Ist die Apothekerin da?

Telefon.

„…Apotheke, Pharmama am Apparat.“

Kundin: „Ist das die Apotheke?“

Pharmama: „Ja, da sind sie richtig.“

Kundin: „Sind Sie die Apothekerin?“

Pharmama: „Ja, bin ich.“

Kundin: „Ok, gut. Haben sie Supradyn gerade als Aktion?“ ...

….

„Ich muss unbedingt mit dem Apotheker sprechen.“ sagt die Kundin zur Drogistin. Die verweist sie an mich.

Ich: „Um was geht es denn?“

Kundin: Wie bekomme ich einen Lippenstiftfleck aus meiner Handtasche wieder raus?“

Ich: Ummm, entschuldigen Sie, aber da muss ich die Drogistin fragen, die kennt sich mit Fleckenentfernung besser aus.“

….

Drogistin holt mich zu einem Kunden:

Kunde: „Ist der Inhaber da?“

Ich: Nein, tut mir leid, aber der kommt nur sehr selten vorbei. Kann ich Ihnen vielleicht helfen?“

Kunde: „Eigentlich wollte ich ihn fragen, ob ich ein Sonnencreme-muster für den Rucksack haben kann.“

….

Das sind nur 3 Situationen, die wir letzhin hatten. Für keine der 3 hätte es die Apothekerin oder den Chef allgemein gebraucht. Trotzdem fragen die Leute oft direkt danach.

Ich bin noch so glücklich wenn ich über medizinische oder Krankenkassen-betreffende Fragen Auskunft geben kann, aber derartiges wie oben empfinde ich irgendwie als Leerlauf.

Was bedeutet …? (2)

hier, wie versprochen der 2. Teil der häufig benutzten Begriffe:

Dauerrezept:

Ein Rezept, das zu mehr als einem Bezug des Medikamentes berechtigt. Ein Dauerrezept ist im Normalfall 6 Monate nach Austellungsdatum gültig – während dieser Zeit kann man die Menge Medikamente beziehen, die man braucht. In Ausnahmefällen kann ein Dauerrezept auch kürzer (ein paar Wochen) oder länger (bis maximal ein Jahr) sein, aber dann muss der Arzt das explizit angeben. Manchmal gibt er auch nur die Anzahl Packungen an, die man beziehen darf – so z.B. bei Pillenrezepten.

Betäubungsmittelrezept:

Gewisse Medikamente, die ein Suchtpotential haben, dürfen nur mit speziellen Formularen verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept besteht aus 3 Teilen: ein gelber Teil, der beim Arzt bleibt, ein weisser Teil, der in der Apotheke bleibt und ein rosa Teil, das an die Krankenkasse geht (oder den Patienten selbst, wenn es Selbstzahler ist). Der Grund ist, dass die Medikamente auf diesem Rezept streng kontrolliert werden. Jede Bewegung eines solchen Betäubungsmittels wird mehrfach protokolliert und wir müssen Ende Jahr jeweils Rechenschaft ablegen über jedes einzelne Medikament.

Ein Betäubungsmittelrezept darf auch nur ein Medikament darauf stehen haben (aber ev. In verschiedenen Dosierungen, z.B. Durogesic 50, Durogesic 100). Dauerrezepte gelten für 1 Monat, nur in Ausnahmefällen für 3 Monate.

Zahnarztrezepte:

Zahnärzte dürfen zwar Rezepte ausstellen, sie werden aber normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen. Ausnahme: wenn der Arzt nicht nur Zahnarzt (Dr. dent.), sondern gleichzeitig noch Arzt ist (Dr. med.). Manche Krankenkassen sind den eigenen Kunden gegenüber etwas kulanter als der Apotheke gegenüber, darum lohnt es sich manchmal, sie trotzdem selbst einzuschicken.

