EU kippt die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel – für ausländische Versandapotheken

Weg mit den Privilegien für Apotheker! Schreibt der Spiegel
Das Ende der Apothekerpreise – titelt die Tagesschau

Was ist passiert?

Apotheken in Deutschland haben eine gesetzliche Preisbindung was die rezeptpflichtigen Medikamente angeht. Wer da Rabatte oder Geschenke dazu anbietet, macht sich strafbar. Damit soll verhindert werden, dass Leute vermehrt Medikamente beziehen, nur um an diese „Geschenke“ zu kommen, seien die jetzt monetär oder selber Produkte.
Ebenso ist den Apotheken verboten Rabatte anzunehmen beim Einkauf der Medikamente – das soll verhindern, dass die Apotheken korrumpiert werden und bei ihren Beratungen dann diese Produkte empfehlen.
Sie dürfen also weder reduziert einkaufen, noch irgendwelche Rabatte anbieten
Die Apotheke (nicht nur in Deutschland) ist zwar ein „Detailhandelsgeschäft“ in privater Hand, aber sehr streng reglementiert durch Gesetze – um die Qualität aufrechtzuerhalten und auch um die Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen.

Seit 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland erlaubt. Dabei hat der Gesetzgeber den Online-Apotheken diverseste Ausnahmen von den Vorschriften, denen die Vor-Ort Apotheke unterliegt eingeräumt. Praktisch gesehen ist der Versand Rosinenpickerei:

Die Versandapotheken (speziell die im Ausland)

  • leisten keinen Nacht- oder Notdienst oder Akutversorgung
  • müssen kein Labor haben um Analysen der Grundsubstanzen zu machen,
  • denn sie machen keine Anfertigung von individuellen Rezepturen,
  • geben keine starken Schmerzmittel ab (was unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, darf so nicht verschickt werden),
  • vermieten keine Inhalationsgeräte, Krücken oder Babywaagen,
  • und müssen dafür auch keine teuren „Qualifizierungen“ der Krankenkassen dafür über sich ergehen lassen
  • sie brauchen kein teures Fachpersonal, sondern nur Calldienste
  • haben keine vorgeschriebene Vorratshaltung,
  • haben keine teuren Mieten innerorts,
  • als Apotheken im Ausland zahlen sie keine Sozialabgaben in Deutschland
  • bieten nie so viele familienfreundlichen Arbeitsplätze
  • … und der Staat kassiert bei denen wohl auch nicht die 19% Mehrwertssteuer die in Deutschland bei den Arzneimitteln anfallen.

Und jetzt kommt die EuGH (der Europäische Gerichtshof) und kippt die Preisbindung für Rx Arzneimittel – und erlaubt ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde gegen das Unionsrecht verstossen.

Die Begründung dazu liesst sich wie Hohn:

Dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Apotheken gilt wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden, stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. …
Konkret sei es für die ausländischen Apotheken schwerer, weil Versandhandel für sie ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel darstelle, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Zudem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken. Denn diese seien besser in der Lage, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, so die Richter.

Also grundsätzlich funktioniert das mit den Apotheken vor Ort, aber das diskriminiert offensichtlich die Versandapotheke.
Aber: besser? Da sind Vorschriften, die wie oben geschrieben nur für die ortsansässigen Apotheken gelten! Aufwändig, kostenintensiv … das meiste wollen die Versandapotheken doch gar nicht, selbst wenn sie es könnten, oder müssten wie die hiesigen Apotheken.

Aber es geht noch weiter
Insbesondere sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne. Die Richter meinen sogar, dass einige eingereichte Unterlagen im Gegenteil nahelegen, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde. Denn so würden Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.

Also geben sie hier den Tipp: Apotheken, lasst euch in abgelegenen Gebieten nieder, wo keine anderen Apotheken sind … und erhöht die Preise für die Arzneimittel, bis es sich lohnt. Angebot und Nachfrage spielen lassen!
Dass es dort jetzt schon zunehmend keine Apotheken mehr hat, weil es sich für die Apotheken als unrentabel herausgestellt hat (im jetzigen, streng reglementierten System, wo die Arzneimittelpreise auch deshalb niedrig gehalten werden, damit das Gesundheitssystem nicht belastet wird) ignorieren sie. Genauso, wie es, wenn genug Patienten mit Geiz-ist-geil-Mentalität zu den Rosinenpickern Versandapotheken abwandern hier ganz allgemein noch weniger Apotheken geben wird.

