Schau mal, wer da korrumpiert

Wer den Blog schon länger liest, weiss, dass ich früher in der freiwilligen Feuerwehr war. Ich fands eine tolle Zeit – eine sinnvolle und spannende Aufgabe. Natürlich zeitintensiv und teils anstrengend, aber gute Kameradschaft … und ich habe meinen Kuschelbär dort kennengelernt. Ich habe das angefangen vor der Matura, während dem Studium und Arbeit in der Apotheke weitergemacht und erst aufgehört, als wir ein Kind bekommen haben. Danach war ich nicht mehr aktiv, aber ich habe im Auftrag der Gemeinde für die Feuerwehr noch ein paar Jahre Gebäude angeschaut und Feuerwehrpläne erstellt. Das war ein kleiner Zusatzverdienst, den wir wegen Arbeitszeitreduktion dank Kind gebrauchen konnten.

Etwas überrascht war ich deshalb, als unsere Überbauung im Frühsommer einen Brief der Feuerwehr bekommen hat. Darin die Aufforderung (gemäss XY Verordnung von Datum) für die veralteten Feuerwehr-Pläne der gemeinsamen Tiefgarage neue zu liefern. Machbar bis im September, ansonsten … (!). Angehängt eine kurze Liste von Anbietern, bei denen man die Pläne erstellen lassen kann.

Uh, okay? Das macht demnach nicht mehr die Feuerwehr im Auftrag (und Lohn) der Gemeinde? Das müssen die Eigentümer der Gebäude jetzt selber liefern, oder besser: in Auftrag geben und selber bezahlen? Wie viel kostet das wohl?

Ich habe dann die Liste der Anbieter dafür angeschaut, die im Schreiben empfohlen werden. Einer davon war im selben Ort, weshalb ich die Webseite besucht habe. Im Vorstand („über uns-Seite“) ein bekanntes Gesicht: Unser Feuerwehrkommandant und heutiger Gemeindepolitiker.

Um das mal ganz klar zu schreiben: Ich halte das für Vetternwirtschaft, wenn nicht gar ansatzweise Korruption. Faktisch spart da der Politiker der Gemeinde Geld, indem er -was vorher der Feuerwehr bezahlt wurde- an die Hausbesitzer weitergibt. Und praktisch fliesst dieses Geld dann in sein eigenes Geschäft und Tasche, das die Pläne dann erstellt.

Nachdem ich das einen Moment sacken gelassen habe, habe ich beschlossen (weil ich es kann!) die Pläne selber zu erstellen. Da steht nirgends, dass es verboten ist. Es muss nach Vorgaben gemacht werden, die etwas geändert haben, seit ich das das letzte Mal gemacht habe, aber das kann ich lernen. Die Vorgaben dazu stehen im Internet.
Also habe ich ein nettes mail diesbezüglich an den Herrn vom Brief von der Feuerwehr geschrieben. Sie sollen mir doch, zur Unterstützung, die alten Pläne schicken, die sie haben und Angaben wie Objektkennzeichnung / Gebäudename und Nummer (in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen).

Das ist dann das Bild vom alten Plan, das mir zugesendet wurde. In Originalgrösse und Auflösung: Ich glaube, da hätte ich nicht mal was zensieren zu müssen, da erkennt man so gut wie nichts.

Ich war dann etwa 5 Stunden beschäftigt. Erst mal mit einlesen, dann die Tiefgarage ausmessen, einen Grobplan erstellen im Zeichnenprogramm (Affinity). Dann in die Tiefgarage damit und die Sachen im Plan eintragen. Dann wieder ans Zeichnenprogramm und die Symbole eintragen. Rest ergänzen (Beschriftung). Dann das Objektdatenblatt (praktisch die Legende zum Plan) und das Titelblatt dafür erstellen. Das war das erste Mal. Mit Übung und Material ginge das wesentlich schneller. 2 Stunden würden reichen.
Das ist mein Plan:

Ich finde, das sieht ganz gut aus – auch wenn es vielleicht nicht perfekt ist. Das ganze habe ich dann per mail in grosser Auflösung rechtzeitig an die Feuerwehr gesendet. Sie sollen sich melden, falls noch etwas fehlt oder die Vorgaben nicht erfüllt seien. Eigentlich stand im Ursprungsschreiben noch etwas von der Plan sollte auf A3 ausgedruckt werden, aber … das habe ich ignoriert. Das können sie mit dem oben selber machen.

