Kein „grosser Bruder“ mehr

Das soll als Warnung dienen für andere Schweizer Apotheker, dass sie da auch ein Auge drauf haben können.

Früher war es so (und ist es heute meist noch), dass es für Medikamente kleine Packungen gibt und auch grosse Packungen. Die grossen Packungen sind vergleichsweise meist günstiger im Preis,

Oder waren.

Zum Beispiel Lioresal 10mg 50 Stück und Lioresal 10mg 200 Stück. Oder Leponex 50mg 50 Stück und Leponex 50mg 500 Stück.

Die kleine Packung ist in der SL, die grosse Packung dagegen auf der NLP. Das bedeutet eigentlich, dass die Krankenkasse die grosse Packung nicht in ganz zahlen müsste, da sie nicht in der Grundversicherung ist. Sie hat es dann aber (doch) getan, weil der Preis von einer grossen Packung kleiner war, als der Preis von X kleinen Packungen. Die grosse Packung nannte sich deshalb im Apothekenjargon „Grand frère“ (also grosser Bruder).

Als Grand-Frères Produkte werden alle grösseren Handelseinheiten einer SL-Packung bezeichnet, deren Preis tiefer ist als ein entsprechendes Mehrfaches der SL-Packung

Und jetzt Achtung: Inzwischen gibt es (aufgrund Preissenkungen bei den SL Medikamenten?) einige Produkte, wo das nicht mehr stimmt!

Also wo mehrere kleine Packungen weniger kosten als eine grosse Packung mit derselben Menge Tabletten. Ich habe das mal mit unserem Computerprogramm gegenübergestellt, damit man das sieht:

grandfrere

Wenn ich jetzt nicht wirklich gut aufpasse und die Preise jeweils vergleiche, gebe ich eine Grosspackung ab (die war ja bisher immer günstiger, also …), der Computer reklamiert überhaupt nicht – vor allem, wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat … und der Patient bekommt am Ende von seiner Krankenkasse eine Rechnung.

Weil das via Zusatzversicherung läuft, bestimmt die Kasse wie viel sie am Medikament zahlt. In einem Fall mit Leponex, den ich selber mitbekommen habe sind das 50% gewesen (und nicht nur der Preis, den dieselben kleinen Packungen gehabt hätten). Das waren dann grad etwa 300 Franken (!) – anstatt dem normalen Selbstbehalt von 10% um die 50 Franken.

Das war eine mehr als unangenehme Überraschung … und mir nirgends recht.

Darum hier ein „Achtung“ an alle Apotheker in der Schweiz: das ändert! Bleibt aufmerksam!

Kennt ihr noch mehr so Beispiele?

Prozentual

Die fein angezogene Kundin streckt mir bei ihrem Kosmetikeinkauf die Kreditkarte entgegen und sagt: „Mein Mann ist Arzt, bekomme ich hier bei ihnen auch 10 Prozent?“

„Mit dem Arztausweis, Ja.“ – sage ich.

Frau: „Aber in der XY Apotheke in (Ort in der Nähe) bekomme ich das immer!“

Pharmama: „Ja – das mag gut sein, wenn die dort ihren Mann und Sie kennen. Wir geben auch 10% an Ärzte, aber dafür müssten Sie mir zumindest beim ersten Mal den Ausweis ihres Mannes auch mitnehmen.“

Meint sie: „Na gut, dann komme ich einfach nicht mehr zu ihnen, wenn ich das jetzt nicht bekomme.“

Ach, wie ich so „Drohungen“ liebe. Eigentlich festigt das nur meine Entscheidung da nicht nach zu geben.

Aber mal ernsthaft: erstens ist das Goodwill von uns Apotheken (und manchen Drogerien), wenn wir den Ärzten 10% geben. Es ist ja nicht so, als ob ich umgekehrt zum Arzt gehen kann und dort Prozente bekomme, nur weil ich Apothekerin bin (weder für die Behandlung noch für seine abgegebenen Medikamente). Und zweitens – für Medikamente kann man noch diskutieren, dass das Sinn macht – die Frau hat aber rein Kosmetik eingekauft. … und hatte nur eine Karte mit einem Namen drauf und ihre Behauptung.

