Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (3)

(Jetzt wird's spannend :-)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das Rezept (wahrscheinlich aus praeceptum = Vorschrift, und nicht aus recipe entstanden) bedeutet eine Vorschrift, eine Anweisung an den Apotheker. Es wird in lateinischer Sprache abgefasst und zum Zeichen der guten Beziehungen zwischen Arzt und Apotheker wendet sich der Arzt an den Apotheker per Du:
Rp. – Recipe = Nimm.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das habe ich leicht anders gelernt :-) obwohl ich diese Erklärung noch süss finde. Das Recipe ist nämlich ein Imperativ, also die Befehlsform (das Ausrufezeichen kam erst später – so um 1700 in die Schrift), es heisst also nicht nur Nimm. Sondern: Nimm! … und das ist dann nicht mehr ganz so nett.

Das Rezept ist ein Dokument nicht nur im landläufigen Sinne. Denn wenn der Apotheker oder der Arzt oder meistens beide zusammen wegen einer Vergiftungsvermutung zur Verantwortung gezogen werden, wird das Rezet zu einem richtigen Dokument im juristischen Sinne und zu einem Verhandlungsgegenstand. Kobert sagt auch auf Grund eines Vergiftungsfalles in Strassburg vom Rezept: „Ein so unscheinbares Papier es auch ist, so kann es doch 3 Menschen unglücklich machen, nämlich – den Patienten, den Apotheker und den Arzt.“
Der erste, der zur Verantwortung gezogen wird, ist der Apotheker; denn er hat Zeit, sich in aller Ruhe das Rezept anzusehen und er kann auch die Rezeptvorschriften nach der Pharmakopoöe nachkontrollieren. Im Falle einer undeutlichen Dosierung oder Überdosierung hat er die Pflicht, den Arzt zuerst anzufragen. Nur wenn der Arzt das Rezept deutlich ausschreibt und dem Apotheker genau zu verstehen gibt, dass er eine grössere Menge verabreicht haben möchte, ist der Apotheker von seiner Verantwortung befreit und die Schuld wird dann auf den Arzt übertragen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Interessant, dass er praktisch mit den rechtlichen Sachen anfängt. Im übrigen ist das heute auch noch so … auch wenn der Apotheker nicht „zwingend“ zuerst haftet … aber auch!

Aktuelles Beispiel im Apotheke-adhoc.de – wobei ich da finde, dass die Apotheke wirklich nachlässig gehandelt hat – hatte sie doch tatsächlich alle relevanten Informationen. Tabletten für ein Einmonatiges Kind? Das muss auffallen! Weil es Tabletten sind für so einen Winzling. Weil die Dosierung nicht stimmt Von daher finde ich in dem Fall das Urteil gerecht. Es gibt Grenzfälle – wie wenn die Diagnose dem Apotheker nicht bekannt ist. Wenn die Interaktion mit einem Medikament von einem anderen Arzt ist -und die Apotheke nicht informiert wurde, dass das Medikament auch genommen wird und ähnliches.

Wie jedes offizielle Dokument muss das Rezept mit Tinte oder Tintenstift geschrieben werden. Das gewöhnlich verwendete Papierformat ist 1/8 Bogen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Tinte? Okay – sehe ich heute noch, ist aber inzwischen eher die Ausnahme. Aber es ist schon klar warum: Kugelschreiber? Eigener Drucker? Was ist das? (Immerhin ist die Zeit 1936). 1/8 Bogen dürfte – wie heute noch oft gebräuchlich A6 sein

Wie auf jedes Dokument gehört auch auf das Rezept unbedingt das Datum. Dieses wird gegenwärtig kaum mehr vergessen, weil die Ärzte vorgedruckte Rezeptformulare verwenden, auf welchen der Name des Arztes und die Eintragungsstelle für das Datum angegeben sind. Gewöhnlich werden die Rezepte in die Mitte des Blattes geschrieben, um dem Apotheker noch Platz zu lassen für Notizen, Taxpreise und andere Bemerkungen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Rezeptvordrucke werden bei uns neben Computerausdrucken auch heute noch verwendet, nur dass es kein eigenes Feld mehr für das Datum gibt – was wahrscheinlich erklärt, dass das gelegentlich (wieder) fehlt. Was schlecht ist.

