Unter Androhung von (Geld-)Strafe: kein „Homöopathie Bashing“

Das ist natürlich ein Pulverfass-Thema: Homöopathie. Auf diesem Blog speziell: Homöopathie in der Apotheke. Aber – auch wenn ich der Meinung bin, dass es Gründe gibt, weshalb es die Homöopathie-freie Apotheke nicht gibt und dass die Anwendung von Homöopathie dort ihren Platz haben kann … sowas geht ja gar nicht:

Da verschickt Hevert, eine homöopathische Produkte herstellende Firma in Deutschland Unterlassungserklärungen an Ärzte und Apotheker, worin sie unter Androhung hoher Geldstrafe verbieten wollen, dass man Aussagen macht wie „die Wirkung von Homöopathie geht nicht über den Placebo Effekt hinaus.“

Ich habe mich im Blog auch schon so geäussert … aber ich bin sicher nicht so weitreichend medial wie zum Beispiel Dr. Grams (im Tweet oben). Sie ist eine Ärztin die früher mit Homöopathie gearbeitet hat, aber davon abgekommen ist. Sie wehrt sich dagegen – echt, das sind auch unschöne Droh-Methoden (ist sowas wirklich rechtlich??), jemanden so Mundtot machen zu wollen.

Ein Apotheker ist dagegen (leider) schon eingeknickt. Dr. Glaeske, manchen bekannt aus seinen „Apothekentests“ in den Medien, in der er die Abgabe von so manchem OTC-Medikament anprangert, bei weitem nicht nur Homöopathie. Bin ja mal gespannt, wie sich das auf seine „objektive“ Berichterstattung auswirkt (naja, – die „Tests“ gehörten auch so schon zu denen, die man nicht wirklich bestehen kann).

NACHTRAG 4.6.19: Bei dem von Dr. Glaeske unterschriebenen Unterlassungserklärung handelt es sich um eine unterschiedliche Aussage zur Zulassung Homöopathischer Mittel – und im Endeffekt um eine Technikalität. Man lese bitte den neuen Blogeintrag mit Erläuterungen hier.

Grundsätzlich aber finde ich das einen ganz miesen Zug der Firma, hier die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mundtot zu machen versucht. Der Begriff „Pharma-Mafia“ trifft mehr auf diese Firma zu als auf so manche andere … und zeigt (mir) schon ziemlich deutlich, dass die das halt auch nicht nur aus Menschenfreundlichkeit machen. Der Schuss gegen die Apotheker – die ja ihre Produkte (durchaus nicht nur Homöopathie) vertreiben – könnte aber auch nach hinten raus gehen. Wer will schon solches Verhalten unterstützen?

Die Spitex leidet (und die Apotheke leidet mit)

Die Spitex (das ist die Haushilfe) tut mir ja leid. Trotzdem … schiebt das Problem bitte nicht an die Apotheke weiter!

Darum geht es (zusammengefasst von der Spitex Aargau):

• Mittel und Gegenstände: z.B. Verbandmaterial, Inkontinenzhilfen, Gehhilfen.

• Seit 2011 konnten Pflegeheime und Spitexbetriebe die Mittel und Gegenstände den Krankenversicherern zusätzlich zu den Pflegebeiträgen in Rechnung stellen.

• Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2017 stellte fest, dass die Kosten für Mittel und Gegenstände Bestandteil der Pflegeleistung sind und somit mit den Pflegebeiträgen der Krankenversicherer bereits abgegolten sind.

• Die Folge davon sind Ertragsausfälle ab 2018 in der Höhe von jährlich über 4 Millionen Franken für die Pflegeheime sowie in unbekannter Höhe für die Spitexbetriebe.

Wir schreiben 2019 – und die Haushilfe leidet. Viele Spitex haben sich entschlossen das Material für Wundversorgung und bei Inkontinenz selber zu besorgen und zentral zu lagern um günstiger einkaufen zu können. Das bedeutet einen Mehraufwand, nicht nur zur Bestellung, sondern auch das vom Lager zum Patienten zu bringen. Mindereinnahmen und Mehraufwand … es zeigt sich jetzt, dass das für die Spitex bald nicht mehr stemmbar ist.

Deshalb versuchen jetzt offenbar manche das an die Apotheken zurückzugeben. So hatten wir heute eine Anfrage – nein, eigentlich war es eher eine Forderung:

Inkontinenzeinlagen für eine Patientin. Das Rezept würde uns später geliefert werden.

Okay – Nur weiss ich bei der Patientin, dass sie die Inkontinenzeinlagen ganz sicher nicht mehr selber anwenden kann. In der MiGeL 2019 steht inzwischen auch sehr konkret:

Mittel und Gegenstände, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung durch einen Leistungserbringer nach Artikel 35 KVG (Arzt/Ärztin, Spital, Pflegefachperson oder andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Physiotherapeut/Physiotherapeutin) oder im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden.

