Von Julia – zwei Apotheken aus Laos: Ban Nahin und Champasak – Danke nochmals!


Fast Freiluft-Apotheke :-)
zu lesen einmal täglich
Von Julia – zwei Apotheken aus Laos: Ban Nahin und Champasak – Danke nochmals!


Fast Freiluft-Apotheke :-)
Aus der Kategorie „Auch Apotheker machen Fehler“ (gut, es war hier vielleicht die Pharmaassistentin, aber das ist Detail) hier ein ganz besonderes Fettnäpfchen:
Danke, dass ich das bringen darf, T.!


Für diejenigen, die das „Desaster“ noch nicht erkannt haben (immerhin ist das sowohl der Angestellten, als auch der Nichte durchgerutscht), hier die Erklärung:
Eine Mitarbeiterin (PTA, 45 Jahre) hat anstelle eines unserer Gutscheinvordrucke für einen 80. Geburtstag eine Trauerkarte beschriftet und als 20€-Gutschein verkauft! Die Tante Friedel hat dies scheinbar mit Fassung getragen und die 20€ in zwei Etappen bei Einkäufen verrechnen lassen. Ich könnte im Erdboden versinken..!
Oh Gott! – Wenigstens hat es das Tantchen mit Humor genommen, so wie es aussieht.
Mehr Fettnäpfchen, Missverständnisse und (amüsante) Verwirrungen aus der Apotheke findet ihr hier zusammengestellt: Missverstanden und aneinander vorbei geredet.
Alle Jahre wieder …. Das ist ein neuaufgelegter Post von 2009.
Es ist noch etwas früh und … nichts mit Schnee … zumindest hier. Dabei finde ich den Schnee ja toll.
Und für alle anderen, die das auch tun, habe ich hier eine Website: Snow days. It is always snowing somewhere.
Dort kann man selbst Schneeflocken basteln (nach dem alten Scherenschnittmodell) und auch die von anderen Leuten aus der ganzen Welt anschauen.
Ein herziger Zeitvertrieb!
das ist eine von meinen:
Dann wünsche ich viel Spass beim basteln!
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Nochmals Julia, diesmal mit Apotheken aus Kampong Thom, Kratie auch in Kambodscha


Auf speziellen Wunsch von Hermione – und weil ich das Thema selber sehr spannend finde: etwas über Gifte und Antidote. Wikipedia sagt darüber:
Das Antidot vermag
Ein Antidot kann über eine oder mehrere dieser Fähigkeiten verfügen und so die Gefährlichkeit des Zustandes für den betroffenen Organismus verringern oder ganz beseitigen. Antidots sind größtenteils selbst toxisch und sind daher nur eingeschränkt prophylaktisch (vorbeugend) verabreichbar.
Der Ausdruck Gegengift kommt also nicht (nur) daher, da es gegen ein Gift wirkt, sondern auch daher, dass es selber ein Gift sein kann.
Klassisches Beispiel dafür wäre Alkohol. Der Ethanol, den wir in Getränken zu uns nehmen ist zwar nicht offiziell als „Gift“ eingestuft, aber ist ungesund und macht entsprechende Erscheinungen bei Einnahme: er macht die Leberzellen kaputt (Leberzirrhose und -verfettung), schädigt die Neubildung von roten Blutkörperchen, ist teratogen, hat also direkten Einfluss auf das Kind im Mutterleib mit bleibenden Schäden, und zeigt auch direkt nach Einnahme physiologische Effekte: Schwindel, Übelkeit, Orientierungsstörung, Reaktionszeitverlängerung, gesteigerte Aggressivität etc. Für ungeübte Trinker liegt die letale Dosis bei etwa 3 bis 4 Promille. Leute die viel trinken, „trainieren“ aber ihre Leberenzyme – die den Alkohol auseinanderbrechen und abbauen -so dass schon Werte bis 7 Promille gemessen wurden, ohne dass die Person gestorben ist.
