Muss die Apotheke Medikamente auf Rechnung abgeben?

Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“

Muss die Apotheke das?

Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:

Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)

Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:

Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten

Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.

Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:

18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?

Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.

Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.

In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen.  Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.

Musikalische Achterbahnfahrt

Werbung für’s Zürcher Kammerorchester: unbedingt sehens- und hörenswert!

Klassische Musik als Achterbahnfahrt. Es ist eine Visualisation der ersten Violine der zweiten Symphony des Stückes von Ferdinand Ries. Die Kamera zeigt erst einen Ausschnitt des Stückes auf dem Notenblatt, dann fokussiert sie auf die Noten der ersten Violine und die Notenlinien werden zu Achterbahngeleisen. Die Noten sind exakt synchronisiert  mit der Animation – so dass die typische Achterbahnfahrt der dramatischen Musik genau entspricht.

Wechselbad

Heute hatte ich einen seltsamen Tag. Einerseits hatte ich eine Menge gute Interaktionen mit Kunden, viele gute Gespräche, einige „Danke-schön’s“ und ein paar, die gesagt haben, dass das empfohlene Mittel gut gewirkt hat.

Und dazwischen das absolute Kontrastprogramm, ein paar Kunden, denen man es einfach nicht recht machen konnte.

Im Normalfall ist es eher entweder oder den Tag lang – da weiss man, was man hat (auch wenn es mal nicht gut ist) und nicht so ein Wechselbad der Gefühle.

Am schlimmsten fand ich die eine, die die Pharmaassistentin wegen einem komischen Ausschlag am Finger ausquetschte. Was sie ursprünglich verlangt hat ist ein Fingerling – so ein Kondomartiges Gummiding, um den Finger vor Feuchtigkeit zu schützen.

Als sie sah, dass ich frei war, wendete sie sich praktisch mitten im Gespräch von der Pharmaassistentin ab, um mir den Finger unter die Nase zu halten: „Was kann ich da noch machen?“

Ich schaute mir den Finger an: gerötet, am Rand schuppig, Nagel auch betroffen: weiss und verdickt, dazu eine allgemeine Entzündung, stellte ein paar Fragen:

Wie lange?  – Schon lange.

Beisst es?  – Nein.

Haben Sie sonst Allergien? Neurodermitis? Psoriasis? – Nein.

Was haben sie schon ausprobiert? – Viel. (Hmmpf, geht es etwas genauer?)

Hat irgendetwas davon geholfen? – Das Cortison, das ich nehme.

Wie lange schon? – Ein paar Wochen.

Ganz offensichtlich ist es aber noch nicht weg. … und wochenlang würde ich nicht eine Kortisoncreme auftragen, das dünnt die Haut aus und wenn es eine Infektion ist ….

Böser Blick: Ich weiss.

Für mich sah der Ausschlag weniger aus wie ein Ekzem, mehr wie ein Pilz – auch etwas schuppig und ihr Nagel ist auch verdickt, ich sage ihr das. –  Nein. Es ist kein Pilz.

Haben sie es denn testen lassen beim Arzt? – Ja.

Und? Was sagt der denn? – Es waren verschiedene Ärzte und keiner hat mir gesagt, was es ist – die sind sich selbst nicht einig.

Ein Mittel zum auftragen will sie aber nicht mal ausprobieren (Nein), auch mein Hinweis, dass- wenn es nach mehreren Wochen Cortison nicht wirklich besser ist, es sinnvoll wäre mal etwas anderes zu probieren (Nein!) – und dass ich den Finger auch nicht unbedingt in Plastik hüllen würde – etwas luftdurchlässiges … wieder unterbricht sie mich: – Nein. Das ist gut so!

… nachdem ich merke, dass was immer ich sage, nicht ankommt, gebe ich die Beratung auf und verabschiede mich kurz um mich anderen Kunden zuzuwenden.

Sie (sauer) beim zahlen des Fingerlings zur Pharmaassistentin: „Manchmal geben die Apotheker gute Tipps. Ich dachte sie könnte das auch“

Kann ich – wenn man mir zuhört und nicht immer nur „Nein“ sagt.

Ich hatte schon Kunden mit ähnlichen Hautproblemen, denen haben zum Beispiel Umschläge mit Schwarztee enorm geholfen – aber das braucht am Anfang etwas Überzeugungsarbeit und Anleitung … und nachdem die nette Frau so abweisend zu mir war – Nee.

Ich verbuche das mal unter „Man kann es ja versuchen …“

Ich glaube ich erwähnte schon mal, dass es in der Apotheke und der Drogerie Muster gibt, ja?

Und dass die Muster gedacht sind zum ausprobieren für (potentielle) Kunden.

Aber …. was soll ich von folgendem mail halten, das wir bekommen haben? :

Ich suche nach neuen Kosmetikprodukten speziell für trockene und eher empfindliche Haut.
Haben Sie davon eventuell ein Müsterli?
Danke!
Freundliche Grüsse von Frau M. in Weitwegvonhier.

Versteht mich jetzt nicht falsch: ich gebe Muster gerne ab. Aber … die Frau wohnt fast 100 km weiter weg, war gewiss noch nie bei uns in der Apotheke oder Drogerie und will, dass wir ihr Müsterli schicken. Per Post (wie auch anders) was uns 7 Franken Porto kostet. Sie hat sicher ein paar Apotheken oder Drogerien bei sich in der Nähe (sie wohnt nicht auf einer einsamen Insel oder einer Oase in der Wüste) die sie fragen kann. Und andere Kosmetikprodukte als andere Läden haben wir auch nicht.

Was mich darauf bringt … wir sind sicher nicht die einzigen, die diese Anfrage bekommen haben -oder?

Apotheken in aller Welt, 203: Esens, Deutschland

Besten Dank an Saskia für diese Bilder:

Ich lese schon seit fast einem Jahr bei dir mit und hab mich im Sommerurlaub mal auf Apothekenjagd begeben… Ergebnisse 1 siehst du hier. Alle drei Apotheken stammen aus Esens, eine Stadt an der Nordsee.

Die Bärenapotheke:

Die Löwenapotheke:

Die Hirschapotheke:

Die Stadt ist ja reich an Tier-Apotheken :-) Der Baustil scheint auch typisch zu sein, den dunklen Backstein haben jedenfalls alle.