Nach einem langen Telefon mit der Verantwortlichen Person bei der Spitex (die ich wirklich bedauere) hat man mir direkt gesagt:

  • dass sie mir keine schriftliche Bestätigung ausstellen können, dass die Produkte vom Patient angewendet werden können (weil das eben nicht so ist),
  • dass sie aus personellen und finanziellen Gründen jetzt systematisch die Patienten wieder auf Bezug in der Apotheke umstellen (müssen),
  • und dass es von jetzt an wieder unser Problem sein soll, das zu besorgen, zum Patienten zu schaffen und der Krankenkasse abzurechnen.

Ich habe das dann abgelehnt. Die Patientin tut mir noch mehr leid als die Spitex, aber – ich kann genauso wenig gratis arbeiten, wie sie, brauche für das Material Geld, Platz und zum abgeben Personal – und einfach zu hoffen, dass das der Krankenkasse nicht auffällt, mache ich nicht. Am Ende trage ich hier als Apotheke das ganze Risiko. Wenn ich das beliefern soll und die Situation ist wie beschrieben, dann muss ich das der Spitex direkt in Rechnung stellen können. Das wollten sie dann auch nicht.

Ich bin sicher, das werden noch andere in der nächsten Zeit versuchen – das als kleine Warnung an andere Apotheken.

Und für die Patienten und anderen in der Schweiz wohnenden Leute: DAS ist einer der übereilt durchgedrückten Sparmassnahmen und deren Auswirkungen. Ich habe keine Ahnung, wo das noch hinführt – aber um so etwas in Zukunft möglichst zu vermeiden … unterschreibt bitte die Petition hier! Noch bis Ende Mai möglich.

Soviel zum Recht am eigenen Bild

Die kenne ich doch! – fuhr mir durch den Kopf, als ich im Internet über diese Werbung gestolpert bin:

Die sympatische Apothekekerin im Bild hat fast zeitgleich mit mir studiert. So viel ich weiss hat sie an einer Fotosession (des Apothekervereins) teilgenommen und ein Teil der Fotos wurden verwendet um Werbung für den Apothekerberuf zu machen. Das ist jetzt bald 20 Jahre her – die Fotos finde ich gerade nicht mehr im Netz, aber … ich frage mich: weiss sie das, dass und wo ihre Fotos heute verwendet werden?

Sie wäre ja bei weitem kein erster Fall dafür. Bekannt ist vielleicht die Geschichte von Shubnum Khan:

Sie hat als Studentin in Südafrika an einem Fotoshooting teilgenommen – der Fotograf versprach ihr (und anderen Teilnehmern) professionelle Bilder, die sie auch behalten durften. Die Rechte der Bilder aber haben sie ihm im Vertrag dafür übertragen. Eigentlich dachten sie, das sei nur für sein Portfolio. Tatsächlich wurden die Bilder später in die ganze Welt verkauft. So findet sich Shubnum Khan heute auf Werbung für so ziemlich alles: von MacDonalds, Creme gegen Tränensäcke, sie ist das Gesicht für Einwanderung in Kanada, wird als Lehrerin einer Schule vorgestellt und gibt Kurse in San Franzisco. Denn … laut der Einverständniserklärung darf man auch ihre Persönlichkeit verzerren.

Wow. Ganz wichtig für so etwas ist also: Man lese auch das Kleingedruckte.

Manchmal aber gibt es nicht einmal das. Mit Entsetzen musste ich mir vor einiger Zeit die Geschichte einer unserer alten Patientinnen anhören, deren Bild auch im Internet gelandet ist:

Frau Tales (nicht ihr Name), ist über 80 hat verschiedene Organisationen, die ihr helfen im Haushalt und für die Rechnungen etc. Sie ist zwar nicht mehr sehr mobil, aber alles andere als Dement. Deshalb hat sie sich zwar gewundert (und etwas geärgert), als sie auf einmal vermehrt Telefonanrufe bekommen hat von unbekannten „entfernten Verwandten“ oder Leuten, die ihr etwas verkaufen wollten oder als sie Rechnungen bekommen hat für Sachen, die sie nie bestellt hat. Ihr Sohn (auch schon über 50) ist dann irgendwann per Zufall im Internet über ihr Bild gestolpert. Er hat ihren Namen in die Suchmaschine eingegeben – und Ihr Bild kam mit vollem Namen auf einer Seite so einer Haushilfe auf: Unterschrift in etwa: „Frau Tales in (Ortschaft), 85 Jahre alt, nimmt unsere Hilfe gerne in Anspruch“.