Selbstzahler:

das ist genau das, nach was es sich anhört. Jemand, der sein Rezept selbst in der Apotheke bezahlt – im Gegensatz zu jemandem, der sein Rezept via die Apotheker direkt der Krankenkasse abrechnen lässt. Selbstzahler ist man aus verschiedenen Gründen: Man weiss schon im Voraus, dass man die Franchise nicht erreichen wird, darum nimmt man den direkten Weg und zahlt. Man will unbedingt die Kontrolle über alle Rechnungen behalten (kann von Vorteil sein, denn von manchen Krankenkassen bekommt man nur so eine Art Sammelrechnung, wo nicht detailliert aufgelistet ist, was jetzt wie viel gekostet hat. Oder man ist Kunde bei der Assura oder Supra, die keinen Vertrag mit den Apotheken abgeschlossen haben was die Abrechnung betrifft. Das bedeutet, diese müssen immer gleich selbst bezahlen. Meine Meinung darüber findet man hier.

Ausser Handel:

es kommt vor, dass ein Medikament nicht mehr hergestellt wird. Dann können auch wir das nicht mehr bestellen. Möglicherweise gibt es aber noch ein Generikum, oder es gibt ein Ersatzprodukt derselben Firma.

Nicht an Lager:

das Medikament ist gerade nicht in der Apotheke vorrätig. In den meisten Fällen kann es aber bestellt werden. Bis 12 Uhr auf die Nachmittagsbestellung, bis 18.30 auf den nächsten Morgen. Ausser Samstags, wo es keine Nachmittagsbestellung gibt, die Bestellung bis 16 Uhr kommt dann am Montag morgen. Mehr zum Thema Bestellungen hier.

Ich bin sicher, es gäbe noch mehr. Falls  ich etwas ausgelassen habe oder jemand noch eine Frage hat, kann man mir auch einen Kommentar hinterlassen und ich beantworte das dann.

Was bedeutet …? (1)

Die Apothekenbranche hat wie alle Branchen einen eigenen Fachjargon. Auf die Fachwörter von Krankheiten etc. will ich hier aber nicht eingehen – die sind meiner Meinung nach im Umgang mit Kunden (oder Patienten) sowieso zu meiden, weil sie nicht sehr förderlich sind für das Verständnis.

Aber hier eine kleine Liste über Ausdrücke, die sie im Umgang mit Apotheken, Medikamenten, Krankenkasse, Arzt etc. wahrscheinlich irgendwann zu hören bekommen. Sie gelten nur für die Schweiz.

Liste A, B, C, D, (E…):

Medikamente sind in der Schweiz durch die swissmedic in Listen eingeteilt, nach denen sie vertrieben werden dürfen:

Liste A: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, nur einmal pro Rezept

Liste B: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, kann ev. Wiederholt werden (z:B. mit Dauerrezepten)

Liste C: ohne Rezept erhältlich, aber nur in Apotheken

Liste D: ohne Rezept erhältlich, in Apotheken und Drogerien

Liste E: frei verkäuflich überall (Reformhaus …)

OTC

der Ausdruck kommt aus dem Englischen: „Over the Counter“, also „über den Ladentisch“ und ist ein Ausdruck für alle Medikamente etc., die man ohne Rezept kaufen kann. (Liste C, D, E …)

Rezept:

Das ist der Zettel, den ein Arzt ausstellen muss, wenn ein Produkt rezeptpflichtig ist (Liste A, B). Er kann natürlich auch anderes daraufschreiben (Liste C, D, E) auch Physiotherapien und Hebammenhilfe …

Auf dem Rezept sollte mindestens sein: Name, Geburtsdatum des Patienten, Name, Adresse, KSK Nummer des Arztes, Stempel und Unterschrift des Arztes, Datum. Medikamente und Anwendungshinweise.

Was auf dem Rezept steht, muss nicht notwendigerweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Versicherungsdeckung:

So bist Du bei der Krankenkasse versichert. Es gibt eine Grundversicherung (die obligatorisch ist) und Zusatzversicherungen (die sehr variieren können, in was sie übernehmen). Was von welcher Versicherung übernommen wird (oder was nicht) ist auf verschiedenen Listen aufgeführt: SL, NLP, LPPV, MiGeL,

Krankenkassenkarte:

das ist der Versicherungsausweis. Am besten trägt man ihn immer auf sich, mindestens aber, wenn man Leistungen vom Arzt oder der Apotheke in Anspruch nehmen muss … (und da das jederzeit sein kann …. eben).

SL: Spezialitätenliste:

was hier drauf steht, wird von der Grundversicherung übernommen.

NLP: Negativ-Listen-Präparate:

die werden von den meisten Zusatzversicherungen übernommen.

LPPV: Liste der Pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten.