Hauptsache freier Warenverkehr. Eigentlich kann man Arzneimittel nicht mit sonstigen Waren vergleichen, der EuGH tut es aber.
Wer wissen will, wie das mit Angebot und Nachfrage bei den Medikamentenpreisen funktioniert, der schaue mal zu den USA, wie gut das dort geht… es gibt kein Gesundheitssystem, das teurer ist und Pharmafirmen können überrissene Preise für ihre Medis verlangen, darauf haben dann auch die Krankenkassen und Versandapotheken keinen Einfluss mehr.

Die kleinen Apotheken in den ländlichen Gebieten werden zuerst gehen. Dann folgen die mittleren. Überleben werden vielleicht ein paar wenige, die zusätzlich auch hauptsächlich Versandapotheke sind. Erst wenn der Patient nur noch eine Apotheke im Umkreis von 50km hat, merken es wohl auch die letzten, dass das mit dem Bevorteilen der Versandapotheken keine gute Idee war. Wer Zahlen will: Es sind 38’000 Jobs (viele davon von Frauen) die auf dem Spiel stehen!

DocMorris (die ihre Anwälte während der Verhandlung am Gerichtshof hatten) hat bereits reagiert und die Werbung angepasst. Ab sofort gibt es bis zu €12 Bonus pro Kassenrezept.

Eine (grosse) deutsche Versandapotheke reagiert auch schon: sie fordert die Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung auch für sich selber: da liegt noch etwas drin! (ja – bei denen vielleicht schon?).

Wie reagieren die deutschen Apotheker?

Sie sind entsetzt von diesem Urteil. Bin ich auch. Und ihr solltet das auch sein! Das Urteil sabotiert de facto das deutsche Gesundheitssystem. Apotheken sind nicht nur Medikamenten-Dispenser, sie sind auch erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. (Immer noch) leicht erreichbar und die wohl zugänglichsten Medizinalpersonen. Nimm sie weg und Du hast vielleicht noch die (überlaufenen) Notfallstationen der Spitäler. Die Versandapotheken können nicht die Aufgaben übernehmen, die die Vor-Ort Apotheke täglich leistet. Die haben keinen direkten Kontakt zu den Patienten zu den Menschen hinter der mit Medikamenten zu behandelnden Krankheiten.

Apotheker in Deutschland: steht auf! Ihr müsst den Leuten zeigen, was sie an Euch haben!

  • Erklärt der Öffentlichkeit, weshalb ihr besser seid als die Versandapotheke (siehe oben)!
  • Streikt, dann merken sie vielleicht auch, was passiert wenn ihr nicht mehr da seid (Eine Apotheke auf 50km könnte ja noch „Notdienst“ schieben, dann simuliert man auch schön die eventuelle zukünftige Situation.)
  • Aktiviert eure Verbindungen in die Politik, damit endlich mehr auf die aktuelle Situation der Apotheker aufmerksam werden – viel zu viele in der Öffentlichkeit denken immer noch, dass die Apotheke eine Goldgrube ist. Das ist sie nicht mehr. Schon seit längerem.
  • Ladet sie ein in die Apotheke, zeigt ihnen nicht nur Eure Arbeit, sondern auch Euren Umsatz und wie ihr als Arbeitgeber, Steuerzahler und Leister von Sozialabgaben dem Staat (und damit der Öffentlichkeit) dient.
  • Geht gegen den Versandhandel von Rx-Medikamenten vor. Den kann man nämlich gesetzlich verbieten (im Gegensatz zu den OTC Produkten).
  • Macht Eure Arbeit öffentlich!

Das war wohl nix – wenn Kooperationen platzen

Eigentlich mache ich noch gerne mit anderen etwas zusammen. Auch im Zusammenhang mit dem Blog, nur gestaltet sich das … wegen dem doch eher speziellen Thema, nicht ganz so einfach.