Ich meine – es gibt sicher einen Arzt in der Schweiz auch mit meinem Nachnahmen, da könnte ich auch behaupten, das wäre mein Mann.

Und mein Mann ist Handwerker – er bekommt in den Geschäften, wo er seine Ersatzteile herbekommt auch Prozente. Meinen Sie, ich würde die auch bekommen, wenn ich dort einfach auftauche und sage: mein Mann ist Handwerker und bekommt hier Prozente, ich dann auch …?

Das könnte man noch viel weiter führen, wenn das klappt …

blaue Flecken

Es ist ja kalt – aber nicht so kalt, dass sich die Beschwerde Ihr Kind habe „blaue Beine“ damit erklären liesse. Vor allem, wenn die Lippenfarbe immer noch normal ist.

Im Beratungsraum darf ich einen Blick auf die Beine von ihrem Sohn werfen. Und die Mutter hat recht: die Beine sind blau. Fleckig blau. Allerdings nicht so, wie ‚blaue Flecken’ sonst aussehen.

Hmmmm….

Ansonsten geht es ihm gut. Keine Schmerzen, Keine Ausschläge, kein Fieber, guter Allgemeinzustand.

Die Hosen gingen etwas schlecht ab. Fast wie wenn der Stoff gestärkt wäre.

Pharmama: „Sind das neue Hosen?“

Mutter: „Ja, die Jeans haben wir vorgestern gekauft.“

Ich nehme einen der Alkoholtupfer vom Blutzuckermessen und fahre damit über einen der blauen Flecke …. der auch prompt abgeht. :-)

Das ist also die Erklärung: die neuen Hosen färben ab. Im übrigen: man sollte (gerade bei Kindern) neue Kleider vor dem ersten Tragen waschen. Nicht nur wegen dem Abfärben. Die Kleider können tatsächlich Stoffe enthalten die Hautreizungen und Allergien auslösen – oft werden sie vor dem Transport und der Lagreung behandelt: als Schutz vor Pilzbefall, Knitterschutz, Farbschutz …

Aber mein Arzt hat gesagt …

Kundin, mit der es immer wieder Diskussionen gibt, wegen ihrem übermässigen Beruhigungsmittelgerbrauch:„Mein Arzt hat ‚gesagt’, ich kann mehr (Temesta) holen kommen, wenn ich brauche!“

Pharmama: „Nun, Ihr letztes Rezept war ein einmaliges Rezept, auf das er auch noch speziell NR (nicht repetieren) geschrieben hat – Also, bis er uns das ‚sagt’, bekommen sie nicht noch eine Packung.“

Oh und bevor Sie auf die Idee kommen: Nein, es reicht nicht, wenn er uns von einer unbekannten Handynummer anruft um das zu ‚sagen’. Ich brauche ein Rezept.

Karten: Lesen und Löschen

Die Frau am frühen Morgen hält mir ihre Krankenkassenkarte direkt ins Gesicht und sagt dazu: „Ich möchte, dass Sie mir die Daten darauf löschen!“

Jetzt … ich bin morgens früh nicht die schnellste. Kaffee hilft … bis zu einem gewissen Grad. An dem Morgen hatte ich aber noch keinen.

Aber eines weiss ich: „Ich kann da nichts löschen.“

„Die Krankenkasse hat gesagt, ich kann das in jeder Apotheke machen lassen!“

„Dann … hat die Krankenkasse da etwas falsches gesagt. Schauen Sie“ – ich zeige auf das EC-Gerät, das bei uns auch als Krankenkassenkartenleser dient, seit sie alle Karten auf den Chip umgestellt haben „damit kann ich die Karte lesen, löschen kann ich nichts.“

„Ich will aber nicht, dass da Daten von mir drauf sind.“

Inzwischen bin ich etwas wacher, deshalb frage ich mal nach: „Was für Daten denn?“