Was auf dieser Liste steht wird von keiner Krankenkasse übernommen und muss dementsprechend in der Apotheke bezahlt werden. Z.B. die Verhütungsmittel inklusive der Pille, die meisten Vitaminpräparate, so ziemlich alles, wofür Werbung gemacht wird …

MiGeL: Mittel- und Gegenstände Liste:

hier stehen Apparate und Gegenstände drauf, die nicht unter Medikamente fallen und wie (oder ob) sie von der Krankenkassw übernommen werden. Beispiele: Inhalatoren, Krücken, Sauerstofflaschen, Verbandsmaterial, Stützstrümpfe…

Prämien:

das was Du monatlich für die Krankenkasse zahlst.

Franchise:

bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt, muss ein gewisser Betrag vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch die Franchise ist, kann man selbst bestimmen bei Vertragsabschluss … je höher, desto niedriger die Prämien.

Selbstbehalt:

Auch nach Erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse nicht den vollen Betrag an die Medikamente. Der Teil, den man selbst bezahlt (10% oder, bei gewissen Originalmedikamenten 20%) fordert die Krankenkasse wieder von einem zurück.

LOA – Leistungsorientierte Abgabe.

So wird die Arbeit der Apotheke heute abgeglichen. Statt hohen Margen, die je nach Medikamentenpreis unterschiedlich sind, bekommt die Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente (Liste A, B), die von der Grundversicherung übernommen werden (SL) einen festen Betrag pro Zeile und einen festen Betrag pro Bezug, egal wie viel sie kosten.

Vorteil: seit 2002 ist das Einkommen der Apotheken gleich geblieben (während alle anderen im Gesundheitssystem immer mehr verdienen) und die Krankenkassen haben inzwischen etwa 450 Millionen Franken (!) gespart.

Nachteil: der selbstzahlende Kunde sieht nur, dass er „etwas draufzahlen muss“ – weil das ja nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten ist und das gibt teils endlose Diskussionen. Mein Leidthema.

Generika:

von vielen Medikamenten gibt es inzwischen Nachfolgepräparate, d.h. nach Ablauf des Patentschutzes stellen andere Firmen die gleichen Medikamente her …. aber günstiger. Die Wirkung ist die gleiche. Mehr darüber hier.

und Morgen folgt der 2. Teil

Aaahhhh …. der Film zum Laut

Ungefähr so tönt Junior, wenn er etwas getrunken hat …. allerdings nicht Bier.

Interessanterweise ist das das Bier, das ich in Australien am liebsten mochte. Sonst mag ich Bier nicht besonders, aber am Strand, abends bei Sonnenuntergang, wenn es noch warm ist und das Bier so richtig kalt, dann ist das schon schön. Hier trinke ich wohl keines, weil mir der Strand und die Hitze dazu fehlt …

Wandelnde Geräuschkulisse

Junior redet zwar immer noch nicht wirklich – jedenfalls nichts verständliches -bis auf vereinzelte „Auto“, „Banane“ oder „Tüü-taa“ Ausrufe.

Das meiste hört sich an wie der Stefan Raab Song „Wadde hadde du denn da“.

Aber dafür kommentiert er lautstark was er gerade macht. Dabei macht er auch Geräusche, die fast Comicartig sind.

Wenn er aus einem Glas trinkt und es absetzt, macht er „Aaaaah“ (wie in der besten Bier-Werbung).

Wenn wir die Zähne putzen, macht er „Aarrrrarrrarrr“ (wie unsere elektrische Zahnbürste), dabei putzen wir seine mit Handbetrieb.

Wenn er etwas isst, was er fein findet, macht er beim in den Mund stecken „HaMMmmmmm!“

Vor dem Einschlafen, wenn er am Nuggi mummelt, macht er noch gleichzeitig Ummummummumm“.

Ich weiss schon, woher er das hat. Kuschelbär kann auch nicht einfach durch die Wohnung laufen. Die ganze Zeit summt es, pfeift es oder er schlägt den Takt auf irgendwas.

Das kann ja heiter werden, sobald er redet – wenn er wie Kuschelbär ständig etwas von sich geben muss und wie Pharmama der Umgebung ein Ohr abfragt…

Aber wie könnte man so einem süssen Kerl widerstehen?