Wurde bisher einfach noch nicht überprüft …

Man lernt ja nie aus … Letztens habe ich (im Zuge meiner Rezept-Ausstellen-Erklärvideos: hier) beim Recherchieren etwas bemerkt. Zolpidem untersteht dem Betäubungsmittelgesetz … aber was ist mit der anderen Z-Substanz, die wir in der Schweiz haben: Zopiclone? Ich finde nix.

Also habe ich beim BAG nachgefragt:

Mir ist aufgefallen, dass in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html#app2 Zopiclone (der Wirkstoff zum Beispiel des Medikamentes Imovane) nicht mehr aufgeführt ist. Als Z-Substanz mit starkem Abhängigkeitspotential analog Zolpidem müsste das eigentlich auch auf der Liste der kontrollierten Substanzen b zu finden sein. Ich vermute einen Fehler? Sollte das nämlich wirklich so sein, dann fällt das starke Schlafmittel (als so ziemlich einziges) nicht mehr unter die Betäubungsmittelkontrollverordnung – und dürfte fast unbegrenzt vom Arzt verschrieben werden.

und folgendes von der swissmedic zur Antwort bekommen:

Wie Sie richtig schreiben ist die Substanz Zopiclone nicht als psychotrope Substanz in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI SR 812.121.11   https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html  aufgeführt. Es handelt sich dabei nicht um einen Fehler, Zopiclone war in der Schweiz noch nie als kontrollierte Substanz gelistet. Auch das International Narcotics Control Board INCB, Organ der UNO betreffend Kontrolle und Listung von narcotic drugs und psychotropic substances hat die Z-Substanz Zopiclone nicht in der „Green List“ der psychotropen Substanzen aufgeführt. Die UN-Vorgaben sind für alle Mitglieder-Länder zwingend. Die World Health Organisation, WHO führt regelmässig Überprüfungen von Substanzen mit Abhängigskeits- und Missbrauchspotential durch und empfiehlt diese, wenn nötig, dem INCB zur Aufnahme in die Liste. Bei Zopiclone hat bis heute unseres Wissens keine solche Überprüfung stattgefunden.

Emmm– WAS? Ist ja der Hammer. Und irgendwie auch nur bürokratischer Unsinn. Aus fachlicher Sicht ist es ziemlich offensichtlich, dass es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Und wir haben genügend Abhängige, die das belegen können …

(hier entsetztes Emoticon einfügen)

Apotheken aus aller Welt, 754: Pala, Indien

Nach langer (langer!) Pause kommt hier wieder ein Bild einer Apotheke – aus Indien. Danke Katrin! Sie schreibt dazu:

Als fleißige Leserin musste ich natürlich meine Stamm-Apotheke im indischen Pala in der Region Kerala fotografieren. Hier deckten wir uns vor allem mit Tiger-Balm ein. Die Region hat wenig ausländischen Tourismus, daher freute es uns um so mehr, im Apotheken-Besitzer einen Europa-Fan zu finden. Vor zehn Jahren machte er eine Art Roadtrip von Schweiz bis nach Berlin. Für uns gewöhnungsbedürftig: Tabletten werden hier nicht pro Packung rausgegeben, sondern nach Bedarf. Das heißt, dass der Blister auch schon mal zerschnitten wird, wenn jemand nur zwei Tabletten braucht.

PalaIndien

Ich musste nach meinem Computerausfall vor ein paar Monaten wechseln: jetzt habe ich nicht mehr Photoshop (da zu teuer und das alte Programm läuft unter dem OS nicht mehr) Affinity Photo. Das braucht etwas Einarbeit, aber jetzt habe ich es soweit im Griff, dass in Zukunft wieder mehr Apothekenfotos kommen können. In nicht allzu grosser Grösse (wie gewünscht). Danke, dass ihr mir trotzdem weiter Bilder geschickt habt … sie kommen, (in was für einer Reihenfolge weiss ich noch nicht) – demnächst.

Mystery – Ausschlag und Augenprobleme im Juni?