Ich rede hier nicht von den üblichen Anfragen für Werbung für andere Seiten, Shops, Produkte oder Apps – wer einen Blog hat, weiss wie unverschämt die sein können (nicht müssen). Es gibt Firmen, die wollen Aufmerksamkeit durch diese Werbung und Links und das möglichst ohne Hinweis darauf, dass man dafür bezahlt hat … einige wollen das natürlich auch ohne zu bezahlen und bieten dafür „wertvolle“ Backlinks von eigenen Seiten. Wenn es passt, mache ich hier gelegentlich Werbung, aber … ich suche mir die Seiten dafür genau aus. Es sollte Themenbezug haben … und möglichst einen Mehrwert für die Leser bieten. Deshalb schreibe ich die Artikel auch selber.

Derartiges geht zum Beispiel gar nicht:

Unsere Firma sucht nach dem Blogger, der uns einen Artikel mit dem Rückverweis schreiben kann. Das Produkt ist Medikament für Erektionsstörungen. Weitere Informationen auf: (Online-Medikamentenversand-aus-Tschechien-mit-prominenter-Werbung-für-Viagra-ohne-Rezept) Wir möchten uns nach einigen weiteren Informationen erkundigen. Zuerst: Wie lange würde das Artikelschreiben dauern? Dann wie viel würde es kosten? Können Sie uns auch etwas über Ihren Blog sagen zum Beispiel über die Besucherzahl?

Das habe ich kurz gemacht auch in der Antwort:

Sie fragen eine Apothekerin, ob sie auf ihrem Blog Werbung macht dafür sonst rezeptpflichtige Medikamente bei zweifelhaften Stellen im Internet zu bestellen?? Ganz falsche Adresse.

Auch nicht wirklich erfreut bin ich über die Kosmetikfirma, die ungefragt einfach Produkte schickt.

Es handelt sich hierbei um ein Produkt in Originalgrösse von (Kosmetikfirma) und es geht eigentlich viel mehr um eine neue Kampagne von (Kosmetikfirma), auf die wir aufmerksam machen möchten.  Aus diesem Grund verschicken wir eine kleine Überraschung an ausgewählte Medien …

Das ganze natürlich in der Hoffnung, dass die erfreuten Empfänger des Produktes über Kampagne und Produkt in ihrem Blog positiv berichten. Ich bin gespannt, wieviele derartige Posts ich in der nächsten Zeit sehen werde.

Aber ich schweife ab. Wir waren bei den Kooperationen.

Fragt eine bekannte Zeitschrift an:

Gerne würden wir einen Test bei rund 10 verschiedenen Apotheken in der Schweiz machen. Dafür wäre es wunderbar, im Vorfeld mit einer Apothekerin zu sprechen, die genaue Angaben geben kann, wie das Gespräch ablaufen sollte und welche Richtlinien dabei beachtet werden müssen. (Und vielleicht auch noch, wie bei Ihnen im Blog, noch einige Anekdoten erzählen kann.)

Angaben kann ich machen, Anekdoten gibt’s hier auch … Ich habe geantwortet:

Wenn Sie wollen, beantworte ich gerne ihre Fragen. Meine Voraussetzung ist einfach, dass der Test fair abläuft – also nicht in Apothekenbashing ausartet, so wie es in Deutschland bei den Medien leider öfter der Fall ist. Mit Tests an sich habe ich kein Problem … werden wir doch schon diverse Male pro Jahr getestet: 3 x per Telefon, 2 x Mystery Shopping (OTC) und 1 x Mystery Patient (Rezept) – so wie auch im Vertrag zur Qualitätssicherung LOA festgehalten. Wenn das entsprechend abläuft, ist das bestens :-)

Das war vor einem Monat, seitdem ist Funkstille. Offensichtlich waren die Voraussetzungen nicht gegeben … Nun, die Pille-danach-Tests werden sie auch ohne mich hinbekommen. Wie fair dann darüber berichtet wird, werden wir sehen.

Gemischte Gefühle hatte ich bei dem hier

Ich arbeite für das Online-Nachrichtenportal () aus Deutschland. Ich habe eben Ihren Blog bestaunt, besonders die Reihe „Apotheken in aller Welt“. Wir berichten derzeit  () auf ähnliche Art und Weise. Bisher haben wir außergewöhnliche Apotheken in Barcelona, London, Südtirol und auf Mallorca vorgestellt. Meine Frage: Könnten Sie sich eine Kooperation vorstellen? Über ein vertiefendes Gespräch würde ich mich sehr freuen!