In schlecht hergestellten Alkoholika kann Methanol enthalten sein – teilweise wurde es auch schon zum „strecken“ absichtlich zugefügt. Methanol ist chemisch ähnlich wie Ethanol, selbst nicht giftiger, ABER wird im Körper in der Leber durch ein Enzym (ADH = Alkoholdehydrogenase) in Formaldehyd und Ameisensäure abgebaut. Die Ameisensäure führt dann zu einer akuten Übersäuerung, einer metabolischen Azidose, wodurch Nerven geschädigt werden (zuvorderst der Sehnerv, deshalb die häufigen Meldungen von Erblindungen) und kann durch Atemlähmung zum Tod führen.
Gegengift: Um also diesen Abbau zu verhindern, „beschäftigt“ man das Enzym ADH mit normalem Ethanol, bis der Methanol unabgebaut aus dem Körper verschwunden ist. Dafür muss aber während einigen Tagen ein ziemlich hoher Alkoholspiegel aufrechterhalten werden. Heute benutzt man deshalb öfter 4-Methylpyrazol (Fomepizol), das das Enzym ebenfalls hemmt und nicht so „giftig“ ist wie Ethanol, dafür teurer und sicher weniger lustig für die Betroffenen.
…
Paracetamol, nicht gerade, was man als „Gift“ bezeichnen würde: ein bekanntes, vielgebrauchtes Schmerz- und Fiebermittel auch in Schwangerschaft und bei Kindern einsetzbar – aber es macht bei Überdosierung (egal ob versehentlich oder in suizidaler Absicht) schwere Beeinträchtigung der Leberfunktion. (Nur) 10g eingenommen innert 24 Stunden können beim Erwachsenen zu einer irreversiblen Leberschädigung oder Leberversagen führen, bei Alkoholikern und anderen mit Leberschäden reicht schon weniger. Die Leber ist ein lebenswichtiges Organ, ohne sie können wir nicht leben. Auch hier ist das Problem, dass der Körper Paracetamol zur Ausscheidung in der Leber umbaut – dabei entsteht auch N-Acetyl-p-benzochinomin, das dann toxisch wirkt.
Gegenmittel ist hier N-Acetylcystein, das dies abfängt, indem es damit Konjugate (Verbindungen) eingeht, die dann ungiftig sind. Amüsanterweise ist das dasselbe N-Acetylcystein (ACC), das sehr häufig bei Husten als Schleimlöser verwendet wird. Wenn man das rechtzeitig und hochdosiert verabreicht) kann man damit verhindern, dass die Leber zu Grunde geht. Ansonsten bleibt nur noch eine (hoffentlich rechtzeitige) Lebertransplantation. Im Gegensatz zur Niere hat man hier noch keine Möglichkeit die komplexen Funktionen der Leber zu simulieren.
…
Aktivkohle ist speziell behandelte Kohle aus verschiedenen Substanzen, sie besteht überwiegend aus Kohlenstoff (meist > 90 %) mit hochporöser Struktur: sehr Schwammartig. Die innere Oberfläche beträgt zwischen 300 und 2000 m²/g Kohle, damit entspricht die innere Oberfläche von vier Gramm Aktivkohle ungefähr der Fläche eines Fußballfeldes. Dadurch ist sie in der Lage verschiedene Substanzen an sich zu binden. Das geht nicht mit allen, grundsätzlich steigt die Adsorbierbarkeit einer Verbindung mit steigendem Molekülgewicht, steigender Anzahl funktioneller Gruppen wie Doppelbindungen oder Halogenliganden und steigender Polarisierbarkeit des Moleküls. Alkohol bindet es nicht (zu klein), aber etwas wie Paracetamol schon und auch Bakterien.
In der Medizin wird Aktivkohle vor allem dafür benutzt, Giftstoffe aus dem Magen-Darm-Trakt zu entfernen. Bei harmlosen Durchfallerkrankungen, z. B. Magen-Darm-Grippe (Gastroenteritis), werden üblicherweise Kohlekompretten benutzt. Bei Vergiftungsnotfällen wird Aktivkohle in größerer Menge benutzt, um oral aufgenommene Gifte, die sich im Verdauungstrakt befinden oder einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen, aus dem Organismus zu entfernen. Die Dosierung ist in solchen Fällen 0,5 bis 1 g Kohle pro Kilogramm Körpergewicht bei einem erwachsenen Menschen.