Ah verflixt. Könnte die Mutter nicht noch einmal zurückkommen? Vorgestern in der Apotheke hatte ich einen Fall, der mich etwas rätselnd zurückliess. Eine Mutter brachte ihren Sohn, der am Wochenende mit einer Spielgruppe im Wald war. Am Abend schon hat sie beim Kleider wechseln und waschen dann einige juckende Flecke an ihm entdeckt, am anderen Morgen waren die (ziemlich gleichmässig) über den ganzen Körper verteilt. Sie hatte ihn dabei, also konnte ich einen Blick auf den Ausschlag werfen und sie und ihn ein paar Sachen fragen. Leider hat mich das nicht weitergebracht.

Die Flecke sahen aus wie Mückenstiche, ziemlich viele und verteilte. Aber sie waren auch unter den bedeckenden Kleidern – deshalb ist das wohl auszuschliessen. Ditto eine Reaktion auf irgendwas phototoxisches (also zum Beispiel Kontakt mit einer Pflanze, deren Saft dann mit der Sonne reagiert)… Etwas Allergisches? Aber die Mutter meinte, er sei nicht der einzige Betroffene, andere Kinder der Gruppe haben das auch. Hmmm … wie ist der Impfstatus? (Vielleicht eine der Kinderkrankheiten – wobei das nicht wirklich so aussah). Er ist geimpft gegen das übliche (Masern, Mumps, Röteln), Windpocken hatte er ziemlich stark schon mal und wie Röteln oder Scharlach sah das auch nicht aus – zudem hatte er keine Bläschen oder ähnliches im Mund. Schwimmen war er nicht und ins Gras gelegen ist er auch nicht … da gibt es noch einiges, was

Puh – ich musste passen. Aber da es ausser ziemlich starkem Juckreiz keine Beschwerden machte, habe ich innerlich ein Antiallergikum (in dem Fall Feniallerg) empfohlen und ihr gesagt, sie soll es beobachten und falls es schlimmer wird dem Arzt zeigen.

Und jetzt bekomme ich auf facebook (wieder) ein Bild von Eichenprozessionsspinnern in der timeline gezeigt. Die Raupen scheinen eine echte Plage zu sein momentan. Sie sind auch nicht ganz ungefährlich: Kontakt führt zu (allergischen) Reaktionen der Haut, Augen und sogar Atemwege und sollte unbedingt vermieden werden. Offenbar reicht es aber schon, wenn man unter den Bäumen spazieren geht um einen Ausschlag zu entwickeln … Oh!

Das könnte es gewesen sein! Obwohl der Junge (zum Glück) ein eher leichter Fall war: bei näherem Kontakt entwickelt man auch Bläschen im Mund und Augenentzündungen sowie Asthmaartige Symptome. Zur Behandlung entfernt man die üblen Häärchen durch duschen oder abspülen und verwendet Antiallergika und Cortisonhaltige Salben zur Juckreizlinderung.

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Bildquelle: Kleuske on commons.Wikimedia.org

Das nächste Mal weiss ich das. Offenbar kommt das auch immer mehr vor, da die Tierchen bei uns einwandern. Augenprobleme, die auf das zurückzuführen sein können habe ich dieses Jahr übrigens auch schon ein paar Mal gesehen. O-Ton betroffene (mit einem roten Auge): „das kam so plötzlich, als sei mir etwas ins Auge geflogen!“

 

Dieses böse Korson …

Beim Verkauf eines Medikamentes kommen wir (der Patient und ich) auf ein anderes Thema.

Patient: „Ich lese immer die Packungsbeilage – so habe ich letztens gemerkt, dass die Salbe vom Hautarzt für mein Bein dieses gefährliche Mittel enthält, das dick macht und einen dann umbringt. Dieses Korson …

(Ich habe einen Moment gebraucht um zu merken, dass er Cortison meint).

Es folgt eine längere Erklärung von mir darüber, was Cortison ist und was es macht und dass es praktisch nur dann gefährlich ist, wenn man es sehr hochdosiert über längere Zeit anwendet. Vor allem wenn man es einnimmt – von der Anwendung einer Salbe an einer kleinen Stelle am einen Bein über ein paar Tage, wird er kaum etwas merken, ausser dass die Entzündung weggeht.