Und noch heute haben viele Rezepte auf der linken Seite ein Band als „Platzhalter“ dafür, auch wenn wir das immer weniger brauchen. Wichtiger heute wäre genug Platz für die Etiketten zu lassen, die drauf kommen – und wo so ziemlich alles draufsteht: abgegebene Artikel, Preise, Patientenname, Apothekenname, Krankenkasse, Strichcode.

Das Rezept muss in gut leserlicher Schrift abgefasst werden.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Könnten das Bitte alle Ärzte noch einmal lesen, damit das auch im Gedächtnis bleibt!

Die Mengen besonders für Narkotika, Venena usf. muss man genau und deutlich angeben, damit der Patient nicht die Möglichkeit hat, die Zahlen abzuändern. Jede Abänderung wird übrigens wie eine Urkundenfälschung geahndet.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Offenbar kannten sie auch dort schon das Problem von Rezeptfälschungen?

Genug für Heute.

Nächste Woche: Wie schreibe ich die Produkte / Inhaltsstoffe … auf das Rezept?

Haben Sie mir etwas ohne Rezept für …

Haben Sie mir etwas ohne Rezept für …

… mein Auge. Ich habe am Freitag bei der Arbeit einen Metallsplitter ins Auge bekommen. Ich habe es ausgewaschen, aber es fühlt sich immer noch so an, als sei etwas drin. Welche Augentropfen helfen da?

Ihr Arzt.

… meine Haut, mein Arm ist rot und schält sich. Meine ganze Haut löst sich (Zeigt mir einen Arm mit furchtbar aussehenden Hautfetzen über Entzündungen). Welche Creme hilft da am besten?

Ihr Arzt.

… Husten. Tagsüber habe ich so einen trockenen Husten und Nachts muss ich so stark Husten, dass manchmal Blut hochkommt. Was kann ich da nehmen?

Ihren Arzt.

Das sind wirklich nicht Sachen, die man selbst behandeln sollte. Im ersten Fall könnten Sie blind werden, der Zweite sieht dermassen Infiziert aus, dass es eine Blutvergiftung geben könnte … ja, da könnte man sogar den Arm verlieren und im dritten Fall – muss ich leider an Lungenkrebs denken. Bitte, bitte gehen sie damit zum Arzt.

Passend dazu: Sieht das normal aus?

Im Interview: Bloggerin Pharmama und ihr erstes Buch

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Sie hat lange dem Erscheinungstermin entgegen gefiebert, doch nun hat es unsere Bloggerin Pharmama endlich geschafft: Gestern erschien ihr erstes Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün? Risiken und Nebenwirkungen einer Apothekerin“ im Rowohlt-Verlag! Bekannt und entdeckt wurde sie durch ihr Blog „Pharmama- zu lesen einmal täglich„.

Mit einer gesunden Mischung aus Humor, Wissen und Ehrlichkeit verpackt die schweizer Apothekerin ihre unzähligen Erfahrungen und Erlebnisse im Berufsalltag in viele unterhaltsame Geschichten. Besonders beliebt sind ihre Kundengespräche: Die einen Kunden möchten statt einer rot-weißen Kapsel eine grüne haben, andere verwechseln ein Hustenbonbon mit einem Fieberzäpfchen. Da heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. ;-)

In unserem Interview erzählt sie von ihrem Buch und welche Rolle ihr Blog dabei spielt. Und für alle, die selber vom „Autorenfieber“ erwischt worden sind, kommt am Ende Pharmamas persönlicher Rezept-Tipp!

