…hat Pharmama.ch vor ein paar Tagen die 5 Millionen Marke Besuche überschritten.
Yay! Danke, dass auch Du hier warst!
zu lesen einmal täglich
…hat Pharmama.ch vor ein paar Tagen die 5 Millionen Marke Besuche überschritten.
Yay! Danke, dass auch Du hier warst!
hier sind zwei Apotheken aus Luxemburg. Vor knapp 3 Jahren haben uns unsere Grenzwanderungen dorthin geführt, und ich hatte diese Apotheken tatsächlich eigens für Dich fotografiert. Doch dann kam irgendwie der Alltag dazwischen und sie gerieten in Vergessenheit. Aber jetzt – bitteschön. :) Wegen seiner Lage und Mehrsprachigkeit ist Luxemburg ein ideales Grenzwanderer-Reiseziel.Diese altehrwürdige Apotheke liegt in der beschaulichen Ortschaft Echterach (luxemburgisch Iechternach, Eechternoach) am Fluss Sauer, der die Grenze zu Deutschland bildet. Die Straßen- und Geschäftsamen sind hier meist in drei Sprachen: Luxemburgisch (Lëtzebuergesch), Französisch und Deutsch.
Im Kaufhaus gegenüber haben sie einem Kunden Hausverbot erteilt.
Der Kunde war immer wieder auffallend unhöflich zu einer Mitarbeiterin an der Kasse. Sie ist Ausländerin, spricht aber hervorragend Deutsch und ist wirklich sehr nett – ich kenne sie schon seit Jahren, vor allem, weil ich mein Mittagessen gelegentlich dort hole. Aber – sie passt ihm nicht. Und unhöflich sein reichte ihm nicht. Er beklagte sich dann bei den anderen Mitarbeitern und auch beim Chef über sie – und als das keine Reaktion zeigte nun offenbar auch brieflich.
Ich habe eine Kopie des Briefes gesehen. Kein Meisterwerk der Poesie oder Rechtschreibekunst.
Im Brief schreibt er unter anderem, dass er erwarte, dass die Angestellte entlassen wird – wegen Kundenunfreundlichkeit … und schliesslich haben wir vor noch nicht allzu langer Zeit ja nicht umsonst darüber abgestimmt, dass wir die Ausländer raus bekommen. (sic)
Ummm – wow. Aber jetzt kenne ich endlich mal einen, der bei der Abstimmung „gegen Masseneinwanderungsinitiative“ dafür gestimmt hat: in meinem Bekanntenkreis wüsste ich nämlich sonst keinen. Und irgendwie hat auch er anscheinend nicht ganz verstanden, worüber abgestimmt wurde.
Die Reaktion vom Kaufhaus kam dann postwendend: dem Herrn wurde Hausverbot erteilt.
Finde ich gut.
Die Frau kommt mit einem Abholzettel in die Drogerie und wird super-ärgerlich, als ich ihr sage, dass wir die Glasflasche für den Soda Stream Apparat mit dem speziellen Muster drauf, die man extra für Sie kommen lassen musste …. nicht mehr haben.
Frau: „Was? Aber Sie haben mir mehrmals angerufen, dass es hier ist!“
Pharmama (mit Blick auf den Abholzettel): „Das stimmt – Vor etwa 5 Wochen.“
Frau: „Aber weshalb ist es dann nicht hier?“
Pharmama: „Weil – als sie dann trotzdem nicht gekommen sind -das in der Zwischenzeit jemand anderes brauchen konnte. Da haben wir sie verkauft.“
Frau: „Das war meine Glasflasche!“
Pharmama: „Das wäre sie gewesen, aber … Sie haben ja auch darauf bestanden, dass Sie das nicht vorher bezahlen wollten. Wir wussten nicht, ob sie überhaupt das noch abholen kommen.“
… sie starrt mich an. Ich starre zurück. Wer zuerst blinzelt, hat verloren.
Pharmama: „Soll ich Ihnen nochmals eine besorgen?“
Frau: „Ja.“
… ich schreibe einen neuen Bestellzettel.
Frau: „Kann ich sie schon jetzt bezahlen?“
Pharmama: „Das ist eine gute Idee, dann bleibt sie nämlich auch hier, bis sie wieder Zeit haben vorbei zu kommen!“
Ja. das gibt’s bei uns auch. Nicht alles darf „einfach so“ verschrieben werden. Für manche braucht es spezielle Rezeptformulare (Betäubungsmittel), bei anderen ist das nicht so offensichtlich. Zum Beispiel beim Wirkstoff Isotretinoin, der für schwere Akne verordnet wird.
So gefallen mir derartige Rezepte überhaupt nicht:
Das fängt eigentlich schon beim verordnenden Arzt an: Allgemeinmediziner, nicht Hautarzt – das Mittel sollte nur von Ärzten verschrieben werden, die sich mit der Behandlung auskennen. Aber das ist noch das wenigste. Wegen der Nebenwirkungen und speziell weil das Missbildungen macht (nicht: machen kann, sondern: macht) darf das Medikament nur mit Vorbehalten Frauen im gebärfähigen Alter verordnet werden. Die dürfen nicht schwanger sein und während der Behandlung auch ja nicht schwanger werden. Deshalb sind auch regelmässige Kontrollen angebracht – monatlich eigentlich:
Da steht dann also drin (und meiner Meinung nach deutlich genug): Bei Frauen: nicht mehr als 30 Tage Therapie verordnen, dann neue Kontrolle. Keine Dauerrezepte.
Und dann bekomme ich WIEDER ein Rezept für eine 100er Packung – und wiederholbar 6 Monate !
Eigentlich darf ich das sogar nur einmal ausführen … immerhin steht da auch in der Packungsbeilage „Die Abgabe muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ausstellen des Rezeptes erfolgen“ … aber erzähl das mal der Patientin – und Du glaubst ja nicht, was Du zu hören bekommst, wenn du dem Arzt (wieder einmal) wegen dem anrufst.
Bei uns gibt es zum Glück ja keine (Null-)Retaxation. Das Maximum ist hier noch, dass die Krankenkasse das der Patientin nicht bezahlt, weil das in 100er Packung für sie „Off label use“ ist, also eine Anwendung ausserhalb der (Packungs)vorschrift. Damit zumindest bekomme ich die Patientin dazu bei uns 30er Packungen zu beziehen … und wir können sie jeweils fragen, wie das aussieht mit Verhütung und Schwangerschaft. Wenn das der Arzt schon ganz offensichtlich nicht macht. :-(
Bitte diskutieren Sie nicht mit mir, wenn der Arzt ausdrücklich auf das (Temesta) Rezept geschrieben hat:
Einzulösen am 21.6.2014
– das ist erst Morgen.