Patient: „Ja – es ist auch schon viel besser geworden. Nachdem ich das gelesen habe, habe ich es aber nur noch einmal angewendet, die Stelle ist trotzdem fast weg.“

Klar.

Aber mal echt: woher kommt diese (hauptsächlich irrationale) Angst vor topischem Cortisonpräparaten?

Mengenabgabe, LOA und die Versandapotheke

Besten Dank für die Gegendarstellung, die ich von der Zur Rose bekommen habe. Sehr interessant. Wer es noch nicht gelesen hat, sollte das unbedingt nachholen im Post gestern.

Trotzdem wirft das bei mir neue Fragen auf: Ich möchte gerne erläutern welche und auch mit Quellen belegen warum (das kann ich nämlich auch, nicht nur meine Meinung oder die einer anderen Apotheke kundtun). Ich bin mir auch bewusst, dass bei manchem eine Antwort hier wegen des Patientengeheimnisses nicht möglich ist.

Zum Medikament Triatec 10mg findet man im Kompendium (Fachinformation) und Packungsbeilage dies:

Falls der therapeutische Erfolg nach einer Behandlung mit 10 mg (höchst zulässige Tagesdosis) ungenügend ist, wird eine Kombination mit einem anderen
Antihypertensivum, z.B. einem Diuretikum oder Kalziumantagonisten, empfohlen.

= 10mg pro Tag ist die Maximaldosierung.

Zur wiederholten Abgabe von Medikamenten: santesuisse (Krankenkassenverband)

Bringt der Arzt zum Arzneimittel auf dem Rezept einen allgemeinen Repetitionsvermerk an, so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt.

Legt der Arzt für das Dauerrezept eine Gültigkeitsdauer fest, so darf diese zwölf Monate nicht überschreiten.

= Die Apotheke darf ein Medikament auf Rezept also für maximal ein Jahr wiederholen.

und in der LOA IV/1: (Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken)

5.1 Bei Beginn einer Dauertherapie mit einem neuen Medikament gibt der zugelassene Apotheker in der Regel zunächst eine kleine Packung ab. Für die Fortsetzung der Therapie ist jene Packungsgrösse zu wählen, die für den Versicherer am wirtschaftlichsten ist. Auch bei Dauermedikation darf die pro Mal abgegebene Menge in der Regel den Bedarf für eine dreimonatige Therapiedauer nicht übersteigen.

= Die Apotheke darf also pro Mal nur maximal einen Dreimonatsbedarf abgeben.

Der Patient darf eine Abgabe für mehr als den 3-Monatsbedarf anfordern … das macht zum Beispiel Sinn, wenn jemand für länger ins Ausland geht (aber weshalb kommen dann alle ungeöffnet nach 6 Monaten „retour“?).

Der Arzt darf eine höhere Dosierung als in der Packungsbeilage / Fachinfo beschrieben aufschreiben, wenn er denkt, dass das dem Patienten hilft. Was er da macht ist ein „Heilversuch“, er handelt im Rahmen seiner Therapiefreiheit und trägt die volle Verantwortung.

laut swissmedic: (Institut für Kontrolle und Zulassung von Arzneimitteln)

 

Unter „Off Label Use“ eines Arzneimittels versteht man die Anwendung eines zugelassenen verwendungsfertigen Arzneimittels ausserhalb des in der Zulassung genehmigten Gebrauchs, z. B. bezüglich Indikationen, Anwendungsmöglichkeiten, Dosierung, Art der Anwendung oder die Anwendung selbst auf bestimmte Patientengruppen. Der Off Label Use ist als Heilversuch zu werten

= Verschreibt der Arzt eine andere (hier offenbar massiv höhere) als die in der Fachinformation beschriebene Dosierung, ist das eine Off-label Anwendung.

  • Das müsste eigentlich bei Rezepterhalt durch die Apotheke bemerkt werden und beim Arzt abgeklärt werden, ob die hohe, ungewöhnliche Dosierung wirklich so gedacht ist. Ausserdem muss der Patient – eigentlich schon durch den Arzt – darüber aufgeklärt werden.

Nun wird’s spannend. Das BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) schreibt:

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind.