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Das Bloggen ist meine Freizeit – gleichzeitig lerne ich dadurch und dank der Kommentare doch auch immer wieder etwas Neues, auch über meine Arbeit, und es feuert mich an, mich in manche Themen mehr hineinzuversetzen. Man könnte sagen, die beiden Sachen wirken positiv aufeinander ein.

Pharmama

Am Montag ist offiziell dein erstes Buch erschienen. Wie fühlt sich das an?

Sehr gut! Tatsächlich ist es etwas früher erschienen, als ursprünglich geplant war … aber viel länger hätte ich nur mit Mühe warten können :-) Die ersten Rezensionen treffen ein und ich bin immer noch sehr gespannt, wie mein „neues Baby“ ankommt.

In deinem Buch erzählst du Anekdoten aus deinem Berufsalltag als Apothekerin, genauso wie in deinem Blog. Wo besteht zwischen beiden der Unterschied?

Mal abgesehen davon, dass ich für das Buch einen eigenen Lektor hatte, der auch noch die letzten Schreibfehler eliminierte und meine „Schweizerismen“ eingedeutscht hat, bin ich mir sicher, dass sich das Buch um einiges professioneller liest. Außerdem stelle ich im Buch erstmals meine Kolleginnen vor – die sind bisher im Blog nur am Rande erschienen. Dann finden sich im Buch neben bekannten auch viele neue, noch nie gelesene Geschichten aus der Apotheke und es wird ausführlicher auf ein paar Kunden(typen) eingegangen.

Hat dir dein Blog beim Schreiben geholfen?

Mein Blog machte mir das Schreiben einfacher – immerhin habe ich durch ihn einen Stil gefunden, der offenbar auch ankommt.

Du arbeitest als Apothekerin, bist Mama, Autorin eines bekannten Blogs und nun auch eines Buches. Wie schaffst du es, alles erfolgreich unter einen Hut zu bringen?

Hmmm – bin ich darin erfolgreich? Okay. Wenn ich arbeite, arbeite ich, da kann / darf ich mich nicht ablenken lassen. Dementsprechend ist mein Blog bei der Arbeit tabu und auch meine Mitarbeiter wissen nichts davon. Aber die Arbeit ist mir Inspiration und liefert mir immer wieder Geschichten und Begebenheiten für das Blog – und jetzt auch Buch. Das Bloggen ist meine Freizeit – gleichzeitig lerne ich dadurch und dank der Kommentare doch auch immer wieder etwas Neues, auch über meine Arbeit, und es feuert mich an, mich in manche Themen mehr hineinzuversetzen. Man könnte sagen, die beiden Sachen wirken positiv aufeinander ein.

Das Buch sehe ich als Erweiterung des Blogs an. Ein anderes Medium, vielleicht auch die Möglichkeit, noch ein paar mehr Leute zu erreichen und für das Thema „Apotheke“ zu sensibilisieren. Meine kleine Familie gibt mir die Motivation zu arbeiten – und mein Mann hilft mir sehr im Haushalt, ansonsten könnte ich das alles auch nicht.

Welche Tipps würdest du den Bloggern geben, die ihr eigenes Buch planen (z.B. im Bezug auf Verlagssuche)?

Ich muss voranstellen: Ich hatte Glück. Durch das Blog hat man mich gefunden – ich habe nicht gesucht. Eine Literaturagentin hat mich gefragt, ob ich ein Buch schreiben wolle und mit ihrer Hilfe habe ich ein Exposé geschrieben, das dann erstaunlich schnell einen Verlag gefunden hat – ich habe die stille Vermutung, dass auch da jemand mein Blog gelesen hat.

Aber wer nicht so „entdeckt“ wird: Macht euch selber einen „Plan“ für das Buch. Schreibt ein Exposé, in dem ihr euer Buch vorstellt, es anreißt und Interesse dafür weckt … und dann schickt das Exposé an die Verlage, die Sachen veröffentlicht haben, die ähnlich sind.