Uh. Davon wusste sie nichts. Dass das Bild gemacht wurde schon, aber man hat ihr gesagt, das sei für „internen Gebrauch“. Und jetzt steht sie mit vollem Namen und Adresse (einfach googelbar Dank der Tatsache, dass ihre Telefonnummer gelistet ist) – im Internet. Das schreit nach: Hier gibt es eine hilflose, alte Frau – sucht ihr ein Opfer für Eure Betrügerreien?

Ein paar Telefonanrufe (und involvierte Polizei) später ist das Bild verschwunden. Entschuldigt haben sie sich auch. Halt nur mit: „Da hat jemand wirklich nicht nachgedacht.“

Nein. Gut ist nichts passiert.

Habt ihr schon Bilder von Euch im Netz gefunden, die da so nicht sein sollten?

Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!

„Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!“ – Ich weiss nicht mehr, wer das gesagt hat, aber es war an einer unserer zahllosen Weiterbildungen. Und Recht hat der Mensch!

Das bedeutet nicht, dass wir Apotheken nicht jährlich mehrmals getestet werden – und diese Tests auch bestehen. Es gehört zum Vertrag mit den Krankenkassen, dass die Qualität in der Apotheke mittels Testkäufen, Telefonanrufen und Rezepten durch sogenannte „Mystey“-Patienten evaluiert wird. Jedesmal mit ausgiebiger Besprechung der Resultate. Die haben wir bisher immer bestanden.

Nicht so mit den Tests, die Zeitschriften wie zum Beispiel der Saldo durchführen. Sowas können „die Apotheken“ nicht bestehen – und das sollen wir auch nicht. Wo blieben da die sensationsgeilen Überschriften?

Aktuelles Beispiel: Gefährliche Wechselwirkungen nicht erkannt (Saldo Artikel, kostenpflichtig).

Kurzfassung: 20 Apotheken wurden „getestet“. Es wurde auf Rezept Efexor (Venlafaxin) eingelöst und geschaut, ob da das Generikum angeboten wird. Danach wurde OTC der Hustendämpfer Bexin (Dextrometorphan) verlangt. Zitat saldo:

Bei der Kombination der beiden Präparate kann gemäss Packungsbeilage von Efexor das lebensbedrohliche Serotoninsyndrom auftreten.“

Während sie sich bei der Generikum Abgabe noch halb positiv überrascht zeigen – 13 von 20 Apotheken haben das günstigere Generikum von Efexor abgegeben (im Gegensatz zu 6 in 2013) – sind sie bei der Abgabe der Kombination „entsetzt“, dass das 15 von 20 Apotheken abgegeben haben.

Der Apothekerverband hält sich hier dezent zurück mit einem öffentlichen Kommentar, bis auf eine Facebook- Mitteilung, in der sie angeben von dem Test abweichende Resultate bekommen zu haben vom saldo als später publiziert, habe ich nichts gesehen. Vielleicht weil pharmasuisse im Artikel zitiert wird, angeblich mit: „pharmasuisse kritisiert die Apotheken: «Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass sich die beiden Medika-mente nicht vertragen.“

Dann will ich dazu mal etwas schreiben und ein paar Sachen erklären. Diese „lebensbedrohliche Wechselwirkung“ des Serotoninsyndroms gibt es. Es ist ein Komplex aus Krankheitszeichen die durch eine Anhäufung des Neurotransmitters Serotonin hervorgerufen werden. Charakteristisch sind neuromotorische und kognitive Störungen sowie Verhaltens-veränderungen, Ruhelosigkeit, rasche unwillkürliche Muskelzuckungen, Schwitzen, Schüttelfrost und Zittern. Das Serotonin-Syndrom ist häufig das Resultat einer Arzneimittelnebenwirkung, die zu einer Erhöhung der Serotoninaktivität führen kann und insbesondere bei einer kombinierten Anwendung von serotonergen Arzneistoffen mit MAO-Hemmern beobachtet wird.

Ich bin also tendenziell Vorsichtig bei Medikamenten, die das machen können (wie Efexor) und gebe andere „zentral wirksame Medikamente“ – zu denen ich auch den Hustenstiller Dextrometorphan zählen will – zur Wechselwirkungs-Kontrolle im Computer ein. Und unser System bleibt dabei ruhig! Naja, nicht ganz ruhig. Ich habe es so eingestellt, dass bei uns Warnhinweise der Stufen 1, 2 und 3 angezeigt werden. Das heisst: 1: kontrainduziert (Darf man so nicht zusammen nehmen), 2: vorsichtshalber kontrainduziert (sollte man so nicht zusammen nehmen) und 3: Überwachung / Anpassung notwendig. Wenn ich das höher einstelle, habe ich bei so ziemlich jeder Kombination irgendeine Anzeige – die dann mit der Zeit wegen „Alarmmüdigkeit“ einfach nur noch weggedrückt wird. Das will ich nicht. Bei denen, die es jetzt anzeigt, muss man reagieren. Aber bei der Kombi, die getestet wurde?