„Na, Sachen wie meine Blutgruppe, Allegien, Medikamente, die ich nehme …“

„Ah. Haben Sie die da drauf laden lassen?“

„Nein!! Ich dachte die Krankenkasse macht das.“

„Und hat die Krankenkasse denn diese Information von Ihnen?“

„Ich habe die Kasse gewechselt, ich bin sicher, das haben sie von der alten Kasse bekommen.“

„Ich bin ziemlich sicher, das haben sie nicht. Meistens wissen die Krankenkassen das nicht einmal.“

„Aber ich habe gelesen, dass auf dem Chip diese Information drauf ist.“

„Das ist nicht ganz richtig. So ich weiss ist es geplant, dass man diese Information auch da drauf abspeichern KANN – aber das muss man nicht. Wenn man will, kann man das dann zum Beispiel beim Arzt machen lassen … sofern der dazu ausgerüstet ist. Das braucht technische Grundlagen, die ich hier nicht habe … und ich denke, auch noch nicht viele Ärzte.“

„Aber … was steht denn auf dem Chip jetzt drauf?“

„Soll ich es ihnen zeigen? Ich kann ihn rasch lesen. Ich muss das ja nicht speichern.“

„Ja, gut.“

Sie gibt mir die Karte. Ich lese sie ein in das EC Gerät.

Sie war tatsächlich noch nie hier, jedenfalls nicht mit einem Rezept, deshalb zeigt mir mein Computer sie als neue Patientin an.

„Also, da steht drauf: Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, die Krankenkasse und die Versicherungsnummer … mit der kann ich dann im Internet ihre aktuelle Deckung abrufen.“

„Ich will aber nicht, dass da mein Geburtsdatum drauf ist. Da wird so viel Missbrauch damit getrieben.“

„Das verstehe ich – aber ich kann es nicht löschen und … das Geburtsdatum ist noch wichtig, damit ich Sie als die richtige Patientin identifizieren kann, wenn Sie mit einem Rezept kommen.“

„Aber, wenn ich schon in einer anderen Apotheke gewesen bin …“

„Ja, wir sind nicht untereinander vernetzt. Ich kann nicht nachschauen gehen bei der anderen Apotheke. Darum brauche ich die Krankenkassenkarte.“

Ich ziehe die Karte aus dem Leser und gebe sie zurück. Nein, ihre Daten habe ich nicht gespeichert.

„Und Sie können da wirklich nichts löschen?“

„Nein, und nichts drauf speichern. Vielleicht kommt das irgendwann, aber jetzt nicht.“

Wir unterhalten uns noch ein bischen. Stellt sich heraus, dass sie das vor allem wollte, weil sie ständig Anrufe bekommt von Leuten, die ihr Krankenkassenvergleiche anbieten … Ich habe ihr dann versucht zu erklären, dass die nicht zwingend ihre Daten dafür brauchen (auch wenn manche sie vielleicht tatsächlich haben). Eigentlich ist so eine Kaltaquise inzwischen verboten … es sei denn, es ist eine Krankenkasse, bei der man schon war. Die dürften tatsächlich Geburtsdatum und mehr wissen … und manche von denen geben die wohl auch an unseriöse Vermittler weiter. Ich hier nicht.

Nachtrag: hier findet sich die Info zur Karte und was drauf ist / sein kann:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/07062/?lang=de

Da steht drin, dass Ärzte Daten wie Allergien, Blutgruppe etc. aufnehmen können (aber nicht müssen) … irgendwo steht auch, dass es „Apothekern erlaubt ist die Medikationsdaten aufzunehmen und zu löschen“ … ich frage mich nur, wie, wenn ich nur ein Lesegerät habe.

Ausserdem sollen diese zusätzlichen Daten mit einem PIN schützbar sein. Nun, das macht Sinn … bis zu dem Moment, wo man einen Notfall hat und die Fachperson nicht an die eigentlich vorhandene Allergieinfo kommt…

Aber vielleicht bin nur ich hier noch nicht in der Zukunft angelangt- Irgendwelche Apotheker mit der Fähigkeit die Karte nicht nur zu lesen, sondern auch was drauf zu schreiben hier?