Vielen Dank für den Rat, Pharmama!

Habt ihr nun weitere Fragen? Dann wendet euch vertrauensvoll an sie:

Pharmama- zu lesen einmal täglich

Ihr Buch ist nicht verschreibungspflichtig und kann in der Buchhandlung eures Vertrauens oder im Internet erworben werden:

Pharmama: Haben Sie diese Pille auch in grün? Risiken und Nebenwirkungen einer Apothekerin“. Rororo-Verlag 2013. ISBN-10: 3499630311

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und viel Glück bei eurem eigenen Buchprojekt!

Liebe Grüße

Euer OverBlog Team

Mehr Kompetenzen für Apotheker unterstützen auch das Gesundheitssystem – ein Vergleich der Regelungen in Deutschland und der Schweiz.

(Text-Wand. Nur für sehr mutige)

Zu Abwechslung möchte ich einmal etwas schreiben nicht über die Gemeinsamkeiten, sondern über die Unterschiede der Gesundheitssysteme der Schweiz und Deutschland. Obwohl wir viele Ähnlichkeiten haben, gibt es doch ein paar gravierende Unterschiede. In meinen Augen sieht das so aus, als würde den Apothekern in Deutschland viel weniger zugetraut werden und viel weniger Verantwortung übergeben als bei uns – und das, obwohl wir eine gleichwertige Ausbildung erhalten haben.

Gut – bei uns gibt es dann Unterschiede in der Weiterbildung, denn der Verantwortung und den Aufgaben, die uns hier übergeben werden, gilt es gerecht zu werden.

Zum Beispiel gibt es bei uns in der Schweiz Dauerrezepte. Der Arzt darf ein Rezept nicht nur für eine bestimmte Menge, sondern auch für eine längere Dauer aufschreiben. Für ein halbes bis maximal ein ganzes Jahr, manchmal auch nur für ein paar Wochen. In dieser Zeit hat der Patient die Möglichkeit auf dasselbe Rezept das Medikament wiederzuholen. Das eignet sich sehr gut für chronische Medikation wie Bluthochdruckmedikamente, Cholesterinmittel und Schilddrüsenmedikamente – sobald die eingestellt sind. Der Apotheke obliegt es ein Auge auf die Bezüge zu halten, nachzufragen, ob es Probleme gibt bei der Medikation und auch zu schauen, ob mit anderen Medikamenten Probleme (lies Wechselwirkungen) auftreten. Sehr erleichtert wird uns das dadurch, dass wir Patientendossiers führen müssen, in denen jeder Bezug rezeptpflichtiger Medikamente dokumentiert wird. Im Idealfall – also falls der Patient eine Hausapotheke wählt und nicht stetig wechselt – hilft diese Dokumentation beim Erkennen von Wechselwirkungen, auch beim Verschrieb durch verschiedene unabhängige Ärzte und man sieht, ob es Dosierungsänderungen gibt und wie häufig die Medikamente bezogen werden. Im Gegensatz zu Deutschland müssen wir also nicht bei jedem einzelnen Bezug nachfragen, was für andere Medikamente der Patient nimmt – was ein Problem sein kann: viele Patienten haben eine erstaunlich schlechte Übersicht darüber, was sie nehmen. Der Patient hat immer noch die freie Wahl der Apotheke und die Apotheken sind nicht untereinander vernetzt.

Dann gibt es bei uns die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept. Etwas, das in Deutschland den Apothekern per Gesetz streng verboten ist. Wir dürfen es. Das Zauberwort hier heißt: im Ausnahmefall. Es gibt Situationen, in denen das durchaus Sinn macht. Wir sollten dabei auch bedenken, dass die Apotheker als Arzneimittelspezialisten durchaus viel Wissen von der Anwendung von Medikamenten haben – und auch wann das angezeigt ist.

