammengestellt – dafür haben wir eine Checkliste. Die ist sie mit mir (oder besser vor mir) durchgegangen und hat dann für sich aufgeteilt, was sie schon alles hat, noch braucht und wo sie das alles hinmacht. Also: Ins Handgepäck oder ins Reisegepäck? Oder in die Handtasche, die sie auch noch mitnimmt. Und alles hat sie mittels ihrem Notizbuch jetzt schon mal „verteilt“. Vor mir. Während einer halben Stunde.

Oh – ihr Notizbuch. Da kam alles rein. Das sah echt in etwa so aus: (Bildausschnitt aus dem Netz)

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Es wurde alles säuberlich notiert, was ich vorgeschlagen und gebracht habe (Ihr kennt das: Grundmedikation, die sie schon nimmt? Schmerzmittel? Wundversorgung? Mücken- und Sonnenschutz? Nasenspray? Mittel gegen Magen-Darm-Probleme? Allergien? etcpepe) …

Ich habe gefragt, wann sie reist und wo sie hingehen? – Im April und in einen Privatpark neben dem Krüger Nationalpark. Sie darauf hingewiesen, dass das Hochrisikozeit und -Gebiet ist und dass sie für dort wohl nicht nur Mückenschutz sondern Malariaprophylaxe braucht. Das wollte sie gar nicht hören. „Das Zeug ist Gift, und das nehme ich nicht!“

Das hat mich jetzt doch etwas perplex gemacht. Ja, okay: Es bleibt ihre Entscheidung, aber so ungefährlich ist Malaria nicht – und ich habe schon selber mitbekommen, dass Leute daran gestorben sind, wie Kinga damals (was ich heute noch enorm traurig finde, da es so vermeidbar gewesen wäre) – deshalb habe ich nochmals einen Anlauf genommen, ihr das zu vermitteln, mit der Geschichte von dieser jungen Frau … und ihre Antwort darauf war nur: „Dann war das halt in ihrem Schicksal“. Gut, dann unterlasse ich da alle weiteren Versuche, wenn, liegt das halt auch in ihrem Schicksal. Auch wenn sie dafür offenbar für jeden anderen Sch… vorbereitet sein will – dem Notizbuch nach und ihren eifrigen Einträgen vor mir.

Eine halbe Stunde (und viele Mittel und Tipps) später hat sie dann genau einen kleinen Antibrumm-Spray gekauft und ist gegangen.

Urs hat wohl meinen Blick ihr nach gesehen und kam sich entschuldigen, dass er sie mir übergeben hat. Unnötig – wie gesagt, eigentlich mache ich das sehr gerne und auch er konnte nicht ahnen, was da kommt.

Aber das Leben (und die Arbeit) ist erstaunlich ausgleichend: Ein paar Stunden später hatte ich jemanden, der nach Südamerika reiste und meine Tipps und Informationen dankbar angenommen hat – und für über 100 Franken noch die Reiseapotheke aufgestockt hat. Auch er brauchte Malariamedikation – aber nur als Notfallmedikament und hat den Hinweis dafür dankbar aufgenommen. Ich konnte ihm auch sagen was, leider braucht man dafür noch ein Rezept … aber mit Hausarzt kann er das wohl auch per Telefon erledigen.

Also: alles wieder gut. Und bald geht’s bei mir los.

Kundenmund – gefragt (2)

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„Wenn ich Ihnen etwas zeige, können Sie dann sagen, ob das Hämorrhoiden sind?“

Naja, ich könnte wahrscheinlich, aber das will ich in dem Fall sicher nicht. Erklären Sie mir Ihre Beschwerden, das reicht in den meisten Fällen für eine Beurteilung … und ansonsten schaut sich das der Arzt an.

Danke für‘s fragen (und nicht gleich zeigen) – auch in diesem Fall.

Titel gesucht (für Serie)

Blöde Fragen gibt es nicht, ja? Das mag wirklich zutreffen, aber … ja, es gibt Fragen, die wir amüsant finden, oder ärgerlich, oder interessant – aus den verschiedensten Gründen. Ich mach mal eine Serie draus: für Titelvorschläge bin ich Dankbar (und für weitere gute Fragen).

Hier eine der ersten – ein Klassiker sozusagen.

Frage: „Rosten Eisentabletten nach dem Verfalldatum?“

Antwort: Gut möglich: das Eisen (meist Fe2+, manchmal auch Fe3+) in Medikamenten kann bei Kontakt mit Luft (Sauerstoff) und Feuchtigkeit (Wasser, H2O) tatsächlich zu Eisenoxid, also Rost werden. Das kann (wie anderer Abbau) teils schon vor dem Verfallsdatum passieren, auch wenn das Medikament (mindestens) bis dann genügend Wirkstoff enthält. Tatsächlich kann man die Eisentabletten wohl auch danach noch weiter verwenden … auch wenn ich das bei keinem Medikament empfehlen kann (darf).

Lustig: Rost ist doch rot? Die meisten Eisentabletten sind auch rot (oder rötlich) … Absicht?

Differenzierter Selbstbehalt Neuerungen

Etwas für meine Schweizer Mit-Apotheker und Pharmaassistentinnen – für die deutschen Leser ist das höchstens interessant um zu zeigen, dass die Schweiz auch kompliziert kann …

Uns fiel auf, dass im Apothekenprogramm bei manchen Medikamenten ein Selbstbehalt von 20% (also erhöht) angezeigt wurde, obwohl der Preisunterschied wirklich minimal ist. Aktuelles Beispiel ist Ponstan – da kostet das Originalfür 100 Tabletten (ohne Checks) CHF 27.50 und die Generika sind alle CHF 25.25,  Das wäre eine Differenz von 8.96% … wesentlich weniger als 20%, wie es mal für den differenzierten Selbstbehalt geheissen hat.