Ich habe geantwortet:

Ja, ich sehe, dass sie () seit diesem Sommer auch Apotheken bringen – ich bringe seit Juni 2010 meine Reihe „Apotheken aus aller Welt“ mit Fotos, die ich von meinen Lesern eingesendet bekomme. Ein paar wirklich hübsche Prachtstücke hat es darunter. Allerdings muss ich sagen sehe ich hier nicht unbedingt eine Zusammenarbeit, auch wenn sie (für einmal) meinen Blog als Quelle nennen würden. Bitte entschuldigen Sie, aber ich bin (immer noch) etwas säuerlich, nachdem () schon mehrmals Ideen von meinem Blog genommen und danach nur minim abgeändert gebracht hat. Das letzte (grosse) Mal bei dem hier: https://pharmama.ch/2015/07/21/wer-hats-erfunden-ein-apotheker/  … und auf adhoc: http://www.apotheke-adhoc.de/mediathek/erfindungen-apotheker-cola-chloroform-cumulus/
Ich bin sicher, Sie sehen die Ähnlichkeit.

Ansonsten: falls Sie hier bei den Apotheken aus aller Welt eine Zusammenarbeit sehen, bin ich gespannt auf Vorschläge.

Ja. Auch keine Antwort darauf. Ich bin wohl zu direkt.

Andererseits gibt es wirklich Kooperationen, die zu Stande kommen. Ehrlich: man kann mit mir reden.

Kennt Ihr so Anfragen von Euren Blogs auch? Was war die „beste“ bisher?

Das übliche … (doch nicht)

Auf dem Rezept vom Spital für eine junge Frau, die mit ihrem winzigen Baby in die Apotheke kommt:

1 OP Ponstan 500mg Tabletten 3×1/Tag

1 OP Dafalgan 1g Tabletten max. 4 x 1/Tag

In der Kombination hier noch häufig so verschrieben für Schmerzen nach der Geburt. Und das obwohl in der Packungsbeilage vom Ponstan steht, das man das in der Stillzeit nicht nehmen sollte … Grund: es wurde nicht getestet. Aber inzwischen hat man länger Erfahrung mit der Anwendung, auch in der Stillzeit und offensichtlich geht das. Ich habe das selber so verschrieben bekommen vor bald 10 Jahren.

Frau: „Könnte ich vom Dafalgan die Brausetabletten haben?“

Das kann ich machen – Kommentar im PC: „galenische Form dem Patientenbedürfnis angepasst:“

Aber beim Ponstan …

Frau: „Oh, ich kann keine Tabletten schlucken – gibt es da nicht auch Brausetabletten, wie beim Dafalgan?“

Offenbar kennt sie das schon. Ich frage mich bei so was allerdings immer: Wieso konnte man das nicht schon dem Arzt sagen, damit der das auch aufschreibt???

Pharmama: „Nein, aber es gibt Zäpfchen oder den Kindersirup.“

Frau: „Oh, nein. Was ist mit Brufen Brausepulver, könnten Sie nicht das nehmen?“

Pharmama: „Das wäre eine Möglichkeit, auch in der Stillzeit, aber … das ist nicht derselbe Wirkstoff, da müsste ich erst …“ (im Spital nachfragen, Toll.)

Frau: „Das ist lustig. Der Arzt, der das Ponstan aufgeschrieben hat, den habe ich wegen dem gefragt, der meinte das sei derselbe Wirkstoff.“

Ich schaue sie an, sie schaut mich an …. Sie hat tatsächlich gefragt. Und der Arzt verschreibt trotzdem dasselbe wie immer.

Pharmama: „Neeeeiiinn…“

(Das eine ist Mefenaminsäure, das andere Ibuprofen)

Frau: „Ja, das dachte ich auch, aber: was will ich den Arzt korrigieren.“

Nee, das mache ich jetzt.

Dialoge aus der Apotheke / 7

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Ab morgen wieder. Weshalb bezahlt die Krankenkasse nicht alles?