Zum Beispiel bei Paracetamol: Unmittelbar bis etwa eine Stunde nach Einnahme einer Überdosis Paracetamol kann Aktivkohle angewendet werden.ei Zu spät aber und ohne Acetylcystein kommt es zu einem fortgeschrittenen Leberversagen nachdem die Lebertransplantation die einzige verbleibende Therapieoption ist, welche dem Patienten noch eine Überlebenschance eröffnet.
Es gibt noch mehr so interessante „Kombination:“
Opiate – Gegengift: Naloxon
Flusssäure – Gegengift: Calciumgluconat
Cumarinderivate – Gegengift: Vitamin K
hier findet sich eine Liste und Erläuterungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Intoxikationen_und_Antidota
Mit den Dauerrezepten ist das so eine Sache. Das Rezept bleibt in der Apotheke und der Patient kann (nach Bedarf) zu uns kommen und weitere Packungen erhalten. Im Normalfall bekommt der Patient ausser dem Medikament nicht noch irgendeinen Zettel mit: der Name / Ausweis und die Info, was gebraucht wird reicht uns beim Abholen.
Bei bestellten Sachen haben die Leute einen Abholzettel, bei Dauerrezepten den Ausweis (zum Beispiel die Krankenkassenkarte), manchmal die leere Packung: da steht die Info auch auf dem Dosierungsetikett. Mit der Zeit kennen wir auch „unsere“ Stammkunden, die müssen dann nur noch sagen, was sie brauchen.
Was aber, wenn jemand anders als der Patient, für den das Dauerrezept ist, Medikamente abholen will?
Eines der ersten Dinge, die wir bei einer Abgabe immer abklären müssen ist der Empfänger des Medikamentes. Wenn ein Mann etwas abholen kommen will und einen Frauennamen nennt, ist es ziemlich deutlich, dass das nicht der Empfänger ist.
Gut, wenn ich die Person kenne und ich weiss, das ist der Ehemann der Frau (und er hat sie auch schon begleitet), dann gehe ich im Normalfall davon aus, dass das okay ist. Oder ich hinterlege einen Kommentar, wer die Erlaubnis hat, Medikamente für die Person zu holen.
Letzthin hatten wir aber einen Fall, wo ein Mann für seine Freundin ein Medikament – Seresta (starkes Beruhigungsmittel) abholen wollte. Er hatte nichts (ausser dem Namen der Patientin und dem Mittel). Kein Ausweis, keine Bestätigung, ich habe ihn noch nie gesehen …
Ich habe ihm gesagt, ich brauche entweder eine schriftliche Erklärung oder mindestens einen Telefonanruf von ihr zur Bestätigung, damit ich ihm das mitgeben kann.
Ich meine, das ist heute keine Sache mehr: er kann sie rasch per Natel informieren, ich bekomme einen Anruf und stelle ein paar Fragen … ihre Telefonnummer war übrigens nicht hinterlegt, sonst hätte ich da angerufen. Und nennen wollte er sie mir auch nicht.
Er war nicht ganz so zufrieden (gelinde ausgedrückt) und ging dann. Auch den Rest des Tages habe ich nichts mehr von ihr (oder ihm) gehört. Das macht mich doch etwas misstrauisch.
Es gibt Vorschriften. Ich drücke nicht einfach irgendwelche (potenten) Medikamente jemandem in die Hand zum mitnehmen, wenn ich nicht sicher bin, dass das an der richtigen Stelle ankommt.
Vielleicht war das ihr Freund – im dööfsten Fall war das aber einfach jemand, der irgendwie mitbekommen hat, dass sie das nimmt und versucht so (gratis und bequem für ihn) an das Medikament zu kommen.
Übrigens: auch der Ehemann hat nicht automatisch die Erlaubnis Medikamente für die Frau abzuholen (oder umgekehrt). Das Patientengeheimnis (zum Beispiel) gilt selbst gegenüber Verwandten. Meistens ist die Abgabe aber okay: die Partner wissen nicht nur für wen und was gebraucht wird, man kann auch anfragen bei Zweifel, ob das gegeben werden soll … Aber wir haben mindestens einen Fall, wo „sie“ einen Kommentar bei sich hinterlegen liess, dass „er“ keine Tabletten für sie abholen darf. Die beiden sind (weiter) verheiratet und kommen gelegentlich zusammen. Mir ist das recht – hauptsache, wir wissen es.