Diese beiden Medikamente zeigt es mit einer Wechselwirkung der Stufe 5 an:

Relevanz: 5 Vorsichtshalber überwachen. Gruppen: Serotonin-Reuptake-Hemmer / Opioide
Kurztext: Erhöhtes Risiko eines Serotonin-Syndroms und von Krampfanfällen

Die genannten Opioid-Analgetika und das zentrale Antitussivum Dextromethorphan haben ebenso wie die Serotonin-Reuptake-Hemmer serotoninerge Effekte, so dass additive serotoninerge Wirkungen vermutet werden. Dies wurde nicht systematisch untersucht; allerdings liegen etliche Fallberichte vor.

Die Fallberichte beziehen sich aber nach dem was ich gesehen habe tatsächlich auf die starken Opioide wie Durogesic, Valoron, Palexia und nicht auf Abkömmlinge wie dem Dextrometorphan. Deshalb auch die niedrige Einstufung der Gefahr. Demnach steht da auch:

Bei gleichzeitiger Behandlung mit den genannten Opioiden und
Serotonin-Reuptake-Hemmern ist Vorsicht geboten. Die Patienten sollen sorgfältig über die Zeichen des Serotonin-Syndroms sowie über das Risiko von Krampfanfällen informiert werden. Auf Dextromethorphan in Erkältungspräparaten kann verzichtet werden. 

Also ist in meinen Augen eine Abgabe möglich ohne grosse Gefahr des Patienten. Will man ganz sicher sein, kann man einen anderen Hustenstiller wählen (die Wirksamkeit ist halt meist auch nicht ganz entsprechend) und falls doch Bexin gewollt ist, würde ich den Patienten informieren, dass er auf das Auftreten von Zittern, Muskelzucken oder Schwitzen achtet und falls das auftritt, kein Bexin mehr nimmt. Aber nochmal: wir reden hier von Einzelfällen, einer in der Kombination kaum erwarteten Nebenwirkung.

Anders sieht es beim zweiten Test von saldo aus, bei der die Kombination von Plavix (Clopidogrel) und Aspirin (Acetylsalicylsäure) versucht wurde.

Das ist etwas, wo man reagieren muss:

Relevanz: 3 Ueberwachung/Anpassung
Gruppen: Thrombozytenaggregationshemmer / Antiphlogistika, nicht steroidale
Kurztext: Möglicherweise erhöhtes Blutungsrisiko

Und das haben die Apotheken auch:

Positiv: Nur eine Apotheke verkaufte Plavix und Aspirin ohne Warnung vor der Blutungsgefahr. Negativ: 7 von 20 verkauften den Blutverdünner Plavix, ohne auf ein Generikum hinzuweisen.

Das könnte man natürlich auch so formulieren: 13 von 20 Apotheken haben auf das Generikum hingewiesen oder es verkauft! Aber das liest sich halt nicht so gut. Dann schreibt man lieber:

Insgesamt arbeiteten nur drei Apotheken vorbildlich

Jaaa – wie gesagt: Noch nie wurde so ein Test bestanden. Kein Wunder, wenn man das so zeigen will und entsprechend selten auftretende Wechselwirkungen aussucht – notabene eine Wechselwirkung, die bei dem Medikament schon als Nebenwirkung alleine auftreten kann. Ebenfalls selten, also weniger als 1 von 1000 Behandelnden bekommt das.

Übrigens. Nein, wir sind nicht getestet worden. Aber ich habe von Apotheken gehört, die bei dem saldo-Test dabeiwaren und die die Kombi abgegeben haben. Deshalb sei hier noch angefügt: nicht alles, was die Apotheke dazu gesagt hat, schlägt sich im Artikel nieder. Das dürfte bei mehreren der Fall gewesen sein.

Es geht bei den Wechselwirkung halt auch darum, die zu interpretieren – und dann den Patienten gegebenenfalls zu informieren. Abgegeben hätte ich das wahrscheinlich auch.

кто-нибудь хочет это прочитать?

Der Titel sagt es schon :-) … Will (kann) das hier jemand lesen? Der Verlag hat mir nun, ob nach meiner Nachfrage oder auch so, jetzt doch noch Belegexemplare von meinem Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün?“ in Russisch geschickt. Das ist nett, da ich aber nicht mehr als 1 Exemplar brauche, verschenke ich hier 3 der Bücher an interessierte Leser.

Also: Falls Du russisch kannst und das lesen willst, dann melde Dich bei mir am besten per mail oder sonst in den Kommentaren und ich schicke Dir das Buch zu! Auf Wunsch mit Widmung :-)