Apotheke: „Hier sind die 5 Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat. Eines davon übernimmt die Krankenkasse nicht. Das mach 5.50.“

Patient: „5 Franken? Ich habe ein Rezept, das sollte gratis sein!“

Das beruht auf verschiedenen (verbreiteten) Missverständnissen rund um das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung: im Prinzip ist sie dafür da einzuspringen, wenn man krank ist und Behandlung braucht, damit man deswegen nicht in finanzielle Schieflage gerät. Aus … praktikablen Gründen können wir Apotheken Medikamente direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber alles bezahlen sie nicht. Auch nicht, wenn es auf dem Rezept steht. Man sollte das Rezept als „Behandlungs-empfehlungsschreiben“ des Arztes ansehen – und nicht als „Gutschein um Medikamente gratis zu erhalten“.

Krätze in der Schweiz – und Behandlungsprobleme

Krätze – sagt Euch etwas? Wissenschaftliche Bezeichnung Scabies. Eine durch kleine Hautmilben verursachte Krankheit, die sich in juckenden, geröteten, später auch schuppenden Stellen meist zwischen den Fingern, Zehen, Knöcheln, Achselhöhlen und Ellbögen äussert. Man bekommt sie hauptsächlich direkt von infizierten Personen durch direkten (und längeren) Hautkontakt, oder (seltener) auch durch infizierte Wäsche (Kleidung oder Bettzeug in Hotels mit schlechter Hygiene).

Ich sehe das in der Apotheke gelegentlich. Nicht wirklich häufig, aber anscheinend ist es wieder im kommen. Und das sind schlechte Nachrichten, denn … ich habe hier in der Schweiz kein einziges (!) Mittel mehr, mit dem ich das behandeln kann.

Früher gab’s das noch (siehe Post hier: krätzig) – Aber inzwischen ist das Jacutin und das Eurax ausser Handel und das einzige Mittel mit Permethrin (Loxazol) ist ein Shampoo, nicht eine Creme oder Körperlotion, zu niedrig dosiert und auch nicht für die Behandlung der Krätze zugelassen. Prioderm (Malathion) ist ebenfalls ein Shampoo – und auch nicht zur Behandlung der Krätze zugelassen. Das Problem mit den Shampoos ist: ich kann sie schlecht wie vorgeschrieben bei Krätze während mindestens 8 Stunden auf der Haut lassen. Auf der ganzen Haut: unterhalb des Halses überall.

Wenn ich also nicht darauf vertrauen will, dass ich irgendwann mit Kratzen alle Milben entferne (brrr), oder einen Versuch wagen will mit Teebaumöl oder Perubalsam (Wirkung unklar), habe ich nur die Variante etwas zu importieren:

  • Infectoscab®: aus Deutschland. Permethrin, 5% – abends aufgetragen, mind. 8 Stunden auf der Haut gelassen.
  • Lyclear® aus Grossbritannien, Permethrin Creme und Lotion. Rezeptpflichtig.
  • Antiscabiosum®– aus Deutschland: Benzylbenzoat 10 oder 25%, an 3 aufeinanderfolgenden Tagen vom Hals abwärts auf den ganzen Körper aufgetragen, am 4. Tag abwaschen.
  • Stromectol ® aus Frankreich. Enthält Invermetcin. Alternative und bei der hochansteckenden Variante Scabies norvegica. Wird eingenommen in einer Einzeldosis. Rezeptpflichtig?

Importieren darf ich das ausnahmsweise … da ja kein entsprechendes Mittel mehr in der Schweiz zugelassen ist. An Lager halten darf ich es aber aus gesetzlichen Gründen tatsächlich nicht … da solche Medikamenten-Importe nur für spezifische Patienten erlaubt sind.

Man kann sich vorstellen, dass das etwas ist, wo man möglichst bald mit einer Behandlung anfangen will.

Zustände sind das hier.

Oh – es gäbe ja noch die Möglichkeit die Creme selber herzustellen. Das ist nicht einmal speziell aufwändig und seit ein paar Tagen weiss ich auch, wo ich das Permethrin her bekäme. Jetzt müsste ich nur noch genug Abnehmer haben, damit sich das lohnt: 1 kg Permethrin (Mindestmenge, die ich bei einem Lieferanten gefunden habe – unser normaler hat das nicht) kostet da 1000 Franken. Für eine einzelne Herstellung ist das unpraktikabel und unrentabel. Ich müsste etwa 500 Rezepte oder Abnehmer sonst dafür haben, ansonsten da werfe ich, wenn das Permethrin in maximal 5 Jahren abläuft immer noch die Mehrheit weg, und mache Verlust.