Ich bin sicher, das Vorgehen ist legal … immerhin bieten sie Alternativen, wer das erstellen kann. Das Geschäft vom Kommandant/Politiker ist einfach nur „die beste Wahl“ für die meisten. Bei mir hinterlässt das aber einen sehr schalen Geschmack.

Aber auf der anderen Seite: Sollte ich meinen Job in der Apotheke verlieren, kann ich vielleicht selber Anbieter für so Feuerwehrpläne erstellen werden. Wieviel verdient man eigentlich damit? Ich weiss es immer noch nicht.

Fettnapf … und erwischt!

Die Kundin kommt mit einer Frage betreffend Inkontinenzeinlagen in die Drogerie.
Die Drogistin berät sie, dabei kommt das Gespräch auf die Schwangerschaft der Kundin. Die Kundin denkt (nicht zu Unrecht), dass sich das Problem im Verlauf der Schwangerschaft verschlimmern könnte.

Kundin: „Und dann noch der Bauch!“
Sagt die Drogistin mit Blick auf ihren (gut sichtbaren) Bauch: „Aber so ein Schwangerschafts-Bauch ist doch herzig.“
Kundin: Der Bauch ist aber noch nicht vom Kind – das ist erst ca. 2cm gross. Das hier (klopft drauf) ist mein eigener Ranzen!“

Oups.

Wie Vodoo …

2011 Bringt die Mutter mit Kind ein Rezept mit 4-5 Mitteln gegen Erkältung darauf und sagt:

„Ich brauche nur die Fieberzäpfchen. Der Kinderarzt hat gesagt: ‚ich schreibe ein paar Sachen auf, aber wenn man das Rezept zu Hause hat, dann braucht man die Sachen meist nicht mehr – das ist wie Vodoo’ .  Er hatte Recht.“
:-)

Bei meinem Junior hat es einmal auch gereicht schon nur zum Arzt zu gehen – und schon war er wieder gesund :-/

Top Ten döfste Limitationen (CH)

Es war mal einfach, aber es wird zunehmend komplizierter die Frage „Übernimmt das die Krankenkasse?“ zu beantworten. In der Schweiz ist das so, dass Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, übernommen werden von der obligatorischen Grundversicherung, wenn sie auf der Spezialitätenliste SL oder Mittel-Gegenstands-Liste MiGel stehen, Herstellungen, wenn alle Inhaltsstoffe in der SL oder in der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT stehen.
Heute müssen wir zusätzlich noch ein Auge darauf haben, ob das nicht eventuell eine Limitatio vermerkt hat. Dann zahlt die Krankenkasse … aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Es gibt Mengen-Limitationen, Alters-Limitationen, Limitationen auf die Indikation und solche die sowieso nur bezahlt werden, wenn der Arzt vorher mit der Krankenkasse abmachen konnte, dass es übernommen wird (Kostengutsprache).
Das unschöne ist, dass das praktisch jederzeit ändern kann. Und dass das im Computersystem immer noch sehr schlecht ersichtlich ist. Das meiste muss man „einfach wissen“. Vor allem, weil man die Patienten darauf aumerksam machen muss, dass da eventuell eine Rechnung auf sie zu kommt.

Die aktuell döfsten Limitationen in der Apotheke:

Becozym Forte: Die Vitamin B Tabletten sind kein Grand Frère Produkt mehr, die grosse Packung wird gar nicht mehr übernommen. Die kleine Packung hat neu eine Limitation: Gesamthaft zugelassen 40 Punkte, 1 Packung hat 20 Tbl und zählt 10 Punkte, also werden 4 Packungen (80 Tabletten) alle 3 Monate (90 Tage) übernommen. Da fehlen 10 Tabletten bei Einnahme 1x täglich!

Cimifemin Forte: das Mittel mit Traubensilberkerze gegen Wechseljahrsbeschwerden wird nur noch „Zur Einstiegstherapie während 3 Monaten“ übernommen. Danach nicht mehr! Dann zahlt man entweder selber oder wechselt auf die niedriger dosierten Produkte.

Hautfettende Mittel wie Antidry, Linola, Optiderm (und mehr) und rückfettende Seifen wie Dermed, Lubex (etc.) haben eine Punktelimitation über die ganze Indikation- also mehrere Produkte zählen dafür zusammen. Nach erreichen der Punktezahl werden die Mittel nicht mehr übernommen. Das ist enorm schwierig, da in der Apotheke den Überblick zu behalten, da viele Patienten ja nicht nur bei uns, sondern auch anderswo diese Mittel beziehen. Interessanterweise zählt hier Excipial Lotio nicht dazu (aber die Cremen!).

