Ein Vergiftungsfall ?

Drogistin zu mir: „Es hat gerade eine Mutter angerufen, dass sie mit ihrem Kind vorbei kommt. Sie sagt sie will dich unbedingt gleich sprechen, offenbar hat das Kind die ganze Flasche Hustensirup vom Rezept getrunken!“
Pharmama: „Waaas? Hast Du ihr nicht gesagt, sie soll gleich ins Toxzentrum anrufen? Was soll ich denn mit dem Kind machen?“
Drogistin: „….“

Naja, wir haben schon ein paar Antidote an Lager, aber von wegen deren Anwendung …
Ich lege mir die Nummer des Toxikologischen Zentrums parat und überlege dabei fieberhaft alles, was ich über Überdosierungen weiss – was mag es wohl für ein Sirup sein? Mit Dextrometorphan? Codein? Morclofon? Butamirat? Oder Acetylcystein? Oder ???
Und die Auswirkungen? Atemdämpfung bis möglichem Atemstillstand, Muskelkrämpfe?

Die Mutter stürmt in die Apotheke, an der Hand das Kind, etwa 3 jährig. In der anderen Hand („oh, gut“-denke ich) der Sirup!

Mein Adrenalinspiegel ist am Anschlag.
Ich nehme die Packung und schaue auf die Inhaltsstoffe:
„Bryonia cretica 3 CH, Cephaelis ipecacuanha 3 CH, Dactylopius coccus 3 CH, Drosera TM, …“

Abrupte Erleichterung meinerseits. Der Sirup ist auf homöopathischer Basis. Keine Chance das überzudosieren.
Ich wäre vielleicht etwas beunruhigt was den ganzen Zucker betrifft darin, aber sonst … ok.

Pharmama: „Ahhh … kein Problem. Dem Kind wird es gutgehen. Passen sie aber auf, dass sie in Zukunft die Medikamente an einem Ort aufbewahren, wo es nicht hinkommt … und die Telefonnummer vom Toxikologischen Zentrum ist 145. Nur, falls es ein nächstes Mal gibt.“

Mitgehört (3)

Kunde zur Pharmaassistentin: „Enthält Panadol eigentlich Aspirin? Das kann ich nicht nehmen, da bin ich allergisch drauf!“

gut, dass er fragt. Lustig finde ich es vom professionellen Standpunkt aus, wie die Markennamen „drin“ sind, die Inhaltsstoffe aber nicht.

Weihnachtsstimmung mit der Feuerwehr

Nein, ich rede hier nicht von abgefackelten Adventskränzen und Weihnachtsbäumen – die kommen oft erst nach Weihnachten, wenn sie schön trocken sind und die Leute finden, es wäre doch schön, sie nochmals anzuzünden … leider brennt dann oft mehr als soll.

Nein, ich habe das hier gefunden auf dem Net:

und die Musik gefällt mir: Wizards of Winter

Nicht ganz richtig angeschrieben

Dass wir gelegentlich unabsichtlich auf der nicht ganz legalen Seite operieren in der Apotheke und Drogerie habe ich schon beschrieben im Bereich Heilmittel und Nahrungsergänzungen. Wie kompliziert die Chemikalien nach neuem Chemikaliengesetz angeschrieben werden müssen auch schon.

Nun. Hier haben wir ein Problem, das in beide Kategorien fällt: Zitronensäure

Zitronensäure brauchen wir noch gelegentlich in der Drogerie. Es wird für verschiedenen Sachen eingesetzt. Einerseits als Konservierungsmittel (dann fällt es unter das Lebensmittelrecht), andererseits zum Putzen / Entkalken (dann fällt es unter das Chemikalienrecht), selten auch in Rezepturen (dann fällt es unter das Arzneimittelrecht).

So wie im Bild wird es verkauft. Wir beziehen die 40g Päckchen von unserem Chemikalien- und Tee-Lieferanten. Aber eigentlich sind sie so nicht korrekt angeschrieben.

Mal sehen, was wir da alles drauf haben:

„Zitronensäure wasserfrei“ in 3 Sprachen. – nach Chemikalienrecht

Acidum citricum anhydricum PhEur – nach Arzneimittelrecht

E-330 – nach Lebensmittelrecht

„Diese Substanz ist nicht zur direkten Einnahme bestimmt, Verwendung als Konservierungsmittel …“ in 3 Sprachen – Lebensmittelrecht

Das Gefahrensymbol für Reizend, samt Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in 3 Sprachen – Chemikalienrecht

Es ist ja schön, dass da alles drauf steht, aber eigentlich … darf es das nicht. Es ist entweder nach Chemikalienrecht ODER nach Lebensmittelrecht ODER nach Arzneimittelrecht anzuschreiben – und nicht alles gleichzeitig. Eigentlich müsste ich den Kunden jeweils fragen: „Für was brauchen sie es?“ und müsste es dann nach einem der 3 Varianten anschreiben.

Und die Zitronensäure ist nicht das einzige,

Wundbenzin ist ein Arzneimittel, Etikette gemäss Arzneimittelrecht (Pharmakopöa) (keine Chemikalienetikette)

Fleckenbenzin fällt unter das Chemikalienrecht, also Chemikalienetikette mit Gefahrensymbolen

Apotheken in aller Welt, 61: Kiel, Deutschland

Leocat von Inside schickt uns diese weihnachtlich dekorierte Apotheke:

heute habe ich es endlich mal geschafft meine Stamm-Apotheke zu fotografieren. Eigentlich ist sie von außen wenig bemerkenswert, aber innen finde ich sie sehr schön. Das Foto zeigt die eine hälfte, rechts davon ist ein gleicher „Raum“ (Der Kundenraum ist davor durchgängig, also keine Wand dazwischen). Bekannt ist die Greif-Apotheke in Kiel dafür, dass sie ihr Schaufenster immer sehr weihnachtlich dekorieren. Sie waren wohl heute noch nicht ganz fertig (der künstliche Schnee fehlte noch), aber das Foto zeigt schon, was es so wird.

Sehr hübsche Apotheke und klassisch eingerichtet – und die Schaufenster-Deko gefällt mir!