Könnte sich mal jemand von der Pharmaindustrie dem Problem annehmen? Bitte? Aber wahrscheinlich ist das wieder mal so: für die (kleine) Schweiz lohnt sich das nicht.

Kann ich das noch nehmen?

Oder: Beurteilung der Verwendbarkeit der Medikamente

Aus aktuellerem Anlass mal wieder. Letzte Woche hat mir jemand eine Packung Fragmin Fertigspritzen in die Apotheke gebracht und gefragt, ob sie die noch verwenden könne. Auf der Innenverpackung die sie mir gezeigt hat, war kein Verfalldatum (mehr?) ersichtlich, aber der Inhalt der (noch nicht angebrochenen) Spritzen war bräunlich – im Normalfall sind die farblos.

Aber die Frage wird noch gelegentlich gestellt: Kann ich das noch verwenden? Und häufig sind die Medikamente dann über das Verfalldatum. Mehr oder weniger lange.

Rechtlich gesehen muss ich in der Apotheke dazu raten, abgelaufene Medikamente nicht mehr zu verwenden. Nach dem Verfalldatum verlieren Arzneimittel teilweise oder vollständig ihre Wirkung. Sie können unter Umständen unerwünschte und gefährliche Zersetzungsprodukte enthalten. Bei unsachgemässer Lagerung und Manipulation können solche „Schäden“ auch vor dem Erreichen des Verfalldatums auftreten.

Für mich selber halte ich das allerdings so: Je wichtiger das Medikament, desto weniger lange über das Haltbarkeitsdatum heraus würde ich es anwenden. Wenn ich darauf vertrauen muss, dass das Medikament gut (ausreichend) wirkt, dann nehme ich lieber eines, wo ich sicher sein kann (und das Haltbarkeitsdatum noch nicht überschritten ist): bei Antibiotika, Allergiepens, Spritzen allgemein, Asthmainhalationsmitteln und derartigem.

Wenn ich nichts habe und auch nicht innert nützlicher Zeit daran komme  – zum Beispiel Kopfschmerzen in der afrikanischen Pampas mit lange nicht angeschauter Reiseapotheke- oder ein paar Jahre nach der Zombiinvasion, wenn es keine Apotheken mehr gibt, dann nehme ich allerdings auch noch 5 oder mehr Jahre abgelaufene Kopfschmerztabletten oder die Salbe gegen Allergien … aber schaue sie vorher gut an.

Grobe Qualitätsmängel sind unter anderem wie folgt erkennbar:

Dragées: Verfärbung, Risse

Tabletten: Verfärbung, Pulveranteile, Zerbröckeln

Pulver: Verfärbung, Verkleben

Salben, Suppositorien: Pilzbefall, ranziger Geruch, Wasseraustritt bei Emulsionen

Tinkturen, Sirupe: Schwebestoffe, Bodensätze, Verfärbungen

Suspensionen: nicht aufschüttelbarer Bodensatz

Injektionslösungen: Schwebestoffe, Kristalle, Verfärbung

Infusionslösungen: Schwebestoffe, Kristalle, Verfärbung, Trübung bei Mischungen (tritt evtl. erst nach Stunden auf !)

Sterile Lösungen: Merke: Eine einmal geöffnete sterile Lösung ist nicht mehr steril!

Augentropfen (auch konservierte oder welche mit Antibiotika) sollen im Normalfall nach dem Öffnen nach 30 Tagen nicht mehr verwendet werden. Auch ungeöffnet wäre ich bei diesen nach dem Verfallsdatum sehr vorsichtig: Du hast nur 2 Augen.

Wenn nichts davon zutrifft, dann nehme ich das … aber ich schaue, dass ich später doch an „frisches“ Material komme, denn alles was in einem Medikament beim Lagern bei verschiedenen Temperaturen passieren kann sieht man dann doch nicht.