Wenn Superhelden in die Apotheke müssten … (6)

Heute: Wenn der „Dark Knight“ nicht mehr so dunkel ist ….

Batman braucht diesmal nichts aus der Apotheke, aber etwas aus der Drogerieabteilung, damit sein Cape wieder schön schwarz ist:

 

Der ist tatsächlich brandneu – ist mir nach dem Post Ver-ge-färbt eingefallen und den musste ich einfach rasch skizzieren.
Aber Batman ist höchstwahrscheinlich noch gelegentlich Kunde in einer Apotheke – zumindest, wenn man den (ausführlichen) Bericht von einem Arzt  über Batman’s Alter Ego Bruce Wayne liest :-) … – Sehr Unfallanfällig der Millionär.

 

Wehrt Euch!

Ich bin schon länger der Meinung, dass den Krankenkassen in Deutschland ein bisschen viel Einfluss auf das Gesundheitswesen zugestanden wird, ohne dass das von aussen kontrolliert wird. Es geht ja nicht nur um Geld – es geht im Endeffekt um die Gesundheit der Leute.

Zum Beispiel die Rabattverträge – da wird nicht gross gefragt, was für Generika Sinn machen und dass es schlecht ist wenn die Dauermedikamente der Leute ständig Aussehen und Namen wechseln. Die Krankenkasse machen andauernd neue Verträge mit Herstellern und die Apotheken müssen dem folgen. Und dass die Kassen ihre Rabattverträge nicht offenlegen müssen …. finde ich bedenklich. Wer weiss, nach was für Kriterien da ausgesucht wird und niemand weiss, wieviel da effektiv gespart wird.

Oder dass die Kassen bei Kleinigkeiten wie Formfehlern den Apotheken ihr Geld für ihre Leistung nicht auszahlen – respektive sogar noch im Nachhinein zurückfordern. Und zwar dann nicht nur für etwaige Preisdifferenzen, sondern da wird gelegentlich grad der Gesamtpreis nicht vergütet.

Retaxieren nennt sich die Praxis – und anscheinend regt sich jetzt Widerstand. Die Apothekerkammer Nordrhein wehrt sich gegen solche Null-retaxierungen, die Betäubungsmittelrezepte betreffen.

Betäubungsmittelrezepte sind an sich schon komplizierter – das ist bei uns in der Schweiz auch so. Auf speziellen Formularen, mit 2 fach Durchschlägen, sehr beschränkte Dauer etc.

In letzter Zeit wurden solche Rezepte von der Kasse nicht anerkannt (und retaxiert) weil der verordnende Arzt bei der Anwendung statt „alle 3 Tage“ geschrieben hat „alle 72 Stunden“ … was ja eigentlich genauer formuliert ist … und dasselbe heisst. In einem anderen Fall wurde die Formulierung „laut“ ärztlicher Information moniert – es müsse heissen „gemäss“ ärztlicher Information.

Und wegen sowas bekommt die das Rezept ausführende Apotheke das Geld für das Medikament nicht erstattet??? Ist das denn rechtlich?

Wenn mir das ein paar Mal passieren würde, würde ich bei solchen Rezepten (und solchen Krankenkassen) wahrscheinlich anfangen vom Patient zu verlangen, dass er das Medikament selber zahlt und einschickt – ich weiss, das ist nicht gerade nett gegenüber dem Patienten, aber ich glaube heute hat wirklich keiner mehr Geld zu verschenken. Die Apotheken am allerwenigsten.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung online, 16.11.2011 – Danke an Oettifant für den Hinweis.

Ver-ge-färbt

In die Drogerie kommt eine Kundin und reklamiert, weil die Textil-Farbe, die sie gekauft hat, um ein Kleid zu färben nicht funktioniert hat. Das heisst – irgendwie schon. Es hat einfach nicht die Farbe gegeben, die sie wollte und die auf der Packung ist. Jetzt will sie von uns das Geld zurück. Für die Textilfarbe und möglichst noch für das verfärbte Kleid! Denn schliesslich ist es unsere Schuld, dass das nicht geklappt hat.

Ein paar Fragen später ist klar, was passiert ist. Mit der Textilfarbe, die wir haben, kann man Baumwolle, Leinen oder Viscose färben. Kunstfasern wie Polyester etc. färbt es nicht – oder eben: anders. Das steht auf der Packung, in der Packungsbeilage und im Normalfall fragen wir auch was für eine Art Stoff der Kunde, der das will färben möchte – genau wegen dem. Die Kundin behauptet aber steif und fest, wir hätten nicht gefragt und darum sei das unser Fehler und sie will das Geld zurück.

Obwohl ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann, bekommt sie von uns das Geld für die verwendete Packung zurück – aber nicht für das Kleid. (Es hat Grenzen, echt!)

Soviel zu der Annahme, die Leute würden die Beschreibungen, die mit einem Produkt mitgeliefert werden lesen. Das machen sie nicht. Nicht bei so einfachen Sachen wie Textilfarbe und leider auch nicht bei so wichtigen – und teilweise gefährlichen – wie Medikamenten.

Es zeigt nur einmal mehr, dass man davon einfach nicht ausgehen darf.