Ich schreibe hier nicht davon, dass wir den Arzt ersetzen. Aber es gibt Situationen, wo das Sinn macht.

Zum Beispiel, wenn der Patient einen akuten Asthmaanfall hat – und seinen Inhalator verloren hat. Wir in der Schweiz sind schon alleine wegen der Nothilfe dazu angehalten, ihm den Bronchodilatator zu geben. In Deutschland kann die Apotheke, die das ohne vorliegendes Rezept macht, verklagt werden. Sie müssten dem Patienten wahrscheinlich die Ambulanz bestellen und zuschauen, wie er fast keine Luft mehr bekommt, während das (lebensrettende) Mittel bei ihnen im Gestell wäre.

Oder wenn der Arzt des Patienten in den Ferien ist und sein Dauermedikament ausgeht, bevor er den nächsten Termin hat. In Deutschland muss dieser Patient zwingend beim Ersatz-Arzt vorbei – der den Patient wahrscheinlich nicht kennt und entweder mit Untersuchung oder ohne ein Rezept ausstellen muss. Ich habe dafür die Möglichkeit zum Beispiel einen Vorbezug zu machen. Das mache ich, wenn ich sehe, dass der Patient das Mittel regelmäßig schon gehabt hat und beim Nachfragen auch feststeht, dass es damit keine Probleme gibt. Der Patient muss mir dann nach seinem Arzt-Termin einfach das Rezept nachliefern.

In Deutschland gibt es das mit dem Nachliefern nicht. Das Rezept muss in der Apotheke vorhanden sein – ansonsten ist die Abgabe verboten.

Es gibt noch eine Möglichkeit bei uns: Der Patient hat zwar kein Dauerrezept, das Medikament innerhalb des letzten Jahres aber schon einmal auf Rezept bei uns in der Apotheke gehabt. Jetzt ist es ihm ausgegangen – respektive er hat immer noch das Grundproblem, aber keine Medikamente mehr. Zum Beispiel das Migränemedikament. Ich kann in dem Fall eine (gleich große) Packung wie schon verordnet noch einmal abgeben.

Dem Gesundheitssystem spart dies Geld. Es reduziert Arztbesuche, die nur dem Ausstellen eines neuen Rezeptes dienen. Natürlich gibt das den Apothekern eine Menge Verantwortung … auch darin neu auftretende Probleme zu erkennen und zu erkennen, wann der Patient an den Arzt überwiesen werden soll – und das dann auch zu machen.

Es scheint zu funktionieren. Natürlich bilden sich die Apotheker auch entsprechend weiter, so dass sie erkennen können, wann eine Notfallabgabe angezeigt ist – und wann der Patient zum Arzt oder in die Notfallstation muss.

In der Schweiz läuft aktuell die Kompetenzen der Apotheker weiter auszubauen und für manche Medikamente, die bisher rezeptpflichtig sind, den Apothekern die Abgabeverantwortung zu übertragen. So wie schon bei der Pille danach.

Die Pille danach darf vom Apotheker abgegeben werden – allerdings zwingend nach einer (ausführlichen) Beratung und Abklärung mit der anwesenden Patientin. Der Vorteil: die Pille muss, damit sie wirkt innerhalb einer gewissen Zeit nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Apotheken sind allgemein besser und leichter zugänglich als der Arzt oder das Spital. Es wird weniger Zeit verloren. Es sind weniger Leute involviert – was auch Geld spart – und die Hemmschwelle ist kleiner, sich die Pille danach zu holen, ohne dass die fachliche Seite leidet.

Wie alle Gesundheitssysteme müssen auch wir sparen. Generika – also die günstigeren Nachfolgerpräparate sind dazu eine Möglichkeit.