Ozempic im off Label use: Das Mittel gegen Diabetes wird „ausserhalb der Packungsbeilage“ als Mittel zum abnehmen benutzt. Dann muss man es selber bezahlen. Limitatio ist hier also die Indikation. Genau: Zur Behandlung von Patienten mit einem unzureichend kontrollierten Typ 2 Diabetes mellitus ergänzend zu Diät und Bewegung: In Monotherapie bei Patienten mit nachgewiesener Kontraindikation oder nachgewiesener Unverträglichkeit für Metformin. / Zur Behandlung von Patienten mit einem Typ 2 Diabetes mellitus in Kombination mit folgenden Therapieoptionen, wenn durch diese Antidiabetika keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wird: Als Zweifachkombination mit Metformin oder einem Sulfonylharnstoff / Als Dreifachkombination mit einer Kombination aus Metformin und einem Sulfonylharnstoff / In Kombination mit Basalinsulin mit oder ohne Metformin. / Mindestens BMI 28. Zusätzliche Medikamente zur Gewichtsreduktion werden nicht vom Krankenversicherer vergütet.
In der Apotheke sollte ich also prüfen, ob das komplett zutrifft, und sonst den Patienten direkt zahlen lassen, oder zumindest darauf hinweisen, dass das nicht übernommen werden könnte. Aktuell kommt dazu noch die Problematik, dass das sehr schlecht lieferbar ist und als Kühlprodukt auch nicht so einfach zwischen den Apotheken ausgetauscht werden kann. Ich versuche da wirklich die Diabetiker bei der Abgabe zu bevorzugen. Interessant: Saxenda ist ein Mittel, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Es hat auch eine Limitation (eine RIESIGE) und bedarf der Kostengutsprache durch die Krankenkasse, aber wird dann übernommen. Problem: Gar nicht lieferbar bis … keine Ahnung. Lange.

Tebokan und andere Ginkgo-Präparate: Gesamthaft zugelassen 240 Punkte (innerhalb von 3 Monaten). Eine Packung zu 30 Tabletten hat einen Punktwert von 80, eine Packung zu 90 einen von 120 Punkten. Dosierung ist 1 bis 2 Tabletten pro Tag. Das wird an sich schon knapp … und dann kommt dazu, dass das Patienten zur Verbesserung des Gedächtnisses nehmen – und oft vergessen, dass oder wie viel sie da schon bezogen haben. Ja, wir hatten schon Reklamationen, wenn sie dann eine Rechnung der Kasse bekommen.

Vitamin D Kapseln und Tropfen: Das Vitamin D wird von der Kasse übernommen Zur Therapie bei nachgewiesenem schweren Vitaminmangel bei Erwachsenen (Serumkonz angegeben). Ich frage mich, wie viele Ärzte hier wirklich das Vitamin D im Blut vor der Behandlung bestimmen, das wird hier so ziemlich jedem verschrieben, der Ü60 ist – und oft vorher. Das „älteste“ Produkt, die normalen Vi De Tropfen (alkoholhaltig) haben interessanterweise keine Limitation drauf. Die Vi De Monatsdosen aber schon.

Valdoxan: Das Mittel gegen Depression und generalisierte Angststörungen hat „keine Kostenübernahme bei Patienten die bei Therapiebeginn älter/gleich 65 Jahre sind“.

Malarone (Atovaquon) und andere Malariamittel: Die Krankenkasse übernimmt nur eine Behandlung der Malaria, nicht die Prophylaxe. Und da das (vernünftigerweise) vor und bei der Reise in ein Malariagebiet genommen wird, damit man das nicht bekommt … müssen alle Reisenden das selber bezahlen in der Apotheke

Zofran / Ondansetron: Das Mittel gegen Übelkeit wird hier noch gelegentlich verschrieben von Kinderärzten gegen Erbrechen bei „Magendarmgrippe“ oder sogar bei Reisekrankheit, aber es wird nur übernommen zur „Behandlung von akutem Erbrechen bei stark emetogener Chemotherapie.“ Ja, es ist im Gegensatz zu Itinerol auf der SL, aber das heisst hier eben nicht, dass es die Kasse zahlt. Blöd ist das auch, da wir kaum Alternativen haben, bezahlt oder nicht.

Was das angeht: Algifor Junior (und andere Ibuprofen-Säfte): „Vergütung nur bei Kindern und Jugendliche bis 18 Jahre„. Pech haben die, die Mühe haben, Tabletten zu schlucken.