Arzneimittel der SL werden nicht von der Grundversicherung übernommen, wenn sie ausserhalb der zugelassenen Indikation (=off label use) oder ausserhalb der festgelegten Limitationen (=off-limitation-ise) angewendet werden.

Es gibt Ausnahmen, wo das im Einzelfall trotzdem übernommen wird (hauptsächlich, wenn Alternativen fehlen, oder das Voraussetzung für eine spätere Behandlung ist, die übernommen wird. Dann klärt der Vertrauensarzt die Übernahme ab.

Dazu schreibt die BAG in der KVV (Krankenversicherungverordnung)

4a. Abschnitt: Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall Art. 71a
2 Der Versicherer bestimmt nach Absprache mit der Zulassungsinhaberin die Höhe der Vergütung. Der zu vergütende Preis muss unter dem Höchstpreis der Spezialitätenliste liegen.

Also zusammengefasst: nach dem, was in der Gegendarstellung steht: Es wurde eine höhere Dosierung verschrieben als in der Fachinformation steht (= Off-label use). Für eine pharmazeutische Kontrolle müsste da beim Arzt nachgefragt worden sein, da ungewöhnlich … und der Arzt und Patient auf die Folgen aufmerksam gemacht worden sein: Off-label und möglicherweise keine Übernahme durch die Krankenkasse. Anhand von dieser ungewöhnlich hohen Dosierung wurde dann (trotzdem) ein ganzer Jahresbedarf auf Wunsch des Patienten abgegeben – in zwei Portionen.

Das ist in meinen Augen immer noch eine zu hohe Menge … vor allem, wenn dann alle Packungen ungeöffnet zurück kommen.

Aber vielleicht gelten die Bestimmungen der LOA nicht für die Versandapotheke und sie haben eigene Verträge und Vorschriften, die von unseren, öffentlichen abweichen? Dann ist es egal, wie viel sie aufs Mal abgeben und vielleicht sind auch Dauerrezepte mehr als ein Jahr gültig? Das würde mich mal interessieren.

Und auch, wieso hier kein Generikum abgegeben wurde – wir dürfen Generika in Absprache mit dem Patienten in der Apotheke ersetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass das etwas schwieriger ist, wenn der Arzt das Rezept direkt übermittelt … Wird da konsequent der Patient kontaktiert und nachgefragt? Oder geht man davon aus, dass er sich schon meldet, wenn er das will … immerhin sollte der Arzt ja beim Verschreiben eines Originals bei dem ein hoher Preisunterschied zum Generikum besteht (wie hier übrigens der Fall ist) darauf hinweisen, dass der Patient dafür 20% Selbstbehalt bezahlen muss und es günstigere Varianten gäbe?

Und zu guter letzt: „Zur Rose zahlt für Verschreibungen keine Provision an Ärzte.“

Jaaha – das war aber nicht immer so: Aus der Medienmitteilung der Pharmasuisse: vom Juli 2014:

Die Versandapotheke «Zur Rose» wollte sich ursprünglich vom Kanton Zürich bestätigen lassen, dass es rechtens ist, Ärzte für die Unterstützung des eigenen Versandhandels zu bezahlen. Vergeblich: Sämtliche Instanzen erkannten in dem Vorgehen eine Umgehung des Selbstdispensationsverbots und bezeichneten das von der «Zur Rose» praktizierte Modell mit direkter Abgeltung des Arztes als rechtswidrig.

Und mich würde wirklich interessieren, wie die Konditionen denn heute so sind …

Mengenabgabekontrolle durch die Versandapotheke: Nicht vorhanden.

Dieses Bild und Erklärung wurde mir von einer anderen Apotheke zugeschickt:

EntsorgungMediszurRose2018

Das sind einmal 4 Packungen Triatec 10mg, abgegeben von der Versandapotheke zur Rose an einen Patienten im November 2017. Und einmal 3 Packungen Triatec 10mg, abgegeben an denselben Patienten im Dezember 2017. Alle ungebraucht – in den Medikamentenretouren, die eine Apotheke zurückbekommen hat.