In Deutschland funktioniert das so, dass die einzelnen Krankenkassen mit den Generikafirmen Rabatt-Verträge eingehen, so dass Wirkstoffe zwingend von dieser Firma, die für diesen Wirkstoff den Zuschlag bekommen hat, abgegeben werden muss, wenn es sich um Krankenkasse X handelt … und ein anderes, wenn es sich um Krankenkasse Y handelt. Wie viel dabei effektiv gespart wird, halten die Kassen fein unter Verschluss – aber die Apotheke, die das „falsche“ Generikum abgibt, wird gebüßt. Eine zusätzliche Vergütung für das korrekt ausgetauschte Medikament erhält der Apotheker hingegen nicht. Das heißt im Normalfall Nullretaxation – wobei nicht nur die (eventuelle) Preisdifferenz zurückbehalten wird, sondern das ganze Medikament, das dem Patient abgegeben wurde, der Apotheke nicht zurückerstattet wird. Je nach Medikament verliert die Apotheke da enorm viel Geld (und die Krankenkasse spart noch mehr).

Der Nachteil: Für den Patienten gibt es bei seiner Dauermedikation ständig schwer nachvollziehbare Wechsel. Vor allem ältere Patienten sind damit oft überfordert … und häufig bekommt man mit, wie ein Medikament deswegen versehentlich doppelt genommen wurde – es heißt ja jetzt anders und sieht anders aus. Was ich aber als Fachperson besonders schwierig finde … faktisch schreibt die Krankenkasse da vor, welches Generikum die Apotheke abgeben muss. Weder der verschreibende Arzt noch der abgebende Apotheker haben da noch etwas zu sagen – obwohl sie dazu sicher besser geeignet sind als ein Bürohengst in der Verwaltung einer Kasse, die nur darauf aus ist, Geld zu sparen (respektive einzunehmen). Es gibt zwar eine Ausnahme – „Pharmazeutische Bedenken“ lautet diese – die der deutsche Apotheker anmelden kann. Diese muss der Apotheker allerdings in jedem Fall begründen. Und die Drohung, bei „zu häufiger Benutzung“ dieses Vetorechts unter zusätzliche Regression gestellt zu werden, besteht seitens der Krankenkassen weiter. Das Problem sieht man besonders bei Medikamenten, wo ein Austausch medizinisch wirklich problematisch ist. Die Vorgaben der Krankenkassen lassen sich selbst dann nur mit enormen bürokratischem Aufwand – und immer der Gefahr der Retaxation im Hinterkopf, selbst bei einem Formularfehler – umgehen. Und der Arzt erfährt meist gar nicht, was für ein Generikum sein Patient jetzt erhält.

Ich kann mir kaum vorstellen, was für ein Alptraum die Lagerhaltung der Medikamente unter solchen Voraussetzungen wird.

Und jetzt zur Situation in der Schweiz:

In der Schweiz darf der Apotheker – mit dem Einverständnis des Patienten – das Generikum aussuchen. Die Politik unterstützt die Abgabe der Generika, indem die Krankenkassen statt der normalen 10% Selbstbehalt für hochpreisige Originale oder teure Generika einen selbst zu bezahlenden Anteil von 20% verlangt. Das ist doch noch einigen ein Anreiz – neben dem eh schon geringeren Preis der Generika. Die Generika suche ich aus den (im Vergleich zu Deutschland) übersichtlichen Produkten der Generikafirmen nach verschiedenen Kriterien aus. Darunter fällt z.B.der Vergleich der Bioverfügbarkeit mit dem Original – Abweichungen bis plus minus 20% sind erlaubt – aber: je übereinstimmender, desto problemloser die Umstellung. Daneben ist die Auswahl, was ich an Lager halte (oder bestelle) eine Mischung aus Nachfrage, Verfügbarkeit, Preis (Einkauf und Verkauf) und „weicheren Aspekten“ wie Einnehmbarkeit etc.