Nicht so häufig, aber trotzdem bemerkenswert:

Ritalin 10mg 200 Stück Vergütung nur zur Behandlung von Narkolepsie beim Erwachsenen. Bei der 30er steht das nicht, die haben ADHS als normale Indikation und keine Limitatio. Generika gibt es nicht in der Packungs-Grösse.

Midazolam Nasenspray, eine Herstellung, die zum Stoppen eines epileptischen Anfalls verwendet wird. Also wichtig, aber: das ist eine Herstellung mit einem Wirkstoff, der nicht in der ALT ist – und die Krankenkasse weigert sich hier, das zu übernehmen.

Zum selber nachschauen: auf der aktuellen Spezialitätenliste des BAG

Mehr auf dem Blog darüber:
Limitationen, wenn die KK Einschränkungen macht
Kassenzulässig mit Abern
Gewichtige Limitationsprobleme

Das ist nicht das, was der Arzt aufgeschrieben hat!

Eine empörte Kundin ruft an, nachdem sie kurz zuvor ein Rezept in der Apotheke eingelöst hat:

„Warum haben sie mir Prednison 5mg Tabletten mitgegeben? Der Arzt hat gesagt, ich soll 15mg täglich einnehmen!“

Apothekerin „Das ist richtig, schauen sie auf die Packung, da haben wir deutlich auf die Etikette geschrieben ‚3 Tabletten täglich’“ (3 x 5 = 15)

Kundin: „Aber das können sie doch nicht einfach machen, die 15mg Tabletten durch 5 mg Tabletten ersetzen!“

Apothekerin: „Es tut mir leid, aber es gibt keine 15mg Prednison Tabletten. Es gibt 5mg, 10mg, 20mg und 50mg“

Kundin: Aber, aber … warum schreibt der Doktor dann 15mg auf?“

….

Weil das die Dosierung ist, von der er will, dass sie sie nimmt.

Ein schlechtes Gefühl

Ich könnte es natürlich einfach nur abgeben und dann wäre die Sache für mich erledigt.
Aber irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl dabei.

Es handelt sich um ein Rezept für Triatec 2.5 vom Hausarzt des Patienten in der Dosierung 1 Tablette morgens. Und mein Problem damit ist, dass der Patient regelmässig von uns das Dosett gerichtet bekommt für (unter anderem) Triatec comp plus in einer anderen Dosierung, die erst letzthin wieder so bestätigt wurde bei Nachfrage im Spital, die ihm das zuerst verschrieben haben.

Der Patient selbst, den ich frage, ob etwas geändert hat, scheint wirklich keine Ahnung zu haben, was er nimmt und wie oft.
Jedenfalls sagt er jetzt: „Ich brauche den Rest nicht mehr, nur das hier.“

Hmmm.
Also telefoniere ich dem Arzt – der meint: „Der Patient hat mir das so angegeben. Wenn er normalerweise aber etwas anderes bekommt, geben sie ihm halt das.“
Pharmama: „Ja, aber wir richten normalerweise ein Dosett für ihn, mit dem und anderen Medikamenten. Verschrieben wurde ihm das vom Spital und die Dosierung, die sie auf dem Rezept haben ist auch nicht korrekt. Normal hat er nicht nur eine morgens, sondern morgens und abends eine und dazu noch ein Cholesterinsenker und ein anderes Herzmedikament.“
Arzt: „Ah – dann machen sie ihm doch das Dosett – mit den Dosierungen wie bisher. Und geben sie ihm doch einen Zettel mit, wo draufsteht, was er nimmt und in welcher Dosierung. Sagen sie ihm, ich habe gesagt, er soll das so nehmen – zu mir hat er Vertrauen.“
Ja, klar.

Patient: „Aber ich muss in die Ferien, könnten sie mir nicht die Packungen mitgeben?“
Pharmama: „Ah, – (nach der Episode oben habe ich damit Bedenken) wie lange gehen sie denn?“
Patient: „3 Wochen.“
Pharmama: „Gut, dann bringen sie mir ihr Dosett und ich richte ihnen noch 2 weitere, damit es reicht. Ihr Arzt hat gesagt, er möchte, dass sie die Medikamente so weiternehmen wie gehabt.“

Und so machen wir es dann. So bin ich zumindest einigermassen sicher, dass er die Medikamente richtig nimmt.

Das oben ist übrigens so ein Dosett, allerdings von einem anderen Kunden. Es wird gerade befüllt. Es gibt die Dosette in Wochenform – wo alle Tabletten in einer grossen unterteilten „Schachtel“ sind, oder wie oben unterteilt in die einzelnen Tage.