Sie schreiben dazu:

Im Anhang mal wieder ein Bild von Medikamenten, die uns von einer uns ansonsten praktisch unbekannten Patientin zur Entsorgung vorbeigebracht wurden. Das schockierende ist, dass offensichtlich keinerlei Kontrolle der Bezüge stattfindet, die ersten 4 Packungen sind alle vom 1.11.17, alles Packungen mit 100 Stück und alle unbenutzt. Am 19.12.17 wurden dann wieder 3 Packungen geliefert.

Da fragt man sich schon inwieweit überhaupt eine Kontrolle stattfindet oder ob es nicht nur um möglichst hohen Umsatz geht. Die Maximaldosis laut Kompendium liegt bei allen Indikationen bei 10mg pro Tag.

Offensichtlich nimmt die Patientin ihre Medikamente nicht einmal ein, somit ist auch fraglich ob sie die Medikamente überhaupt selber bestellt hat oder ob nicht der Arzt einfach elektronisch «verschreibt» um seine Provision zu bekommen und die Patientin bekommt halt wieder einmal ein Päckchen, die Krankenkasse zahlt ja. Und wenn sie in der Praxis steht, bekommt sie gerade auch noch ein paar Packungen mit…

Das ist für mich jetzt keine Überraschung. Ich sehe Ähnliches fast täglich bei unseren Medikamentenretouren – es ist einfach ein krasser und hiermit dokumentierter Fall. Ich kann versichern, dass wir bei uns in der Apotheke auch bei solchen (nicht missbrauchsgefährdeten) Medikamenten eine Mengenkontrolle machen – mal abgesehen davon, dass es meist keinen Sinn macht, so viele Medikamentenpackungen aufs Mal abzugeben – wenn da etwas wechselt in der Dosierung, kann man das auch nicht zurücknehmen. Schon die erste Abgabe wäre ein Über-Ein-Jahres-Bedarf! Eine Packung kostet an die 50 Franken … hier werden gerade 350 Franken entsorgt. Interessiert das die Krankenkasse gar nicht? Oder sind die mehr daran interessiert die CHF 7.20 an Pauschale zu sparen, die die Apotheke bei der Abgabe verdient und auf die die Versandapotheke „verzichtet“? Ah ja – und das ist ein Original bei dem es günstigere Generika gäbe, wo ziemlich problemlos gewechselt werden kann. Die Apotheke vor Ort macht sich die Mühe das zusammen mit dem Patienten anzuschauen und auszutauschen … das gehört bei uns auch zu der Arbeit, die mit den 7.20 abgegolten wird. Aber irgendwo muss bei der Versandapotheke das Geld ja auch hereinkommen.

Offenbar so, wie man sieht.

UPDATE: Von Zur Rose habe ich folgende Gegendarstellung erhalten

„Der Medikamentenversand unterliegt hohen regulatorischen Anforderungen. Die pharmazeutische Kontrolle ist dabei bei Zur Rose jederzeit vollumfänglich gewährleistet.

Im konkreten Fall hat Zur Rose gemäss der Verschreibung des Arztes und auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin einen Jahresbedarf an Triatec 10 mg versendet. Die von Zur Rose versendete Menge des Medikamentes entspricht genau dem vom Arzt verordneten Jahresbedarf.

Die Aussage, dass der Arzt das Medikament verschreibt, „um seine Provision zu bekommen“, ist vollkommen unzutreffend. Zur Rose zahlt für Verschreibungen keine Provision an Ärzte.

Die hohe Entsorgungsmenge ist leider kein Einzelfall. Wir erleben ähnliche Fälle mit Medikamentenbezügen bei stationären Apotheken, die Zur Rose zur Entsorgung überlassen werden. Gehen bei Zur Rose abgelaufene Medikamente ein, nimmt das Unternehmen seine Verantwortung wahr und lässt diese fachgerecht entsorgen.

Des Weiteren bietet Zur Rose den Patienten an, dass verordnete Originalpräparate durch Generika ersetzt werden. Wird vom Arzt nicht ausdrücklich das Originalpräparat verordnet und willigt der Patient hierzu ein, bieten wir diese Leistung dem Patienten kostenfrei an. Im Gegensatz zu vielen anderen Apotheken wird von Zur Rose für diese Dienstleistung kein zusätzlicher Betrag von den Krankenkassen eingefordert.“