Der Austausch eines auf dem Rezept verschriebenen Produktes wird beim ersten Mal von der Krankenkasse vergütet und es wird dem Arzt mitgeteilt. Wenn ich einen Patienten auf ein Generikum eingestellt habe und das funktioniert, bleiben wir nach Möglichkeit beim gleichen. Das ist gut für die Adhärenz des Patienten – also dass er das Medikament auch tatsächlich nimmt.

So etwas wie Retaxationen kenne ich bei uns nicht. Bei uns wird anhand von Listen entschieden, was rezeptpflichtig ist und was nicht – und was die Krankenkasse übernimmt – ganz oder nur teilweise, wenn man eine Zusatzversicherung hat – oder gar nicht. Dadurch kann ich gegebenenfalls dem Patienten sehr genau sagen, was etwas kostet und ob es übernommen wird – außer vielleicht für die Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen, wo die Kassen faktisch selber frei entscheiden können was sie wie übernehmen. Gebe ich etwas ab, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird – und ich weiß das nicht (weil es eben so ein Zusatzversicherungs-Ding ist), kann ich den Patienten darüber im Normalfall vorwarnen, dass er vielleicht eine Rechnung bekommt. Aber die Rechnung bekommt er – denn schließlich hat er etwas auch bezogen.

Parallelimporte von Medikamenten kennen wir hier praktisch gar nicht. Die Krankenkasse übernimmt nur in der Schweiz gelistete Medikamente – und eigentlich auch nur für die vorgeschriebenen Indikationen. Gibt es etwas in der Schweiz nicht, respektive ist es hier nicht zugelassen, brauche ich für den Import teils auch eine Sonderbewilligung.

Anders in Deutschland: Dort schreibt die Krankenkasse vor, dass ein Teil der in der Apotheke abgegebenen Medikamente aus Spargründen aus dem Ausland importiert sein sollen. Da sind die Medikamente ja oft günstiger zu erhalten als in Deutschland (und der Schweiz). Auch hier gilt, dass die Krankenkasse vorschreibt, dass ausgetauscht werden muss – und die Apotheken straft, die das nicht machen – aber sie nicht begünstigt, wenn sie das tun. Die Peitsche ohne das Zuckerbrot sozusagen.

Parallelimporte haben den Vorteil, dass sie billig sind. Allerdings haben sie in meinen Augen auch einige Nachteile. Packungen in Fremdsprachen, die für den deutschen Markt umgemodelt werden, würden auch bei mir, wenn ich Patient wäre nicht gerade für Vertrauen sorgen. Auch gelangen so eher Arzneimittelfälschungen auf den (deutschen) Markt – was dann die Apotheken durch spezielle Kontrollmaßnahmen wieder (auf eigene Tasche) ausbügeln sollen.

Grundsätzlich sehe ich das also so, dass den Apothekern in Deutschland durch die Politik zu wenig zugetraut wird – ihnen aber auf der anderen Seite immer mehr Zusatzaufgaben bürokratischer Natur übertragen werden. Papierkram und Zusatzaufgaben, die nicht nur nicht vergütet werden, sondern die Krankenkassen nehmen das als Anlass selbst bei Formfehlern Geld von den Apotheken zu holen. Es soll gespart werden – gespart wird aber vor allen an den Apotheken für die Krankenkassen selber – nicht für das Gesundheitssystem.

Es wird Zeit, den Apothekern wieder etwas mehr zuzutrauen und ihnen mehr Mitspracherecht im Gesundheitssystem zu geben – sie nicht nur als Handlanger der Kranken Kassen anzusehen, sondern als das, was sie sind: als Medizinalpersonen der ersten Stunde – die mit der besten Zugänglichkeit für die Bevölkerung.

Jedenfalls so lange es noch Apotheken gibt.

Pharmama

Besten Dank an Gedankenknick: http://knicksfussnoten.wordpress.com/ – für das Durchsehen und korrigieren der deutschen Seite! der Artikel erscheint auch auf Zukunftgesundheitswesen.de