Wieso? Respektive – stimmt das so?

Auf der Seite des BAG findet sich diese Info:

Die Kostenbeteiligung für Arzneimittel (Selbstbehalt) beträgt für Arzneimittel grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Sind in der Spezialitätenliste (SL) mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, so kann der Selbstbehalt 20 Prozent betragen.

Ein erhöhter Selbstbehalt kann zur Anwendung gelangen, wenn das Patent eines Wirkstoffes abgelaufen ist und deswegen Generika erhältlich und in der SL gelistet sind. Von einem erhöhten Selbstbehalt können Originalpräparate, Co-Marketing-Arzneimittel und Generika betroffen sein.

Für Arzneimittel, deren Fabrikabgabepreis einen bestimmten Grenzwert überschreitet, erhöht sich der Selbstbehalt 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten.

Nichts neues hier – da steht einfach, dass sobald Generika vorhanden sind, der Selbstbehalt den man selber übernimmt (stellt bei uns die Krankenkasse in Rechnung) höher als die üblichen 10% sein kann. Das hat man eingeführt, damit die Patienten auch Generika bevorzugen (und die Kassen sparen). Das ist okay.

Weiter steht da: (Hervorhebungen durch mich)

1. Selbstbehalt von Arzneimitteln
Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Artikel 38a Absatz 1 KLV sieht vor, dass Arzneimittel, die im Vergleich zu anderen Arzneimitteln gleicher Wirkstoffzusammensetzung zu teuer sind, mit einem erhöhten Selbstbehalt von 20 Prozent belegt werden. Per 1. März 2017 sind diesbezüglich Änderungen in Kraft getreten. Ein erhöhter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel gilt nun dann, wenn es auf Basis Fabrikabgabepreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 10 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Vom erhöhten Selbstbehalt sind sowohl Originalpräparate, Co-Marketing-Präparate als auch Generika betroffen. Das Verfahren der Berechnung ist in Artikel 38a Absätze 2-4 KLV geregelt.

Also neu muss die Differenz nur noch 10% betragen, damit die Regel greift. Ausserdem haben sie die Berechnungsgrundlage angepasst:

1.1. Berechnung des günstigsten durchschnittlichen Drittels
Massgebend für die Berechnung des günstigsten durchschnittlichen Drittels ist neu der Fabrikabgabepreis (FAP) der umsatzstärksten Packung pro Dosisstärke einer Handelsform aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL. Nicht berücksichtigt werden dabei die Packungen (auf Ebene Dosisstärke), die in den Monaten April, Mai und Juni 2017 keine Umsätze aufwiesen (Art. 38a Abs. 2 KLV i.V.m. Ziff. G.1.5 des Handbuches betreffend die SL vom 1. Mai 2017). Präparate, die über die gleiche Zeitspanne einen Umsatz von 0,3 Prozent oder weniger gemessen am Gesamtumsatz der Arzneimittel gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufweisen, werden in die Berechnung ebenfalls nicht miteinbezogen.

Zum errechneten Wert des günstigsten durchschnittlichen Drittels werden neu 10 Prozent addiert. Liegt der FAP der umsatzstärksten Packung einer Dosisstärke eines Präparates bei diesem Grenzwert oder darüber, wird es für die betreffende Dosisstärke mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent belegt. Dieser gilt dann für sämtliche Packungsgrössen dieser Dosisstärke.

Da haben sie aber etwas gerechnet … und viel Spass, wenn ich das mal dem Kunden erklären darf.

Beim Beispiel Ponstan ist es offenbar so, dass die „umsatzstärkste Packung“ eine 10er Packungsgrösse ist. Bei denen kostet das Original CHF 6.25 und die Generika variieren von CHF 5.55 bis CHF 5.80 (und von 7.2 – 11.2%). Damit fällt das unter die Regelung und das Original wird mit erhöhtem Selbstbehalt belegt. ALLE Grössen. Für den Kunden, der da nun 20% statt 10% Selbstbehalt bezahlen muss, bedeutet das, dass er beim Ponstan für 100 Tabletten CHF 5.50 selber übernehmen muss, statt CHF 2.50 für ein Generikum. 3 Franken mehr.

Ich bezweifle ja, dass das in dem (unteren) Preissegment den Leuten wirklich auffällt. Aber wir müssen in der Apotheke die Leute darauf aufmerksam machen (und versuchen, sie auf ein Generikum zu bringen, wenn möglich). Bei dem hier ist das meist (trotzdem) kein Problem.

Die Ärzte, die die Medikamente verschreiben werden hier aber auch nicht ganz ausser Acht gelassen: Auf der BAG Seite steht auch:

Der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin informiert die versicherte Person, wenn in der SL mindestens ein mit dem Originalpräparat austauschbares Generikum aufgeführt ist.

Upps? Das ist also vorgeschrieben. Wäre schön, wenn das auch von allen gemacht wird … das würde uns in der Apotheke doch die eine oder andere Diskussion in Richtung: „Der Arzt hat sich schon etwas dabei gedacht, dass er genau das aufgeschrieben hat“ und „Ich will genau das, was verschrieben wurde!“ ersparen.

Oh – und damit ihr das auch selber nachschauen könnt, ob ihr so ein teureres Medikament habt:

Arzneimittel, die mit einem erhöhten Selbstbehalt belegt sind, sind in der elektronischen SL (abrufbar unter www.spezialitaetenliste.ch) in der Spalte SB mit einem X auf rotem Grund markiert.

Hier noch die korrigierte Version für den differenzierten Selbstbehalt (ab Ende 2017):

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